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Agenda 21: - Original Dokument in deutscher Übersetzung -

 

Kapitel 10

Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressorcen

EINFÜHRUNG

10.1 Land wird im Hinlick auf Topographie und räumliche Ausdehnung gewöhnlich als physische Einheit definiert. Eine mehr integrative Sichtweite schließt darin auch natürliche Ressourcen wie Böden einschließlich Bodenschätze, Wasser sowie Flora und Fauna (Biota) ein. Diese einzelnen komponenten sind in Ökosystemen organisiert, die eine Vielzahl an Leistungen liefern, die wesentlich für die Bewahrung der Unversehrtheit lebenserhaltender Systeme und für die Produktivität der Umwelt sind. Bei der Nutzung der Bodenressourcen versucht man, sich diese Eigenschaften zunutze zu machen. Land ist eine begrenzte Ressource, während die dazugehörigen natürlichen Ressourcen im Zeitablauf und je nach Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen Veränderungen unterworfen sind. Aufgrund der immer massiveren Inanspruchnahme durch den Menschen und der Ausdehnung der wirtschaftlichen Aktivität sind Bodenressourcen einem zunehmendem Druck ausgesetzt, der zu Konkurrenzsituationen und Nutzungskonflikten und einer suboptimalen Nutzung der Flächen und Bodenressourcen führt. Wenn die Nutzungsansprüche des Menschen in Zukunft in nachhaltiger Weise erfüllt werden sollen, muß für diese Nutzungskonflikte schon heute eine Lösung gefunden und eine wirksamere und schonendere Nutzung des Bodens und seiner natürlichen Ressourcen angestrebt werden. Eine integrierte Raum- und Flächennutzungsplanung und Bodenwirtschaft bietet eine geradezu ideale Möglichkeit, dies zu erreichen. Durch eine integrierte Überprüfung aller Flächennutzungen ist die Möglichkeit gegeben, divergierende Nutzungsansprüche auf ein Minimum zu reduzieren, ein möglichst hohes Maß an gegenseitiger Abstimmung zu erreichen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung mit dem Schutz und der Gesunderhaltung der Umwelt zu verknüpfen, um so zur Verwirklichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die wesentlichen Elemente des integrierten Ansatzes kommen in der Koordinierung der mit den verschiedenen Aspekten der Bodennutzung und der Bodenressourcen befaßten sektoralen Planungs- und Managementaufgaben zum Ausdruck.

10.2 Das vorliegende Kapitel umfaßt als Programmbereich ein integriertes Konzept für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen, das auf die Neuordnung und - falls notwendig - auf einen begrenzten Ausbau von Entscheidungsstrukturen ausgerichtet und dabei vorhandene bodenwirtschaftlicher Konzepte, Planungs- und Bewirtschaftungsverfahren und -methoden, die bei der Verwirklichung eines solchen integrierten Konzepts von Nutzen sein können, berücksichtigt. Dabei wird nicht auf die operationalen Aspekte der Planung und des Managements eingegangen, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in Verbindung mit den jeweils relevanten sektoralen Programmen behandelt werden. Da sich das Programm mit einem wichtigen sektorübergreifenden Aspekt der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Entwicklung befaßt, steht es mit einer Reihe anderer Programme, die sich direkt mit dieser Frage beschäftigen in engem Zusammenhang.

PROGRAMMBEREICH

Integriertes Konzept für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen

Handlungsgrundlage

10.3 Bodenressourcen werden für viele unterschiedliche Zwecke genutzt, die sich gegenseitig beeinflussen und möglicherweise miteinander konkurrieren; daher ist es wünschenswert, wenn alle Nutzungen in integrierter Weise geplant und gesteuert werden. Die Integration soll auf zwei Ebenen stattfinden, wobei auf der einen Ebene alle ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren (wozu beispielsweise auch die von den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und der Gesellschaft ausgehenden Wirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen gehören) und auf der anderen alle umwelt- und ressourcenbezogenen komponenten (d.h. Luft, Wasser, Flora und Fauna, Boden, geologische und natürliche Ressourcen) berücksichtigt werden. Eine integrierte Betrachtung ermöglicht angemessene Optionen und gegenseitige Abstimmungen und bietet dadurch maximale Chancen für eine nachhaltige Produktivität und Nutzung. Möglichkeiten für eine Zuweisung des Bodens für unterschiedliche Nutzungen ergeben sich in Verbindung mit großen Siedlungs- oder Entwicklungsprojekten oder in abgestufter Form, wenn Land zum Verkauf angeboten wird. Daraus resultieren wiederum Möglichkeiten, traditionelle Formen nachhaltiger Bodenbewirtschaftung aufrechtzuerhalten oder einen Schutzstatus zur Erhaltung der biologischen Vielfalt oder besonders wichtiger ökologischer Leistungen zu verleihen.

