Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Themen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Kontakt    Haftungsausschluss

 

Agenda 21: - Original Dokument in deutscher Übersetzung -

 

 

 

Teil I

Soziale und wirtschaftliche Dimensionen

Kapitel 2

Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik

EINFÜHRUNG

2.1 Um den Herausforderungen, die Umwelt und Entwicklung an sie stellen, wirksam begegnen zu können, haben sich die Staaten entschlossen, eine neue globale Partnerschaft einzugehen. Angesichts der Notwendigkeit, auf eine effizientere und ausgewogenere Weltwirtschaft hinzuwirken, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die gegenseitige Abhängigkeit der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft immer weiter zunimmt und daß einer nachhaltigen Entwicklung auf der politischen Agenda der Staatengemeinschaft Vorrang einzuräumen ist, verpflichtet diese Partnerschaft alle Staaten zur Teilnahme an einem kontinuierlichen und konstruktiven Dialog. Dabei wird anerkannt, daß eine wichtige Vorbedingung für den Erfolg dieser neuen Partnerschaft ein Abrücken von einer Politik der Konfrontation und die Hinwendung zu einem von aufrichtiger Zusammenarbeit und Solidarität geprägten weltpolitischen Klima ist. Gleichermaßen wichtig ist die Verstärkung der innen- und außenpolitischen Bemühungen und der multinationalen Zusammenarbeit, damit eine Anpassung an die neuen Realitäten erfolgen kann.

2.2 Sowohl die Wirtschaftspolitik einzelner Länder als auch die internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind für eine nachhaltige Entwicklung enorm wichtig. Um die Entwicklung neu zu beleben und voranzutreiben, bedarf es dynamischer und kooperativer internationaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einer entschlossenen Wirtschaftspolitik auf nationaler Ebene. Ist eine dieser beiden Vorgaben nicht erfüllt, sind alle Bemühungen zwecklos. Günstige außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Der Entwicklungsprozeß wird nicht die nötige Stoßkraft gewinnen, wenn es der Weltwirtschaft an Dynamik fehlt und wenn sie mit Unsicherheiten behaftet ist. Ebensowenig wird er in Gang kommen, wenn die Entwicklungsländer von der Last ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, keine ausreichenden Mittel für die Finanzierung einer solchen Entwicklung vorhanden sind, der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken erschwert wird und die Rohstoffpreise und die Austauschrelation zwischen im- und exportierten Gütern (Terms of Trade) der Entwicklungsländer weiterhin ungünstig sind. Die Bilanz der achtziger Jahre war für jeden dieser Posten weitgehend negativ und muß unbedingt ins Positive gekehrt werden. Somit kommt den erforderlichen wirtschaftspolitischen Konzepten und Maßnahmen zur Schaffung geeigneter internationaler Rahmenbedingungen, welche die nationalen Entwicklungsbemühungen zusätzlich unterstützen, entscheidende Bedeutung zu. Die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich muß in den Industrie- und den Entwicklungsländern als Ergänzung und Unterstützung - und nicht als Schwächung oder Abwertung - einer soliden nationalen Wirtschaftspolitik gesehen werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Fortschritte in Richtung nachhaltige Entwicklung zu erzielen.

2.3 Um die gesetzten Umwelt- und Entwicklungsziele auch tatsächlich verwirklichen zu können, soll die Weltwirtschaft ein günstiges internationales Klima schaffen, indem sie

a) eine nachhaltige Entwicklung durch Liberalisierung des Handels fördert;

b) dafür sorgt, daß sich Handel und Umwelt wechselseitig unterstützen;

c) ausreichende finanzielle Mittel für Entwicklungsländer und zur Lösung der internationalen Schuldenprobleme zur Verfügung stellt;

d) sich für eine Wirtschaftspolitik einsetzt, die sowohl der Umwelt als auch der Entwicklung zuträglich ist.

2.4 Auf Regierungsseite wird anerkannt, daß es neue globale Handlungsansätze gibt, deren Ziel die Verknüpfung der einzelnen Elemente des Weltwirtschaftssystems mit dem Bedürfnis der Menschen nach einer sicheren und beständigen natürlichen Umwelt ist. Daher sind die Regierungen darauf bedacht, daß es in den bestehenden internationalen Foren wie auch in der Innenpolitik der einzelnen Länder zu einer Konsensbildung an der Schnittstelle zwischen den Bereichen Umwelt, Handel und Entwicklung kommt.

PROGRAMMBEREICHE

A. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den Handel

Handlungsgrundlage

2.5 Ein offenes, ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares multilaterales Handelssystem, das im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung steht und für eine optimale Verteilung der Weltproduktion ausgehend von den komparativen Vorteilen sorgt, ist für alle Handelspartner von Vorteil. Außerdem würde eine vermehrte Öffnung der Märkte für die Exporte der Entwicklungsländer im Verbund mit einer soliden Wirtschafts- und Umweltpolitik positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.

