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Agenda 21: - Original Dokument in deutscher Übersetzung -

 

  Kapitel 5

Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung

5.1 Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:

a) Ermittlung und Transfer von Kenntnissen über die Zusammenhänge zwischen demographischen Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung;

b) Formulierung integrierter nationaler umwelt- und entwicklungspolitischer Maßnahmen unter Berücksichtigung demographischer Trends und Faktoren;

c) Durchführung integrierter Umwelt- und Entwicklungsprogramme auf lokaler Ebene unter Berücksichtigung demographischer Trends und Faktoren.

PROGRAMMBEREICHE

A. Ermittlung und Transfer von Kenntnissen über die Zusammenhänge zwischen demographischen Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung

Handlungsgrundlage

5.2 Zwischen demographischen Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung besteht eine synergistische Beziehung.

5.3 Die wachsende Weltbevölkerung und der Anstieg der Weltproduktion im Verbund mit nicht nachhaltigen Verbrauchsmustern setzt die Lebenserhaltungskapazität unseres Planeten einer immer größeren Belastung aus. Diese interaktiven Prozesse beeinträchtigen die Nutzung des Bodens, des Wassers, der Luft, der Energie und der sonstigen Ressourcen. Auch die rapide wachsenden Städte haben - sofern sie nicht über eine gut funktionierende Verwaltung verfügen - mit erheblichen Umweltproblemen zu kämpfen. Aufgrund der steigenden Zahl und der immer größer werdenden Ausdehnung der Städte muß Fragen der kommunalen Selbstverwaltung und der Städteplanung größere Beachtung geschenkt werden. Innerhalb dieses verschlungenen Beziehungsgefüges sind die menschlichen Dimensionen als vorrangig zu berücksichtigende Elemente zu betrachten und sollen daher in auf Nachhaltigkeit ausgerichteten gesamtpolitischen Konzepten angemessen berücksichtigt werden. Solche politischen Konzepte sollen sich mit den Wechselbeziehungen zwischen demographischen Trends und Faktoren, dem Ressourcenverbrauch, der Transfer angepaßter Technologien und der Entwicklung befassen. In der Bevölkerungspolitik soll auch die Rolle des Menschen im Kontext von Umwelt- und Entwicklungsbelangen berücksichtigt werden. In dieser Frage bedarf es einer verstärkten Sensibilisierung der Entscheidungsträger auf allen Ebenen und der Bereitstellung präziserer Informationen, die als Grundlage für die nationale und internationale Politik dienen, sowie eines geeigneten Bezugsrahmens zur Interpretation dieser Informationen.

5.4 Es müssen entsprechende Strategien entwickelt werden, um sowohl die schädlichen Auswirkungen von Tätigkeiten des Menschen auf die Umwelt als auch die schädlichen Auswirkungen von Umweltveränderungen auf den Menschen zu mildern. Aller Voraussicht nach wird die Weltbevölkerung bis zum Jahre 2020 auf über acht Milliarden gestiegen sein. Bereits heute leben 60 Prozent der Weltbevölkerung in Küstengebieten, während 65 Prozent der Städte mit über 2,5 Millionen Einwohnern an den Küsten dieser Erde liegen - einige davon bereits jetzt schon auf Meereshöhe oder darunter.

Ziele

5.5 Folgende Ziele sollen so bald wie möglich verwirklicht werden:

a) die Einbeziehung von demographischen Trends und Faktoren in die globale Analyse von Umwelt- und Entwicklungsfragen;

b) die Herbeiführung eines besseren Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen Bevölkerungsdynamik, Technologie, kulturell bedingtem Verhalten, natürlichen Ressourcen und lebenserhaltenden Systemen;

c) die Abschätzung der Gefährdung der Menschen in Gebieten mit sensiblem ökologischem Gleichgewicht und in Ballungsräumen zur Bestimmung der Handlungsprioritäten auf allen Ebenen unter voller Berücksichtigung gemeinschaftlich festgelegter Bedürfnisse.