10.4 Dabei bietet sich die Möglichkeit an, verschiedene Techniken, Strukturen und Prozesse zu kombinieren, um einen integrierten Ansatz zu ermöglichen. Diese sind eine unentbehrliche Grundlage für den Planungs- und Managementprozeß und für die Entwicklung spezieller Aktionsprogramme auf nationaler und lokaler Ebene, für Ökosysteme oder einzelne Standorte. Viele Elemente dieses Ansatzes sind bereits vorhanden, müssen aber umfassender eingesetzt, weiterentwickelt und ausgebaut werden. Der vorliegende Programmbereich ist in erster Linie auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für eine Koordinierung der Entscheidungsfindung ausgerichtet; die inhaltliche Bedeutung und die operationalen Funktionen sind daher an dieser Stelle nicht einbezogen worden, sondern werden in den entsprechenden sektoralen Programmen der Agenda 21 behandelt.

Ziele

10.5 Gesamtziel ist die Erleichterung der Zuweisung von Flächen für Nutzungsformen, die den größtmöglichen nachhaltigen Nutzen gewährleisten, und die Förderung des Umstiegs auf eine nachhaltige und integrierte Bewirtschaftung der Bodenressourcen. Dabei sollen ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigt werden. Schutzgebiete, private Bodenbesitzrechte, die Rechte der eingeborenen Völker und ihrer Gemeinschaften sowie anderer örtlicher Gemeinschaften und auch die Rolle der Frau in der Landwirtschaft sowie die ländliche Entwicklung sollen neben anderen Fragen einbezogen werden. Genauer ausgedrückt lauten die Ziele wie folgt:

a) spätestens bis 1996: Prüfung und Erarbeitung einer Bodenpolitik, die eine optimale Nutzung des Bodens und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen gewährleistet;

b) spätestens bis 2000: Verbesserung und Ausbau von Planungs-, Management- und Evaluierungssystemen für Flächen und Bodenressourcen;

c) spätestens bis 1998: Ausbau von Institutionen und Koordinierungsstrukturen für Flächen und Bodenressourcen;

d) spätestens bis 1996: Schaffung von Mechanismen zur Förderung der aktiven Mitwirkung und Beteiligung aller Betroffenen - insbesondere Gemeinschaften und Einzelpersonen auf lokaler Ebene - an der Entscheidungsfindung in den Bereichen Bodennutzung und Bodenwirtschaft.

Maßnahmen

(a) Maßnahmen im Bereich des Managements

Entwicklung unterstützender bodenpolitischer Strategien und Instrumentarien

10.6 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen sicherstellen, daß durch eine entsprechende Bodenpolitik und ein bodenpolitisches Instrumentarium eine optimale Flächennutzung und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen erreicht wird. Besondere Beachtung gebührt dabei der Rolle landwirtschaftlich genutzter Flächen. Zu diesem Zweck sollen sie

a) die Grundlage für eine integrierte bodenwirtschaftliche Zielbildung und Zielformulierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene schaffen, die auch ökologische, soziale, demographische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt;

b) Handlungskonzepte entwickeln, die eine nachhaltige Flächennutzung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen unterstützen und den vorhandenen Bestand an Bodenressourcen, demographische Aspekte und die Interessen der örtlichen Bevölkerung berücksichtigen;

c) den ordnungspolitischen Rahmen einschließlich Gesetzen, Rechtsverordnungen und Vollzugsverfahren überprüfen, um herauszufinden, welche Verbesserungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Flächennutzung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen und zur Einschränkung der Überführung produktiver Ackerflächen in andere Nutzungsformen erforderlich sind;

d) wirtschaftspolitische Instrumentarien einsetzen und institutionelle Mechanismen und Anreize schaffen, um eine optimale Flächennutzung und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen zu unterstützen;

e) das Prinzip der Verlagerung der politischen Entscheidungsfindung auf die unterste Ebene der öffentlichen Verwaltung im Sinne eines wirksamen Handelns und eines auf kommunaler Ebene ansetzenden Konzepts fördern.