2.6 Die Erfahrung hat gezeigt, daß nachhaltige Entwicklung die Verpflichtung zu einer vernünftigen Wirtschaftspolitik und Unternehmensführung, zu einer effizienten und berechenbaren öffentlichen Verwaltung, zur Einbeziehung von Umweltbelangen in den Entscheidungsprozeß und zur verstärkten Hinwendung zu einer demokratischen Regierungsform unter Berücksichtigung der im jeweiligen Land vorliegenden Gegebenheiten voraussetzt, wodurch eine umfassende Einbeziehung aller beteiligten Kräfte ermöglicht wird. Diese Attribute sind für die Erfüllung der nachstehend aufgeführten grundsatzpolitischen Leitlinien und Zielvorgaben unerläßlich.

2.7 Für die Wirtschaft vieler Entwicklungsländer ist der Rohstoffsektor, was Produktion, Beschäftigungslage und Ausfuhrerlöse betrifft, von vorrangiger Bedeutung. Wichtige Merkmale des internationalen Rohstoffhandels der achtziger Jahren waren das zumeist sehr niedrige Preisniveau und der Rückgang der effektiven Preise der meisten Rohstoffe auf den internationalen Märkten und ein daraus resultierender Rückgang der Exporterlöse vieler Rohstofferzeugerländer. Die Möglichkeiten dieser Länder, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung von Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung über den internationalen Handel zu beschaffen, können durch diese Entwicklung und durch tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse einschließlich Zollabstufungen beeinträchtigt werden, wodurch ihr Zugang zu den Exportmärkten weitereingeschränkt wird. Der Beseitigung der gegenwärtigen Verzerrungen im internationalen Handel kommt große Bedeutung zu. Um dies erreichen zu können, bedarf es vor allem eines massiven und kontinuierlich fortschreitenden Abbaus der Subventionen und Hilfen für die Landwirtschaft - wozu binnenwirtschaftliche Maßnahmen des Marktzugangs und Exportsubventionen gehören - wie auch in der Industrie und in anderen Sektoren, um das Entstehen größerer Verluste bei den leistungsfähigeren Erzeugern, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu verhindern. So gibt es im Agrarsektor, in der Industrie und in anderen Wirtschaftsbereichen genügend Spielraum für Initiativen, die auf eine Liberalisierung des Handels abzielen, und für eine Politik, die auf eine stärker auf die umwelt- und entwicklungsspezifischen Bedürfnisse eingehende Produktion ausgerichtet ist. Aus diesem Grund soll die Liberalisierung des Handels auf globaler Grundlage und unter Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren erfolgen und so einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.

2.8 Im internationalen Handel sind eine Reihe von Entwicklungen zu verzeichnen, die neue Herausforderungen und neue Möglichkeiten mit sich gebracht und die Bedeutung einer multilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit noch stärker herausgestellt haben. Der Welthandel ist auch in den letzten Jahren schneller gewachsen als die Weltproduktion. Allerdings ist die Expansion des Welthandels ungleich verteilt, und nur eine begrenzte Zahl von Entwicklungsländern konnte bei ihren Ausfuhren eine spürbare Steigerung erzielen. Protektionistischer Druck und einseitige wirtschaftspolitische Maßnahmen gefährden auch heute noch das Funktionieren eines offenen multilateralen Handelssystems, was sich besonders negativ auf die Exportanteile der Entwicklungsländer auswirkt. In jüngster Zeit sind verstärkt wirtschaftliche Integrationsprozesse zu beobachten, die dem Welthandel eine gewisse Dynamik verleihen und die Handels- und Entwicklungsmöglichkeiten für Entwicklungsländer verbessern dürften. In den letzten Jahren hat eine wachsende Zahl dieser Länder mutige politische Reformen in Gang gebracht, zu denen auch ehrgeizige eigenständige Bemühungen um eine Liberalisierung des Handels gehören. In den mittel- und osteuropäischen Ländern vollziehen sich zur Zeit weitreichende Reformen und tiefgreifende Umstrukturierungsprozesse, die den Weg für die Einbindung dieser Länder in die Weltwirtschaft und das internationale Handelssystem bereiten sollen. Vermehrte Aufmerksamkeit wird der Stärkung der Rolle der Unternehmen und der Förderung von Wettbewerbsmärkten durch eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik zugewandt. Das allgemeine Präferenzsystem hat sich als wirkungsvolles handelspolitisches Instrument erwiesen, wenn auch seine eigentlichen Ziele noch erfüllt werden müssen, und auf dem elektronischen Datenaustausch basierende Strategien zur Erleichterung des Handels haben mit Erfolg dazu beigetragen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des öffentlichen und des privaten Sektors zu stärken. Die Wechselwirkungen zwischen Umwelt- und Handelspolitik sind vielfältiger Natur und sind bisher noch nicht in ihrer Gesamtheit untersucht worden. Ein baldiges ausgewogenes, umfassendes und erfolgreiches Ergebnis der multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde würde eine weitere Liberalisierung und Expansion des Welthandels mit sich bringen, die Wirtschafts- und Entwicklungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer verbessern und das internationale Wirtschaftsgefüge sicherer und berechenbarer machen.

