Die Fristen gemäß 
        Resolution 1441  des UN-Sicherheitsrates
      
        - Bis zum 15.11.02 muss Irak der Wiederaufnahme der Waffenkontrollen 
          zustimmen
 
        - Bis zum 8.12.02 muss Irak eine Liste mit sämtlichen Informationen 
          zu atomaren, biologischen und chemischen Waffen- und Raketenprogrammen 
          vorlegen
 
        - Bis zum 23.12.02 müssen Waffeninspektoren ihre Arbeit in Irak 
          aufgenommen haben
 
        - Bis zum 21.2.03 müssen Waffeninspektoren dem UN-Sicherheitsrat 
          ihren Bericht vorlegen (60 Tage nach Aufnahme ihrer Kontrolltätigkeit)
 
      
      UNMOVIC: Überwachungs-, Verifikations- und Inspektionskommission, 
        gegründet 1999, ersetzt die
      UNSCOM: UN-Sonderkommission für die Vernichtung der Massenvernichtungswaffen 
        in Irak