Kapitel 16
Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
EINFÜHRUNG
16.1 Die Biotechnologie umfaßt sowohl die im Rahmen der modernen Biotechnologie entwickelten neuen Techniken als auch die bewährten Ansätzen der traditionellen Biotechnologie. Als innovativer, wissensintensiver Forschungsbereich bietet sie eine Vielzahl nützlicher Verfahrenstechniken für vom Menschen vorgenommene Veränderungen der Desoxiribonukleinsäure (DNS), oder des genetischen Materials in Pflanzen, Tieren und Mikroorganismengruppen, deren Ergebnis überaus nützliche Produkte und Technologien sind. Die Biotechnologie ist nicht in der Lage, von sich aus all die grundlegenden Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu lösen, weshalb die Erwartungen durch eine realistischere Sicht eingeschränkt werden sollten. Dennoch verspricht die Biotechnologie, einen bedeutenden Beitrag zur Erzielung von Fortschritten beispielsweise in der Gesundheitsversorgung, in der Ernährungssicherung in Form von nachhaltigen Anbaupraktiken, einer Verbesserten Versorgung mit Trinkwasser, leistungsfähigeren industriellen Erschließungsprozessen für die Umwandlung von Rohstoffen, der Förderung nachhaltiger Aufforstungs- und Wiederaufforstungsverfahren und der Entgiftung von Sonderabfällen zu leisten. Außerdem bietet die Biotechnologie neue Möglichkeiten für weltweite Partnerschaften, insbesondere zwischen den Ländern, die reich an biologischen Ressourcen (einschließlich genetischer Ressourcen) sind, denen aber das erforderliche Fachwissen und die erforderlichen Investitionsmittel zur Nutzung dieser Ressourcen mit Hilfe der Biotechnologie fehlen, und den Ländern, die das technische Fachwissen für die Umwandlung biologischer Ressourcen herangebildet haben, damit diese für die Zwecke einer nachhaltigen Entwicklung genutzt werden können.1) Die Biotechnologie kann zur Erhaltung dieser Ressourcen beispielsweise durch Ex-situ-Verfahren beitragen. In den nachstehend beschriebenen Programmbereichen wird versucht, die Anwendung international vereinbarter Grundsätze zu fördern, mit denen die umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie gewährleistet, eine öffentliche Vertrauensbasis geschaffen, die Entwicklung nachhaltiger biotechnologischer Anwendungen gefördert und geeignete Rahmenbedingungen - insbesondere in den Entwicklungsländern - geschaffen werden können; dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:
a) Steigerung der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen;
b) Verbesserung der menschlichen Gesundheit;
c) Verbesserung des Umweltschutzes;
d) Erhöhung der Sicherheit und Schaffung internationaler Mechanismen für die Zusammenarbeit;
e) Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung und umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie.
PROGRAMMBEREICHE
A. Steigerung der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen
Handlungsgrundlage
16.2 Um den wachsenden Konsumgüterbedarf der Weltbevölkerung decken zu können, muß nicht nur die Versorgung mit Lebensmitteln, sondern auch deren Verteilung deutlich verbessert werden, während gleichzeitig nachhaltigere Landbausysteme entwickelt werden müssen. Ein erheblicher Teil dieses Produktivitätsanstiegs muß in den Entwicklungsländern erzielt werden. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche und umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie in der Landwirtschaft, im Umweltschutz und in der Gesundheitsfürsorge. Die Mehrzahl der Investitionen in die moderne Biotechnologie wurde in den Industrieländern getätigt. Es bedarf erheblicher Neuinvestitionen und der Entwicklung der menschlichen Ressourcen im Bereich der Biotechnologie, insbesondere in den Entwicklungsländern.
Ziele
16.3 Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in vermehrtem Umfang angemessene Sicherheitsvorkehrungen auf der Grundlage des Programmbereichs D getroffen werden müssen, werden folgende Ziele vorgeschlagen:
a) die möglichst optimale Steigerung der Erträge pflanzenbaulicher Hauptkulturen, der Nutztiere und der in der Aquakultur verwendeten Arten durch Nutzung der kombinierten Ressourcen der modernen Biotechnologie und die herkömmlichen Züchtungsmethoden von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, wozu auch die vielfältigere Nutzung der vorhandenen Ressourcen an genetischem Material - als Hybrid- und Ausgangsformen - gehört.2) Auch bei Forsterzeugnisse sollen ähnliche Ertragssteigerungen erzielt werden, damit die nachhaltige Nutzung der Wälder sichergestellt ist;3)
b) die Verringerung der Notwendigkeit einer mengenmäßigen Steigerung der Nahrungsmittel, Futtermittel und Rohstoffe durch Verbesserung des Nährwerts (der Zusammensetzung) von Nutzpflanzen, Tiere und Mikroorganismen und Reduzierung der Nachernteverluste bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen;
c) die Steigerung des Gebrauchs integrierter Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten sowie für den Landbau, um der übermäßigen Abhängigkeit von Agrochemikalien ein Ende zu bereiten und auf diese Weise den Einsatz ökologisch tragfähiger Bewirtschaftungsverfahren zu fördern;
d) die Bewertung des landwirtschaftlichen Potentials von Grenzertragsstandorten im Vergleich zu anderen Nutzungsmöglichkeiten und gegebenenfalls die Entwicklung von Systemen, die nachhaltige Produktivitätssteigerungen ermöglichen;
e) die vermehrte Anwendung der Biotechnologie in der Forstwirtschaft sowohl zur Steigerung der Erträge als auch zur effizienteren Nutzung von Forsterzeugnissen sowie zur Verbesserung von Aufforstungs- und Wiederaufforstungsverfahren. Die Bemühungen sollen in erster Linie auf Arten und Erzeugnisse ausgerichtet sein, die in den Entwicklungsländern angebaut werden und insbesondere für diese Länder von Bedeutung sind;
f) die Erhöhung der Effizienz der Stickstoffbindung und der Mineralstoffabsorption durch eine Symbiose höherer Pflanzen mit Mikroorganismen;
g) der Ausbau des vorhandenen Potentials für die grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung und für die Planung und Durchführung komplexer fachübergreifender Forschungsvorhaben.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
16.4 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Hilfe internationaler und regionaler Organisationen und mit Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen, des privaten Sektors und akademischer und wissenschaftlicher Einrichtungen Verbesserungen in der Pflanzen- und Tierzucht wie auch bei Mikroorganismen durch Anwendung der traditionellen und der modernen Biotechnologie erzielen, um durch eine nachhaltige Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge die Ernährungssicherung insbesondere in den Entwicklungsländern zu gewährleisten; dabei sollen vor der Veränderung die angestrebten Merkmale abgeschätzt werden, wobei die Bedürfnisse der Landwirte, die sozioökonomischen, kulturellen und umweltspezifischen Auswirkungen solcher Veränderungen und die Notwendigkeit der Unterstützung einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu berücksichtigen sind und besonders darauf zu achten ist, welche Auswirkungen die Nutzung der Biotechnologie auf die Bewahrung der Unversehrtheit der Umwelt haben wird.
