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Einkommensteuer Grundtarif DE 2024 16.02.24 (2417) |
dpa-Globus 16671: Der Einkommensteuer-Tarif 2024 Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (kurz: „Soli“, Abk. „SolZ“) auf einen Steuerbetrag über der Freigrenze 18.130 € bei zvE 68.412 € . Darüber ("Milderungszone" ↗pdf) steigt der Soli linear (Steigung 0,119) von 0% auf 5,5%, so dass ab zvE 105.507 € konstant 5,5% auf den vollen Steuerbetrag entfallen. Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) und die Mehrwertsteuer sind die beiden mit Abstand ergiebigsten Steuerquellen des Staates: 34,0% + 31,8% = 65,8% (2022) der gesamten Steuereinnahmen (➔). Quelle: BMF BMF | Infografik | Serie
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Einkommensteuer Grundtarif 2023 06.01.23 (2310) |
dpa-Globus 15856: Der Einkommensteuer-Tarif 2023 Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (kurz: „Soli“, Abk. „SolZ“) auf einen Steuerbetrag über der Freigrenze 17.543 € bei zvE 65.516 € . Darüber ( "Milderungszone" (↗pdf) steigt der Soli linear (Steigung 0,119) von 0% auf 5,5%, so dass ab zvE 101.411 € konstant 5,5% auf den vollen Steuerbetrag entfallen. Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) und die Mehrwertsteuer sind die beiden mit Abstand ergiebigsten Steuerquellen des Staates: rund 35%+30%=65% (2021) der gesamten Steuereinnahmen (➔). Quelle: BMF: Gesetz Statement von Christian Lindner | Infografik | Serie
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Einkommensteuer 03.12.21 (2050) |
dpa-Globus 15062: Der Einkommensteuer-Tarif 2022 Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag (9984€) festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (kurz: „Soli“, Abk. „SolZ“) auf einen Steuerbetrag über der Freigrenze 16.956 € bei zvE 62.603 € . Darüber ("Milderungszone" (↗pdf) steigt der Soli linear (Steigung 0,119) von 0% auf 5,5%, so dass ab zvE 97.298 € konstant 5,5% auf den vollen Steuerbetrag entfallen. Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) und die Mehrwertsteuer sind die beiden mit Abstand ergiebigsten Steuerquellen des Staates: ca. 36%+30%=66% der gesamten Steuereinnahmen (➔). Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Einkommensteuer-Tarif 2021 18.12.20 (1819) |
dpa-Globus 14362: Der Einkommensteuer-Tarif 2021 Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag (9744 €) festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Einkommensteuer Grundtarif DE 2020 29.11.19 (1585) |
dpa-Globus 13589: Der Einkommensteuer-Tarif 2020 Da das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz (EStG) ein sog. Grundfreibetrag festgelegt (2019|9168 €; 2020|9408 €), bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurde außerdem der in §32 EStG definierte Steuertarif etwas abgeändert (Verschiebung der Eckwerte nach rechts: s: Parametertabelle). Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für 5 Zonen definiert:
Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Einkommensteuer Verteilung DE 2018 15.02.19 (1298) |
dpa-Globus 13019: Einkommensteuer 2018: Wer zahlt wie viel Steuern? Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung mittels Dezilen dar, wobei die beiden unteren zum untersten Fünftel zusammengefasst sind . Das untere Fünftel mit einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) unter 12.042 € zahlt nur 0,2 % der gesamten Einkommensteuer, denn laut BVG darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Daher wird nur das den Grundfreibetrag (2018: 9.000 €) übersteigende Einkommen besteuert. Mit wachsendem zvE wächst der Anteil am Steueraufkommen bis auf 54,8 % (oberstes Dezil: zvE ≥ 86.445€), denn in Deutschland ist der Steuertarif progressiv, allerdings nur bis zum Spitzensteuersatz von 45 % (zvE ≥ 260.532 €). Jedoch sind Reiche, deren Einkommen zum großen Teil aus Zinsen/ Dividenden besteht, von der Progression weitestgehend ausgenommen, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit der Steuerreform 2009 nur noch pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25 % besteuert. Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Einkommensteuer Tarif DE 2019 07.12.18 (1249) |