Maßnahmen

Untersuchung der Wechselwirkung zwischen demographischen Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung

5.6 Einschlägige internationale, regionale und nationale Institutionen sollen die Durchführung folgender Maßnahmen in Erwägung ziehen:

a) die Bestimmung der Wechselwirkungen zwischen demographischen Entwicklungen, natürlichen Ressourcen und lebenserhaltenden Systemen unter Berücksichtung der unter anderem durch unterschiedliche Entwicklungsstufen hervorgerufenen regionalen und subregionalen Unterschiede;

b) die Einbeziehung demographischer Trends und Faktoren in die laufende Untersuchung von Umweltveränderungen unter Heranziehung des Fachwissens internationaler, regionaler und nationaler Forschungsnetze und örtlicher Gemeinschaften, um erstens die menschlichen Dimensionen von Umweltveränderungen zu untersuchen und zweitens sensible Gebiete zu identifizieren;

c) die Bestimmung vorrangiger Maßnahmen und die Entwicklung von Strategien und Programmen zur Milderung der negativen Auswirkungen von Umweltveränderungen auf die Bevölkerung und umgekehrt.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

5.7 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Ausweitung von Forschungsprogrammen zur Integration von Bevölkerung, Umwelt und Entwicklung

5.8 Die interdisziplinäre Forschung soll ausgebaut werden, damit die demographische Analyse in eine breitere sozialwissenschaftliche Perspektive von Umwelt und Entwicklung eingebunden werden kann. Internationale Institutionen und Expertennetzwerke sollen ihr wissenschaftliches Potential unter Heranziehung aller in der Gemeinschaft vorhandenen Erfahrungen und Kenntnisse ausbauen und die im Rahmen multidisziplinärer Ansätze und durch Kopplung von Theorie und Praxis gewonnenen Erfahrungen weitergeben.

5.9 Es sollen bessere Möglichkeiten für Modelluntersuchungen geschaffen werden, mit denen die gesamte Bandbreite möglicher Ergebnisse gegenwärtigen menschlichen Tuns bestimmt werden kann, und zwar insbesondere die Wechselwirkung demographischer Trends und Faktoren, des Pro-Kopf-Ressourcenverbrauchs und der Vermögensverteilung sowie die mit zunehmender Häufigkeit von Klimaereignissen zu erwartenden Hauptwanderungsbewegungen und die kumulativen Umweltveränderungen, die zur Zerstörung der örtlichen Existenzgrundlagen der Menschen führen können.

(c) Intensivierung der öffentlichen Aufklärung und Bewußtseinsbildung

5.10 Soziodemographische Informationen sollen in geeigneter Form zur Verknüpfung mit physikalischen, biologischen und sozioökonomischen Daten erfaßt werden. Außerdem sollen kompatible Raum- und Zeitskalen, länderübergreifende und Zeitreiheninformationen sowie globale Verhaltensindikatoren unter Zuhilfenahme der Wahrnehmungen und Einstellungen der örtlichen Gemeinschaften entwickelt werden.

5.11 Unter Berücksichtigung der entwicklungsspezifischen Bedürfnisse der in den Entwicklungsländern lebenden Bevölkerung soll auf allen Ebenen das Bewußtsein für die Notwendigkeit, die nachhaltige schonende Nutzung der Ressourcen durch eine effiziente Ressourcenbewirtschaftung zu optimieren, geschärft werden.

5.12 Das Bewußtsein für die grundlegenden Wechselbeziehungen zwischen der Verbesserung der Stellung der Frau und der Bevölkerungsdynamik soll geschärft werden, insbesondere durch verbesserten Zugang für Frauen zu Bildungsmöglichkeiten, Programme im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung und der Frauenheilkunde, wirtschaftliche Unabhängigkeit und wirksame, gleichberechtigte Beteiligung und Mitgestaltung von Frauen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen.

5.13 Die Ergebnisse von Forschungsarbeiten, die sich mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung befassen, sollen im Rahmen von Fachberichten und wissenschaftlichen Zeitschriften, durch die Medien, auf Workshops, innerhalb von Foren oder auf anderem Wege weitergegeben werden; so kann diese Information von Entscheidungsträgern auf allen Ebenen genutzt werden und das öffentliche Bewußtsein vermehrt schärfen.

