dpa-Grafik 4622
z.B. abgedruckt in:
Das Parlament,
Nr.24 / 8.6.01, S.18
[ Bezugs-Info ]
ähnliche Grafik: FR/dpa
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Ein Embryo wird nach einer künstlichen Befruchtung vor der
Einpflanzung in die Gebärmutter auf krankhaft verändertes
Erbgut (Erbkrankheiten) untersucht |
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Durch Hormonbehandlung reifen mehrere Eier heran
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Befruchtung im Reagenzglas
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Dem Embryo wird eine Zelle entnommen
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Aus dem Zellkern wird das Erbgut (DNS*) isoliert.
(*DNS=Desoxyribonukleinsäure)
- Die zu prüfenden DNS-Abschnitte werden herausgeschnitten,
vervielfältigt und auf Erbkrankheiten untersucht
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A Gesund |
B Krank |
Der Embryo wird zur Einpflanzung in die Gebärmutter freigegeben |
Es wird krankhaft verändertes Erbgut festgestellt.
Der Embryo wird nicht eingepflanzt. |
Die PID ist in Deutschland verboten (Stand: März 2002).
Sie wurde jedoch vom BGH in einem Urteil vom 6.7.2010 als nicht strafbar bewertet. [Tagesschau]
Ein abgewandeltes Verfahren, die
Polkörperdiagnostik
ist rechtlich einwandfrei, aber ebenfalls aus ethischer Sicht
problematisch, da sie die Eugenik befördert. |
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