Ziele

2.9 In den kommenden Jahren sollen sich die Regierungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der multilateralen Wirtschaftsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde bemühen, folgende Zielvorgaben zu erfüllen:

a) Förderung eines offenen, diskriminierungsfreien und ausgewogenen multilateralen Handelssystems, das allen Ländern - insbesondere aber den Entwicklungsländern - die Möglichkeit gibt, die Struktur ihrer Wirtschaft und den Lebensstandard ihrer Menschen durch eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern;

b) Schaffung besserer Marktzugangsmöglichkeiten für Exporte aus den Entwicklungsländern;

c) Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte und Durchsetzung einer vernünftigen, verträglichen und konsequenten Rohstoffpolitik auf nationaler wie auch internationaler Ebene mit dem Ziel einer Optimierung des Beitrags, den der Rohstoffsektor zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet, wobei auch die Belange der Umwelt zu berücksichtigen sind;

d) Förderung und Unterstützung einer Politik - und zwar sowohl national als auch international -, die sicherstellt, daß Wirtschaftswachstum und Umweltschutz einander unterstützen.

Maßnahmen

(a) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

Förderung eines internationalen Handelssystems, das die Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt

2.10 Dementsprechend soll die internationale Staatengemeinschaft

a) dem Protektionismus Einhalt gebieten und ihn umkehren, um eine weitere Liberalisierung und Expansion des Welthandels zum Wohle aller Länder, insbesondere aber der Entwicklungsländer, zu bewirken;

b) für ein ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares internationales Handelssystem sorgen;

c) die baldige Einbindung aller Länder in die Weltwirtschaft und das internationale Handelssystem erleichtern;

d) sicherstellen, daß Umwelt- und Handelspolitik einander unterstützen, damit eine nachhaltige Entwicklung herbeigeführt werden kann;

e) das internationale handelspolitische System durch ein frühzeitiges, ausgewogenes, umfassendes und erfolgreiches Ergebnis der multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde stärken.

2.11 Die internationale Staatengemeinschaft soll nach Mitteln und Wegen für funktionsfähigere und transparentere Rohstoffmärkte, für eine vermehrte Diversifizierung des Rohstoffsektors in den Entwicklungsländern im Rahmen eines die Wirtschaftsstruktur, die Ressourcenausstattung und die Marktchancen des jeweiligen Landes berücksichtigenden makroökonomischen Gefüges und für eine bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung der Vorgaben einer nachhaltigen Entwicklung suchen.

2.12 Daher sollen alle Länder früher eingegangene Verpflichtungen im Hinblick auf die Beendigung und Umkehrung des Protektionismus und die weitere Öffnung der Märkte, insbesondere in Bereichen, die für Entwicklungsländer von Interesse sind, in die Praxis umsetzen. Eine solche Verbesserung des Marktzutritts kann durch entsprechende Strukturanpassungen in den Entwicklungsländern erleichtert werden. Die Entwicklungsländer sollen von ihnen begonnene wirtschaftspolitische Reformen und Strukturanpassungen fortsetzen. Besonders vordringlich sind demnach die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen für Rohstoffe, und zwar durch den stufenweisen Abbau von Einfuhrbeschränkungen für insbesondere aus den Entwicklungsländern kommende Primär- und Sekundärrohstoffe sowie der spürbare stufenweise Abbau von Stützungsmaßnahmen, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Produktionsbereich führen, wie etwa Produktionshilfen und Exportsubventionen.

(b) Maßnahmen im Bereich des Managements

Konzipierung einer binnenwirtschaftlichen Politik, die den Nutzen einer Handelsliberalisierung zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung maximiert

2.13 Um Nutzen aus der Liberalisierung der Handelssysteme ziehen zu können, sollen die Entwicklungsländer gegebenenfalls folgende Maßnahmen ergreifen:

a) die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die ein optimales Gleichgewicht zwischen Binnen- und Exportmarktproduktion unterstützen, die Beseitigung ungünstiger Einflüsse auf den Export und die Verhinderung einer ineffizienten Importsubstitution;

b) die Schaffung des erforderlichen wirtschaftspolitischen Rahmens und der erforderlichen Infrastruktur zur Verbesserung der Effizienz des Ausfuhr- und Einfuhrhandels sowie der Funktionsfähigkeit der Binnenmärkte.

2.14 Entsprechend der Leistungsfähigkeit des Marktes soll von den Entwicklungsländern im Rohstoffbereich folgende Politik verfolgt werden:

a) Ausbau des Verarbeitungs- und des Vertriebssektors und Verbesserung der Absatzmethoden und der Wettbewerbsfähigkeit des Rohstoffsektors;

b) stärkere Diversifizierung, um die Abhängigkeit von Rohstoffexporten zu verringern;

c) Berücksichtigung des effizienten und nachhaltigen Einsatzes von Produktionsfaktoren bei der Rohstoffpreisbildung unter Berücksichtigung der Umweltkosten und der gesellschaftlichen Kosten sowie der Kosten des Ressourcenabbaus.

(c) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

Förderung der Datenbeschaffung und der Forschung

2.15 GATT, UNCTAD und andere einschlägige Institutionen sollen sich auch künftig um die Beschaffung geeigneter Daten und Informationen über den Handel bemühen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird aufgefordert, das von der UNCTAD betreute Trade Control Measures Information System auszubauen.

