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| Lexikon | Sozialversicherung in Deutschland | |
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Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst 5 Versicherungen:
Im Folgenden Basisinfos und Berechnungen zu den ersten vier Versicherungen: |
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| Die Beitragsätze in der Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) sind einheitlich festgelegt, ebenso der Basissatz in der Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) Bei der KV kommt noch ein Zusatzbeitrag hinzu, der von der jeweiligen Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) festgelegt wird. 2026 von 2,18% bis 4,39%, Durchschnitt 2,90% (Tabelle). Der Arbeitgeber-|Arbeitnehmer-Anteil ist in der RV, AV, KV jeweils die Hälfte des Gesamtbeitrags. Bei der Pflegeversicherung (PV) hängt der Beitragssatz von der Kinderzahl ab: der Basissatz gilt für 1 Kind. Bei Kinderlosen werden 0,6 %P aufgeschlagen, ab 2 bis maximal 5 Kindern werden 0,25 %P pro Kind abgezogen. Der Arbeitgeberanteil ist - unabhängig von der Kinderzahl - immer die Hälfte vom Basissatz, also 1,8%; der Rest wird vom Arbeitnehmer bezahlt (Berechnungen: siehe Beitragssatz) |
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| Beitragsbemessungsgrenzen (BBG): sind jeweils für RV|AV und KV|PV bisher gleich festgelegt, in Westdeutschland früher etwas höher als in Ostdeutschland, ab 2025 gleich. Die BBG sind im Online-Rechner eingebaut (s.u.) |
| Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) | ||
| Die offiziellen Durchschnittswerte für den GKV-Zusatz werden festgelegt durch den "GKV-Schätzerkreis". Zum Vergleich die KV-Zusätze der "Techniker Krankenkasse" (TK) (die meisten Versicherten, ca. 12,3 M) gefolgt von der Barmer (8,2 M) und DAK Gesundheit 5,4 M [10], Unter den zehn GKV mit den meisten Versicherten weist die TK die niedrigsten Zusatzbeiträge aus, die geringsten Zusatzbeiträge aller GKV bietet aktuell die BKK-firmus [7].[8] |
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| "Die soziale Höchstlast": Unter diesem Titel erstellt dpa-Globus jährlich eine Infografik. Die Werte dort ergeben sich durch Eingabe folgender Werte in den obigen Online-Rechner:
die Werte in der rechten Spalte "Summe" beim Online-Rechner sind also zu verdoppeln. |
Pflegeversicherung: Beitragssätze 2025, 2026:
Erläuterung der Berechnung:
AG-Anteil = Basissatz/2 = 3,6/2 = 1,8
AN-Anteil = Beitragssatz - 1,8
Kinder |
Satz AN |
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Quellen:
| BMFSFJ: www.bmbfsfj.bund.de | ||
| BMF: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 [27.12.24] | ||
| TK: Pflegeversicherungsbeitrag ab 1. Januar 2025 [05.12.24] | ||
| Stiftung Warentest: Sozialabgaben - Anstieg ab 2025 beschlossen [07.11.24] | ||
| Sparkasse: Brutto-Netto-Rechner, inkl. Lohnsteuer [07.11.24] | ||
| Lexware: Online-Rechner für Sozialabgaben und Lohnsteuer [11.07.24] | ||
| Finanztip: Diese Krankenkassen haben einen günstigen Zusatzbeitrag Tabelle 2025|2026 [22.12.25] | ||
| Wikipedia: Zusatzbeitrag [Zugriff 11.02.26] | ||
| Stiftung Warentest: Fast jede zweite Kasse hat ihren Beitragssatz erhöht [02.01.26] | ||
| krankenkassen.de [Stand 01.01.26] |
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| Stand: 11.02.26/zgh | |
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