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Agenda 21: - Original Dokument in deutscher Übersetzung -

 

Kapitel 18

Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen

EINFÜHRUNG

18.1 Die Süßwasserressourcen sind ein essentieller Bestandteil der Hydrosphäre und ein unverzichtbarer Teil aller Ökosysteme der Erde. Der Wasserhaushalt wird durch den Wasserkreislauf geprägt, worin auch Hochwasser und Trockenzeiten eingeschlossen sind, die in manchen Regionen extremer und in ihren Auswirkungen dramatischer geworden sind. Die weltweiten Klimaänderungen und die Luftverschmutzung könnten sich auch auf die Süßwasserressourcen und ihre Verfügbarkeit auswirken und in Form eines Anstiegs des Meeresspiegels auch flache Küstenzonen und kleine Inselökosysteme bedrohen.

18.2 Wasser wird in allen Lebensbereichen benötigt. Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von Wasser in angemessener Menge und guter Qualität für die gesamte Weltbevölkerung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der hydrologischen, biologischen und chemischen Funktionen der Ökosysteme, Anpassung der Aktivitäten des Menschen an die Belastungsgrenzen der Natur und Bekämpfung der Vektoren wasserinduzierter Krankheiten. Nur durch innovative Technologien sowie eine Verbesserung einheimischer Verfahrenstechniken wird es möglich sein, vollen Nutzen aus den begrenzt vorhandenen Wasserressourcen zu ziehen und diese Ressourcen vor einer Verschmutzung zu bewahren.

18.3 Die weitverbreitete Knappheit, die allmähliche Zerstörung und die zunehmende Verschmutzung der Wasserressourcen in vielen Regionen der Erde im Verbund mit der kontinuierlichen Zunahme unverträglicher Tätigkeiten machen eine integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen erforderlich. Bei einer solchen integrierten Vorgehensweise müssen alle Arten von untereinander in Verbindung stehenden Gewässern einschließlich Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen einbezogen und Mengen- und Güteaspekte gebührend berücksichtigt werden. Der sektorübergreifende Charakter der Wasserwirtschaft im Gesamtzusammenhang der sozioökonomischen Entwicklung muß ebenso anerkannt werden wie die unterschiedlichen Interessen dienende Nutzung der Gewässer, etwa für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die Landwirtschaft, die Industrie und die Entwicklung der Städte, die Erzeugung von Wasserkraft, die Binnenfischerei und das Verkehrswesen, Freizeit- und Erholungszwecke, die Bewirtschaftung von Niederungen und Flachlandgebieten und für andere Aktivitäten. Rationelle Wassernutzungsprojekte für die Erschließung von Oberflächen- und Grundwasservorkommen und anderen potentiell verfügbaren Wasservorkommen müssen durch begleitende Gewässerschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Minimierung von Wasserverlusten ergänzt werden. Vorrang gebührt dabei allerdings der Hochwasservorbeugung und dem Hochwasserschutz sowie gegebenenfalls der Reduzierung der Sedimentablagerungen.

18.4 Grenzüberschreitende Wasserressourcen und ihre Nutzung sind von zentraler Bedeutung für die Anliegerstaaten. In diesem Zusammenhang kann eine Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten auf der Grundlage geltender Übereinkünfte und/oder anderer diesbezüglicher Vereinbarungen wünschenswert sein, wobei den Interessen aller betroffenen Anliegerstaaten Rechnung zu tragen ist.

18.5 Für den Bereich der Süßwasserressourcen werden folgende Programmbereiche vorgeschlagen:

a) Integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

b) Abschätzung des Wasserdargebots;

c) Schutz der Wasserressourcen, der Gewässergüte und der aquatischen Wassergüte;

d) Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen;

e) Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung;

f) Wassernutzung für die nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung;

g) Auswirkungen von Klimaänderungen auf die Wasserressourcen.

PROGRAMMBEREICHE

A. Integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Handlungsgrundlage

18.6 Überlicherweise wird nicht genügend gewürdigt, in welchem Umfang die Wasserwirtschaft zur wirtschaftlichen Produktivität und zur sozialen Wohlfahrt beiträgt, obwohl das gesamte soziale und wirtschaftliche Leben in erheblichem Maße von der Menge und der Güte des Wasserdargebots abhängig ist. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte und wirtschaftlichem Wachstum erreichen viele Länder rasch einen Punkt, an dem das verfügbare Wasser knapp wird oder an dem sie an die Grenzen der wirtschaftlichen Entwicklung stoßen. Der Wasserbedarf nimmt rasch zu, wobei 70 bis 80 Prozent auf die landwirtschaftliche Bewässerung, weniger als 20 Prozent auf die Industrie und nur sechs Prozent auf den häuslichen Wasserverbrauch entfallen. Die ganzheitliche Bewirtschaftung des Wassers als begrenzte und verletzliche Ressource und die Integration sektoraler Wasserwirtschaftspläne und -programme im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik sind von zentraler Bedeutung für das weitere Vorgehen in den neunziger Jahren und darüber hinaus. Die Aufteilung der Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaftsplanung auf verschiedene sektorale Behörden erweist sich allerdings als größeres Hindernis für die Förderung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen als ursprünglich angenommen. Daher werden wirksame Vollzugs- und Koordinierungsmechanismen benötigt.

Ziele

18.7 Gesamtziel ist die Deckung des Wasserbedarfs aller Länder zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung.

18.8 Bei der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen wird von der Annahme ausgegangen, daß Wasser ein integraler Bestandteil des Ökosystems, eine natürliche Ressource und ein soziales und wirtschaftliches Gut ist, wobei Menge und Güte die Art der Nutzung bestimmen. Aus diesem Grund müssen die Wasserressourcen geschützt werden, wobei auf die Funktionsfähigkeit der aquatischen Ökosysteme und die dauerhafte Verfügbarkeit der Ressource zu achten ist, damit der Bedarf an Wasser für den menschlichen Gebrauch gedeckt und entsprechend angepaßt werden kann. Vorrang bei der Erschließung und Nutzung der Wasserressourcen gebührt der Deckung der Grundbedürfnisse und dem Schutz der Ökosysteme. Darüber hinaus soll der Wassernutzer jedoch in angemessenem Umfang für das von ihm verbrauchte Wasser aufkommen.

18.9 Die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen einschließlich der Einbindung boden- und wasserspezifischer Aspekte soll auf der Ebene von Gewässereinzugsgebieten oder von Teilen von Gewässereinzugsgebieten erfolgen. Dabei sollen die folgenden vier grundlegenden Ziele verfolgt werden:

a) die Förderung eines dynamischen, interaktiven, iterativen und sektorübergreifenden Ansatzes für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen einschließlich der Bestimmung und des Schutzes potentiell verfügbarer Wasservorkommen, der technologische, sozioökonomische, ökologische und gesundheitliche Aspekte integriert;

b) die Planung der nachhaltigen und rationellen Nutzung, des Schutzes, der Erhaltung und der Bewirtschaftung der Wasserressourcen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Allgemeinheit und der Prioritäten im Rahmen der nationalen Wirtschafts- und Entwicklungspolitik;

c) die Planung, Durchführung und Evaluierung wirtschaftlich effizienter und sozial angemessener Vorhaben und Programme innerhalb klar umrissener Strategien, ausgehend von einem Ansatz, der die volle Beteiligung der Bevölkerung einschließlich Frauen, Jugendlicher, eingeborener Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften an der Festlegung der Wasserhaushaltspolitik und an der Entscheidungsfindung vorsieht;

d) die Bestimmung und die Verstärkung oder bei Bedarf - vor allem in den Entwicklungsländern - die Entwicklung der entsprechenden institutionellen, rechtlichen und finanziellen Strukturen, um sicherzustellen, daß die Wasserhaushaltspolitik und ihre Umsetzung als Katalysator für einen nachhaltigen sozialen Fortschritt und ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum dienen;

18.10 Im Falle grenzüberschreitender Wasserressourcen besteht die Notwendigkeit, daß die Anliegerstaaten wasserwirtschaftliche Strategien beschließen, wasserwirtschaftliche Aktionsprogramme ausarbeiten und gegebenenfalls die Harmonisierung dieser Strategien und Aktionsprogramme in Betracht ziehen.

18.11 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

a) bis zum Jahr 2000:

i) die Planung und Einleitung durchkalkulierter und gezielt geplanter nationaler Aktionsprogramme und die Schaffung geeigneter institutioneller Strukturen und Rechtsinstrumente;

ii) die Ausarbeitung rationeller Wassernutzungsprogramme, um für die Wasserressourcen nachhaltige Verbrauchsmuster einzuführen;

b) bis zum Jahr 2025:

i) die Verwirklichung der subsektoralen Ziele aller die Wasserressourcen betreffenden Programmbereiche.

Es gilt als vereinbart, daß die Erfüllung der in Ziffer i und ii umrissenen Ziele von neuen und zusätzlichen finanziellen Mitteln abhängt, die den Entwicklungsländern nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Resolution 44/228 der Generalversammlung zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen

18.12 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen zur Verbesserung der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen ergreifen:

a) die Aufstellung durchkalkulierter und gezielt geplanter nationaler Aktionspläne und Investitionsprogramme;

b) die Einbindung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung potentiell verfügbarer Wasservorkommen, einschließlich der Inventarisierung von Wasserressourcen, in die Bodennutzungsplanung, in die Nutzung der forstlichen Ressourcen, in den Schutz von Berghängen und Gewässerrandstreifen und in sonstige hierfür relevante Entwicklungs-und Erhaltungsmaßnahmen;

c) die Entwicklung von interaktiven Datendanken, von Vorhersagemodellen, von Modellen für die gesamtwirtschaftliche Planung und von Methoden für die Wasserbewirtschaftung und Wasserwirtschaftsplanung einschließlich Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen;

d) die Optimierung der Zuweisung der Wasserressourcen unter Berücksichtigung physikalischer und sozioökonomischer Einschränkungen;

e) die Umsetzung von Zuweisungsentscheidungen durch Nachfragesteuerung, Preissetzungsmechanismen und ordnungsrechtliche Maßnahmen;

f) Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Trockenzeiten einschließlich Risikoanalyse und Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung;

g) die Förderung von Programmen zur rationellen Wassernutzung durch Schärfung des öffentlichen Bewußtseins, durch Aufklärungsprogramme, durch Erhebung von Wassergebühren und durch sonstige wirtschaftspolitische Instrumente;

h) die Erschließung von Wasserressourcen, insbesondere in ariden und semiariden Gebieten;

i) die Förderung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit zur Erforschung der Süßwasserressourcen;

j) die Erschließung neuer und alternativer Wasservorkommen beispielsweise durch Meerwasserentsalzung, durch künstliche Grundanwasseranreicherung, durch Nutzung von Wasser minderer Qualität, durch Wiederverwendung von Brauchwasser und durch Kreislaufführung von Wasser;