16.5 Genauer ausgedrückt sollen diese Einrichtungen
a) die Produktivität, die Nahrungsqualität und die Lagerbeständigkeit von Nahrungsmitteln und Tierfuttermitteln verbessern, wobei sie sich in ihren Bemühungen auch mit den Vor- und Nachernteverluste befassen sollen;
b) die Resistenz gegen Krankheiten und Schädlinge weiterentwickeln;
c) Pflanzensorten züchten, die tolerant und/oder resistent gegen Belastungen durch Faktoren wie Schädlinge und Krankheiten und Belastungen abiotischer Art sind;
d) die Verwendung zu wenig genutzter Fruchtarten fördern, die möglicherweise in der Zukunft für die menschliche Ernährung und die industrielle Versorgung mit Rohstoffen von Bedeutung sein werden;
e) die Leistungsfähigkeit symbiotischer Vorgänge erhöhen, die zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion beitragen;
f) die Erhaltung und den sicheren Austausch von pflanzlichem, tierischem und mikrobiellem Keimplasma durch eine Risikoabschätzung und Verwendung von Management-Verfahren erleichtern, wozu auch verbesserte Diagnoseverfahren zur Identifizierung von Schädlingen und Krankheiten durch bessere Verfahren der Schnellvermehrung gehören;
g) bessere Diagnoseverfahren und Impfstoffe zur Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Verhinderung ihrer Ausbreitung sowie zur Schnellanalyse von Giften oder Infektionserregern in Erzeugnissen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt oder als Viehfutter vorgesehen sind, entwickeln;
h) nach produktiveren Linien raschwüchsiger Bäume, insbesondere als Brennholzquelle, suchen und Schnellvermehrungstechniken entwickeln, um zu ihrer umfassenderen Weiterverbreitung und Nutzung beizutragen;
i) die Nutzung verschiedener biotechnologischer Verfahren zur Erzielung von Ertragssteigerungen bei Fischen, Algen und sonstigen im Wasser lebenden Arten überprüfen;
j) sich um nachhaltige landwirtschaftliche Erträge durch Stärkung und Ausbau der Kapazitäten und des Betätigungsfelds bestehender Forschungszentren bemühen, um die erforderliche kritische Menge durch Förderung und Überwachung der Forschung zur Entwicklung produktiver und der Umwelt dienlicher biologischer Produkte und Verfahren, die wirtschaftlich und sozial verträglich sind, zu erzielen, wobei auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind;
k) die Verknüpfung geeigneter und traditioneller biotechnologischer Verfahren zur Kultivierung genetisch veränderter Pflanzen, der Aufzucht gesunder Tiere und dem Schutz forstgenetischer Ressourcen fördern;
l) Verfahren entwickeln, mit denen die Verfügbarkeit der mit Hilfe der Biotechnologie gewonnenen Stoffe für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen verbessert werden kann.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
16.6 Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden:
a) die Erwägung vergleichender Bewertungen des in den verschiedenen Technologien enthaltenen Potentials für die Nahrungsmittelerzeugung im Verbund mit einem System zur Bewertung der möglichen Auswirkungen biotechnologischer Verfahren auf den internationalen Handel mit Agrarprodukten;
b) die Prüfung der Auswirkungen eines Subventionsabbaus und eines eventuellen Gebrauchs anderer wirtschaftspolitischer Instrumente, in denen sich die aufgrund der nicht nachhaltigen Verwendung von Agrochemikalien entstandenen Umweltkosten niederschlagen;
c) die Beibehaltung und die Einrichtung von Datenbanken mit Informationen über die umweltspezifischen und gesundheitlichen Auswirkungen von Organismen, um Risikoabschätzungen zu erleichtern;
d) die Beschleunigung der Aneignung, der Transfer und der Anpassung von Technologien durch die Entwicklungsländer zur Unterstützung nationaler Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Ernährungssicherung führen.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
16.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen gegebenenfalls folgende Maßnahmen im Einklang mit internationalen Übereinkünften oder Vereinbarungen über die biologische Vielfalt fördern:
a) die Zusammenarbeit in Fragen, die folgende Bereiche betreffen: die Erhaltung, den Zugang und den Austausch von Keimplasma; die Rechte, die sich im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und Innovationen im informellen Bereich ergeben, darunter auch die Rechte von Bauern und Züchtern; die Beteiligung an den durch die Biotechnologie erzielten Vorteilen; und die biologische Sicherheit;
b) die Förderung gemeinschaftlicher Forschungsprogramme - insbesondere in Entwicklungsländern - zur Unterstützung der in diesem Programmbereich beschriebenen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit örtlichen und eingeborenen Bevölkerungsgruppen und deren Gemeinschaften bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Ressourcen sowie der Förderung traditioneller Methoden und Kenntnisse dieser Gruppen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen;
c) die Beschleunigung der Aneigung, der Transfer und der Anpassung von Technologien durch die Entwicklungsländer zur Unterstützung nationaler Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Ernährungssicherung führen, durch Entwicklung von Systemen für eine wesentliche und nachhaltige Steigerung der Produktivität ohne Schädigung oder Gefährdung örtlicher Ökosysteme4) ;
d) die Ausarbeitung geeigneter Sicherheitsverfahren auf der Grundlage des Programmbereichs D unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
16.8 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 50 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel*
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
