Die Fristen gemäß
Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrates
- Bis zum 15.11.02 muss Irak der Wiederaufnahme der Waffenkontrollen
zustimmen
- Bis zum 8.12.02 muss Irak eine Liste mit sämtlichen Informationen
zu atomaren, biologischen und chemischen Waffen- und Raketenprogrammen
vorlegen
- Bis zum 23.12.02 müssen Waffeninspektoren ihre Arbeit in Irak
aufgenommen haben
- Bis zum 21.2.03 müssen Waffeninspektoren dem UN-Sicherheitsrat
ihren Bericht vorlegen (60 Tage nach Aufnahme ihrer Kontrolltätigkeit)
UNMOVIC: Überwachungs-, Verifikations- und Inspektionskommission,
gegründet 1999, ersetzt die
UNSCOM: UN-Sonderkommission für die Vernichtung der Massenvernichtungswaffen
in Irak