(d) Aufbau und/oder Ausbau der institutionellen Kapazitäten und der Zusammenarbeit

5.14 Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Forschungseinrichtungen und internationalen, regionalen und nationalen Stellen und allen anderen Sektoren (unter anderem auch der Privatwirtschaft, den örtlichen Gemeinschaften, nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) und wissenschaftlichen Einrichtungen) sollen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern intensiviert werden.

5.15 Die Bemühungen um den Ausbau der Kapazitäten nationaler und kommunaler Verwaltungen, der Privatwirtschaft und der nichtstaatlichen Organisationen in den Entwicklungsländern sollen verstärkt werden, damit diese den wachsenden Anforderungen hinsichtlich einer effizienteren Planung und Verwaltung der rapide wachsenden Städte gerecht werden können.

B. Formulierung einer integrierten nationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik unter Berücksichtigung demographischer Trends und Faktoren

Handlungsgrundlage

5.16 In den bereits vorliegenden Plänen für eine nachhaltige Entwicklung sind demographische Trends und Faktoren im allgemeinen als komponenten berücksichtigt worden, die entscheidenden Einfluß auf Verbrauchsgewohnheiten, Produktion, Lebensweise und langfristige Nachhaltigkeit haben. In Zukunft aber müssen diese Fragen bei der Formulierung des allgemeinen politischen Kurses und der Aufstellung von Entwicklungsplänen stärker als bisher berücksichtigt werden. Dazu müssen alle Länder die eigenen Möglichkeiten der Abschätzung der umwelt- und entwicklungspolitischen Auswirkungen der zu beobachtenden demographischen Trends und Faktoren verbessern. Außerdem müssen sie gegebenenfalls entsprechende bevölkerungspolitische Konzepte und Aktionsprogramme formulieren und in die Praxis umsetzen. Diese politischen Konzepte sollen darauf ausgerichtet sein, sich mit den Folgen des Bevölkerungswachstums auseinanderzusetzen und gleichzeitig Maßnahmen einbeziehen, um den demographischen Übergang einzuleiten. Sie sollen Umweltbelange und Bevölkerungsfragen in einer ganzheitlichen entwicklungspolitischen Sicht zusammenführen, zu deren vorrangigen Zielen die Bekämpfung der Armut, die Sicherung der Lebensgrundlagen, die Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität, die Verbesserung der Stellung und der Einkommenssituation der Frau sowie die Öffnung des Bildungs- und Ausbildungsbereichs für Frauen und die Erfüllung ihrer persönlichen Bedürfnisse sowie die Stärkung der Rolle des Einzelnen und der Gemeinschaften gehören. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den Entwicklungsländern in allen in Frage kommenden Bevölkerungsszenarien von einer massiven Zunahme der Größe und der Zahl der Städte auszugehen ist, soll der Vorbereitung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Frauen und Kinder, im Hinblick auf eine verbesserte Stadtplanung und kommunale Selbstverwaltung vermehrt Rechnung getragen werden.

Ziele

5.17 Die umfassende Einbindung von Bevölkerungsfragen in die nationale Planung, Politik und Entscheidungsfindung soll fortgesetzt werden. Bevölkerungspolitische Konzepte und Programme, in denen die Rechte der Frau volle Berücksichtigung finden, sollen ebenfalls in Erwägung gezogen werden.

Maßnahmen

5.18 Die Regierungen und andere in Frage kommende Beteiligte könnten mit entsprechender Unterstützung durch Hilfsorganisationen unter anderem folgende Maßnahmen ergreifen und der für 1994 geplanten Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, insbesondere deren Ausschuß über Bevölkerung und Umwelt, über den Durchführungsstand berichten.

(a) Abschätzung der Folgen der in den einzelnen Ländern zu beobachtenden demographischen Trends und Faktoren

5.19 Die Beziehung zwischen demographischen Trends und Faktoren und Umweltveränderungen und zwischen der Umweltzerstörung und den verschiedenen komponenten demographischer Veränderungen sollen analysiert werden.

5.20 Im Rahmen entsprechender Forschungsprojekte soll untersucht werden, inwieweit Umweltfaktoren mit sozioökonomischen Faktoren als Ursache von Wanderungsbewegungen interagieren.

5.21 Benachteiligte Bevölkerungsgruppen (wie etwa besitzlose Landarbeiter, ethnische Minderheiten, Flüchtlinge, Wanderer, Vertriebene, Frauen als Haushaltsvorstand), bei denen eine Veränderung der demographischen Struktur besondere Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung haben kann, sollen ermittelt werden.