16.9 Die Fortbildung qualifizierter Fachleute auf allen Ebenen der grundlagen- und der anwendungsorientierten Wissenschaft (einschließlich wissenschaftlicher Mitarbeiter, technischem Personal und Beratern) ist einer der wichtigsten Bestandteile aller Programme dieser Art. Dabei ist die Schaffung eines Bewußtseins für die Vorteile und Risiken der Biotechnologie ein wesentlicher Faktor. Angesichts der Tragweite einer vernünftigen Nutzung der Forschungsressourcen für die erfolgreiche Durchführung fachüberpreifender Großprojekte soll in formale Fortbildungsprogramme für Wissenschaftler auch eine Managementausbildung einbezogen werden. Außerdem sollen im Zusammenhang mit spezifischen Vorhaben Ausbildungsprogramme erarbeitet werden, um den regionalen beziehungsweise nationalen Bedarf an umfassend ausgebildeten Fachkräften, die mit moderner Technologie umzugehen wissen, decken und die Abwanderung von Wissenschaftlern von den Entwicklungs- in die Industrieländer verhindern zu können. Besonderer Nachdruck soll auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, Beratern und Nutzern und deren Weiterbildung gelegt werden, damit es zur Schaffung integrierter Systeme kommt. Besondere Berücksichtigung soll auch die Durchführung von Programmen zur Unterrichtung und zum Austausch von Wissen über traditionelle biotechnologische Verfahren und zur Ausbildung im Sicherheitsbereich finden.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
16.10 Eine institutionelle Aufstockung oder andere geeignete Maßnahmen sind erforderlich, um auf nationaler Ebene im technischen Bereich sowie im Management-, Planungs- und Verwaltungsbereich Kapazitäten zur Unterstützung der Aktivitäten in diesem Programmbereich aufzubauen. Diese Maßnahmen sollen durch entsprechende internationale, wissenschaftliche, technische und finanzielle Hilfe ergänzt werden, um die Technische Zusammenarbeit zu erleichtern und die Kapazitäten der Entwicklungsländer zu erweitern. Der Programmbereich E enthält weitere Einzelheiten.
B. Verbesserung der menschlichen Gesundheit
Handlungsgrundlage
16.11 Die Verbesserung der menschlichen Gesundheit ist eines der wichtigsten Entwicklungsziele. Die Verschlechterung der Umweltqualität, insbesondere die Verschmutzung der Luft, der Gewässer und des Bodens durch giftige Chemikalien, durch gefährliche Abfälle, durch Strahlung und aus sonstigen Quellen gibt zunehmend Anlaß zu Sorge. Diese Schädigung der Umwelt aufgrund einer unzureichenden oder unangemessenen Entwicklung hat direkte negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Unterernährung, Armut, schlechte Wohnbedingungen, der Mangel an hochwertigem Trinkwasser und mangelhafte sanitäre Einrichtungen kommen noch zu den Problemen hinzu, die sich im Zusammenhang mit übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten ergeben. Dies führt dazu, daß die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zunehmenden Belastungen ausgesetzt sind.
Ziele
16.12 Hauptziel dieses Programmbereichs ist, durch umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie im Rahmen eines umfassenden Gesundheitsprogramms einen Beitrag zu leisten zu5)
a) der Erweiterung oder Einführung (mit besonderer Vordringlichkeit) von Programmen, um bei der Bekämpfung der wichtigsten ansteckenden Krankheiten mitzuhelfen;
b) der Förderung eines guten gesundheitlichen Allgemeinzustands der Menschen aller Altersgruppen;
c) der Ausarbeitung und Erweiterung von Programmen, um zur gezielten Behandlung und zur Vorbeugung gegen die wichtigsten nicht ansteckenden Krankheiten beizutragen;
d) der Festlegung und Erweiterung geeigneter Sicherheitsverfahren auf der Grundlage des Programmbereichs D unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte;
e) der Schaffung besserer Möglichkeiten zur Durchführung grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung und zur Abwicklung fachübergreifender Forschungsvorhaben.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
16.13 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung internationaler und regionaler Organisationen, akademischer und wissenschaftlicher Einrichtungen und der pharmazeutischen Industrie unter angemessener Berücksichtigung sicherheitstechnischer und ethischer Gesichtspunkte
a) nationale und internationale Programme zur Bestimmung und gezielten Befassung mit denjenigen Bevölkerungsgruppen auf der Erde erarbeiten, die am dringendsten einer Verbesserung des gesundheitlichen Allgemeinbefindens und des Schutzes gegen Krankheiten bedürfen;
b) Kriterien für die Bewertung der Wirksamkeit sowie der Vorteile und Risiken der geplanten Maßnahmen aufstellen;
c) Screening-Verfahren, systematische Stichproben- und Evaluierungsverfahren für Arzneimittel und medizintechnische Verfahren festlegen und durchsetzen, um den Gebrauch derjenigen Mittel und Verfahren zu verbieten, die nicht genügend Sicherheit für den experimentellen Einsatz bieten; außerdem sollen sie gewährleisten, daß Arzneimittel und Technologien im Bereich der Reproduktionsmedizin sicher und wirksam sind und Rücksicht auf ethische Gesichtspunkte nehmen;
d) die Trinkwassergüte durch Einführung geeigneter spezifischer Maßnahmen einschließlich der Diagnose von im Wasser vorhandenen Pathogenen und Schadstoffen verbessern, durch systematische Probennahme überprüfen und bewerten;
e) gegen die wichtigsten ansteckenden Krankheiten neue und verbesserte Impfstoffe entwickeln und auf breiter Basis zur Verfügung stellen, die wirksam und sicher sind und bei minimaler Dosierung Schutz bieten; dazu gehört auch die Intensivierung der Arbeit an Impfstoffen, die zur Bekämpfung von häufig vorkommenden Kinderkrankheiten benötigt werden;
f) biologisch abbaubare Anwendungssysteme für Impfstoffe entwickeln, welche die gegenwärtig üblichen Mehrfachimpfungen überflüssig machen, einen flächendeckenderen Impfschutz der Bevölkerung ermöglichen und die Kosten einer Immunisierung senken;