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Rohstoffhandels und der Diversifizierung dieses Sektors

2.16 Was den Rohstoffhandel betrifft, sollen die Regierungen gegebenenfalls direkt oder über die zuständigen internationalen Organisationen

a) versuchen, unter anderem durch eine größere Markttransparenz, zu der auch ein Erfahrungs- und Informationsaustausch über Investitionspläne, Absatzchancen und -märkte für einzelne Rohstoffe gehört, für eine optimale Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte zu sorgen. Außerdem sollen konkrete Verhandlungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern geführt werden, deren Ziel der Abschluß tragfähiger und effizienterer internationaler, die Markttendenzen berücksichtigender Übereinkommen oder Absprachen sowie die Einrichtung von Arbeitsgruppen ist. Besondere Beachtung gebührt in diesem Zusammenhang den Kakao-, Kaffee-, Zucker- und Tropenholzabkommen. Die Bedeutung internationaler Rohstoffübereinkommen und -absprachen wird besonders hervorgehoben. Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Aspekte, Technologietransfer und mit der Erzeugung und dem Absatz von Rohstoffen und der dazugehörigen Verkaufsförderung verbundene Dienstleistungen sowie Umweltbelange sollen ebenfalls mit einbezogen werden;

b) auch in Zukunft Ausgleichsmechanismen für Ausfälle bei den Rohstoffexporterlösen der Entwicklungsländer anwenden, um die Diversifizierungsbemühungen zu unterstützen;

c) den Entwicklungsländern auf Wunsch Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Rohstoffpolitik und der Sammlung und Nutzung von Informationen über Rohstoffmärkte gewähren;

d) die Bemühungen der Entwicklungsländer um Förderung des wirtschaftspolitischen Rahmens und der Infrastruktur unterstützen, die zur Steigerung der Effizienz von Ausfuhr- und Einfuhrhandel benötigt werden;

e) die Diversifizierungsinitiativen der Entwicklungsländer auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene unterstützen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

2.17 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8,8 Milliarden Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

2.18 Die vorstehenden Aktivitäten im Bereich der technischen Zusammenarbeit sind auf den Ausbau der verfügbaren nationalen Kapazitäten für die Konzipierung und praktische Umsetzung einer eigenen Rohstoffpolitik, die Nutzung und Bewirtschaftung der eigenen Ressourcen und die Erfassung und Verwertung von Informationen über Rohstoffmärkte ausgerichtet.

B. Gegenseitige Unterstützung von Handel und Umwelt

Handlungsgrundlage

2.19 Umwelt- und Handelspolitik sollen sich gegenseitig unterstützen. Ein offenes multilaterales Handelssystem ermöglicht eine effizientere Allokation und Nutzung der vorhandenen Ressourcen und trägt damit zu einer Steigerung von Produktion und Einkommen und einer geringeren Inanspruchnahme der Umwelt bei. So stellt es die für Wirtschaftswachstum und Entwicklung sowie einen verbesserten Schutz der Umwelt benötigten zusätzlichen Mittel bereit. Eine intakte Umwelt liefert ihrerseits die erforderlichen ökologischen und sonstigen Ressourcen zur Aufrechterhaltung des Wachstumsprozesses und zur kontinuierlichen Expansion des Handels. Ein offenes, multilaterales Handelssystem, das durch die Verfolgung einer vernünftigen Umweltpolitik unterstützt wird, hätte einen positiven Einfluß auf die Umwelt und würde zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

2.20 Die internationale Zusammenarbeit im Umweltbereich nimmt ständig weiter zu, und in einer ganzen Reihe von Fällen haben den Handel betreffende Bestimmungen in multilateralen Umweltabkommen bei der Lösung globaler Umweltprobleme eine wichtige Rolle gespielt. So sind in bestimmten besonderen Fällen, wo dies zweckdienlich erschien, handelsbezogenen Maßnahmen dazu verwendet worden, die Wirksamkeit von Umweltschutzvorschriften zu verstärken. Derartige Regelungen sollten auf die Grundursachen der Umweltzerstörung zielen, damit sie nicht zu ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen führen. Es geht darum sicherzustellen, daß Handels- und Umweltpolitik miteinander im Einklang stehen und daß sie den Prozeß in Richtung nachhaltige Entwicklung zusätzlich unterstützen. Allerdings soll dabei berücksichtigt werden, daß für Industrieländer geltende Umweltnormen möglicherweise ungerechtfertigte soziale und wirtschaftliche Kosten in den Entwicklungsländern mit sich bringen können.

Ziele

2.21 Die Regierungen sollen sich bemühen, im Rahmen einschlägiger multilateraler Foren wie etwa GATT, UNCTAD und sonstiger internationaler Organisationen folgende Ziele zu verwirklichen:

a) Sicherstellung der gegenseitigen Unterstützung von Handels- und Umweltpolitik zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung;

b) Klarstellung der Rolle des GATT, der UNCTAD und sonstiger internationaler Organisationen bei der Behandlung von Themen mit Handels- und Umweltbezug, wozu gegebenenfalls auch Schlichtungsverfahren und die Streitbeilegung gehören;

c) Förderung der internationalen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit und der konstruktiven Rolle der Industrie im Umgang mit Umwelt- und Entwicklungsfragen.

