dpa-Grafik 4622 
      z.B. abgedruckt in: 
      Das Parlament,  
      Nr.24 / 8.6.01, S.18 
      [ Bezugs-Info ] 
       
      ähnliche Grafik:       FR/dpa  
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	   Ein Embryo wird nach einer künstlichen Befruchtung vor der  
  Einpflanzung in die Gebärmutter auf krankhaft verändertes 
	    Erbgut (Erbkrankheiten) untersucht  | 
	 
	
	  
	      - 
		Durch Hormonbehandlung reifen mehrere Eier heran
	      
	      
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		Befruchtung im Reagenzglas
	      
	      
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		Dem Embryo wird eine Zelle entnommen
	      
	      
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		Aus dem Zellkern wird das Erbgut (DNS*) isoliert.
 
		(*DNS=Desoxyribonukleinsäure) 
	       -  Die zu prüfenden DNS-Abschnitte werden herausgeschnitten,
		vervielfältigt und auf Erbkrankheiten untersucht
 
		 
	      
	        
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	     A   Gesund  | 
	        B   Krank | 
	 
	
	   Der Embryo wird zur Einpflanzung  in die Gebärmutter freigegeben  | 
	   Es wird krankhaft verändertes Erbgut festgestellt. 
	    Der Embryo wird nicht eingepflanzt.  | 
	 
	
	  
	    Die PID ist in Deutschland verboten (Stand: März 2002).  
	    Sie wurde jedoch vom BGH in einem Urteil vom 6.7.2010 als nicht strafbar bewertet. [Tagesschau]  
	    Ein abgewandeltes Verfahren, die
	    Polkörperdiagnostik
	    ist rechtlich einwandfrei, aber ebenfalls aus ethischer Sicht
	    problematisch, da sie die Eugenik befördert.   | 
	 
       
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