g) unter Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten wirksame biologische Bekämpfungsmittel gegen Krankheitserreger übertragende Vektoren wie etwa Moskitos und resistente Varianten entwickeln;
h) unter Heranziehung des Instrumentariums der modernen Biotechnologie unter anderem verbesserte Diagnoseverfahren, neue Arzneimittel und bessere Therapien und Anwendungssysteme entwickeln;
i) die Verbesserung und wirkungsvollere Nutzung von Arzneipflanzen und sonstigen entsprechenden Ausgangsmaterialien vorantreiben;
j) Verfahren zur Vergrößerung der Verfügbarkeit von mit Hilfe der Biotechnologie gewonnenen Stoffen für die Verbesserung der menschlichen Gesundheit entwickeln.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
16.14 Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden:
a) die Durchführung von Untersuchungen zur Bewertung der vergleichenden sozialen, ökologischen und finanziellen Kosten und Vorteile verschiedener Verfahrenstechniken für die Basisgesundheitspflege und die Reproduktionsmedizin unter Berücksichtigung allgemeiner sicherheitstechnischer und ethischer Gesichtspunkte;
b) die Entwicklung von Aufklärungsprogrammen für Entscheidungsträger und die breite Öffentlichkeit, um ihr Verständnis und Bewußtsein für die relativen Vorteile und Risiken der modernen Biotechnologie unter Beachtung ethischer und kultureller Gesichtspunkte zu wecken.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
16.15 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
a) auf der Grundlage des Programmbereichs D unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte geeignete Sicherheitsverfahren festlegen und verstärken;
b) insbesondere in Entwicklungsländern die Aufstellung nationaler Programme zur Verbesserung der Volksgesundheit, vor allem den Schutz vor den wichtigsten ansteckenden Krankheiten, häufig vorkommenden Kinderkrankheiten und Krankheitsüberträgern, unterstützen.
Instrumente zur Umsetzung
16.16 Um zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten bis zum Beginn des nächsten Jahrhundert Fortschritte zu erzielen, müssen die zur Erfüllung der oben angeführten Ziele erforderlichen Maßnahmen mit besonderer Dringlichkeit durchgeführt werden. Die Ausbreitung mancher Krankheiten auf alle Regionen der Erde erfordert ein weltweites Handeln. Bei eher örtlich begrenzten Krankheiten ist ein regionales oder nationales Vorgehen angebracht. Die Erfüllung der Ziele verlangt folgendes:
a) ein fortgesetztes internationales Engagement;
b) die Festlegung nationaler Prioritäten innerhalb eines fest umrissenen Zeitrahmens;
c) den Einsatz wissenschaftlicher und finanzieller Mittel auf globaler und nationaler Ebene.
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
16.17 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 14 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 130 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
16.18 Es bedarf sorgfältig abgestimmter fachübergreifender Bemühungen, zu denen auch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, Finanzierungseinrichtungen und Industriezweigen gehört. Auf globaler Ebene kann darunter eine Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen in verschiedenen Ländern zu verstehen sein, wobei die Finanzierung auf zwischenstaatlicher Ebene erfolgt, gegebenenfalls unterstützt durch eine ähnliche Zusammenarbeit auf nationaler Ebene. Auch die Unterstützung der Forschung und Entwicklung muß weiter ausgebaut werden, ebenso wie die Mechanismen, die für die Transfer einschlägiger Technologien sorgen.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
16.19 Die Fortbildung und die Transfer von Technologien müssen auf weltweiter Basis erfolgen, wobei die Regionen und Länder Zugangs- und Beteiligungsmöglichkeiten am Austausch von Informationen und Fachwissen haben sollen, insbesondere wenn es um einheimisches oder traditionelles Wissen und die entsprechende Biotechnologie geht. Ein wichtiger Faktor ist der Aufbau der eigenen Kapazitäten in Entwicklungsländern, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an den biotechnologischen Produktionsverfahren zu beteiligen. Die Ausbildung von Personal könnte auf drei Ebenen stattfinden:
a) die Ausbildung von für die grundlagen- und die produktorientierte Forschung benötigten Wissenschaftlern;
b) die Ausbildung der im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte (Unterweisung im sicheren Umgang mit neuen Produkten) und der für komplexe fachübergreifende Forschungsvorhaben benötigten Wissenschaftlamanagern;
c) die Fortbildung von dem Dienstleistungsbereich zugehörigen Fachkräften, die für die Leistungserbringung im Außendienst benötigt werden.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten**)
C. Verbesserung des Umweltschutzes
Handlungsgrundlage
16.20 Der Umweltschutz ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung. Die Umwelt mit all ihren biotischen und abiotischen Bestandteilen ist bedroht: die Tiere, die Pflanzen, die Mikroorganismen und die Ökosysteme, welche die biologische Vielfalt enthalten; die Gewässer, der Boden und die Luft, welche die natürlichen Bestandteile der Lebensräume und Ökosysteme bilden, und alle Wechselwirkungen zwischen den Bestandteilen der biologischen Vielfalt und den sie stützenden Lebensräumen und Ökosystemen. Mit dem andauernd steigenden Verbrauch von Chemikalien, Energie und nicht erneuerbaren Ressourcen durch eine wachsende Weltbevölkerung werden sich auch die damit verbundenen Umweltprobleme verschärfen. Trotz vermehrter Anstrengungen, eine weitere Zunahme der Abfallmengen zu verhindern und die Abfallverwertung voranzutreiben, ist davon auszugehen, daß auch in Zukunft das anfallende Abfallvolumen und der Umfang nicht nachhaltiger Formen der Bodennutzung weiter steigen werden.