Ausbau von Planungs- und Managementsystemen

10.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen Planungs- und Managementsysteme überprüfen und gegebenenfalls verbessern, um die Einführung eines integriertes Ansatzes zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen sie

a) Planungs- und Managementsysteme einführen, die eine bessere Integration von Umweltkomponenten wie etwa der Luft, des Wassers, des Bodens und anderer natürlicher Ressourcen ermöglichen, wofür die landschaftsökologische Planung (LANDEP) oder andere beispielsweise auf einzelne Ökosysteme oder Einzugsgebiete bezogene Ansätze herangezogen werden;

b) strategische Strukturen einführen, die eine Integration von Entwicklungs- und Umweltzielen ermöglichen; als Beispiele sind Systeme der nachhaltigen Sicherung der Lebensgrundlagen, die ländliche Entwicklung, die Weltstrategie zur Erhaltung der Natur/Caring for the Earth, der basisorientierte Umweltschutz (primary environmental care - PEC) und andere zu nennen;

c) eine Rahmenstruktur für die Flächennutzungs- und Raumplanung schaffen, innerhalb derer fachspezifische und detailliertere sektorale Pläne (beispielsweise für Schutzgebiete, die Landwirtschaft, Wälder, Wohn- und Siedlungsbereiche, die ländliche Entwicklung) ausgearbeitet werden können; des weiteren sollen sie sektorübergreifende Beratungsgremien einrichten, um die Projektplanung und Projektdurchführung zu rationalisieren;

d) Managementsysteme für Bodenressourcen und natürliche Ressourcen durch Einbeziehung angepaßter traditioneller und indigener Methoden unterstützen; als Beispiele dafür sind die Weidewirtschaft, die Hima-Gebiete (traditionelle islamische Landschaftsschutzgebiete) und die Terassenkultur zu nennen;

e) innovative und flexible Programmfinanzierungskonzepte prüfen und gegebenenfalls zur Durchführung bringen;

f) detaillierte Bodenleistungsinventare als Orientierungshilfe für eine nachhaltige Zuweisung, Bewirtschaftung und Nutzung der Bodenressourcen auf staatlicher und kommunaler Ebene anlegen.

Förderung der Anwendung geeigneter Planungs- und Management-Instrumentarien

10.8 Die Regierungen sollen sich auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung nationaler und internationaler Organisationen für die Verbesserung, die Weiterentwicklung und den umfassenden Gebrauch von Planungs- und Management-Instrumentarien einsetzen, die einen integrierten und nachhaltigen Ansatz für Flächen und Bodenressourcen ermöglichen. Zu diesem Zweck sollen sie

a) verbesserte Systeme zur Auswertung und integrierten Analyse von Daten über Flächennutzung und Bodenressourcen einführen;

b) Techniken und Verfahren zur Bewertung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen, der Risiken, der Kosten und des Nutzens spezifischer Aktionen systematisch einsetzen;

c) Möglichkeiten der Einbeziehung der Boden- und Ökosystemfunktionen sowie der Wertleistungen der Bodenressourcen in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung analysieren und testen.

Bewußtseinsbildende Maßnahmen

10.9 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen Institutionen und Interessengruppen und mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen bewußtseinsbildende Maßnahmen durchführen, um der Bevölkerung die Bedeutung einer integrierten Flächen- und Bodenressourcenbewirtschaftung und die dem Einzelnen und den gesellschaftlichen Gruppen dabei zufallende Rolle vor Augen zu führen und verständlich zu machen. Parallel dazu sollen entsprechende Mittel bereitgestellt werden, um optimierte Methoden der Flächennutzung und der nachhaltigen Bewirtschaftung einzuführen.

Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit

10.10 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen Organisationen und mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen innovative Verfahren, Programme, Projekte und Dienstleistungen einführen, die eine aktive Beteiligung aller Betroffenen am Entscheidungs- und Vollzugsprozeß ermöglichen und unterstützen, insbesondere der Gruppen, die bisher häufig ausgeschlossen wurden, wie etwa Frauen, Jugendliche, indigene Bevölkerungsgruppen und ihre Gemeinschaften sowie sonstige örtliche Gemeinschaften.

(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich

Ausbau der Informationssysteme

10.11 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen Organisationen und dem privaten Sektor und mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen die Informationssysteme ausbauen, die für die Entscheidungsfindung und die Evaluierung künftiger Änderungen der Flächennutzung und der Bodenwirtschaft benötigt werden. Sowohl die Bedürfnisse des Mannes als auch der Frau sollen berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollen sie

a) Informations-, Monitoring- und Bewertungssysteme für Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialdaten mit Bodenressourcenbezug auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene und für die Bodentauglichkeit sowie für Flächennutzungs- und Bewirtschaftungsformen ausbauen;

b) die Koordinierung zwischen vorhandenen sektoralen Datensystemen über Flächen und Bodenressourcen und die nationale Datenerfassungs- und Analysekapazität verstärken;

c) allen Teilen der Bevölkerung, insbesondere örtlichen Gemeinschaften und Frauen, die erforderlichen Fachinformationen auf Basis vorhandener Informationen für Flächennutzungs- und Bewirtschaftungsfragen in leicht zugänglicher Form zur Verfügung stellen;

d) kostengünstige, von den Kommunen verwaltete Systeme zur Erfassung von Vergleichsinformationen über den Status und die sich vollziehenden Veränderungsprozesse bei den Bodenressourcen einschließlich Nutzböden, Waldflächen, Tier- und Pflanzenwelt, Klima und anderer Faktoren unterstützen.