Maßnahmen

Ausarbeitung einer Umwelt-/Handels- und Entwicklungsagenda

2.22 Die Regierungen sollen GATT, UNCTAD und andere einschlägige internationale und regionale Wirtschaftsorganisationen dazu ermutigen, ihrem jeweiligen Mandat und ihrer jeweiligen Zuständigkeit entsprechend folgende Vorschläge und Grundsätze zu prüfen:

a) die Ausarbeitung entsprechender Studien zum besseren Verständnis der Beziehung zwischen Handel und Umwelt im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung;

b) die Förderung eines Dialogs zwischen Handels-, Entwicklungs- und Umweltgruppen;

c) die Gewährleistung der Transparenz und Vereinbarkeit umweltspezifischer handelsbezogener Maßnahmen - sofern diese angewendet werden - mit internationalen Verpflichtungen;

d) die Beschäftigung mit den Grundursachen von Umwelt- und Entwicklungsproblemen in der Form, daß keine Umweltschutzmaßnahmen ergriffen werden, die zu ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen führen;

e) die Bemühen, Handelsbeschränkungen oder -verzerrungen zu vermeiden, die zum Ausgleich der auf unterschiedliche Umweltnormen und Umweltschutzvorschriften zurückzuführenden Kosten dienen, da ihre Anwendung zu Handelsverzerrungen führen und protektionistische Tendenzen verstärken könnte;

f) die Gewährleistung, daß umweltbezogene Rechtsvorschriften oder Normen, darunter auch Gesundheits- und Sicherheitsnormen, kein Instrument willkürlicher oder nicht zu rechtfertigenden Diskriminierung und keine verschleierte Handelsbeschränkung darstellen;

g) die Gewährleistung, daß spezielle, die Umwelt und die Handelspolitik berührende Faktoren in den Entwicklungsländern bei der Heranziehung von Umweltnormen sowie bei der Anwendung irgendwelcher handelsbezogener Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei ist besonders zu erwähnen, daß Normen, die in den hochindustrialisierten Ländern gültig sind, für die Entwicklungsländer ungeeignet sein und ungerechtfertigte gesellschaftliche Kosten mit sich bringen können;

h) die verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer an multilateralen Übereinkünften mit Hilfe bestimmter Mechanismen wie etwa besonderen Übergangsregelungen;

i) die Vermeidung einseitiger Maßnahmen bei der Bewältigung von Umweltproblemen außerhalb des Hoheitsbereiches des Einfuhrlandes. Umweltschutzmaßnahmen, die grenzüberschreitende oder weltweite Umweltprobleme betreffen, sollen möglichst auf der Grundlage eines internationalen Konsenses beschlossen werden. Es kann sein, daß zur wirksamen Anwendung einzelstaatlicher Maßnahmen, mit denen bestimmte Umweltziele erfüllt werden sollen, handelspolitische Maßnahmen erforderlich sind. Sollten handelspolitische Maßnahmen zur Durchsetzung der Umweltpolitik für notwendig erachtet werden, sollen bestimmte Grundsätze und Regeln zugrundegelegt werden. Dazu könnten unter anderem folgende gehören: Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung; der Grundsatz, daß die gewählte handelsbezogene Maßnahme die am wenigsten handelsbeschränkende sein sollte, die zur Erreichung der gesteckten Ziele notwendig ist; die Verpflichtung, bei Verwendung umweltspezifischer handelsbezogener Maßnahmen für Transparenz und für eine angemessene Notifizierung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften zu sorgen; und die Notwendigkeit, die besonderen Bedingungen und entwicklungsspezifischen Anforderungen der Entwicklungsländer auf deren Weg zu international vereinbarten Umweltschutzzielen zu berücksichtigen;

j) die Präzisierung - soweit erforderlich - und die Klärung des Zusammenhangs zwischen GATT-Bestimmungen und einigen der für den Umweltschutzbereich beschlossenen multilateralen Maßnahmen;

k) die Miteinbeziehung der Öffentlichkeit in die Erarbeitung, Aushandlung und Umsetzung der handelspolitischen Maßnahmen als Mittel zur Förderung einer größeren Transparenz ausgehend von den spezifischen Gegebenheiten eines Landes;

l) die Gewährleistung, daß die Umweltpolitik für den geeigneten rechtlichen und institutionellen Rahmen sorgt, um angemessen auf neue Anforderungen des Umweltschutzes reagieren zu können, die sich aufgrund von Veränderungen in der Produktion und einer Spezialisierung des Handels ergeben können.

C. Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für die Entwicklungsländer

Handlungsgrundlage

2.23 Investitionen haben entscheidenden Einfluß auf die Fähigkeit der Entwicklungsländer, das zur Steigerung des Wohlergehens der dort lebenden Menschen und zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse erforderliche Wirtschaftswachstum nachhaltig zu sichern, ohne die jeder Entwicklung zugrundeliegende Ressourcenbasis zu schädigen oder zu erschöpfen. Nachhaltige Entwicklung setzt höhere Investitionen voraus, für die in- und ausländische Finanzmittel benötigt werden. Ausländische Privatinvestitionen und der Rückfluß von Fluchtkapital, die beide von einem gesunden Investitionsklima abhängig sind, stellen eine wichtige Kapitalquelle dar. Viele Entwicklungsländer haben jahrzehntelang eine Situation negativer Nettotransfers von Finanzmitteln erlebt, in deren Verlauf die Kapitalzuflüsse geringer waren als die von diesen Ländern zu leistenden Zahlungen, insbesondere im Rahmen des Schuldendienstes. Die Folge war, daß im Inland flüssig gemachtes Kapital ins Ausland transferiert werden mußte, anstatt vor Ort investiert und damit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung genutzt werden zu können.