5.22 Die Auswirkungen der Altersstruktur der Bevölkerung auf die Ressourcennachfrage und auf die durch die Versorgung abhängiger Familienangehöriger bedingten Belastungen, die von den Ausbildungskosten für die jüngere Generation bis zur Gesundheitsfürsorge und Unterstützung alter Menschen reichen, sowie auf die Schaffung von Haushaltseinkommen sollen ab/eingeschätzt werden.

5.23 Außerdem soll die Bevölkerungstragfähigkeit eines Landes in Zusammenhang mit Bedürfnisbefriedigung der Menschen und nachhaltiger Entwicklung abgeschätzt werden, wobei besonders wichtigen Ressourcen wie etwa dem Wasser und dem Boden sowie Umweltfaktoren wie etwa der Bewahrung intakter Ökosysteme und der biologischen Vielfalt besondere Beachtung geschenkt werden soll.

5.24 Auch die Auswirkungen der in den einzelnen Ländern zu beobachtenden demographischen Trends und Faktoren auf die traditionellen Lebensgrundlagen indigener Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften, darunter auch Veränderungen der traditionellen Landnutzung aufgrund des Bevölkerungsdrucks im eigenen Land, sollen untersucht werden.

(b) Aufbau und Erweiterung der auf Länderebene vorhandenen Datenbasis

5.25 Nationale Datenbestände über demographische Trends und Faktoren sowie über die Umwelt sollen aufgebaut und/oder erweitert werden, wobei die Daten nach ökologischen Regionen disaggregiert (Ökosystemkonzept) und regionenbezogene Bevölkerungs-/Umweltprofile erarbeitet werden sollen.

5.26 Zur Bestimmung derjenigen Bereiche, in denen die Nachhaltigkeit durch die Umweltwirkungen demographischer Trends und Faktoren gefährdet ist (oder werden kann), soll eine geeignete Methodik und ein geeignetes Instrumentarium entwickelt werden; darin sollen sowohl vorhandene als auch prognostizierte demographische Daten verbunden mit Abläufen in der natürlichen Umwelt einbezogen werden.

5.27 Es sollen Fallstudien für auf lokaler Ebene zu beobachtende Reaktionen unterschiedlicher Gruppen auf bevölkerungsdynamische Abläufe erarbeitet werden, und zwar insbesondere in umweltbelasteten Gebieten und in zunehmend geschädigten städtischen Ballungszentren.

5.28 Bevölkerungsdaten sollen unter anderem nach Geschlecht und Alter disaggregiert werden, damit die Auswirkungen der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung auf die Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen berücksichtigt werden können.

(c) Einbindung demographischer Merkmale in Politik und Planung

5.29 Bei der Festlegung des wohnungs- und siedlungspolitischen Kurses sollen Ressourcenbedarf, Abfallaufkommen und die Erhaltung intakter Ökosysteme mit berücksichtigt werden.

5.30 Die mittelbaren und unmittelbaren Folgen demographischer Veränderungen auf Umwelt- und Entwicklungsprogramme sollen gegebenenfalls mit einbezogen und die Auswirkungen auf demographische Charakteristika abgeschätzt werden.

5.31 Auf nationaler Ebene sollen bevölkerungspolitische Ziele und Programme festgelegt und in die Praxis umgesetzt werden, die konsistent sind mit der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umwelt- und Entwicklungsplanung des Landes und im Einklang stehen mit der Freiheit, der Würde und den persönlichen Wertvorstellungen des Einzelnen.

5.32 Für junge und alte Menschen sollen angepaßte sozioökonomische Konzepte, ausgehend sowohl von einer Versorgung durch die Familie als auch durch den Staat, erarbeitet werden.

5.33 Ebenso sollen bevölkerungspolitische Konzepte und Programme für den Umgang mit den verschiedenen Arten von Wanderungsbewegungen erarbeitet werden, die Ergebnis oder Auslöser von Umweltzerstörungen sind, wobei Frauen und benachteiligten Gruppen besondere Beachtung gebührt.