dpa-Globus 12883: Der Einkommensteuer-Tarif 2019 Da das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz (EStG) ein sog. Grundfreibetrag festgelegt (2019|9168 €; 2020|9408 €), bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurde außerdem der in §32 EStG definierte Steuertarif etwas abgeändert (Parametertabelle). Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz. Er ist in 5 Intervalle aufgeteilt: Nullzone (≤ Grundfreibetrag 9168 €): konstant 0 % Progressionszone I (≤ 14.254 €): linearer Anstieg von 14% auf 23,97 % Progressionszone II (≤ 55.960 €): linearer Anstieg von 23,97% auf 42,0 % Proportionalzone I (≤ 265.326 €): konstant 42 % Proportionalzone II (> 265.326 €): konstant 45 % (sog. "Reichensteuer") Nach Eingabe des zu versteuernden Einkommens (zvE) erzeugt der Online-Rechner eine Tabelle für die Jahre 2004 bis 2020, in der die Einkommenssteuer jeweils gemäß Grundtarif, Ehegattensplitting und Familiensplitting berechnet wird. Außerdem werden Effektiv-, Grenz- und Differenzsteuersatz angegeben. Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Einkommensteuer Tarif DE 2018 22.12.17 (1009) |
dpa-Globus 12174: Der Einkommensteuer-Tarif 2018 Laut BVG muss das Existenzminimum< steuerfrei bleiben, deshalb wird im Einkommensteuergesetz (EStG) ein sog. Grundfreibetrag festgelegt (2017|8820 €; 2018|9000 €), es wird also nur der Teil des Einkommens besteuert, der den Grundfreibetrag übersteigt. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurde außerdem der in §32 EStG definierte Steuertarif etwas abgeändert ( → Parametertabelle). Die Änderungsrate des Tarifs wird als "Grenzsteuersatz" bezeichnet und in der Grafik dargestellt. Er ist in 5 Bereiche aufgeteilt (jeweils rechte Grenze): Grundfreibetrag (9000 €): 0 %; Progressionszone I (13.996 €): 14 bis 23,97 %; Progressionszone II (54.949 €): 23,97 - 42,0 %; Proportionalzone I (260.532): 42 %; Proportionalzone II (ab 260.533): 45 %. Nach Eingabe des zu versteuernden Einkommens (zvE) erzeugt der interaktive Online-Rechner eine Tabelle für die Jahre 2004 bis 2018, in der die Einkommenssteuer jeweils gemäß Grundtarif, Ehegattensplitting und Familiensplitting berechnet wird. Außerdem werden Effektiv-, Grenz- und Differenzsteuersatz angegeben. Die Lohn*-/Einkommensteuer war 2016 die ergiebigste Steuerquelle in Deutschland: 34 % aller Steuern (706 G€), gefolgt von der Mehrwertsteuer (31 %). (→ Steuerspirale). * Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung der geschätzten Jahreseinkommensteuer/12. Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Einkommensteuer- Verteilung DE-2015 20.01.17 (858) |
dpa-Globus 11501: Einkommensteuer: Wer zahlt wie viel Steuern? Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung mittels Dezilen dar, wobei die beiden unteren zum untersten Fünftel zusammengefasst sind. Das untere Fünftel mit einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) unter 9510 € zahlt nur 0,1 % der gesamten Einkommensteuer, denn laut BVG darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Daher wird nur das den Grundfreibetrag (2015: 8472 €) übersteigende Einkommen besteuert. Mit wachsendem zvE wächst der Anteil am Steueraufkommen bis auf 54,5 % (oberstes Dezil: zvE ≥ 80293 €), denn in Deutschland ist der Steuertarif progressiv, allerdings nur bis zum Spitzensteuersatz von 45 % (zvE ≥ 250.730 €). Jedoch sind Reiche, deren Einkommen zum großen Teil aus Zinsen/ Dividenden besteht, von der Progression weitestgehend ausgenommen, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit der Steuerreform 2009 nur noch pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25 % besteuert. Quelle: Bundesfinanzministerium Infografik-Bezug Tabelle/ Infos | Serie