k) die Integration von Wassermengen- und Wassergütewirtschaft (einschließlich Oberflächen- und Grundwasservorkommen);

l) die Förderung des Gewässerschutzes durch für alle Nutzer geltende Programme zur rationelleren Wassernutzung und zur Minimierung von Wasserverlusten, darunter auch die Entwicklung wassersparender technischer Einrichtungen;

m) die Unterstützung von Nutzergruppen zur Optimierung der Wasserbewirtschaftung auf lokaler Ebene;

n) die Entwicklung von Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und ihre Umsetzung in der Entscheidungsfindung, insbesondere in bezug auf die Stärkung der Rolle der Frau im Rahmen der Wasserwirtschaftsplanung und Wasserbewirtschaftung;

o) die Entwicklung und gegebenenfalls Verstärkung der Zusammenarbeit, eventuell einschließlich entsprechender Mechanismen, auf allen betroffenen Ebenen, und zwar

i) auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene: nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften die generelle Verlagerung der Zuständigkeit für die Wasserbewirtschaftung auf diese Ebene einschließlich der dezentralen Erbringung staatlicher Dienstleistungen durch Kommunalbehörden, private Unternehmen und Gemeinschaften;

ii) auf nationaler Ebene: eine integrierte Wasserwirtschaftsplanung und -bewirtschaftung im Rahmen des nationalen Planungsprozesses und gegebenenfalls die Festlegung einer unabhängigen Regelung und Überwachung der Wasserressourcen auf der Grundlage innerstaatlicher Rechtsvorschriften und wirtschaftlicher Maßnahmen;

iii) auf regionaler Ebene: gegebenenfalls die Erwägung einer Harmonisierung nationaler Strategien und Aktionsprogramme;

iv) auf globaler Ebene: genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten, Arbeitsteilung und Koordinierung internationaler Organisationen und Programme einschließlich der Erleichterung von Gesprächen und des Austauschs von Erfahrungen in Bereichen, die mit der Wasserbewirtschaftung zusammenhängen;

p) die Weiterleitung von Informationen einschließlich betrieblicher Leitlinien und die Förderung der Aufklärung von Wassernutzern einschließlich der Erwägung der Veranstaltung eines Weltwassertags auf seiten der Vereinten Nationen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.13 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 115 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.14 Die Schaffung von interaktiven Datenbanken, Vorhersageverfahren und Modellen für die gesamtwirtschaftliche Planung, die sich für die rationelle und nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen eignen, setzt die Verwendung neuer Techniken wie etwa geographischer Informationssysteme und Expertensysteme zur Erfassung, Anpassung, Auswertung und Darstellung sektorübergreifender Informationen und zur Optimierung des Entscheidungsprozesses voraus. Darüber hinaus erfordert die Erschließung neuer und alternativer Wasservorkommen und die Entwicklung kostengünstiger Wassertechnologien eine innovative anwendungsorientierte Forschung. Dies schließt die Transfer, Anpassung und Verbreitung neuer Techniken und Technologien unter den Entwicklungsländer sowie die Schaffung eigener Kapazitäten in diesen Ländern ein, damit sie in der Lage sind, mit der zusätzlichen Dimension der Integration der technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte der Wasserbewirtschaftung umgehen und die Folgen für die Menschen voraussagen zu können.

18.15 Ausgehend von der Anerkennung des Wassers als soziales und wirtschaftliches Gut müssen die verschiedenen vorhandenen Alternativen der Erhebung von Gebühren beim Nutzer (darunter auch häuslicher, städtischer, industrieller und landwirtschaftlicher Nutzergruppen) genauer untersucht und in der Praxis getestet werden. Außerdem müssen wirtschaftspolitische Instrumente entwickelt werden, die den Opportunitätskosten und den umweltbezogenen externen Effekten Rechnung tragen. Feldstudien zur Untersuchung der Frage der Zahlungsbereitschaft müssen unter ländlichen und städtischen Rahmenbedingungen durchgeführt werden.

18.16 Die Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen soll in integrierter Weise erfolgen, wobei sowohl langfristige Planungsbedürfnisse als auch Planungen mit einem kürzeren Zeithorizont zu berücksichtigen sind; dies bedeutet, daß dabei auch auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit basierende ökologische, wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte einbezogen und die Bedürfnisse aller Nutzer sowie die mit der Verhütung und Minderung wasserbezogener Gefahren zusammenhängenden Bedürfnisse berücksichtigt werden sollen und dies als wesentlicher Bestandteil der sozioökonomischen Entwicklungsplanung betrachtet werden soll. Voraussetzung für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wassers als knappe, verletzliche Ressource ist die Verpflichtung, bei allen Planungs- und Erschließungsmaßnahmen die vollen Kosten zu berücksichtigen. In Planungsüberlegungen sollen Nutzen, Investitionen, Umweltschutz- und Betriebskosten sowie die Opportunitätskosten, in denen sich die vorteilhafteste alternative Wassernutzung widerspiegelt, ihren Niederschlag finden. Bei der konkreten Erhebung von Gebühren brauchen die Konsequenzen derartiger Überlegungen nicht unbedingt allen Nutzern angelastet werden. Tarifierungssysteme sollen allerdings die tatsächlichen Kosten des Wassers in seiner Eigenschaft als wirtschaftliches Gut und die Zahlungsfähigkeit der Gemeinden möglichst weitgehend berücksichtigen.

18.17 Die Rolle des Wassers als soziales, wirtschaftliches und lebenserhaltendes Gut soll sich in Nachfragesteuerungsmechanismen niederschlagen und in Form von Gewässerschutz und Wasserwiederverwendung, Ressourcenbewertung und Finanzierungsinstrumenten umgesetzt werden.

18.18 Bei der Neufestlegung von Prioritäten für private und öffentliche Investitionsstrategien sollen a) eine möglichst weitgehende Nutzung bereits vorhandener Projekte mit Hilfe von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Schaffung besserer Betriebsbedingungen, b) neue oder alternative saubere Technologien und c) eine ökologisch und sozial verträgliche Wasserkraft in Betracht gezogen werden.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.19 Die Verlagerung der Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf die niedrigste dafür geeignete Ebene setzt voraus, daß auf allen Ebenen entsprechendes Fachpersonal aus- und fortgebildet wird, und daß sichergestellt wird, daß Frauen gleichberechtigt an den Aus- und Fortbildungsprogrammen teilnehmen. Besonderer Nachdruck ist dabei auf die Einführung von Verfahren zur stärkeren Beteiligung der Bevölkerung zu legen, wozu auch die Stärkung der Rolle der Frau, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften gehört. Fachliche Kompetenz in den verschiedenen wasserwirtschaftlichen Bereichen muß sowohl bei Kommunalverwaltungen und Wasserbehörden als auch im privaten Sektor, bei auf lokaler oder nationaler Ebene tätigen nichtstaatlichen Organisationen, Genossenschaften, Unternehmen und sonstigen Wassernutzergruppen entwickelt werden. Außerdem muß die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Wassers und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung aufgeklärt werden.

18.20 Um diese Grundsätze in die Praxis umsetzen zu können, benötigen Gemeinschaften genügend Kapazitäten. Diejenigen, die den Rahmen für die Wasserwirtschaftsplanung und die Wasserbewirtschaftung auf irgendeiner Ebene, ob international, national oder lokal, etablieren, müssen sicherstellen, daß die Mittel zum Aufbau dieser Kapazitäten vorhanden sind. Diese Mittel sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Gewöhnlich gehören dazu

a) bewußtseinsfördernde Programme einschließlich der Mobilisierung von Engagement und Unterstützung auf allen Ebenen und der Einleitung von Schritten auf globaler und lokaler Ebene zur Förderung derartiger Programme;

b) die Fortbildung von Fachleuten für Wasserwirtschaft auf allen Ebenen, damit sie genügend Einblick in alle für die eigene Entscheidungsfindung benötigten Teilbereiche haben;

c) der Ausbau von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in den Entwicklungsländern;

d) eine sachgemäße Ausbildung der benötigten Fachkräfte einschließlich Beratern;

e) die Verbesserung der beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten;

f) der Austausch entsprechender Kenntnisse und Technologien sowohl zur datenmäßigen Erfassung als auch zur Einführung geplanter Entwicklungen, darunter auch emissionsarmer Technologien und der notwendigen Kenntnisse zur Erzielung optimaler Ergebnisse mit dem vorhandenen Investitionssystem.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.21 Die institutionellen Kapazitäten für die Durchführung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen sollen überprüft und ausgebaut werden, sofern ein eindeutiger Bedarf vorliegt. In vielen Fällen sind die vorhandenen Verwaltungsstrukturen durchaus in der Lage, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf lokaler Ebene zu übernehmen, jedoch kann sich auch die Notwendigkeit ergeben, neue Institutionen - beispielsweise auf der Grundlage von Flußeinzugsgebieten - Entwicklungsbehörden auf Bezirksebene und örtlichen Gemeindeausschüssen einzurichten. Obwohl die Wasserbewirtschaftung auf verschiedenen Ebenen des soziokulturellen Systems erfolgt, erfordert eine nachfragegesteuerte Bewirtschaftung die Errichtung von mit Wasserwirtschaftsfragen befaßten Institutionen auf den entsprechenden Ebenen, wobei die Notwendigkeit einer Integration mit der Bodennutzungsplanung zu berücksichtigen ist.

18.22 Zu den Aufgaben der Regierung bei der Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene gehören die Mobilisierung finanzieller und menschlicher Ressourcen, der Erlaß von Rechtsvorschriften, die Festlegung von Normen und andere ordnungsrechtliche Funktionen, die Überwachung und Evaluierung der Nutzung der Wasser- und Bodenressourcen und die Schaffung von Möglichkeiten für die Beteiligung der Bevölkerung. Internationale Organisationen und Geber spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Unterstützung an die Entwicklungsländer, um ihnen bei der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu helfen. Darin soll gegebenenfalls auch eine Unterstützung der kommunalen Ebene in den Entwicklungsländern eingeschlossen sein, wozu auch auf kommunaler Ebene ansässige Einrichtungen, nichtstaatliche Organisationen und Frauengruppen gehören.