5.34 Bevölkerungspolitische Belange, wozu unter anderem auch die Belange von Umweltflüchtlingen und Vertriebenen gehören, sollen in die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Programme der einschlägigen internationalen und regionalen Einrichtungen einbezogen werden.

5.35 In den einzelnen Ländern sollen Überprüfungen stattfinden, und die Einbindung bevölkerungspolitischer Belange in nationale Entwicklungs- und Umweltstrategien soll auf nationaler Ebene überwacht werden.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

5.36 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 90 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Verstärkte Bewußtmachung der Wechselwirkungen zwischen Bevölkerungsentwicklung und nachhaltiger Entwicklung

5.37 In allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens soll das Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen demographischen Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung vertieft werden. Dabei soll besonderer Nachdruck auf Maßnahmen auf kommunaler und staatlicher Ebene gelegt werden. Die Ausbildung in den Bereichen Bevölkerungspolitik und nachhaltige Entwicklung soll koordiniert und sowohl in die formale als auch in die nichtformale Erziehung eingebunden werden. Besondere Aufmerksamkeit gebührt insbesondere auf Frauen zugeschnittenen Alphabetisierungsprogrammen. Verstärkt herauszustellen ist dabei der Zusammenhang zwischen diesen Programmen, dem basisorientierten Umweltschutz und der Bereitstellung einer primären Gesundheitsversorgung und entsprechender Gesundheitsdienste.

(c) Ausbau der Institutionen

5.38 Die Kapazitäten nationaler, regionaler und lokaler Strukturen, die sich mit der Thematik demographischer Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung befassen, sollen erweitert werden. Darin eingeschlossen wäre auch der Ausbau der für Bevölkerungsfragen zuständigen Institutionen/Stellen, damit gewährleistet ist, daß die von diesen erarbeiteten bevölkerungspolitischen Konzepte mit den nationalen Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung übereinstimmen. Die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den nationalen Forschungseinrichtungen, nichtstaatlichen Organisationen und örtlichen Gemeinschaften bei der Abschätzung von Problemen und der Bewertung bevölkerungspolitischer Konzepte soll ebenfalls verstärkt werden.

5.39 Die Kapazitäten der einschlägigen Organe, Einrichtungen und Stellen der Vereinten Nationen, der internationalen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen, der nichtstaatlichen Organisationen und der örtlichen Gemeinschaften sollen gegebenenfalls so weit verstärkt werden, daß sie auf Wunsch Länder bei der Formulierung einer auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Politik unterstützen und gegebenenfalls Umweltflüchtlingen und Vertriebenen helfend zur Seite stehen können.

5.40 Die interinstitutionelle Unterstützung im Rahmen nationaler, auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteter Konzepte und Programme soll durch eine bessere Koordinierung der bevölkerungs- und umweltpolitischen Maßnahmen verbessert werden.

(d) Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen

5.41 Die internationalen und regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen den Regierungen auf Wunsch helfen, Fragestellungen der auf globaler Ebene sowie auf Ökosystem- und Mikroebene gegebenen bevölkerungs-/umweltspezifischen Wechselwirkungen in die Ausbildung von Demographen und Bevölkerungs- und Umweltexperten einzubeziehen. Auch die Erforschung von Verknüpfungen und Möglichkeiten der Konzipierung integrierter Strategien soll Bestandteil der Ausbildung sein.

C. Durchführung integrierter Umwelt- und Entwicklungsprogramme auf lokaler Ebene unter Berücksichtigung demographischer Trends und Faktoren

Handlungsgrundlage

5.42 Bevölkerungsprogramme sind wirkungsvoller, wenn sie gemeinsam mit geeigneten sektorübergreifenden politischen Konzepten durchgeführt werden. Um auf lokaler Ebene Nachhaltigkeit zu erzielen, ist ein neues Rahmenkonzept erforderlich, das demographische Trends und Faktoren mit Faktoren wie der Bewahrung der Ökosysteme, der Technologie und dem Wohn- und Siedlungswesen sowie mit sozioökonomischen Strukturen und dem Zugang zu Ressourcen verknüpft. Bevölkerungsprogramme sollen mit der sozioökonomischen und umweltpolitischen Planung in Einklang gebracht werden. Integrierte, auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Programme sollen bevölkerungspolitische Maßnahmen eng mit Ressourcenbewirtschaftungsmaßnahmen und Entwicklungszielen, die den Bedürfnissen der betroffenen Menschen entsprechen, korrelieren.