(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung

Schaffung eines regionalen Mechanismus

10.12 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen die regionale Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen über Bodenressourcen ausbauen. Zu diesem Zweck sollen sie

a) regionale bodenwirtschaftliche Konzepte zur Unterstützung von Programmen im Bereich Flächennutzung und Raumplanung untersuchen und erarbeiten;

b) die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und räumlichen Plänen in den Ländern der Region vorantreiben;

c) Informationssysteme entwickeln und die Ausbildung fördern;

d) im Rahmen von Verbundnetzen und mit anderen geeigneten Mitteln Informationen über die Erfahrungen austauschen, die im Verlauf und als Ergebnis der integrierten und partizipativen Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen auf nationaler und lokaler Ebene gesammelt worden sind.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

10.13 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Bodenressourcensystem

10.14 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Wissenschaftlern und mit Unterstützung geeigneter nationaler und internationaler Organisationen auf die örtlichen Bedingungen zugeschnittene Forschungsaktivitäten zur Untersuchung des Bodenressourcensystems und der Auswirkungen auf nachhaltige Entwicklungs- und Bewirtschaftungsformen unterstützen. Vorrang gebührt dabei, sofern zweckmäßig,

a) der Bewertung der Nutzungseignung des Bodenpotentials und der Ökosystemfunktionen;

b) ökosystemaren Interaktionen und Interaktionen zwischen Bodenressourcen und Gesellschafts-, Wirtschafts- und Ökosystemen;

c) der Erarbeitung von Indikatoren für die Nachhaltigkeit der Bodenressourcen unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, sozialer, demographischer, kultureller und politischer Faktoren.

Überprüfung von Forschungsergebnissen im Rahmen von Pilotprojekten

10.15 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Wissenschaftlern und mit Unterstützung einschlägiger internationaler Organisationen im Rahmen von Pilotprojekten die Eignung optimierter Ansätze für eine integrierte Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen einschließlich technischer, gesellschaftlicher und institutioneller Faktoren untersuchen und prüfen.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

Verbesserung der Aus- und Fortbildung

10.16 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunalbehörden, nichtstaatlichen Organisationen und internationalen Institutionen die Entwicklung der menschlichen Ressourcen fördern, das für eine nachhaltige Planung und Bewirtschaftung der Flächen und Bodenressourcen benötigt wird. Dies soll in Form von Anreizen für örtliche Initiativen und durch Erweiterung der lokalen Managementfähigkeiten, insbesondere bei Frauen, geschehen, und zwar

a) durch Bevorzugung fachübergreifender und integrierter Ansätze in den Lehrplänen der Schulen und in der technischen, fachbezogenen und universitären Ausbildung;

b) durch Unterweisung aller betroffenen Sektoren im integrierten und nachhaltigen Umgang mit den Bodenressourcen;

c) durch Unterweisung von Gemeinschaften, entsprechenden Beratungsdiensten, auf kommunaler Ebene tätigen Gruppen und nichtstaatlichen Organisationen in Bodenbewirtschaftungsmethoden und -konzepten, die andernorts bereits mit Erfolg eingesetzt worden sind.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

10.17 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Regierungen und mit Unterstützung einschlägiger internationaler Organisationen gezielte und aufeinander abgestimmte Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie den Transfer von Techniken und Technologien fördern, welche die verschiedenen Aspekte des nachhaltigen Planungs- und Bewirtschaftungsprozesses auf staatlicher, Gliedstaat-/Provinz- und kommunaler Ebene unterstützen.

Stärkung der Institutionen

10.18 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung geeigneter internationaler Organisationen

a) das Mandat der mit Flächen und Bodenressourcen befaßten Institutionen überprüfen und gegebenenfalls dahingehend revidieren, daß die fachübergreifende Integration ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte ausdrücklich berücksichtigt wird;

b) die Koordinierungsmechanismen zwischen den mit Flächennutzung und Bodenressourcen befaßten Institutionen stärken, um die Integration sektoraler Anliegen und Strategien zu erleichtern;

c) die kommunale Entscheidungskapazität stärken und die Koordinierung auf den übergeordneten Ebenen verbessern.

 


Stand: 04.05.2002 / kre

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