B. Abschätzung des Wasserdargebots

Handlungsgrundlage

18.23 Die Abschätzung des Wasserdargebots einschließlich der Ermittlung potentiell verfügbarer Wasservorkommen umfaßt die kontinuierliche Ermittlung der Herkunft, der Menge, der Verläßlichkeit und der Güte der Wasserressourcen und der das Wasser beeinträchtigenden anthropogenen Tätigkeiten. Eine derartige Abschätzung bildet die praktische Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen und ist eine Voraussetzung für die Bewertung der Möglichkeiten für ihre Erschließung. Allerdings wird mit zunehmender Sorge zur Kenntnis genommen, daß in einer Zeit, in der präzisere und zuverlässigere Informationen über die Wasserressourcen benötigt werden, hydrologische Dienste und ähnliche Gremien in weit geringerem Maße als früher in der Lage sind, diese Informationen zu liefern, insbesondere was Grundwasser und Gewässergüte betrifft. Zu den Haupthindernissen gehören fehlende finanzielle Mittel für die Abschätzung des Wasserdargebots, die Zersplitterung der hydrologischen Dienste und der Mangel an qualifiziertem Personal. Gleichzeitig wird für die Entwicklungsländer aufgrund der immer fortschrittlicheren technischen Möglichkeiten der Datenerfassung und Datenverwaltung der Zugriff auf Daten zunehmend schwieriger. Indes ist die Einrichtung nationaler Datenbanken eine unabdingbare Voraussetzung für die Abschätzung des Wasserdargebots und für die Milderung der Auswirkungen von Hochwasserereignissen und Dürren, der Wüstenausbreitung und der Gewässerverschmutzung.

Ziele

18.24 Ausgehend von dem in Mar del Plata beschlossenen Aktionsplan ist der vorliegende Programmbereich bis in die neunziger Jahre und darüber hinaus erweitert worden, wobei als Gesamtziel die Gewährleistung der quantitativen und qualitativen Abschätzung und Vorhersage des Wasserdargebots festgelegt worden ist, womit die Möglichkeit gegeben sein soll, die Gesamtmenge der verfügbaren Wasserressourcen und ihr zukünftiges Versorgungspotential abzuschätzen, ihren derzeitigen Gütezustand zu bestimmen, mögliche Divergenzen zwischen Angebot und Nachfrage vorherzusagen und eine wissenschaftliche Datenbasis für die rationelle Nutzung der Wasserressourcen zu schaffen.

18.25 Dementsprechend sind die nachstehenden fünf spezifischen Ziele festgelegt worden:

a) Allen Staaten sollen Techniken zur Abschätzung des Wasserdargebots zur Verfügung gestellt werden, die unabhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand ihren Bedürfnissen angepaßt sind, darunter auch Verfahren zur Untersuchung der Wirkung von Klimaänderungen auf die Süßwasserressourcen;

b) es soll dafür gesorgt werden, daß alle Staaten im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Finanzierungsmittel für die Abschätzung des Wasserdargebots entsprechend dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedarf an wasserwirtschaftlichen Daten vorsehen;

c) es soll gewährleistet werden, daß die aus einer solchen Abschätzung resultierenden Informationen in vollem Umfang bei der Festlegung der Wasserhaushaltspolitik berücksichtigt werden;

d) es soll dafür gesorgt werden, daß alle Staaten die notwendigen institutionellen Grundlagen schaffen, um die sachgemäße Sammlung, Verarbeitung, Speicherung, Abfrage und Weiterleitung von Informationen über Qualität und Quantität des Wasserdargebots auf der Ebene von Einzugsgebieten und Grundwasserleitern (Aquifer) - und zwar in integrierter Form - zu gewährleisten;

e) es soll dafür gesorgt werden, daß die mit der Abschätzung des Wasserdargebots befaßten Behörden eine angemessene Zahl ausreichend qualifizierter und kompetenter Fachkräfte einstellen und langfristig verpflichten und daß diese Kräfte die notwendige Aus- und Fortbildung zur erfolgreichen Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten.

18.26 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

a) bis zum Jahr 2000: die eingehende Prüfung der Durchführbarkeit der Einrichtung von Diensten zur Abschätzung des Wasserdargebots;

b) als Langzeitziel die Verfügbarkeit voll funktionsfähiger Dienste auf der Grundlage flächendeckender hydrometrische Netzwerke.

Maßnahmen

18.27 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

a) institutioneller Rahmen:

i) die Festlegung geeigneter Handlungsrahmen und nationaler Prioritäten;

ii) die Schaffung und die Erweiterung der institutionellen Möglichkeiten in den einzelnen Staaten einschließlich der erforderlichen gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Grundlagen für die angemessene Abschätzung ihres Wasserdargebots und die Bereitstellung von Diensten zur Vorhersage von Hochwasserereignissen und Dürren;

iii) die Anknüpfung und die Fortführung einer wirksamen Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zwischen den verschiedenen Stellen, die für die Erfassung, Speicherung und Auswertung hydrologischer Daten zuständig sind;

iv) die Zusammenarbeit bei der Abschätzung des grenzüberschreitenden Wasserdargebots vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung aller betroffenen Anliegerstaaten;

b) Datensysteme:

i) die Überprüfung vorhandener Datensammelsysteme und die Bewertung ihrer Eignung, auch derjenigen Systeme, die Echtzeitdaten für die Vorhersage von Hochwasser- und Dürrekatastrophen liefern;

ii) die Verbesserung von Netzwerken, um die Einhaltung anerkannter Leitlinien für die Bereitstellung von Daten über Menge und Güte der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie einschlägige Landnutzungsdaten zu gewährleisten;

iii) die Anwendung von Normen und sonstigen Mitteln, um die Kompatibilität der Daten zu gewährleisten;

iv) der Ausbau von Einrichtungen und Verfahren zur Speicherung, Verarbeitung und Auswertung hydrologischer Daten und die Bereitstellung dieser Daten und der daraus resultierenden Vorhersagen an potentielle Nutzer;

v) die Errichtung von Datenbanken über alle Arten von auf nationaler Ebene verfügbaren hydrologischen Daten;

vi) die Durchführung von Datensicherungs- bzw. Speicherungsmaßnahmen, beispielsweise die Einrichtung nationaler wasserwirtschaftlicher Archive;

vii) die Verwendung geeigneter und bewährter Techniken für die Verarbeitung hydrologischer Daten;

viii) die Ableitung gebietsbezogener Schätzungen aus hydrologischen Punktdaten;

ix) die Anpassung von Fernerkundungsdaten und gegebenenfalls die Verwendung geographischer Informationssysteme;

c) Datenverteilung:

i) die Ermittlung des Bedarfs an wasserwirtschaftlichen Daten für verschiedene Planungszwecke;

ii) die Auswertung und Vorlage von Daten und Informationen über Wasserressourcen in der für die Planung und Steuerung der sozioökonomischen Entwicklung der einzelnen Staaten sowie für die Verwendung im Rahmen von Umweltschutzstrategien und bei der Planung und dem Betrieb spezifischer wasserwirtschaftlicher Vorhaben benötigten Form;

iii) die Bereitstellung von hochwasser- und dürrespezifischen Vorhersagen und Warninformationen für die Bevölkerung und den Zivilschutz;

d) Forschung und Entwicklung:

i) die Einleitung oder Erweiterung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen auf nationaler, subregionaler, regionaler und internationaler Ebene zur Unterstützung von Maßnahmen zur Abschätzung des Wasserdargebots;

ii) die laufende Überwachung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, um sicherzustellen, daß vor Ort vorhandene Fachkompetenz und sonstige Ressourcen in vollem Umfang einbezogen werden und daß diese Maßnahmen den Anforderungen des/der betreffenden Staates/Staaten genügen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.28 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 355 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 145 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.29 Zu den wichtigsten Erfordernissen im Forschungsbereich gehören: a) die Entwicklung globaler hydrologischer Modelle zur Bestimmung der Auswirkungen von Klimaänderungen und zur Abschätzung des Wasserdargebots auf Makroebene; b) die Schließung der Lücke zwischen terrestrischer Hydrologie und Ökologie in unterschiedlichen Skalenbereichen einschließlich der hydrologischen Prozesse, die entscheidenden Anteil am Rückgang der Vegetation sowie der Verarmung des Bodens und seiner Wiederherstellung haben; und c) die Untersuchung der für die Entstehung der Wassergüte mitentscheidenden Prozesse, um die Lücke zwischen hydrologischen Strömungsvorgängen und biochemischen Vorgängen zu schließen. Grundlage der Forschungsmodelle sollen Untersuchungen der Wasserbilanz sein, wobei auch der Wasserverbrauch für Verdunstung und Transpiration zu berücksichtigen ist. Dieser Ansatz soll nach Möglichkeit auch auf Einzugsgebietsebene verwendet werden.

18.30 Zur Abschätzung des Wasserdargebots müssen die vorhandenen Strukturen für die Transfer, Anpassung und Verbreitung von Technologien ausgebaut und neue Technologien für den Einsatz unter Praxisbedingungen entwickelt werden; außerdem müssen die in jedem Staat selbst vorhandenen Kapazitäten entwickelt werden. Vor Einleitung der vorstehend genannten Maßnahmen müssen Bestandslisten der wasserwirtschaftlichen Informationen erstellt werden, die bereits bei staatlichen Diensten, bei privaten Unternehmen, in Bildungseinrichtungen, bei Beratungsfirmen, örtlichen Wassernutzerorganisationen und an anderer Stelle vorliegen.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.31 Zur Abschätzung des Wasserdargebots ist die Heranbildung und langfristige Verpflichtung eines ausreichend großen Bestands an gut ausgebildeten und motivierten Fachkräften erforderlich, denen die vorstehend genannten Aufgaben übertragen werden. Dazu sollen auf lokaler, nationaler, subregionaler oder regionaler Ebene Aus- und Fortbildungsprogramme für die Heranbildung einer ausreichenden Anzahl solcher Fachkräfte eingerichtet oder erweitert werden. Darüber hinaus ist die Schaffung günstiger Beschäftigungsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten für Fachkräfte und Techniker anzustreben. Der Personalbedarf soll in regelmäßigen Abständen und auf allen Beschäftigungsebenen überprüft werden. Außerdem müssen Pläne ausgearbeitet werden, um diesen Bedarf durch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie internationale Lehrgangsprogramme und Tagungen zu decken.

18.32 Da ein gut ausgebildetes Personal für die Abschätzung des Wasserdargebots und für hydrologische Vorhersagen besonders wichtig ist, sollen Personalangelegenheiten in diesem Bereich besondere Berücksichtigung finden. Ziel soll dabei sein, für die Abschätzung des Wasserdargebots genügend Personal mit entsprechenden Qualifikationen anzuwerben und langfristig zu verpflichten, um die zuverlässige Durchführung der vorgesehenen Aufgaben zu gewährleisten. Die Ausbildung kann sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erfolgreich sein, während die entsprechenden Anstellungsbedingungen in nationaler Verantwortung erfolgen.