2.24 Weil für eine große Zahl von Entwicklungsländern die aus ihren Auslandsschulden resultierende finanzielle Belastung ein großes Problem darstellt, ist in vielen von ihnen eine Wiederankurbelung der Entwicklung nicht ohne eine baldige und dauerhafte Lösung der Verschuldungsfrage möglich. Die von diesen Ländern zu leistenden Schuldendienstzahlungen haben ihre Fähigkeit, das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Armut zu beseitigen, in ganz erheblichem Maße eingeschränkt und zu Kürzungen bei den Einfuhren, bei den Investitionen und im Konsumbereich geführt. Die Auslandsverschuldung hat sich zu einem der Hauptfaktoren des wirtschaftlichen Stillstandes in den Entwicklungsländern entwickelt. Ziel einer kontinuierlichen und konsequenten Umsetzung der im Entstehen begriffenen internationalen Schuldenstrategie ist die Wiederherstellung der internationalen Zahlungsfähigkeit der Schuldnerländer, und die Wiederbelebung von Wachstum und Entwicklung in diesen Ländern könnte zur Verwirklichung nachhaltigen Wachstums und nachhaltiger Entwicklung beitragen. In diesem Zusammenhang kommt der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Entwicklungsländer und der effizienten Nutzung dieser Mittel große Bedeutung zu.

Ziele

2.25 Die speziellen Anforderungen, die an die Umsetzung der in der Agenda 21 angesprochenen sektoralen und sektorübergreifenden Programme gestellt werden, sind in den einzelnen Programmbereichen und in Kapitel 33 (Finanzierungsmittel und -mechanismen) aufgeführt.

Maßnahmen

(a) Erfüllung der internationalen Ziele der öffentlichen Entwicklungshilfe

2.26 Wie in Kapitel 33 ausgeführt, sollen neue und zusätzliche Mittel zur Unterstützung der in der Agenda 21 enthaltenen Programme bereitgestellt werden.

(b) Lösung des Schuldenproblems

2.27 Was die über kommerzielle Banken laufenden Auslandsschulden betrifft, werden die aufgrund der erweiterten Schuldenstrategie erzielten Fortschritte anerkannt und wird eine rasche Umsetzung der Strategie befürwortet. Einige Länder haben bereits von der Verknüpfung einer soliden Strukturanpassungspolitik mit dem Abbau von Schulden bei Geschäftsbanken oder ähnlichen Maßnahmen profitiert. Die internationale Staatengemeinschaft setzt sich dafür ein, daß

a) andere Länder mit hohen Bankschulden mit ihren Gläubigern einen ähnlichen Abbau ihrer Schulden bei kommerziellen Banken vereinbaren;

b) die an einer solchen Vereinbarung beteiligten Parteien sowohl dem mittelfristigen Schuldenabbau als auch dem Bedarf an Neukrediten des Schuldnerlandes in gebührender Form Rechnung tragen;

c) direkt mit der erweiterten internationalen Schuldenstrategie befaßte multilaterale Institutionen weiterhin Schuldenabbaupakete für kommerzielle Schulden befürworten, um sicherzustellen, daß die Größenordnung derartiger Finanzierungen mit der neuentwickelten Schuldenstrategie vereinbar ist;

d) sich Gläubigerbanken am Abbau der Schulden und Schuldendiensterleichterungen beteiligen;

e) durch Stärkung der Politik Direktinvestitionen ins Land geholt, eine auf Dauer nicht tragfähige Schuldenlast vermieden und der Rückfluß von Fluchtkapital ermöglicht wird.

2.28 Was die Schulden bei bilateralen Gläubigern des öffentlichen Sektors betrifft, werden die kürzlich im Rahmen des Pariser Clubs getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf großzügiger gewährte Schuldenerleichterung für die ärmsten, am stärksten verschuldeten Länder begrüßt. Die derzeitigen Bemühungen, diese auf den "Trinidad-Bedingungen" basierenden Maßnahmen so umzusetzen, daß die Zahlungsfähigkeit dieser Länder berücksichtigt und ihnen zusätzliche Unterstützung für ihre wirtschaftlichen Reformbemühungen gewährt wird, werden ebenfalls begrüßt. Auch die von einigen Gläubigerländern in größerem Umfang vorgenommenen bilateralen Schuldenerlasse werden begrüßt, und andere, die ebenfalls dazu in der Lage sind, werden aufgefordert, es ihnen gleich zu tun.

2.29 Die Bemühungen einkommensschwacher Länder mit hoher Schuldenbelastung, auch in Zukunft mit erheblichem Kostenaufwand ihre Schulden zu bedienen und ihre Kreditwürdigkeit zu erhalten, sind lobenswert. Besondere Aufmerksamkeit gebührt ihrem Bedarf an Finanzierungsmitteln. Andere schuldengeplagte Länder, die große Anstrengungen unternehmen, ihre Schulden auch in Zukunft zu bedienen und ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ausland zu erfüllen, verdienen ebenfalls gebührende Beachtung.

