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Geprüftes Erbgut:   Präimplantationsdiagnostik (PID)
  

dpa-Grafik 4622
z.B. abgedruckt in:
Das Parlament,
Nr.24 / 8.6.01, S.18
[ Bezugs-Info ]

ähnliche Grafik:  FR/dpa

Ein Embryo wird nach einer künstlichen Befruchtung vor der
Einpflanzung in die Gebärmutter auf krankhaft verändertes
Erbgut (Erbkrankheiten) untersucht

  1. Durch Hormonbehandlung reifen mehrere Eier heran
  2. Befruchtung im Reagenzglas
  3. Dem Embryo wird eine Zelle entnommen
  4. Aus dem Zellkern wird das Erbgut (DNS*) isoliert.
    (*DNS=Desoxyribonukleinsäure)
  5. Die zu prüfenden DNS-Abschnitte werden herausgeschnitten, vervielfältigt und auf Erbkrankheiten untersucht
     

 A   Gesund

      B   Krank

Der Embryo wird zur Einpflanzung  in die Gebärmutter freigegeben

Es wird krankhaft verändertes Erbgut festgestellt.
Der Embryo wird nicht eingepflanzt.

Die PID ist in Deutschland verboten (Stand: März 2002).
Sie wurde jedoch vom BGH in einem Urteil vom 6.7.2010 als nicht strafbar bewertet. [Tagesschau]
Ein abgewandeltes Verfahren, die Polkörperdiagnostik ist rechtlich einwandfrei, aber ebenfalls aus ethischer Sicht problematisch, da sie die Eugenik befördert.

FR-Infokasten:  
Verfahren der PID, Erbkrankheiten, Legalität: Ländervergleich
Hintergrund: 
PID, embryonale Stammzellen
Chronik zur Bioethik-Debatte: 
Stammzellen, Fortpflanzungsmedizin, PID, Klonen

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