18.33 Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören

a) die Ermittlung des Bedarfs an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten entsprechend den spezifischen Anforderungen der einzelnen Staaten;

b) die Einführung und Erweiterung von Aus- und Fortbildungsprogrammen zu wasserwirtschaftlichen Themen mit Umwelt- und Entwicklungsbezug für alle Ebenen der mit der Abschätzung des Wasserdargebots befaßten Beschäftigten, gegebenenfalls unter Heranziehung moderner Unterrichtsmethoden und unter Einbeziehung von männlichen und weiblichen Beschäftigten;

c) die Festlegung einer vernünftigen Beschäftigungs-, Personal- und Lohnpolitik für das in staatlichen und kommunalen Wasserwirtschaftsverwaltungen beschäftigte Personal.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.34 Voraussetzung für die Abschätzung des Wasserdargebots mit Hilfe nationaler hydrometrischer Netzwerke sind entsprechende Rahmenbedingungen auf allen Ebenen. Zum Ausbau der vorhandenen nationalen Kapazitäten sind folgende flankierende nationale Maßnahmen erforderlich:

a) die Überprüfung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Grundlage für die Abschätzung des Wasserdargebots;

b) die Ermöglichung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Wasserwirtschaftsverwaltungen, insbesondere zwischen Informationsanbietern und -nutzern;

c) die Umsetzung einer Wasserhaushaltspolitik, die auf realistischen Schätzungen der wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten und Trends aufbaut;

d) der Ausbau der Fähigkeiten von Wassernutzergruppen, darunter auch Frauen, Jugendliche, indigene Bevölkerungsgruppen und örtliche Gemeinschaften, im Bereich der Verwaltung, um die Effizienz der Wassernutzung auf lokaler Ebene zu verbessern.

C. Schutz der Wasserressourcen, der Gewässsergüte und der aquatischen Ökosysteme

Handlungsgrundlage

18.35 Wasser ist eine ganzheitlich zu beurteilende Ressource, die als Einheit zu verstehen ist. Die langfristige Entwicklung des weltweit verfügbaren Wassers erfordert eine ganzheitliche Bewirtschaftung der Ressourcen und eine Anerkennung der wechselseitigen Beziehung der mit der Wassermenge und der Gewässergüte zusammenhängenden Faktoren. Es gibt weltweit nur wenige Regionen, die noch keine Probleme mit dem Verlust potentiell verfügbarer Wasservorkommen, der Verschlechterung der Gewässergüte und der Verschmutzung der Oberflächengewässer und der Grundwasserreserven haben. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewässergüte von fließenden und stehenden Gewässern ergeben sich in unterschiedlicher Rangfolge den jeweiligen Gegebenheiten entsprechend aus der unzureichenden Vorbehandlung häuslicher Abwässer, der ungenügenden Kontrolle der Einleitung industrieller Abwässer, dem Verlust und der Zerstörung von Einzugsgebieten, einer nicht standortgerechten Ansiedlung von Industrieanlagen, der Entwaldung, dem unkontrollierten Wanderfeldbau und unangepaßten Landbaupraktiken. Dies führt zu einer vermehrten Abschwemmung von Nährstoffen und Pestiziden. Aquatische Ökosysteme werden geschädigt, und die lebenden Süßwasserressourcen werden bedroht. Unter bestimmten Umständen werden solche aquatischen Ökosysteme auch durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Agrarbereich wie etwa den Bau von Dämmen, die Umleitung von Flüssen, wasserbauliche Anlagen und Bewässerungsvorhaben beeinträchtigt. Auch die Erosion, die Ablagerung von Sedimenten, die Entwaldung und die Wüstenbildung haben zur Beschleunigung der Bodenzerstörung beigetragen, und in manchen Fällen hat sich auch der Bau von Speicherbecken nachteilig auf Ökosysteme ausgewirkt. Viele dieser Probleme sind auf ein Entwicklungsmodell zurückzuführen, das die Umwelt zerstört, sowie auf einen Mangel an Umweltbewußtsein und Aufklärung der Öffentlichkeit über den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit sind eindeutig meßbar, wobei allerdings in vielen Staaten die Überwachungsmöglichkeiten unzureichend oder gar nicht vorhanden sind. Es herrscht ein weitverbreiteter Mangel an Wissen über die Wechselwirkungen zwischen der Entwicklung, Bewirtschaftung, Nutzung und Behandlung der Wasserressourcen und der aquatischen Ökosysteme. Unter Umständen trägt ein vorbeugender Ansatz entscheidend dazu bei, kostspielige nachgeschaltete Maßnahmen zur Sanierung und Behandlung des Wassers und zur Entwicklung neuer Wasservorkommen zu umgehen.

Ziele

18.36 Aufgrund der komplexen Wechselbeziehung zwischen Wassersystemen muß die Bewirtschaftung der Wasserressourcen ganzheitlich erfolgen (ausgehend von einem einzugsgebietsbezogenen Bewirtschaftungskonzept) und auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mensch und Umwelt ausgerichtet sein. Der Aktionsplan von Mar del Plata hat bereits den wesentlichen Zusammenhang zwischen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und ihren erheblichen physikalischen, chemischen, biologischen, gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen anerkannt. Das Gesamtziel aus der Sicht der Umwelt und der Gesundheit wurde wie folgt definiert: "... die von den verschiedenen Wassernutzern ausgehenden Folgen für die Umwelt abschätzen, Maßnahmen zur Bekämpfung wasserinduzierter Krankheiten unterstützen und Ökosysteme schützen."1)

18.37 Das Ausmaß und der Schweregrad der Kontamination der ungesättigten Bodenschichten und Grundwasserleiter sind lange Zeit wegen der relativen Unzugänglichkeit der Grundwasserleiter und wegen des Mangels an verläßlichen Informationen über Grundwassersysteme unterschätzt worden. Der Schutz des Grundwasser ist daher ein wesentliches Element der Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

18.38 Drei Ziele müssen gleichzeitig verfolgt werden, um Gewässergüteaspekte in die Bewirtschaftung der Wasserressourcen einzubinden:

a) die Bewahrung der Unversehrtheit der Ökosysteme im Einklang mit einem Bewirtschaftungsgrundsatz, der auf die Erhaltung von aquatischen Ökosystemen einschließlich ihrer lebenden Ressourcen und den wirksamen Schutz dieser Ökosysteme vor jeder Form von Schädigung auf der Basis von Niederschlagsgebieten ausgerichtet ist;

b) der Schutz der öffentlichen Gesundheit, eine Aufgabe, die nicht nur die Bereitstellung hygienisch unbedenklichen Wassers, sondern auch die Bekämpfung von Krankheitsüberträgern (Vektoren) in der Gewässerumwelt voraussetzt;

c) die Entwicklung der menschlichen Ressourcen, die der Schlüssel zum Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten und eine Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Schutz der Gewässergüte sind.

18.39 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

a) die Ermittlung von Oberflächen- und Grundwasservorkommen, die für eine nachhaltige Nutzung erschlossen werden können, und die Ermittlung anderer wichtiger, für eine Erschließung in Frage kommender wasserabhängiger Ressourcen sowie die gleichzeitige Einleitung von Programmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur rationellen Nutzung dieser Ressourcen auf einer nachhaltigen Grundlage;

b) die Ermittlung aller potentiell verfügbaren Wasservorkommen und bereits ausgearbeiteter Grundlinien für ihren Schutz, ihre Erhaltung und ihre rationelle Nutzung;

c) die Einleitung wirksamer Programme zur Verhütung und Kontrolle von Gewässerverschmutzungen ausgehend von einer geeigneten Kombination aus direkt an der Quelle ansetzenden Umweltschutzstrategien, Umweltverträglichkeitsprüfungen und zwingend vorgeschriebenen Normen für Einleitungen aus wichtigen Punktquellen und diffusen Quellen mit hohem Gefährdungspotential im Einklang mit der sozioökonomischen Entwicklung des jeweiligen Staates;

d) gegebenenfalls die Beteiligung an internationalen Gewässergüte-Überwachungs- und Bewirtschaftungsprogrammen wie dem Global Water Quality Monitoring Programme (GEMS/WATER), dem EMINWA-Programm (Environmentally Sound Management of Inland Waters) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), an den für die Binnenfischerei zuständigen regionalen Gremien der FAO und an dem Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, die insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel wichtig sind (Ramsar-Übereinkommen);

e) bis zum Jahr 2000: die Einschränkung des Auftretens wasserinduzierter Krankheiten, beginnend mit der Ausrottung der Drakunkulose (Guineawurm-Infektion) und der Onchozerkose (Flußblindheit);

f) je nach Möglichkeiten und dem Bedarf entsprechend die Festlegung biologischer, gesundheitlicher, physikalischer und chemischer Qualitätskriterien für alle Wasserkörper (Oberflächen- und Grundwasser) mit dem Ziel, die Gewässergüte auf Dauer zu verbessern;

g) die Schaffung eines integrierten Ansatzes für eine umweltverträgliche, nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen einschließlich des Schutzes der aquatischen Ökosysteme und der lebenden Süßwasserressourcen;

h) die Einführung von Strategien für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Binnengewässer und der dazugehörigen Küstenökosysteme, wobei auch die Fischerei, die Aquakultur, die Weidewirtschaft, landwirtschaftliche Tätigkeiten und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen sind.

Maßnahmen

18.40 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

a) Schutz und Erhaltung der Wasserressourcen:

i) die Schaffung und die Verstärkung technischer und institutioneller Kapazitäten, um potentiell verfügbare Wasservorkommen innerhalb aller gesellschaftlichen Sektoren zu ermitteln und zu schützen;

ii) die Ermittlung potentiell verfügbarer Wasservorkommen und die Aufstellung nationaler Profile;

iii) die Aufstellung nationaler Pläne für den Schutz und die Erhaltung der Wasserressourcen;

iv) die Sanierung wichtiger, aber bereits geschädigter Einzugsgebiete, insbesondere auf kleinen Inseln;

v) die Verstärkung administrativer und gesetzlicher Maßnahmen zur Verhütung von Übergriffen auf vorhandene und potentiell nutzbare Einzugsgebiete;

b) Verhütung und Kontrolle der Gewässerverschmutzung:

i) gegebenenfalls die Anwendung des Verursacherprinzips auf alle Arten von Verschmutzungsquellen einschließlich innerbetrieblicher und externer Abwasserbehandlungsanlagen;

ii) die Förderung des Baus von Aufbereitungsanlagen für häusliche und industrielle Abwässer und die Entwicklung angepaßter Technologien, wobei schonende traditionelle und einheimische Verfahren mit zu berücksichtigen sind;

iii) die Festlegung von Standards für die Ableitung von Abwässern und für die betroffenen Gewässer;

iv) nach Möglichkeit die Einführung des Vorsorgeprinzips in der Gewässergütewirtschaft, wobei der Schwerpunkt auf einer weitgehenden Reduzierung und Verhütung von Verschmutzungen durch Verwendung neuer Technologien, durch Umstieg auf andere Produkte und Produktionsverfahren, durch Verringerung der Schadstoffbelastung an der Quelle und durch Wiederverwendung von Brauchwasser, Recycling und Rückgewinnung, Aufbereitung und umweltverträglicher Beseitigung von Abwasser liegt;

v) obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle größeren wasserwirtschaftlichen Maßnahmen mit potentiell schädlichen Auswirkungen auf Gewässergüte und aquatische Ökosysteme im Verbund mit der Festlegung geeigneter Abhilfemaßnahmen und einer verstärkten Kontrolle von neuen Industrieanlagen, Mülldeponien und Infrastrukturvorhaben;

vi) die Einbeziehung der Risikoabschätzung und des Risikomanagements in die Entscheidungsfindung in diesem Bereich und die Gewährleistung der Befolgung dieser Entscheidungen;

vii) die Ermittlung und Anwendung der besten Umweltpraxis zu angemessenen Kosten, um eine Verschmutzung von diffusen Quellen zu verhindern, und zwar durch eingeschränkten, rationellen und geplanten Einsatz von Stickstoffdünger und anderer Agrochemikalien (Pestizide, Herbizide) in der Landwirtschaft;

viii) die Unterstützung und Förderung der Verwendung sachgemäß behandelter und aufbereiteter Abwässer in der Landwirtschaft, der Aquakultur, der Industrie und in anderen Bereichen;

c) die Entwicklung und Anwendung sauberer Technologien:

i) die Kontrolle industrieller Abwassereinleitungen einschließlich abwasserarmer Produktionstechniken und der Kreislaufführung von Brauchwasser in integrierter Form und durch Verwendung von Vorbeugemaßnahmen, ausgehend von einer umfassenden Stoffkreislaufanalyse;

ii) die Aufbereitung kommunaler Abwässer für eine sichere Wiederverwendung in der Landwirtschaft und in der Aquakultur;

iii) die Entwicklung biotechnologischer Verfahren unter anderem für die Abwasserbehandlung, die Erzeugung von Biodünger und andere Tätigkeiten;

iv) die Entwicklung geeigneter Gewässerschutzverfahren, wobei schonende traditionelle und einheimische Verfahren zu berücksichtigen sind;

d) Schutz des Grundwassers:

i) die Entwicklung von Anbaupraktiken, die keine Schädigung des Grundwassers hervorrufen;

ii) die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Eindringens von Salzwasser in die Grundwasserleiter von kleinen Inseln und Vorstrandbereichen infolge eines Anstiegs des Meeresspiegels oder einer übermäßigen Beanspruchung küstennaher Grundwasserleiter;

iii) die Verhütung einer Verunreinigung von Grundwasserleitern durch Kontrolle von in den Boden eindringenden giftigen Stoffen und durch Errichtung von Schutzzonen für die Grundwasseranreicherung und Grundwasserentnahme;

iv) die Planung und Bewirtschaftung von Mülldeponien auf der Basis verläßlicher hydrogeologischer Informationen und Umweltverträglichkeitsprüfungen, wobei die allgemein anerkannten Regeln bzw. der Stand der Technik angewendet werden sollen;

v) die Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bzw. des Schutzes von Brunnen und Brunnenkopfbereichen, um die Gefahr des Eindringens biologischer Keime und gefährlicher Stoffe in Grundwasserleiter in Brunnenbereichen weitgehend zu verringern;

vi) soweit erforderlich, die Überwachung der Wasserqualität von potentiell belastetem Oberflächen- und Grundwasser an Standorten, wo giftige und gefährliche Stoffe abgelagert sind;

e) Schutz von aquatischen Ökosystemen:

i) die Sanierung belasteter und geschädigter Gewässer zur Wiederherstellung von aquatischen Lebensräumen und -ökosystemen;

ii) Sanierungsprogramme für landwirtschaftlich genutzte Flächen und für andere Nutzer, wobei gleichwertige Maßnahmen zum Schutz und zur Nutzung von Grundwasservorkommen, die für die landwirtschaftliche Produktivität und die biologische Vielfalt in den Tropen wichtig sind, in Betracht zu ziehen sind;

iii) die Erhaltung und der Schutz von Feuchtgebieten (aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung und ihrer Funktion als Lebensraum für viele Arten), wobei soziale und wirtschaftliche Faktoren mit zu berücksichtigen sind;

iv) die Überwachung schädlicher Wasserlebewesen, die einige andere Wasserlebewesen vernichten können;

f) Schutz der im Süßwasser vorkommenden Lebewesen:

i) die Kontrolle und die Überwachung der Gewässergüte, um die nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei zu ermöglichen;

ii) der Schutz von Ökosystemen vor Verschmutzungen und Schädigungen, um Süßwasser-Aquakulturvorhaben realisieren zu können;

g) die Dauerbeobachtung und Überwachung von Wasserressourcen und Gewässern, die als Vorfluter für Abwasser dienen:

i) die Errichtung von Netzen zur Beobachtung und kontinuierlichen Dauerüberwachung von Vorflutern für Abwasser sowie von punktförmigen und diffusen Schadstoffquellen;

ii) die Unterstützung und Erweiterung der Anwendung von Umweltverträglichkeitsprüfungen durch geographische Informationssysteme;

iii) die Überwachung von Schadstoffquellen, um die Einhaltung von Grenzwerten und Vorschriften zu verbessern und dementsprechend die Erteilung von Einleitungserlaubnissen zu regeln;

iv) die Überwachung des Chemikalieneinsatzes in der Landwirtschaft mit seinen potentiell schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt;

v) die schonende Bodennutzung, um die Schädigung und Erosion des Bodens und die Verlandung von Seen und anderen Gewässern zu verhindern;

h) die Entwicklung nationaler und internationaler Rechtsinstrumente, die gegebenenfalls zum Schutz der Gewässergüte erforderlich sind, und zwar insbesondere für

i) die Überwachung und Kontrolle der Verschmutzung und ihrer Auswirkungen auf nationale und grenzüberschreitende Gewässer;

ii) die Kontrolle des weiträumigen grenzüberschreitenden Transports von Schadstoffen in der Luft;

iii) die Kontrolle unfallbedingter und/oder absichtlicher Verschmutzungen in nationalen und/oder grenzüberschreitenden Gewässern;

iv) Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Milliarde Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 340 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.42 Die Staaten sollen partnerschaftliche Forschungsprojekte durchführen, um Lösungen für technische Probleme zu entwickeln, die an die Gegebenheiten des jeweiligen Einzugsgebiets oder Staates angepaßt sind. Außerdem sollen die Staaten den Ausbau und die Einrichtung von miteinander vernetzten und durch regionale hydrologische Forschungszentren unterstützten nationalen Forschungseinrichtungen erwägen. Die Gründung von Nord-Süd-Partnerschaften zwischen Forschungszentren sowie Felduntersuchungen internationaler hydrologischer Forschungseinrichtungen sind aktiv zu fördern. Wichtig ist dabei, daß insbesondere bei fremdfinanzierten Projekten ein gewisser Mindestanteil der für wasserwirtschaftliche Maßnahmen vorgesehenen Mittel für die Forschung und Entwicklung zweckbestimmt wird.

18.43 Oft werden für die Beobachtung und Bewertung komplexer aquatischer Systeme fachübergreifende Untersuchungen notwendig, an denen verschiedene Einrichtungen und Wissenschaftler im Rahmen eines gemeinsamen Programms beteiligt sind. Internationale Programme zur Überwachung der Gewässergüte wie etwa GEMS/WATER sollen sich schwerpunktmäßig mit der Gewässergüte in den Entwicklungsländern befassen. Außerdem sollen benutzerfreundliche Software und Geographische Informationssysteme (GIS) sowie GRID-Verfahren (Global Resource Information Database) zur Verarbeitung, Auswertung und Interpretation von Meßdaten und zur Erarbeitung von Bewirtschaftungsstrategien entwickelt werden.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.44 Für die Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften sollen innovative Konzepte ausgewählt werden, um den sich verändernden Bedürfnissen und Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dabei soll mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neu aufkommende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gewässerverschmutzung entwickelt werden. Innerhalb der für die Wasserwirtschaft zuständigen Organisationen sollen in regelmäßigen Abständen auf allen Ebenen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt und innovative Unterrichtsmethoden für spezifische Aspekte der Gewässergüteüberwachung und -kontrolle eingeführt werden; dazu gehört auch die Ausbildung von Lehrkräften, die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung, Workshops zur Erarbeitung von Problemlösungen und Auffrischungslehrgänge.

18.45 Zu den in Frage kommenden Konzepten gehören der Ausbau und die Verbesserung der personellen Kapazitäten der Kommunalverwaltungen im Bereich des Gewässerschutzes, der Wasseraufbereitung und der Wassernutzung, insbesondere im städtischen Bereich, und die Einrichtung nationaler und regionaler Lehrgänge für Techniker und Ingenieure zum Thema Gewässergüteschutz und -kontrolle an bestehenden Schulen sowie Aus-/Fortbildungslehrgänge über den Schutz und die Erhaltung der Wasserressourcen für Labortechniker und im Außendienst tätige Fachkräfte, Frauen und sonstige Wassernutzergruppen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.46 Um Wasserressourcen und Ökosysteme wirksam vor einer Verschmutzung schützen zu können, müssen in den meisten Ländern die vorhandenen Kapazitäten ausgebaut werden. Gewässergütewirtschaftliche Programme erfordern ein bestimmtes Mindestmaß an Infrastruktur und Personal, um technische Lösungen finden und umsetzen und Maßnahmen ordnungsrechtlicher Art durchsetzen zu können. Zu den zentralen Problemen der Gegenwart und der Zukunft gehören der kontinuierliche Betrieb und die Unterhaltung dieser Einrichtungen. In einigen Gebieten ist sofortiges Handeln notwendig, um eine weitere Schädigung der im Rahmen früherer Investitionen erschlossenen Ressourcen zu verhindern.

D. Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen

Handlungsgrundlage

18.47 Eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Umwelt, die Verbesserung der Gesundheit und die Bekämpfung der Armut sind eine gesicherte Trinkwasserversorgung und Umwelthygiene. Gesundheitlich unbedenkliches Wasser ist auch für viele traditionelle und kulturelle Tätigkeiten von zentraler Bedeutung. Schätzungsweise 80 Prozent aller Krankheiten und über ein Drittel der Todesfälle in Entwicklungsländern sind auf den Genuß verseuchten Wassers zurückzuführen, und durchschnittlich ein Zehntel des Arbeitslebens eines Menschen geht durch wasserinduzierte Krankheiten verloren. Dank gemeinsamer Bemühungen in den achtziger Jahren bekamen Milliarden von Menschen, die zu den Ärmsten dieser Welt zählen, Zugang zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen. Die bemerkenswerteste Bemühung war die Einleitung der Internationalen Dekade für Trinkwasserversorgung und Abwasserhygiene im Jahre 1981, die das Ergebnis des von der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen im Jahre 1977 verabschiedeten Aktionsplans von Mar del Plata war. In dem gemeinsam beschlossenen Einleitungssatz heißt es, daß "alle Völker, auf welchem Entwicklungsstand sie sich auch immer befinden und unter welchen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen sie leben, das Recht auf Zugang zu Trinkwasser in der Menge und Güte haben, die ihren Grundbedürfnissen entspricht".2) Ziel der Dekade war, unterversorgte städtische und ländliche Gebiete bis zum Jahr 1990 mit hygienisch unbedenklichem Wasser und Sanitäreinrichtungen zu versorgen, jedoch reichte selbst der während der Dekade erzielte beispiellose Erfolg nicht aus. Ein Drittel der Menschheit in der Dritten Welt hat immer noch keinen Zugang zu diesen beiden wichtigsten Grundvoraussetzungen für ein Leben in Gesundheit und Würde. Es wird auch anerkannt, daß menschliche Fäkalien und Abwasser wichtige Ursachen für die Verschlechterung der Gewässergüte in Entwicklungsländern sind, und daß die Einführung vorhandener Technologien einschließlich angepaßter Technologien und der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen enorme Fortschritte mit sich bringen könnte.

