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Zuwanderung:   
Bundesratsentscheidung am 22.3.2002
  
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      Auswahl von ARD-Videotext Seiten vom 22.3.02 | 
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      S.120  
 | Bundesrat stimmt
      für Zuwanderungsgesetz 
      In einer rechtlich umstrittenen Entscheidung hat der Bundesrat für das
      Zuwanderungsgesetz gestimmt. 
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      S.121  
 | Union verlässt Bundesrats-Sitzung 
      Aus Protest gegen die ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Entscheidung
      zum Zuwanderungsgesetz durch Bundesratspräsident Wowereit haben die
      unionsgeführten Länder die Sitzung des Gremiums verlassen. 
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      S.122  
 | Stolpe will Koalition fortsetzen 
      Nach der Entscheidung im Bundesrat ist die schwarz-rote Koalition in Brandenburg
      schwer belastet. 
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      S.162  
 | Eckpunkte des
      Zuwanderungsgesetzes Das Gesetz der rot-grünen Regierung dient der "Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern". Berücksichtigt werden sollen die Integrationsfähigkeit sowie die wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Interessen. Deutschland wolle seine humanitäre Verpflichtungen aber erfüllen. 
      Die Eckpunkte:  Familiennachzug: Ausländerkinder können bis zum 18.Lebensjahr nach Deutschland kommen, wenn sie mit den Eltern einreisen, von denen ein Teil anerkannter Asylbewerber bzw. politisch Verfolgter ist. Leben die Eltern schon in Deutschland, müssen diese deutsche Sprachkenntnisse haben - sonst gilt eine Altersgrenze von zwölf Jahren. Ausreisepflicht: Wer wieder ausreisen muss, kann künftig in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder sogar verpflichtet werden, sich in speziellen Ausreiseeinrichtungen aufzuhalten. Die Länder werden aber nicht zur Schaffung solcher Einrichtungen verpflichtet. Humanitäre Aufnahme: Die Duldung, bislang "zweitklassiger Aufenthaltstitel", wird abgeschafft. Neben Bürgerkriegsflüchtlingen zählten dazu bisher auch Opfer geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung. Letztere erhalten künftig einen garantierten Abschiebeschutz, was sie bei späterer Arbeitsaufnahme deutlich besser stellt. Sozialleistungen: Asylbewerber, die die Dauer ihres Aufenthaltes missbräuchlich in die Länge ziehen, sollen von den höheren Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgeschlossen werden. Humanitäre Flüchtlinge sollen von Anfang an den vollen Hilfesatz bekommen. 
      Integration: Festgesetzt wird ein Mindestrahmen für staatliche
      Integrationsangebote. Dazu zählen Sprachkurse sowie Einführungen
      in Recht, Kultur und Geschichte Deutschlands. Nichtteilnahme kann zu Nachteilen
      bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis führen. Bund und
      Länder teilen sich die Kosten. 
      Eine etwas ausführlichere Darstellung  bieten z.B. die
      taz,
      23.3.02   Rita Süssmuth (CDU-Abgeordnete, langjährige Bundestagspräsidentin, leitete die Zuwanderungskommission der Regierung, auf deren Empfehlungen der Gesetzentwurf zur Zuwanderung fußt) hält das Gesetz für einen "Schritt in die richtige Richtung" taz, 23.3.02 
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      S.164  
 | Verfassungsrechtler
      uneinig 
      Die Gültigkeit der Bundesratsentscheidung ist auch unter
      Verfassungsrechtlern umstritten. 
      Umstritten ist vor allem die Richtlinienkompetenz des
      Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. 
 Ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Wertungen bei SPIEGEL-ONLINE Ex-Bundespräsident Roman Herzog (früher Verfassungsrechtler) meint, die Beschlussfassung sei nicht verfassungskonform (DIE WELT-Online) Der Frankfurter Staatsrechtler Erhard Denninger : Politisch problematisch, rein formal verfassungsrechtlich zulässig (DER SPIEGEL) Verfassungsrechtler ( die früheren Bundesverfassungsrichter Roman Herzog, Ernst Benda und Hans Hugo Klein sowie die Verfassungsrechtler Ingo von Münch und Rupert Scholz (alle CDU) ) halten den Zuwanderungsbeschluss für grundgesetzwidrig. Appell an den Bundespräsidenten (DIE WELT-Online) Schon vor Johannes Rau steckten deutsche Bundespräsident in Gewissensnöten. Mehrfach haben sie Gesetze nicht ausgefertigt - oder nur nach langer Bedenkzeit: mehr bei SPIEGEL-ONLINE Nach kontroverser Debatte kristallisieren sich nach Einschätzung bei Spiegel-Online sechs verschiedene juristische Beurteilungsvarianten heraus, ob die Stimmen Brandenburgs korrekt als "Ja"-Stimmen zu werten sind: 3 Pro, 3 Contra. 
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Seiten-Info: Stand 3.4.2002 (zgh)
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