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Einkommensteuer- Verteilung 2014 07.05.15 (587) |
dpa-Globus 10263: Wer zahlt wie viel Steuern? Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung mittels Dezilen dar, wobei die unteren beiden Dezile (unterstes Fünftel) zusammengefasst sind. Für die steigenden Intervalle der zu versteuernden Einkommen (zvE) wird jeweils der Anteil des Steueraufkommens in % notiert: [0 €: 0,1 % [8594 €: 0,4 % [14546:1,4 [21088:3,1 [27794:5,0 [34841:7,5 [42827:10,7 [54758:16,3 [76472:55,5 (Legende, Datenstand: 2014). Das untere Fünftel (zvE < 8594 €) zahlt also nur 0,1 % der gesamten Einkommensteuer, denn laut BVG darf das Existenzminiumum nicht besteuert werden. Daher wird nur das den Grundfreibetrag (2014: 8354 €) übersteigende Einkommen besteuert. Mit wachsendem zvE wächst der Anteil am Steueraufkommen bis auf 55,5 % für das oberste Dezil (zvE > 76471 €). Grund dafür ist, dass in Deutschland der Steuertarif progressiv ist, allerdings nur bis zum Spitzensteuersatz von 45 % bei zvE über 250.730 € für Ledige. Jedoch sind Reiche, deren Einkommen zum großen Teil aus Zinsen/ Dividenden besteht, von der Progression weitestgehend ausgenommen, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit der Steuerreform 2009 nur noch pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25 % besteuert, also fast nur noch die Hälfte des Spitzensteuersatzes, der vor der Steuerrefom zu zahlen war. Quelle: Bundesfinanzministerium Infografik-Bezug | Serie
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Einkommensteuer Tarif DE 2013 20.12.12 (451) |
dpa-Globus 5409: Einkommensteuertarif - Grenzsteuersatz 2013 Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darf das Existenzminimum nicht besteuert werden, deshalb wird im Einkommensteuergesetz (EStG) ein sog. Grundfreibetrag festgelegt (2013: 8130; 2014: 8354), es wird also nur der Teil des Einkommens besteuert, der den Grundfreibetrag übersteigt. Wieviel Steuer zu zahlen ist, bestimmt der in §32 EStG definierte Steuertarif. Die Änderungsrate des Tarifs wird als "Grenzsteuersatz" bezeichnet und durch die Grafik dargestellt. Er steigt in der Progressionzone (8131 € - 52881 €) von 14 % (Eingangssteuersatz) auf 42 % (Spitzensteuersatz), dem Wert der folgenden Proportionalzone. Diese wurde 2007 noch einmal unterteilt durch Einführung der. sog. Reichensteuer: 45 % ab 250731 €. => Tabelle Großansicht: Bezug Großansicht: Galerie | Serie
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Einkommensteuer 23.08.12 (413) |
dpa-Globus 5171: Wer trägt welche Steuerlast Der Einkommensteuertarif ist in Deutschland progressiv: mit dem zu versteuernden Einkommen E steigt der Steuersatz von 0 % ( E ≤ 8004= Grundfreibetrag) bis auf den Höchstsatz von 45 % (E > 250730). Das unterste Fünftel der Einkommensbezieher bezahlt aufgrund des Grundfreibetrages und weiterer Freibeträge nahezu keine Einkommensteuer, das oberste Fünftel 71,1 %, darunter das oberste Zehntel bereits 54,6 %. Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung mittels Dezilen dar, wobei die unteren beiden Dezile (unterstes Fünftel) zusammengefasst werden. Verteilung: [0:0,1 [8459:0,4 [14033:1,5 [20115:3,4 [26191:5,3 [32173:7,3 [39370:10,9 [50059:16,5 [69582:54,6 (Legende) Datenstand: 2011 | Infografik | Serie
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erstellt: 29.03.24/zgh |
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