Ziele

18.48 Die Erklärung von Neu Delhi (die auf der vom 10. bis 14. September 1990 abgehaltenen weltweiten Global Consultation on Safe Water and Sanitation for the 1990s verabschiedet wurde) formalisierte die Forderung, allen Menschen dauerhaft Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und Güte und zu einer ordnungsgemäßen Abwasserhygiene zu verschaffen, wobei der Ansatz des "ein wenig für alle anstatt alles für einige wenige" betont wurde. Vier Leitprinzipien bilden die Grundlage für die Programmziele:

a) Schutz der Umwelt und Erhaltung der Gesundheit durch integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie flüssiger und fester Abfälle;

b) institutionelle Reformen zur Förderung eines integrierten Ansatzes unter Berücksichtigung von Veränderungen der Verfahren, Einstellungen und Verhaltensweisen und unter umfassender Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen innerhalb der sektoralen Einrichtungen;

c) die Verwaltung von Dienstleistungen auf kommunaler Ebene, unterstützt durch Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Einrichtungen bei der Umsetzung und Fortführung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsprogrammen;

d) ein solides Finanzgebaren durch bessere Verwaltung der vorhandenen Mittel und weitgehende Anwendung angepaßter Technologien.

18.49 Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, daß jeder Staat seine eigenen spezifischen Ziele festlegen sollte. Auf dem Weltgipfel für Kinder im September 1990 forderten die Staatsoberhäupter beziehungsweise Regierungschefs sowohl den generellen Zugang zur Trinkwasserversorgung und Sanitäreinrichtungen als auch die Ausrottung der Guineawurm-Infektion bis 1995. Selbst wenn man von dem realistischeren Ziel einer flächendeckenden Wasserversorgung bis zum Jahr 2025 ausgeht, müssen laut Schätzung die jährlichen Investitionen auf das Doppelte der derzeitigen Quote erhöht werden. Eine mögliche realistische Strategie, um den gegenwärtigen und künftigen Bedarf zu decken, besteht daher darin, kostengünstigere, aber angemessene Dienste zu entwickeln, die von den Kommunen realisiert und getragen werden können.

Maßnahmen

18.50 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

a) Gesundheit und Umwelt:

i) die Einrichtung von Wasserschutzgebieten zur Sicherung der Trinkwasserversorgung;

ii) die hygienisch unbedenkliche Beseitigung von Fäkalien und Klärschlamm, wobei zur Behandlung von Abwasser in städtischen und ländlichen Gebieten bedarfsgerechte Systeme zu verwenden sind;

iii) die Erweiterung der städtischen und ländlichen Wasserversorgung und die Errichtung und Erweiterung von Regenwasserauffangsystemen, insbesondere auf kleinen Inseln, zusätzlich zum eigentlichen Wasserversorgungsnetz;

iv) der Bau und gegebenenfalls die Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationssystemen;

v) die Behandlung und hygienisch unbedenkliche Wiederverwendung von häuslichen und industriellen Abwässern in städtischen und ländlichen Gebieten;

vi) die Bekämpfung wasserinduzierter Krankheiten;

b) Menschen und Institutionen:

i) die Steigerung der Handlungsfähigkeit der Regierungen im Bereich der Wasserbewirtschaftung und die gleichzeitige volle Anerkennung der Rolle der Kommunalbehörden;

ii) die Unterstützung der wasserwirtschaftlichen Planung und der Wasserwirtschaft ausgehend von einem partizipativen Ansatz unter Beteiligung von Nutzern, Planern und politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen;

iii) die Anwendung des Grundsatzes, daß Entscheidungen in bezug auf die Planung und Durchführung von Wasserprojekten auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene in Absprache mit der Bevölkerung und unter Beteiligung von Nutzern getroffen werden sollten;

iv) die Entwicklung der menschlichen Ressourcen auf allen Ebenen einschließlich spezieller Programme für Frauen;

v) breitgefächerte Erziehungsprogramme unter besonderer Betonung der Bereiche Hygiene, kommunale Verwaltung und Risikominimierung;

vi) internationale Unterstützungsmechanismen für die Finanzierung, Durchführung und Nachbetreuung von Programmen;

c) staatliche und kommunale Verwaltung:

i) die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für Kommunen bei der nachhaltigen Verwaltung ihrer eigenen Einrichtungen;

ii) die Unterstützung der örtlichen Bevölkerung, insbesondere der Frauen, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften bei der Wasserbewirtschaftung;

iii) Verknüpfungen zwischen nationalen Wasserplänen und der kommunalen Bewirtschaftung der örtlichen Gewässer;

iv) die Einbindung der kommunalen Wasserwirtschaft in die wasserwirtschaftliche Gesamtplanung;

v) die Förderung der primären Gesundheitsversorgung und des basisorientierten Umweltschutzes auf lokaler Ebene einschließlich der Unterweisung örtlicher Gemeinschaften in der sachgemäßen Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der primären Gesundheitsversorgung;

vi) die Unterstützung von Dienstleistungseinrichtungen bei der Umstellung auf eine kostenwirksamere und bedarfsgerechtere Leistungserbringung;

vii) die stärkere Beachtung unterversorgter ländlicher Gebiete und einkommensschwacher städtischer Randgebiete;

viii) die Sanierung defekter Systeme, die Verminderung von Wasserverlusten und die hygienisch unbedenkliche Wiederverwendung von Brauch- und Abwasser;

ix) Programme für eine rationelle Wassernutzung sowie einen gesicherten Betrieb und und eine gesicherte Unterhaltung;

x) die Erforschung und Entwicklung angepaßter technischer Lösungen;

xi) eine wesentliche Steigerung der städtischen Abwasserbehandlungskapazitäten entsprechend der Zunahme der Abwasserfracht;

d) Bewußtseinsbildung und Informierung/Beteiligung der Öffentlichkeit:

i) der Ausbau der Sektorüberwachung und der Informationsverwaltung auf subnationaler und nationaler Ebene;

ii) die jährliche Verarbeitung, Auswertung und Bekanntgabe von Meßdaten auf staatlicher und kommunaler Ebene als Sektorverwaltungsinstrument und als Instrument zur Schaffung von Engagement/Bewußtsein;

iii) die Verwendung begrenzter Sektorindikatoren auf regionaler und globaler Ebene zur Förderung des Sektors und zur Aufbringung von Mitteln;

iv) die Verbesserung der Sektorkoordinierung, -planung und -durchführung mit Hilfe einer besseren Überwachung und Informationsverwaltung, um die Aufnahmefähigkeit des Sektors, insbesondere bei auf kommunaler Ebene durchgeführten Selbsthilfeprojekten, zu verbessern.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.51 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 20 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 7,4 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.52 Um die Durchführbarkeit, Akzeptanz und Nachhaltigkeit geplanter Wasserversorgungsdienste zu gewährleisten, sollen die gewählten Technologien die aufgrund der Gegebenheiten in der jeweiligen Gemeinde vorhandenen Bedürfnisse und Einschränkungen berücksichtigen. Somit umfassen die Entwurfskriterien auch technische, gesundheitliche, soziale, wirtschaftliche, provinzspezifische, institutionelle und umweltspezifische Faktoren, welche die charakteristischen Merkmale, die Größenordnung und die Kosten des geplanten Systems bestimmen. Diesbezügliche internationale Hilfsprogramme sollen speziell auf die Entwicklungsländer ausgerichtet sein, und zwar unter anderem

a) nach Möglichkeit auf die Verfolgung kostengünstiger wissenschaftlicher und technischer Möglichkeiten;

b) nach Möglichkeit auf die Nutzung traditioneller und einheimischer Verfahren, um eine möglichst umfassende und langfristige örtliche Beteiligung zu gewährleisten;

c) auf die Unterstützung technischer/wissenschaftlicher Einrichtungen auf nationaler Ebene, um die Ausarbeitung von Ausbildungsplänen zur Unterstützung von besonders wichtigen Bereichen für den Wasserversorgungs- und Sanitärbereich zu erleichtern.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.53 Um die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auf nationaler, Provinz-, Distrikts- und Gemeindeebene planen und durchführen zu können und finanzielle Mittel möglichst effizient nutzen zu können, muß in jedem Staat genügend technisch und fachlich qualifiziertes Personal herangebildet werden. Zu diesem Zweck müssen die Staaten Personalentwicklungspläne erstellen, worin der derzeitige Bedarf und geplante Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Anschließend soll die Entwicklung und die Leistungsfähigkeit von Ausbildungseinrichtungen auf nationaler Ebene verbessert werden, damit diese eine führende Rolle beim Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten übernehmen können. Wichtig ist außerdem, daß die Staaten ausreichende Möglichkeiten zur Unterweisung von Frauen in der nachhaltigen Unterhaltung von Einrichtungen, in der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der Umwelthygiene bereitstellen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.54 Die Durchführung von Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsmaßnahmen fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Die Verantwortung für die Durchführung von Vorhaben und den Betrieb von Systemen soll in unterschiedlichem Maße auf alle Verwaltungsebenen bis hinab zu den Kommunen und den einzelnen Nutzern delegiert werden. Das bedeutet auch, daß die nationalen Behörden gemeinsam mit den Organisationen und sonstigen Gremien des Systems der Vereinten Nationen und anderen bei nationalen Programmen Unterstützung gewährenden ausländischen Hilfsorganisationen Mechanismen und Verfahren für die Zusammenarbeit auf allen Ebenen erarbeiten sollen. Dies ist besonders wichtig, wenn auf kommunaler Ebene ansetzende Überlegungen und das Prinzip der Eigenverantwortung (Self-Reliance) als Instrumentarien für eine nachhaltige Entwicklung voll zum Tragen kommen sollen. Die Folge ist ein hohes Maß an kommunaler Mitwirkung, auch der Frauen, an der Gestaltung, Planung, Entscheidungsfindung, Durchführung und Evaluierung von Projekten, die sich mit der häuslichen Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung befassen.