16.21 Die Notwendigkeit eines vielfältigen Genpools für das Keimplasma von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen für eine nachhaltige Entwicklung ist allgemein anerkannt. Die Biotechnologie ist eines der vielen Instrumente, die eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Landschaften spielen kann. Dies könnte durch Entwicklung neuer Aufforstungs- und Wiederaufforstungsverfahren, durch Konservierung von Keimplasma und durch Züchtung neuer Pflanzensorten geschehen. Außerdem kann die Biotechnologie einen Beitrag zur Untersuchung der Auswirkungen von Organismen, die in Ökosysteme eingebracht werden, auf die verbleibenden und auf andere Organismen leisten.
Ziele
16.22 Gesamtziel dieses Programmbereichs ist die Verhütung, Beendigung und Umkehrung der Umweltzerstörung durch angepaßte Nutzung der Biotechnologie in Verbindung mit anderen Technologien bei gleichzeitiger Unterstützung bestimmter Sicherheitsverfahren als integraler Bestandteil des Programms. Zu den Einzelzielen gehört die baldmögliche Einleitung gezielter Programme mit folgenden spezifischen Vorgaben:
a) die Einführung von Produktionsverfahren, die dank der Wiederverwertung von Biomasse, der Wiedergewinnung von Energie und der Minimierung des Abfallvolumens eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen;6)
b) die Förderung der Nutzung biotechnologischer Verfahren unter Berücksichtigung der biologischen Sanierung des Bodens und der Gewässer, der Abfallbehandlung, der Bodenerhaltung, der Wiederaufforstung, der Aufforstung und der Flächensanierung; 7)8)
c) die Anwendung biotechnologischer Verfahren und ihrer Produkte zur Erhaltung der Unversehrtheit der Umwelt im Sinne einer langfristigen ökologischen Sicherheit;
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
16.23 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen, des privaten Sektors, nichtstaatlicher Organisationen und akademischer und wissenschaftlicher Einrichtungen
a) umweltverträgliche Alternativen und Verbesserungen für umweltschädliche Produktionsprozesse entwickeln;
b) Anwendungen entwickeln, die einen möglichst geringen Einsatz synthetischer, umweltschädlicher chemischer Einsatzstoffe und eine möglichst weitgehende Verwendung umweltverträglicher Produkte, darunter auch Naturprodukte, ermöglichen (siehe Programmbereich A);
c) Verfahren entwickeln, die eine Reduzierung des Abfallvolumens, eine Behandlung von Abfällen vor der endgültigen Beseitigung und die Verwendung biologisch abbaubarer Stoffe ermöglichen;
d) Verfahren entwickeln, die die Rückgewinnung von Energie und die Bereitstellung von regenerativen Energieträgern, Tierfutter und Rohstoffen durch Verwertung von organischen Abfällen und Biomasse ermöglichen;
e) Verfahren entwickeln, die die Entfernung von Schadstoffen aus der Umwelt einschließlich unfallbedingter Ölverschmutzungen ermöglichen, für die konventionelle Verfahren nicht zur Verfügung stehen oder zu teuer, unrationell oder inadequat sind;
f) Verfahren zur Erweiterung des verfügbaren Angebots an Pflanzgut, insbesondere Lokalsorten, für Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen und zur Erzielung nachhaltigerer forstwirtschaftlicher Erträge entwickeln;
g) Anwendungen zur Erweiterung des verfügbaren Angebots an streßtolerantem Pflanzgut für Flächensanierungen und Bodenschutzmaßnahmen entwickeln;
h) die Verwendung integrierter Schädlingsbekämpfungsmethoden ausgehend von einem ausgewogenen Einsatz biologischer Pflanzenschutzverfahren unterstützen;
i) die angepaßte Verwendung von Biodünger im Rahmen nationaler Düngerprogramme unterstützen;
j) die Nutzung biotechnologischer Verfahren für die Erhaltung und wissenschaftliche Untersuchung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Ressourcen fördern;
k) einfach anzuwendende Technologien zur Behandlung von Abwasser und organischen Abfällen entwickeln;
l) neue Technologien für Schnell-Tests zur Bestimmung von Organismen mit wertvollen biologischen Eigenschaften entwickeln;
m) neue biotechnologische Verfahren zur umweltverträglichen Erschließung mineralischer Ressourcen fördern.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
16.24 Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um mit Hilfe weltweiter Datenbanken die Zugriffsmöglichkeiten auf vorhandene Informationen über Biotechnologie und auf Einrichtungen zu verbessern.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
16.25 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen
a) zur Unterstützung der in diesem Programmbereich beschriebenen Maßnahmen insbesondere in den Entwicklungsländern die vorhandenen Forschungs-, Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ausbauen;
b) Mechanismen zur Aufstockung und Transfer umweltverträglicher biotechnologischer Verfahren schaffen, die insbesondere auf kurze Sicht von großer Bedeutung für den Umweltschutz sind, auch wenn sie nur begrenzte Aussichten auf einen wirtschaftlichen Erfolg bieten;
c) die Zusammenarbeit einschließlich der Transfer der Biotechnologie zwischen den Teilnehmerstaaten mit Blick auf den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten verbessern;
d) geeignete Sicherheitsverfahren auf der Grundlage des Programmbereichs D unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte erarbeiten.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
16.26 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 10 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel***)
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
16.27 Aufgrund der Maßnahmen in diesem Programmbereich wird sich der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften erhöhen. Dazu muß die Unterstützung bestehender Ausbildungsprogramme, beispielsweise auf Universitäts- und Fachhochschulebene, verstärkt und der Austausch von Fachkräften zwischen Ländern und Regionen intensiviert werden. Außerdem müssen neue und zusätzliche Ausbildungsprogramme, beispielsweise für Fach- und Hilfspersonal, geschaffen werden. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, den Kenntnisstand der Entscheidungsträger in den Regierungen sowie der Finanzierungseinrichtungen und sonstiger Institutionen in bezug auf die biologischen Funktionsprinzipien und ihre politischen Auswirkungen zu verbessern.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
16.28 Einschlägige Institutionen müssen die Verantwortung für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen haben und über die dafür erforderlichen Kapazitäten (politischer, finanzieller und personeller Art) verfügen und neuen biotechnologischen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüberstehen (siehe Programmbereich E).