Ziele

5.43 Die Umsetzung von Bevölkerungsprogrammen soll auf lokaler Ebene gemeinsam mit Ressourcenbewirtschaftungs- und Entwicklungsprogrammen erfolgen, durch die eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen gewährleistet und die Lebensqualität der Menschen und die Qualität der Umwelt verbessert werden.

Maßnahmen

5.44 Gegebenenfalls mit Unterstützung und im Zusammenwirken mit internationalen Organisationen könnten die Regierungen und die örtlichen Gemeinschaften, darunter auch auf Gemeindeebene tätige Frauenorganisationen und auf nationaler Ebene arbeitende nichtstaatliche Organisationen, im Einklang mit nationalen Plänen, Zielvorgaben, Strategien und Prioritäten unter anderem die nachstehend umrissenen Maßnahmen ergreifen. Die Regierungen könnten ihre bei der Umsetzung der Agenda 21 gemachten Erfahrungen auf der für 1994 geplanten Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, insbesondere in deren Ausschuß für Bevölkerung und Umwelt, austauschen.

(a) Schaffung eines Handlungsrahmens

5.45 Zusammen mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen soll ein funktionierendes Konsultationsverfahren geschaffen und in die Praxis umgesetzt werden, bei dem Festlegung und Entscheidungsfindung in allen Programmteilbereichen auf der Grundlage eines landesweiten Konsultationsverfahrens erfolgt, das gegebenenfalls auch Treffen auf Gemeindeebene, regionale Workshops und nationale Seminare vorsieht. Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, daß die Ansichten von Frauen und Männern über Bedürfnisse, Perspektiven und Sachzwänge beim Entwurf von Programmen gleichwertig berücksichtigt werden und daß Lösungen auf spezifischen Erfahrungen aufbauen. Den Armen und den Unterprivilegierten soll im Rahmen dieses Verfahrens Vorrang eingeräumt werden.

5.46 Außerdem sollen auf nationaler Ebene festgelegte politische Konzepte für integrierte und vielschichtige Programme unter besonderer Berücksichtung der Frauen, der in Problemgebieten lebenden Ärmsten und anderer benachteiligter Gruppen umgesetzt werden; dabei muß die Beteiligung von Gruppen mit besonderer Eignung als Träger eines Wandels und einer nachhaltigen Entwicklung gewährleistet sein. Besondere Beachtung gebührt mehreren Zwecken dienenden Programmen, die eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen, die die negativen Auswirkungen demographischer Trends und Faktoren mildern und die langfristige Umweltschäden vermeiden helfen. Faktoren wie etwa die Ernährungssicherung, der Zugang zu gesicherten Pacht- und Nutzungsregelungen, der Grundanspruch auf angemessene Wohnbedingungen und die wichtigsten Infrastruktureinrichtungen, Bildung, Familienfürsorge, reproduktive Gesundheitsfürsorge für Frauen, Familienkreditwesen, Wiederaufforstungsprogramme, grundlegenden Umweltschutz sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen sollen angemessen neben weiteren Faktoren mit einbezogen werden.

5.47 Zur Ermittlung der sich ergänzenden Elemente einer auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Politik sowie der in den einzelnen Ländern erforderlichen Mechanismen zur Überwachung und Abschätzung ihrer Auswirkungen auf die Bevölkerungsdynamik soll ein geeignetes Analysesystem entwickelt werden.