18.55 Der gesamte Aufbau nationaler Kapazitäten auf allen Verwaltungsebenen einschließlich der institutionellen Weiterentwicklung, der Koordinierung, der Entwicklung der menschlichen Ressourcen, der Beteiligung auf Gemeindeebene, der Gesundheits- und Hygieneerziehung und der Alphabetisierung muß entsprechend seinem grundlegenden Zusammenhang sowohl mit Bemühungen um die Verbesserung der Gesundheit und der sozioökonomischen Entwicklung durch die Wasserversorgung und Sanitärmaßnahmen als auch mit deren Auswirkungen auf die menschliche Umwelt einhergehen. Daher soll die Schaffung von Kapazitäten einer der eigentlichen Eckpunkte von Umsetzungsstrategien sein. Der Aufbau institutioneller Kapazitäten soll in seiner Bedeutung dem Bereich der Sachlieferungen gleichgesetzt werden, so daß beiden Bereichen Mittel zugewiesen werden können. Dies kann in der Planungsphase oder der Phase der Programm-/Projektformulierung Hand in Hand mit einer eindeutigen Konkretisierung der Gesamt- und Einzelziele geschehen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die technische Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern aufgrund des ihnen zur Verfügung stehenden Wissens- und Erfahrungsschatzes und die Einsicht, daß vermieden werden muß, daß "das Rad noch einmal erfunden" wird. Ein solcher Kurs hat sich bei vielen Ländervorhaben bereits als kostenintensiv erwiesen.

E. Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung

Handlungsgrundlage

18.56 Zu Beginn des nächsten Jahrhunderts wird mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in städtischen Ballungszentren leben. Bis zum Jahr 2025 soll sich dieser Anteil sogar auf 60 Prozent, also 5 Milliarden Menschen, erhöht haben. Das rasche Bevölkerungswachstum in den Städten und die Industrialisierung stellen eine enorme Belastung für die Wasserressourcen und die Umweltschutzkapazitäten vieler Städte dar. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei den zunehmenden Auswirkungen der Urbanisierung auf den Wasserbedarf und die Wassernutzung und der wichtigen Rolle, die den Verwaltungen der Städte und Gemeinden bei der Bewirtschaftung, Nutzung und gesamten Aufbereitung des Wassers zukommt, und dies insbesondere in den Entwicklungsländern, die der besonderen Unterstützung bedürfen. Die Wasserknappheit und die steigenden Kosten für die Erschließung neuer Wasservorkommen haben erhebliche Auswirkungen auf Industrie-, Agrar- und Siedlungsentwicklung und wirtschaftliches Wachstum der einzelnen Länder. Durch effizientere Bewirtschaftung der städtischen Wasserressourcen einschließlich der Abschaffung nicht nachhaltiger Verbrauchsmuster kann ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Armut und zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität der städtischen und ländlichen Armutsgruppen geleistet werden. Ein großer Teil der großen städtischen Agglomerationen liegt in der Nähe von Flußmündungen und in Küstengebieten. Eine derartige räumliche Verteilung führt zu einer übermäßigen Belastung durch kommunale und industrielle Einleitungen im Verbund mit einer Übernutzung des Wasserdargebots und gefährdet die Meeresumwelt und die Wasserversorgung.

Ziele

18.57 Entwicklungsziel dieses Programmbereichs ist, die Bemühungen und die Möglichkeiten der kommunalen Verwaltungen und der Zentralregierungen, die Entwicklung und die Produktivität des eigenen Landes durch eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der für den städtischen Verbrauch verfügbaren Wasserressourcen nachhaltig zu sichern, zu unterstützen. Dieses Ziel zu unterstützen, heißt nach entsprechenden Strategien und Handlungsmöglichkeiten zu suchen und diese umzusetzen, um die kontinuierliche Bereitstellung von erschwinglichem Wasser zur Deckung des gegenwärtigen und künftigen Bedarfs zu gewährleisten und den gegenwärtigen Trend in Richtung einer Übernutzung und Erschöpfung der Ressourcen umzukehren.

18.58 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Ziele festlegen:

a) bis zum Jahr 2000 sicherzustellen, daß alle Stadtbewohner Zugang zu mindestens 40 Litern hygienisch unbedenklichen Wassers pro Kopf und pro Tag haben und daß 75 Prozent der Stadtbevölkerung mit sanitären Einrichtungen in der eigenen Wohnung oder in Gemeinschaftsanlagen versorgt sind;

b) bis zum Jahr 2000 quantitative und qualitative Einleitungsnormen für kommunale und industrielle Abwässer festzulegen und zur Anwendung zu bringen;

c) bis zum Jahr 2000 dafür zu sorgen, daß 75 Prozent der in den Städten anfallenden festen Abfälle eingesammelt und verwertet oder in umweltschonender Weise entsorgt werden.

Maßnahmen

18.59 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

a) Schutz der Wasserressourcen vor einer Erschöpfung, Verunreinigung und Schädigung;

i) die Schaffung hygienischer Abfallbeseitigungseinrichtungen auf der Grundlage umweltverträglicher, kostengünstiger und erweiterungsfähiger Technologien;

ii) die Durchführung städtischer Regenwasserabführungs- und Kanalisationsprogramme;

iii) die Förderung der Wiederverwendung von Abwasser und Abfällen;

iv) die Kontrolle industrieller Schadstoffquellen zum Schutz der Wasserressourcen;

v) der Schutz von Wassereinzugsgebieten vor einer Erschöpfung der Ressourcen und einer Zerstörung der Bewaldung und vor flußaufwärts stattfindenden umweltschädlichen Tätigkeiten;

vi) die Förderung von Forschungsarbeiten zur Untersuchung des Beitrags der Wälder zu einer nachhaltigen Entwicklung der Wasserressourcen;

vii) die Unterstützung der Anwendung der besten Bewirtschaftungspraxis für den Einsatz von Agrochemikalien, um ihre Auswirkungen auf die Wasserressourcen auf ein Mindestmaß zu beschränken;

b) die effiziente und ausgewogene Verteilung der Wasserressourcen:

i) die Abstimmung der Stadtentwicklungsplanung mit der Verfügbarkeit und der Nachhaltigkeit der Wasserressourcen;

ii) die Deckung des Grundbedarfs an Wasser der städtischen Bevölkerung;

iii) die Einführung von Wassergebühren, welche die Gegebenheiten des jeweiligen Landes berücksichtigen und, sofern finanziell tragbar, die Grenz- und Opportunitätskosten des Wassers, insbesondere für produktive Tätigkeiten, widerspiegeln;

c) institutionelle/rechtliche/administrative Reformen:

i) die Festlegung eines städtischen Gesamtkonzepts für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

ii) die Förderung der Erarbeitung von Flächennutzungsplänen auf staatlicher und kommunaler Ebene, in denen die Wasserwirtschaftsplanung gebührend berücksichtigt wird;

iii) die Nutzung des Fachwissens und des Potentials nichtstaatlicher Organisationen, des privaten Sektors und der örtlichen Bevölkerung, wobei die Interessen der Öffentlichkeit und die strategischen Interessen an den Wasserressourcen zu berücksichtigen sind;

d) Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit:

i) die Einleitung von Motivationskampagnen, um die Bevölkerung zu einer sparsameren Wassernutzung anzuhalten;

ii) die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Frage des Schutzes der Gewässergüte in der städtischen Wohn- und Lebenswelt;

iii) die Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Sammlung, Wiederverwendung und Beseitigung von Abfällen;

e) Unterstützung des Aufbaus kommunaler Kapazitäten:

i) die Erarbeitung von Gesetzen und Leitlinien zur Förderung von Investitionen in die städtische Wasser- und Abfallwirtschaft, in denen sich der bedeutende Beitrag der Städte zur wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes widerspiegelt;

ii) die Bereitstellung von Startkapital und technischer Unterstützung für die Abwicklung der Materialbeschaffung und der Leistungserbringung auf lokaler Ebene;

iii) soweit möglich, die Unterstützung der Eigenständigkeit und Eigenwirtschaftlichkeit der städtischen Versorgungsunternehmen für die Wasserversorgung sowie Abfall- und Abwasserbeseitigung;

iv) die Heranbildung und Indienststellung eines festen Bestands an Fachkräften und angelernten Arbeitskräften für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft;

f) Schaffung eines besseren Zugangs zu Sanitäreinrichtungen:

i) die Durchführung von schwerpunktmäßig auf städtische Armutsgruppen ausgerichteten Wasser-, Abwasserbeseitigungs- und Abfallwirtschaftsprogrammen;

ii) die Bereitstellung kostengünstiger alternativer Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungstechnologien;

iii) die Auswahl der Technologie und des Leistungsumfangs auf der Grundlage der Präferenzen und der Zahlungsbereitschaft der Nutzer;

iv) die Mobilisierung und Förderung der aktiven Mitwirkung von Frauen an Wasserbewirtschaftungsgruppen;

v) die Unterstützung und Ausstattung kommunaler Wasserverbände und Wasserkomitees, damit sie die Bewirtschaftung der kommunalen Wasserversorgungssysteme und der kommunalen Bedürfnisanstalten übernehmen können, falls erforderlich mit entsprechender technischer Unterstützung;