D. Erhöhung der Sicherheit und Schaffung internationaler Mechanismen für die Zusammenarbeit
Handlungsgrundlage
16.29 Es besteht die Notwendigkeit, international vereinbarte Grundregeln der Risikoabschätzung und des Risikomanagements aller Aspekte der Biotechnologie fortzuentwickeln, wobei auf die auf nationaler Ebene erarbeiteten Grundregeln zurückgegriffen werden soll. Nur wenn geeignete und transparente Sicherheits- und Grenzkontrollverfahren in Kraft sind, ist die Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit in der Lage, den bestmöglichen Nutzen aus der Biotechnologie zu ziehen; dann hat sie weitaus bessere Möglichkeiten, die potentiellen Vorteile und Risiken der Biotechnologie zu akzeptieren. Grundlage eines großen Teils dieser Sicherheitsverfahren könnten verschiedene Grundprinzipien sein, darunter auch die vorrangige Betrachtung des Organismus ausgehend von dem innerhalb eines flexiblen Rahmens angewandten Grundsatz der Vertrautheit. Nationale Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen und die Erkenntnisse, daß logischerweise mit einem stufenweisen, fallspezifischen Ansatz zu beginnen. Gleichzeitig wird aber auch anerkannt, daß - wie die Erfahrung gezeigt hat - in vielen Fällen aufgrund der in der Anfangsperiode gemachten Erfahrungen ein ganzheitlicherer Handlungsansatz verwendet werden sollte, woraus sich unter anderem eine Rationalisierung und Kategorisierung ergibt; des weiteren die komplementäre Betrachtung der Risikoabschätzung und des Risikomanagements und die Einteilung in die Anwendung in geschlossenen Systemen ("contained use") oder die Freisetzung in die natürliche Umwelt.
Ziele
16.30 Ziel dieses Programmbereichs ist, die notwendige Sicherheit bei der Entwicklung, der Anwendung, dem Austausch und der Transfer biotechnologischer Verfahren durch eine internationale Vereinbarung über die bei der Risikoabschätzung und beim Risikomanagement anzuwendenden Grundsätze ****) zu gewährleisten, wobei insbesondere auf gesundheits- und umweltrelevante Gesichtspunkte Bezug genommen und außerdem für eine möglichst umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte gesorgt werden soll.
Maßnahmen
16.31 Die in diesem Programmbereich vorgeschlagenen Maßnahmen setzen eine enge internationale Zusammenarbeit voraus. Sie sollen auf geplanten oder laufenden Maßnahmen zur Beschleunigung einer umweltverträglichen Anwendung der Biotechnologie, insbesondere in Entwicklungsländern, aufbauen.****)
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
16.32 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen, des privaten Sektors, nichtstaatlicher Organisationen sowie akademischer und wissenschaftlicher Einrichtungen
a) die vorhandenen Sicherheitsverfahren durch Erfassung der vorhandenen Informationen und deren Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Länder und Regionen auf breiter Basis weitergeben;
b) sofern erforderlich, die vorhandenen Sicherheitsverfahren weiterentwickeln, um den wissenschaftlichen Fortschritt und die Einordnung in die Bereiche Risikoabschätzung und Risikomanagement (Informationsbedarf; Datenbanken; Verfahrensregeln für die Risikoabschätzung und Freisetzungsbedingungen; Festlegung von Sicherheitsauflagen; Überwachung und Kontrollen; Berücksichtigung laufender nationaler, regionaler und internationaler Initiativen und möglichst weitgehende Vermeidung von Doppelaktivitäten) zu unterstützen;
c) übereinstimmende Sicherheitsverfahren festlegen, aktualisieren und in einen Rahmen international abgestimmter Grundsätze einbinden, die als Grundlage für in der Biotechnologie zu verwendende Sicherheitsleitlinien dienen, wobei auch die Notwendigkeit und die Durchsetzbarkeit einer internationalen Übereinkunft geprüft werden soll; außerdem sollen sie unter Einbeziehung der von internationalen oder sonstigen Fachgremien bereits geleisteten Arbeit den Austausch von Informationen als Grundlage für die weitere Entwicklung fördern;
d) auf nationaler und regionaler Ebene Ausbildungsprogramme über die Anwendung der geplanten technischen Leitlinien durchführen;
e) den Austausch von Informationen über die für eine sichere Handhabung und Risikomanagement erforderlichen Verfahren sowie über die für biotechnologische Produkte geltenden Freisetzungsbedingungen unterstützen und sich an der Bereitstellung von Soforthilfe in Notfallsituationen beteiligen, die im Zusammenhang mit der Nutzung biotechnologischer Produkte eintreten können.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich*****)
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
16.33 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen das Bewußtsein für das Verhältnis von Vorteilen und Risiken der Biotechnologie fördern.
16.34 Zu den weiteren Maßnahmen sollen folgende gehören (siehe auch Punkt 16.32):
a) die Abhaltung eines oder mehrerer regionaler Treffen zwischen den betroffenen Ländern, um weitere praktische Schritte zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der biologischen Sicherheit zu vereinbaren;
b) die Einrichtung eines internationalen Netzwerks unter Einbeziehung nationaler, regionaler und globaler Kontaktstellen;
c) auf Anforderung die Bereitstellung von Direkthilfe über das internationale Netzwerk unter Verwendung von Informationsnetzen, Datenbanken und Informationsverfahren;
d) die Prüfung der Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit international vereinbarter Leitlinien über die Sicherheit von biotechnologischen Freisetzungen einschließlich Risikoabschätzung und Risikomanagement und der Untersuchung der Durchsetzbarkeit von Leitlinien, mit denen die Einführung nationaler Rechtsvorschriften zur Regelung der Haftung und der Entschädigungsleistung erleichtert werden könnte.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
16.35 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 2 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel******)
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen******)
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
16.36 Es soll eine angemessene internationale technische und finanzielle Hilfe bereitgestellt und die technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern erleichtert werden, damit auf nationaler Ebene die Fach-, Management-, Planungs- und Verwaltungskapazitäten zur Unterstützung der im vorliegenden Programmbereich vorgesehenen Maßnahmen geschaffen werden können. (Siehe auch Programmbereich E.)
E. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung und umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
Handlungsgrundlage
16.37 Die beschleunigte Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie, insbesondere in den Entwicklungsländern, setzt intensive Bemühungen um den Aufbau institutioneller Kapazitäten auf nationaler und regionaler Ebene voraus. In den Entwicklungsländern sind entwicklungsförderliche Rahmenbedingungen wie Ausbildungskapazitäten, Fachwissen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und -mittel, Aufbau industrieller Kapazitäten, Kapital (darunter auch Risikokapital) , das Recht auf Schutz geistigen Eigentums und Fachkompetenz in Bereichen wie der Marktforschung, der Technologiefolgenabschätzung, der sozioökonomischen Bewertung und der Sicherheitsbewertung häufig unzureichend. Daher müssen Anstrengungen unternommen werden, um in diesen und in anderen Bereichen entsprechende Kapazitäten aufzubauen und diese Bemühungen durch entsprechende finanzielle Mittel zu unterstützen. Es besteht demnach die Notwendigkeit, die im eigenen Land vorhandenen Möglichkeiten der Entwicklungsländer durch neue internationale Initiativen im Bereich der Forschungsförderung zu unterstützen, um die Entwicklung und Anwendung sowohl neuer als auch konventioneller biotechnologischer Verfahren voranzutreiben und auf diese Weise den Bedürfnissen einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene entgegenzukommen. Nationale Mechanismen, die eine sachlich begründete Meinungsäußerung der Öffentlichkeit zur Frage der biotechnologischen Forschung und ihrer Anwendungsmöglichkeiten gestatten, sollen ebenfalls Teil dieser Bemühungen sein.
16.38 Einige Aktivitäten auf nationaler, regionaler und globaler Ebene befassen sich bereits mit den in den Programmbereichen A, B, C und D angesprochenen Fragen sowie auch mit der Beratung der einzelnen Länder bei der Ausarbeitung nationaler Leitlinien und Systeme zur Umsetzung dieser Leitlinien. Allerdings laufen diese Aktivitäten im allgemeinen unkoordiniert und unter Beteiligung vieler verschiedener Organisationen, Prioritäten, Interessengruppen, Zeithorizonte, Finanzierungsquellen und Ressourcenengpässe ab. Um die verfügbaren Ressourcen in möglichst wirksamer Weise nutzbar machen zu können, ist ein viel engeres und besser abgestimmtes Vorgehen erforderlich. Wie bei den meisten neuen Technologien könnten die biotechnologische Forschung und die Anwendung ihrer Ergebnisse erhebliche positive und negative sozioökonomische sowie kulturelle Auswirkungen haben. Diese Auswirkungen sollen bereits in den Anfangsphasen der biotechnologischen Entwicklung bestimmt werden, damit die Möglichkeit eines sachgemäßen Umgangs mit den Folgen einer Transfer biotechnologischer Verfahren gegeben ist.
Ziele
16.39 Die Ziele lauten wie folgt:
a) Förderung der Entwicklung und Anwendung biotechnologischer Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer
i) durch Verstärkung der bisherigen Bemühungen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene;
ii) durch Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung im Bereich der Biotechnologie - insbesondere in der Forschung und der Produktentwicklung - auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene;
iii) durch Schärfung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die relativen Vorteile und Risiken der Biotechnologie, um einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten;
iv) durch Mithilfe bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen, beim Aufbau industrieller Kapazitäten und beim Vertrieb/bei der Vermarktung;
v) durch Förderung des Austauschs von Wissenschaftlern zwischen allen Ländern und durch Unterbindung der Abwanderung von Fach- und Führungskräften;
vi) durch Anerkennung und Förderung der traditionellen Methoden und des Wissenspotentials eingeborener Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften und durch Gewährleistung der Möglichkeit ihrer Beteiligung an den wirtschaftlichen und kommerziellen Vorteilen von Entwicklungen in der Biotechnologie.9)
b) Bestimmung von Mitteln und Wegen der Verstärkung der gegenwärtigen Bemühungen, wobei nach Möglichkeit auf vorhandene Mechanismen - insbesondere auf regionaler Ebene - zurückgegriffen werden soll, wenn es um die Ermittlung der genauen Art des Bedarfs an zusätzlichen Initiativen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungsländer, geht; des weiteren die Entwicklung angemessener Bewältigungsstrategien einschließlich Vorschlägen für eventuelle neue internationale Mechanismen;
c) gegebenenfalls auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene geeignete Mechanismen für die Sicherheitsbewertung und die Risikoabschätzung schaffen oder anpassen.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
16.40 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung internationaler und regionaler Organisationen, des privaten Sektors, nichtstaatlicher Organisationen und akademischer und wissenschaftlicher Einrichtungen
a) Politische Vorgaben erarbeiten und zusätzliche Mittel bereitstellen, um insbesondere für und zwischen Entwicklungsländern erweiterte Zugangsmöglichkeiten zu den neuen biotechnologischen Verfahren zu schaffen;
b) Programme zur Schärfung des Bewußtseins der Öffentlichkeit und der wichtigsten Entscheidungsträger für die potentiellen und relativen Vorteile und Risiken der umweltverträglichen Anwendung der Biotechnologie durchführen;
c) auf nationaler, regionaler und globaler Ebene eine dringliche Überprüfung der vorhandenen Förderstrukturen, Programme und Aktivitäten vornehmen, um Stärken, Schwächen und eventuelle Lücken zu identifizieren und die vorrangigen Bedürfnisse der Entwicklungsländer zu ermitteln;
d) eine umgehende Nachbereitung und kritische Überprüfung vornehmen, um Mittel und Wege für einen Ausbau der eigenen Möglichkeiten in und zwischen den Entwicklungsländern zur umweltverträglichen Nutzung der Biotechnologie zu bestimmen; dazu gehören als erster Schritt Möglichkeiten, vorhandene Mechanismen - insbesondere auf regionaler Ebene - zu verbessern und als nächster Schritt die Erwägung eventueller neuer internationaler Mechanismen wie etwa regionaler Biotechnologiezentren;
