Tabellen-Daten / Text gemäß ZEIT-Grafik Nr.51/13.12.01,
S.27
Seit April 1999 treibt der Bund auf den Verbrauch von Benzin und Diesel sowie
von Strom, Heizöl und Gas eine (Zusatz- )Abgabe ein. Das Steueraufkommen
fließt in die Rentenkasse und entlastet alle Beitragszahler, je zur
Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Volkswirtschaftlich gleichen sich per saldo die Be- und Entlastungswirkungen
aus. Für jeden einzelnen Konsumenten oder Betriebe ergeben sich jedoch
unter- schiedliche Wirkungen abhängig vom individuellen Energieverbrauch
und den eingesparten Rentenver- sicherungsbeiträgen. Es gibt deshalb
Gewinner und Verlierer.
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