2.30 Im Zusammenhang mit multilateralen Schulden wird dringend geraten, der Fortführung der Bemühungen um wachstumsorientierte Lösungen für die Schwierigkeiten der mit gravierenden Schuldendienstproblemen belasteten Entwicklungsländer - darunter auch derjenigen, die sich in erster Linie bei öffentlichen Gläubigern oder multilateralen Finanzierungseinrichtungen verschuldet haben - vermehrte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Insbesondere bei einkommensschwachen, im wirtschaftlichen Reformprozeß befindlichen Ländern ist eine vermehrte Unterstützung durch die multilateralen Finanzierungsinstitutionen in Form von neuen Auszahlungen und einer Bereitstellung von Mitteln zu günstigen Bedingungen zu begrüßen. Im Falle von Ländern, die sich einem vom IWF oder der Weltbank unterstützten radikalen Reformprogramm unterziehen, soll bei der Beschaffung von Mitteln zur Begleichung von Rückständen die Bildung von Unterstützungsgruppen fortgesetzt werden. Maßnahmen der multilateralen Finanzinstitutionen wie etwa die Refinanzierung von Zinsen für nichtkonzessionäre Kredite mit Hilfe von IDA-Rückflüssen - "fünfte Dimension" - werden mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.

Instrumente zur Umsetzung

Finanzierung und Kostenabschätzung*

D. Unterstützung einer die nachhaltige Entwicklung fördernden Wirtschaftspolitik

Handlungsgrundlage

2.31 Angesichts der ungünstigen außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Entwicklungsländer kommt der Mobilisierung inländischer Finanzmittel und der effizienten Verteilung und Nutzung dieser im eigenen Land bereitgestellten Mittel besondere Bedeutung bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu. In einer ganzen Reihe von Ländern sind wirtschaftspolitische Maßnahmen erforderlich, um eine fehlgeleitete öffentliche Ausgabenpolitik, hohe Haushaltsdefizite und andere gesamtwirtschaftliche Ungleichgewicht, wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und Verzerrungen in Bereichen wie den Wechselkursen, den Investitionen und der Finanzwirtschaft sowie Faktoren, welche die Entwicklung eines freien Unternehmertums behindern, zu korrigieren. In Industrieländern könnten mit Hilfe konsequent durchgeführter wirtschaftspolitischer Reformen und Strukturanpassungen sowie angemessener Sparquoten sowohl die im eigenen Land als auch die in Entwicklungsländern benötigten Mittel zur Finanzierung des Übergangs auf eine nachhaltige Entwicklung erwirtschaftet werden.

2.32 Ein gutes Wirtschaften, das die Verknüpfung von wirksamer, effizienter, ehrlicher, gerechter und verantwortlicher öffentlicher Verwaltung mit den Rechten und Möglichkeiten des Einzelnen unterstützt, ist ein ganz wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen, breit angelegten Entwicklung und einer stabilen ökonomischen Leistung auf allen Ebenen der Entwicklung. Alle Länder sollen ihre Bemühungen um Beendigung der Mißwirtschaft im öffentlichen und privaten Bereich, unter anderem auch der Korruption, verstärken und dabei die für dieses Phänomen verantwortlichen und daran beteiligten Faktoren berücksichtigen.

2.33 Viele verschuldete Entwicklungsländer unterziehen sich zur Zeit im Zusammenhang mit Umschuldungsmaßnahmen oder der Neuaufnahme von Krediten Strukturanpassungsprogrammen. Derartige Programme sind zwar für einen besseren Haushalts- und Zahlungsbilanzausgleich unverzichtbar, doch in manchen Fällen haben sich auch negative sozial- und umweltpolitische Auswirkungen wie etwa Kürzungen in den Mittelzuweisungen für die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Erziehungswesen und Umweltschutz ergeben. Es muß unbedingt sichergestellt werden, daß Strukturanpassungsprogramme keine ungünstigen Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Entwicklung haben und so eher mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind.

Ziele

2.34 Es besteht die Notwendigkeit, ausgehend von den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes, wirtschaftliche Reformen durchzuführen, die im Rahmen einer soliden Wirtschafts- und Sozialpolitik für eine schonende Ressourcenplanung und -nutzung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sorgen, die Bildung eines freien Unternehmertums und die Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Kosten und der Umweltkosten bei der Festlegung der Ressourcenpreise unterstützen und Ursachen für Verzerrungen im Bereich des Handels und im Investitionsbereich beseitigen.

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

Förderung einer vernünftigen Wirtschaftspolitik

2.35 Die Industrieländer und andere Länder, die ebenfalls dazu in der Lage sind, sollen ihre Bemühungen verstärken, um

a) stabile und berechenbare internationale wirtschaftliche Rahmenbedingungen herzustellen, insbesondere was Währungsstabilität, Realzinsen und Wechselkursschwankungen der wichtigsten Weltwährungen betrifft;

b) Anreize zu vermehrtem Sparen und zum Abbau der öffentlichen Haushaltsdefizite zu schaffen;

c) sicherzustellen, daß im Rahmen der politischen Koordinierungsprozesse auch die Interessen und Probleme der Entwicklungsländer berücksichtigt werden, wozu auch die Förderung positiver Vorstöße in Richtung einer Unterstützung der Bemühungen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) um die Beendigung ihrer Marginalisierung in der Weltwirtschaft gehört;

d) auf nationaler Ebene geeignete makroökonomische und strukturpolitische Maßnahmen durchzuführen, deren Ziel die Förderung von inflationsneutralem Wachstum, der Abbau der gravierendsten außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften ist.