5.48 Besondere Aufmerksamkeit gebührt der wichtigen Rolle der Frauen in Bevölkerungs-/Umweltprogrammen und bei der Erzielung nachhaltiger Entwicklung. Bei Projekten sollen Möglichkeiten einer Verknüpfung sozialer, ökonomischer und ökologischer Vorteile für Frauen und ihre Familien genutzt werden. Die Stärkung der Rolle der Frauen ist von elementarer Bedeutung und soll durch Erziehung, Ausbildung und eine Politik, die den Frauen einen vermehrten Anspruch und Zugriff auf eigenes Vermögen, Menschen- und Bürgerrechte, Arbeitserleichterungen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die Mitgestaltung von Entscheidungsprozessen gewährt, gewährleistet werden. Bevölkerungs-/Umweltprogramme müssen die Frau in die Lage versetzen, eigene Kräfte zu mobilisieren, um ihre Arbeitsbelastung zu verringern und ihre Fähigkeit zu stärken, die sozioökonomische Entwicklung mitzugestalten und sie zu ihrem Vorteil zu nutzen. Außerdem sind gezielte Schritte zu unternehmen, um die bestehende Lücke zwischen dem Alphabetisierungsgrad der weiblichen und der männlichen Bevölkerung zu schließen.

(b) Unterstützung von Programmen zur Herbeiführung eines Kurswechsels der demographischen Trends und Faktoren in Richtung nachhaltige Entwicklung

5.49 Damit die Mütter- und Kindersterblichkeit jedweder Ursache verringert werden kann und Frauen und Männer die Möglichkeit bekommen, ihre persönlichen Wünsche in bezug auf Familiengröße in einer Weise zu verwirklichen, die mit ihrer Freiheit und Würde und ihren persönlichen Wertvorstellungen im Einklang steht, sollen gegebenenfalls reproduktive Gesundheitsprogramme und -dienste entwickelt und ausgebaut werden.

5.50 Auf Regierungsseite sollen konkrete Schritte unternommen werden, um mit besonderer Vordringlichkeit und in Übereinstimmung mit den landesspezifischen Gegebenheiten und Rechtssystemen des jeweiligen Landes Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß Frauen und Männer das gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Geburten zu entscheiden, und daß sie Zugang zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten und Mitteln haben, die sie in die Lage versetzen, dieses Recht im Einklang mit ihrer Freiheit, Würde und ihren persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte auszuüben.

5.51 Auf Regierungsseite sollen konkrete Anstrengungen unternommen werden, um Programme zum Auf- und Ausbau von Einrichtungen für die Gesundheitsvorsorge und medizinische Behandlung (präventive und kurative Medizin) durchzuführen, wozu auch eine speziell auf Frauen zugeschnittene, von Frauen geleitete, verläßliche und effektive reproduktionsmedizinische Versorgung sowie gegebenenfalls erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste für eine eigenverantwortliche Familienplanung im Einklang mit der Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig auf eine umfassende Gesundheitsfürsorge ausgerichtet sein, wozu auch Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Aufklärung über eine verantwortliche Elternschaft gehören, und allen Frauen die Möglichkeit zum Stillen, zumindest während der ersten vier Monate nach der Geburt, geben. Die Programme sollen die produktive und reproduktive Rolle und das Wohl der Frauen uneingeschränkt unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer gleichwertigen und verbesserten Gesundheitsfürsorge für alle Kinder und einer Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit und der Erkrankungen von Mutter und Kind besondere Beachtung gebührt.

5.52 Im Einklang mit den Prioritäten des jeweiligen Landes sollen den kulturellen Gegebenheiten angepaßte Aufklärungs- und Erziehungsprogramme entwickelt werden, mit denen Frauen und Männern leicht verständliche Informationen zum Thema reproduktive Gesundheit übermittelt werden.

(c) Schaffung angemessener institutioneller Voraussetzungen

5.53 Gegebenenfalls sollen Wahlkreise und die entsprechenden institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Durchführung bevölkerungspolitischer Maßnahmen zu erleichtern. Dazu bedarf es der Mithilfe und des Engagements führender politischer, indigener, religiöser und traditioneller Autoritäten, des privaten Sektors und der Wissenschaftler des jeweiligen Landes. Die Länder sollen bestehende, für Frauenfragen zuständige nationale Einrichtungen voll in die Schaffung dieser institutionellen Voraussetzungen einbeziehen.

5.54 Entwicklungshilfe im Bevölkerungsbereich soll mit den bilateralen und multilateralen Gebern abgestimmt werden, damit sichergestellt ist, daß die bevölkerungsspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen aller Entwicklungsländer angesprochen werden; dabei sollen die Verantwortung für die Gesamtkoordinierung sowie Wahlentscheidung und Strategien der Empfängerländer voll und ganz berücksichtigt werden.