e) Strategiepläne für die Überwindung gezielter Engpässe durch entsprechende Forschung, Produktentwicklung und Vermarktung entwickeln;
f) sofern erforderlich, zusätzliche Qualitätssicherungsnormen für biotechnologische Anwendungen und Produkte festlegen.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
16.41 Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: die Erleichterung des Zugriffs auf vorhandene Systeme zur Transfer von Informationen, insbesondere zwischen den Entwicklungsländern, gegebenenfalls die Verbesserung eines solchen Zugriffs und die Prüfung der Möglichkeit der Erstellung eines Informationsverzeichnisses.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
16.42 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung internationaler und regionaler Organisationen geeignete neue Initiativen zur Bestimmung vorrangiger Forschungsbereiche auf der Grundlage konkreter Probleme entwickeln und insbesondere in und zwischen Entwicklungsländern die Zugriffsmöglichkeiten auf neue biotechnologische Verfahren wie auch zwischen einschlägigen Unternehmen in diesen Ländern erleichtern, um die im Land selbst vorhandenen Kapazitäten auszubauen und den Aufbau von Forschungskapazitäten und institutionellen Kapazitäten in diesen Ländern zu unterstützen.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
16.43 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
16.44 Auf regionaler und globaler Ebene müssen Workshops, Symposien, Seminare und sonstige Austauschmöglichkeiten zwischen Wissenschaftlern über konkrete vorrangige Themen organisiert werden, wobei das vorhandene wissenschaftliche und technische Mitarbeiterpotential jedes Landes in vollem Umfang zur Herbeiführung eines solchen Austauschs eingesetzt werden soll.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
16.45 Insbesondere in Entwicklungsländern müssen die auf nationaler, regionaler und globaler Ebene gegebenen Personalentwicklungsbedürfnisse ermittelt und zusätzliche Fortbildungsprogramme erarbeitet werden. Diese sollen durch eine verstärkte Weiterbildung auf allen Ebenen - universitär, nachuniversitär und nach erfolgter Promotion - sowie durch Fortbildung von Fach- und Hilfspersonal unterstützt werden, wobei der Heranbildung von Fachkräften im Beratungsbereich, in der Planung, im Ingenieurswesen und in der Marktforschung besondere Beachtung gebührt. Darüber hinaus müssen Weiterbildungsprogramme für Lehrkräfte erarbeitet werden, die mit der Fortbildung von Wissenschaftlern und Technologen in modernen Forschungseinrichtungen in verschiedenen Ländern überall auf der Welt befaßt sind, und es müssen Systeme eingeführt werden, die eine angemessene Entlohnung, Leistungsanreize und die Anerkennung von Wissenschaftlern und Technologen gewährleisten (siehe Punkt 16.44). Auch die Beschäftigungsbedingungen müssen auf nationaler Ebene in den Entwicklungsländern verbessert werden, um Arbeitskräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung durch Unterstützung und bevorzugte Behandlung im eigenen Land zu halten. Die Gesellschaft soll über die sozialen und kulturellen Auswirkungen der Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie informiert werden.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
16.46 In vielen Ländern findet die biotechnologische Forschung und Entwicklung sowohl unter hochtechnisierten Bedingungen als auch auf Praxisebene statt. Es muß dafür gesorgt werden, daß die notwendigen Infrastruktureinrichtungen für Forschungs-, Beratungs- und Technologiemaßnahmen auf dezentraler Basis zur Verfügung stehen. Die globale und regionale Zusammenarbeit im Bereich der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung und Entwicklung muß ebenfalls ausgebaut werden, und es muß alles getan werden, um sicherzustellen, daß vorhandene nationale und regionale Einrichtungen in vollem Umfang genutzt werden. Solche Einrichtungen gibt es bereits in einigen Ländern, und es soll die Möglichkeit geschaffen werden, sie für Ausbildungszwecke und gemeinsame Forschungsvorhaben zu nutzen. Auch der Ausbau von Universitäten, technischen Hochschulen und örtlichen Forschungseinrichtungen für die Entwicklung biotechnologischer Verfahren und der mit ihrer Anwendung befaßten Beratungsdienste muß insbesondere in den Entwicklungsländern vorangetrieben werden.
Anmerkungen
*) siehe Punkt 16.6 und 16.7.
**) siehe Programmbereich E.
***) Siehe Punkt 16.23-16.25.
****) Siehe Forschungsbericht Nr. 55 "Environmentally sound management of biotechnology: safety in biotechnology - assessment and management of risks" (Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie: Sicherheit in der Biotechnologie - Risikoabschätzung und Risikomanagement) (Februar 1992, der vom Sekretariat der Konferenz über Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der auf der dritten Sitzung des Vorbereitungsausschusses für die Konferenz abgegebenen Stellungnahmen zu Teil II des Dokuments A/CONF.151/PC/67 ausgearbeitet wurde, das die Ergebnisse des im Juni 1991 in London abgehaltenen ad hoc-Workshops hochrangiger Experten zum Thema "Abschätzung und Management biotechnologischer Risiken" enthält.
*****) siehe 16.32 und 16.33
******) siehe Punkt 16.32
1) Siehe Kapitel 15 (Erhaltung der biologischen Vielfalt).
2) Siehe Kapitel 14 (Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung).
3) Siehe Kapitel 11 (Bekämpfung der Entwaldung).
4) Siehe Kapitel 34 (Transfer umweltverträglicher Technologien, Zusammenarbeit und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten).
5) Siehe Kapitel 6 (Schutz und Förderung der Gesundheit).
6) Siehe Kapitel 21 (Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und klärschlammspezifische Fragestellungen).
7) Siehe Kapitel 10 (Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen).
8) Siehe Kapitel 18 (Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung integrierter Ansätze zur Planung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen).
9) Siehe Kapitel 26 (Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften).
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