2.36 Die Entwicklungsländer sollen die Intensivierung ihrer Bemühungen um eine solide Wirtschaftspolitik anstreben, die

a) für die notwendige geld- und haushaltspolitische Disziplin zur Förderung von Preisstabilität und Außenbilanz sorgt;

b) zu realistischen Wechselkursen führt;

c) die Spar- und Investitionsneigung im eigenen Land hebt und die Investitionsrentabilität steigert.

2.37 Präziser ausgedrückt sollen sich alle Länder für eine Politik entscheiden, die eine bessere Ressourcenallokation gewährleistet und vollen Nutzen aus den Möglichkeiten zieht, die sich aufgrund der sich verändernden weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben. Insbesondere sollen die Länder gegebenenfalls unter Berücksichtigung nationaler Strategien und Zieleen

a) die auf bürokratische Unzulänglichkeiten, administrativen Druck, unnötige Kontrollen und die Mißachtung von Marktbedingungen zurückzuführenden Hindernisse auf dem Weg zum Fortschritt beseitigen;

b) die Transparenz in der Verwaltung und in der Entscheidungsfindung erhöhen;

c) den privaten Sektor und das freie Unternehmertum durch Erweiterung der institutionellen Möglichkeiten für die Gründung von Unternehmen und durch Verbesserung des Marktzutritts fördern. Wichtigstes Ziel wäre die Vereinfachung oder Beseitigung der Beschränkungen, Vorschriften und Formalitäten, welche in vielen Entwicklungsländern die Gründung und Führung von Unternehmen erschweren, verteuern und verzögern;

d) die für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine umweltverträgliche und nachhaltige Diversifizierung erforderlichen Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen fördern und vorantreiben;

e) den Boden für ein entsprechendes wirtschaftspolitisches Instrumentarium, darunter auch Marktmechanismen, im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und der Erfüllung der Grundbedürfnisse bereiten;

f) die Einführung leistungsfähiger Steuersysteme und Finanzsektoren vorantreiben;

g) Möglichkeiten für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche kleingewerbliche Betriebe und für indigene Bevölkerungsgruppen sowie örtliche Gemeinschaften schaffen, mit all ihrer Kraft zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen;

h) Einflüsse beseitigen, die sich zum Nachteil von Exporten und zum Vorteil unwirtschaftlicher Importsubstitutionen auswirken, und eine Politik durchsetzen, die ihnen die Möglichkeit gibt, im Rahmen gesamtpolitischer, sozialer, wirtschafts- und entwicklungspolitischer Ziele vollen Nutzen aus dem Zustrom ausländischer Investitionen zu ziehen;

i) die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen fördern, die ein optimales Gleichgewicht zwischen der für den Binnenmarkt und der für den Exportmarkt bestimmten Produktion gewährleisten.

(b) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

2.38 Die Regierungen der Industrieländer und die Regierungen anderer Länder, die dazu ebenfalls in der Lage sind, sollen entweder direkt oder im Rahmen entsprechender internationaler und regionaler Einrichtungen und internationaler Kreditinstitutionen ihre Bemühungen um die Bereitstellung verstärkter technischer Hilfe an die Entwicklungsländer für folgende Zwecke intensivieren:

a) auf Wunsch für die Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten zur Formulierung und Umsetzung der Wirtschaftspolitik des jeweiligen Landes;

b) für die Konzipierung und Einführung effizienter Steuer- und Bilanzierungssysteme und Finanzsektoren;

c) für die Förderung eines freien Unternehmertums.

2.39 Internationale Finanzierungs- und Entwicklungseinrichtungen sollen ihre Politik und ihre Programme unter Berücksichtigung des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung überdenken.

2.40 Seit langem wird anerkannt, daß eine intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Entwicklungsländer ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen um die Förderung des Wirtschaftswachstums und des technologischen Potentials und um die Beschleunigung der Entwicklung in der Dritten Welt ist. Aus diesem Grund sollen die Bemühungen der Entwicklungsländer um die Förderung dieser Zusammenarbeit verstärkt und auch in Zukunft von der internationalen Staatengemeinschaft unterstützt werden.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

2.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

2.42 Der obengenannte wirtschaftspolitische Kurswechsel in den Entwicklungsländern setzt erhebliche Anstrengungen der einzelnen Länder für den Auf- und Ausbau der erforderlichen Kapazitäten in der öffentlichen Verwaltung, im Notenbankbereich, in der Steuerverwaltung, im Sparkassenwesen und auf den Finanzmärkten voraus.

2.43 Angesichts der besonderen Dringlichkeit der Umwelt- und Entwicklungsprobleme der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) sind besondere Anstrengungen bei der Durchführung der vier in diesem Kapital umrissenen Programmbereiche durchaus gerechtfertigt.


* Siehe Kapitel 33 (Finanzierungsmittel und -mechanismen).


Stand: 06.05.2002 / kre

Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten  
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt

Kontakt über uns Impressum Haftungsausschluss Copyright   © 1999 - 2024  Agenda 21 Treffpunkt