5.55 Die Koordinierung soll auf lokaler und internationaler Ebene verbessert werden. Auch die Arbeitsmethoden sollen verbessert werden, damit eine optimale Nutzung der Ressourcen, die Heranziehung gemeinsamer Erfahrungen und eine optimale Programmdurchführung gewährleistet ist. Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und andere einschlägige Organisationen sollen die Koordinierung internationaler Kooperationsvorhaben mit Empfänger- und Geberländern intensivieren, damit sichergestellt ist, daß genügend Mittel zur Deckung der wachsenden Anforderungen verfügbar sind.

5.56 Für auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene durchzuführende Bevölkerungs-/Umweltprogramme sollen Vorschläge ausgearbeitet werden, die den spezifischen Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung angepaßt sind. Gegebenenfalls müssen institutionelle Veränderungen vorgenommen werden, damit die Altersversorgung nicht mehr allein Sache der Familienangehörigen ist.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

5.57 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 7 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,5 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Forschung

5.58 Ziel der Forschungsbemühungen soll die Entwicklung gezielter Aktionsprogramme sein. Es wird notwendig sein Prioriäten zwischen vorgesehenen Forschungsbereichen festzulegen.

5.59 Im Rahmen soziodemographischer Forschungen soll die Reaktion der Bevölkerung auf eine sich verändernde Umwelt ermittelt werden.

5.60 Das Verständnis für soziokulturelle und politische Faktoren, welche die Akzeptanz geeigneter bevölkerungspolitischer Instrumente positiv beeinflussen können, soll vertieft werden.

5.61 Außerdem sollen Umfragen durchgeführt werden, die sich mit Veränderungen der Nachfrage nach einschlägigen Diensten für eine verantwortliche Planung der Familiengröße befassen, wobei bestehende Unterschiede innerhalb unterschiedlicher sozioökonomischer Gruppen und innerhalb unterschiedlicher geographischer Regionen zum Ausdruck kommen sollen.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

5.62 Die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten unter besonderer Berücksichtigung der schulischen und beruflichen Ausbildung der weiblichen Bevölkerung sind Bereiche von herausragender Bedeutung, und sie genießen besonderen Vorrang bei der Durchführung von Bevölkerungsprogrammen.

5.63 Es sollen Workshops durchgeführt werden, die Programm- und Projektleitern helfen, Bevölkerungsprogramme mit anderen Entwicklungs- und Umweltzielen zu verknüpfen.

5.64 Für Planer und Entscheidungsträger und andere an Bevölkerungs-/Umwelt-/Entwicklungsprogrammen Beteiligte sollen Lernmaterialien, darunter auch Hand- und Lehrbücher, erstellt werden.

5.65 Die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, wissenschaftlichen Einrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen innerhalb einer Region und ähnlichen Einrichtungen außerhalb dieser Region soll intensiviert werden. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Organisationen soll gefördert werden zur Stärkung des Bewußtseins, Einbindung in Demonstrationsvorhaben und Berichterstattung über die gewonnenen Erfahrungen.

5.66 Die im vorliegenden Kapitel enthaltenen Empfehlungen sollen in keiner Weise Einfluß auf die Beratungen im Rahmen der 1994 stattfindenden Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung nehmen, die das geeignete Forum für die Behandlung von Bevölkerungs- und Entwicklungsfragen sein wird; Berücksichtigung finden sollen dabei die Empfehlungen der 1984 in Mexico City abgehaltenen Internationalen Bevölkerungskonferenz1) und die Zukunftsstrategien zur Förderung der Frauen2) , die von der 1985 in Nairobi abgehaltenen Weltkonferenz zur Überprüfung und Bewertung der Errungenschaften der Frauendekade der Vereinten Nationen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden verabschiedet wurden.


Anmerkungen
1) Report of the International Conference on Population, Mexico City, 6. - 14. August 1984 (United Nations publication. Sales No. E.84.XIII.8), Kapitel I.
2) Report of the World Conference to Review and Appraise the Achievements of the United Nations Decade for Women: Equality, Development and Peace, Nairobi, 15. - 26. Juli 1985 (United Nations publication. Sales No. E.84.IV.10), Kapitel I, Abschnitt A.

 


Stand: 06.05.2002 / kre

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