vi) die Prüfung der Vorteile und der Durchführbarkeit der Sanierung vorhandener defekter Systeme und der Beseitigung von Betriebs- und Wartungsmängeln.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.60 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 20 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 4,5 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.61 In den achtziger Jahren waren enorme Fortschritte in der Entwicklung und Anwendung kostengünstiger Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungstechnologien zu verzeichnen. Das vorliegende Programm sieht die Fortführung dieser Arbeit vor, wobei das Hauptaugenmerk der Entwicklung angepaßter Abwasser- und Abfallbeseitigungstechnologien für ärmere städtische Siedlungen mit hoher Wohndichte gilt. Außerdem soll durch einen internationalen Informationsaustausch die weitgehende Anerkennung der Verfügbarkeit und der Vorteile angepaßter kostengünstiger Technologien auf seiten von Sektorfachleuten gewährleistet sein. Im Rahmen der Aufklärungskampagnen soll auch versucht werden, den Widerstand der Nutzer gegen einen "Dienst zweiter Klasse" zu überwinden, indem die Vorteile von Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit unterstrichen werden.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.62 Fester Bestandteil fast aller Teilbereiche dieses Programms ist die notwendige schrittweise Verbesserung der Ausbildung und der Aufstiegsmöglichkeiten des Personals auf allen Ebenen der Sektoreinrichtungen. Bestimmte Programmaktivitäten erfordern die Fortbildung und langfristige Verpflichtung von Personal mit Fachkenntnissen in Bereichen wie der Beteiligung der Allgemeinheit, kostengünstigen Technologien, der Mittelverwaltung und der integrierten städtischen Wasserwirtschaftsplanung. Besondere Berücksichtigung soll die Mobilisierung und Erleichterung der aktiven Beteiligung der Frauen, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften an Wasserbewirtschaftungsgruppen und die Unterstützung der Einrichtung von Wasserverbänden und Wasserkomitees mit entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten zum Schatzmeister, Sekretär und Verwalter finden. Außerdem sollen spezifische Aus- und Fortbildungsprogramme für Frauen im Zusammenhang mit dem Schutz der Wasserressourcen und der Gewässergüte in den Städten eingeleitet werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.63 Die Stärkung der institutionellen, gesetzgebenden und administrativen Strukturen gehört zusammen mit der Entwicklung der menschlichen Ressourcen zu den Eckpunkten dieses Programms. Eine Vorbedingung für einen Erfolg der Bemühungen um eine bessere Wasserversorgung und Abwasser- und Abfallbeseitigung ist die Schaffung eines institutionellen Rahmens, durch den sichergestellt wird, daß in der städtischen Entwicklungsplanung die tatsächlichen Bedürfnisse und die potentiellen Beiträge der zur Zeit noch nicht angeschlossenen Bevölkerungsgruppen zum Ausdruck kommen. Der sektorübergreifende Ansatz, der ein wesentlicher Bestandteil der städtischen Wasserwirtschaftsplanung ist, setzt institutionelle Verknüpfungen auf staatlicher und kommunaler Ebene voraus, weshalb das Programm auch Vorschläge für die Einrichtung sektorübergreifender Planungsgruppen enthält. Der Erfolg von Vorschlägen für einen besseren Umweltschutz und eine bessere Umweltvorsorge hängt von der richtigen Kombination wirtschafts- und ordnungspolitischer Mechanismen ab, die durch eine angemessene Kontrolle und Überwachung ergänzt und durch größere Kapazitäten auf seiten der Kommunalverwaltungen, Umweltfragen anzugehen, unterstützt werden müssen.

18.64 Die Einführung entsprechender Entwurfsnormen, Gewässergüteziele und Einleitungsgenehmigungen gehört daher mit zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Das Programm sieht außerdem eine Unterstützung bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wasser- und Abwasserbehörden und der Vergrößerung ihrer Eigenständigkeit und Eigenwirtschaftlichkeit vor. Anerkanntermaßen sind in vielen Ländern beim Betrieb und bei der Unterhaltung vorhandener Wasserver- und -entsorgungsanlagen gravierende Mängel zu verzeichnen. Technische und finanzielle Unterstützung wird benötigt, um den Ländern zu helfen, die derzeitigen Unzulänglichkeiten zu beseitigen und die Kapazitäten für den Betrieb und die Unterhaltung sanierter und neuer Systeme aufzubauen.

F. Wasser für die nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung

Handlungsgrundlage

18.65 Die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelerzeugung hängt in zunehmendem Maße von einer vernünftigen und effizienten Regelung der Wassernutzung und des Gewässerschutzes ab, worunter in erster Linie die Planung und Bewirtschaftung von Bewässerungsmaßnahmen einschließlich der Wasserbewirtschaftung in natürlich beregneten Gebieten bzw. in Gebieten ohne Zusatzbewässerung, die Versorgung von Vieh mit Trinkwasser, die Binnenfischerei und die Agroforstwirtschaft fallen. Der Ernährungssicherung wird in vielen Ländern besonderer Vorrang eingeräumt, und die Landwirtschaft muß nicht nur Nahrung für eine wachsende Bevölkerung liefern, sondern auch Wasser für andere Zwecke reservieren. Die schwierigste Aufgabe besteht darin, wassersparende Technologien und Bewirtschaftungsmethoden zu entwickeln und einzusetzen, und die Kommunen durch den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten in die Lage zu versetzen, Einrichtungen und Anreize für die ländliche Bevölkerung zu schaffen, um sie zur Einführung neuer Anbauungsmethoden sowohl mit natürlicher als auch mit künstlischer Bewässerung zu bewegen. Darüber hinaus muß die ländliche Bevölkerung besseren Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen gewährt bekommen. Dies ist zwar eine gewaltige Aufgabe, aber sie ist durchaus lösbar, vorausgesetzt auf allen Ebenen - lokal, national und international - werden entsprechende politische Handlungskonzepte und Programme verabschiedet. Während in den letzten zehn Jahren eine beträchtliche Erweiterung der Flächen mit natürlicher Bewässerung bzw. ohne Zusatzbewässerung zu verzeichnen ist, ist die Produktivitätsentwicklung und die Nachhaltigkeit auf künstlich bewässerten Flächen durch Probleme infolge von Staunässebildung und Versalzung eingeengt. Finanzielle Engpässe und Marktzwänge sind ebenfalls ein häufig zu beobachtendes Problem. Bodenerosion, Mißwirtschaft und Übernutzung der natürlichen Ressourcen sowie ein heftig geführter Konkurrenzkampf um die Wasserressourcen haben allesamt das Ausmaß der Armut, des Hungers und der Not in den Entwicklungsländern beeinflußt. Die durch die Überweidung verursachte Bodenerosion ist oft auch für die Verlandung von stehenden Gewässern verantwortlich. In den meisten Fällen werden bei der Planung von Bewässerungsvorhaben weder Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, mit denen sich die hydrologischen Folgewirkungen von Wasserüberleitungen in ein anderes Einzugsgebiete bestimmen lassen, noch werden die sozialen Auswirkungen auf die in den Flußtälern lebenden Menschen bewertet.

18.66 Der Mangel an Wasser angemessener Qualität ist in vielen Ländern ein wesentlicher Engpaßfaktor für die Tierproduktion, während umgekehrt unter gewissen Umständen die unsachgemäße Beseitigung tierischen Abfalls zur Verseuchung des für die Versorgung von Mensch und Tier benötigten Wassers führen kann. Der Trinkwasserbedarf des Viehs ist unterschiedlich und hängt von der Tierart und der Umgebung ab, in der die Tiere gehalten werden. Laut Schätzung beträgt der weltweite Trinkwasserbedarf von Nutzvieh zur Zeit etwa 60 Milliarden Liter pro Tag und wird in absehbarer Zukunft ausgehend von Schätzungen der Bestandserweiterung um 0,4 Milliarden Liter pro Jahr steigen.

18.67 Die Binnenfischerei in stehenden und fließenden Gewässern stellt eine wichtige Nahrungs- und Proteinquelle dar. Beim Fischfang in Binnengewässern soll darauf geachtet werden, daß Ertragssteigerungen bei den für Nahrungszwecke gefangenen Wasserlebewesen in umweltverträglicher Weise zu erzielen sind. Voraussetzung dafür ist, daß Gewässergüte und -menge wie auch die funktionelle Morphologie der Gewässerumwelt erhalten bleiben. Auf der anderen Seite können die Fischerei und die Aquakultur von sich aus das aquatische Ökosystem schädigen: aus diesem Grund soll ihre Entwicklung nach den für eine Wirkungsbegrenzung geltenden Leitlinien erfolgen. Die gegenwärtigen Erträge aus der Binnenfischerei, und zwar sowohl in Süß- wie auch in Brackwasserbereichen, belaufen sich auf etwa 7 Millionen Tonnen pro Jahr und könnten bis zum Jahr 2000 auf 16 Millionen Tonnen steigen; allerdings könnte eine Zunahme der Umweltbelastungen diesen Anstieg gefährden.

Ziele

18.68 Die wichtigsten strategischen Zielvorgaben für eine ganzheitliche und integrierte umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen im ländlichen Raum lauten wie folgt:

a) Wasser soll als begrenzte Ressource mit einem wirtschaftlichen Wert und mit maßgeblichen sozialen und ökonomischen Wirkungen betrachtet werden, in denen sich seine Bedeutung für die Deckung der Grundbedürfnisse widerspiegelt;

b) örtliche Gemeinschaften müssen an allen Bereichen der Wasserbewirtschaftung beteiligt werden, wobei die volle Mitwirkung von Frauen aufgrund ihrer herausragenden Rolle bei der praktischen täglichen Beschaffung, Zuteilung und Nutzung des Wassers gewährleistet sein muß;

c) die Bewirtschaftung der Wasserressourcen muß im Rahmen eines gesamtpolitischen Maßnahmenkatalogs für die Bereiche i) Gesundheit, ii) Erzeugung, Konservierung und Verteilung von Nahrung, iii) Katastrophenschutzpläne und iv) Umweltschutz und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen entwickelt werden;

d) es besteht die Notwendigkeit, die Rolle der ländlichen Bevölkerung anzuerkennen und aktiv zu unterstützen, wobei der Frau besondere Beachtung gebührt.

18.69 Von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) wurde in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen ein internationales Aktionsprogramm zum Thema Wasser und nachhaltige Agrarentwicklung (IAP-WASAD) initiiert. Oberstes Ziel des Aktionsprogramms ist, die Entwicklungsländer bei der integrierten Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung ihrer Wasserressourcen zu unterstützen, damit sie in der Lage sind, ihren gegenwärtigen und künftigen Bedarf in bezug auf die landwirtschaftliche Erzeugung unter Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen zu decken.

18.70 Das Aktionsprogramm hat einen Rahmen für die nachhaltige Nutzung von Wasser im Agrarsektor geschaffen und vorrangige Handlungsfelder auf nationaler, regionaler und globaler Ebene ausgewiesen. Mengenziele für neue Bewässerungsvorhaben, die Verbesserung vorhandener Bewässerungssysteme und die Melioration vernäßter und versalzter Böden durch Entwässerungsmaßnahmen in 130 Entwicklungsländern werden auf der Grundlage des Nahrungsbedarfs, agrarklimatischer Zonen und der Verfügbarkeit von Wasser und Boden ermittelt.

18.71 Die weltweiten Projektionen der FAO hinsichtlich Bewässerungs-, Entwässerungs- und wasserwirtschaftlicher Kleinstmaßnahmen für 130 Entwicklungsländer bis zum Jahr 2000 lauten wie folgt: a) 15,2 Millionen Hektar neue Bewässerungsvorhaben, b) 12 Millionen Hektar Sanierung/Modernisierung vorhandener Systeme, c) 7 Millionen Hektar mit Entwässerungs- und Wasserregelungsanlagen ausgestattet, und d) 10 Millionen Hektar wasserwirtschaftliche Kleinstmaßnahmen und Gewässerschutz.

18.72 Die Erschließung neuer Bewässerungsgebiete im vorstehend genannten Rahmen kann Anlaß zu Besorgnis aus der Sicht des Umweltschutzes geben, sofern damit die Zerstörung von Feuchtgebieten, eine Verschmutzung des Wassers, eine erhöhte Ablagerung von Sedimenten und ein Rückgang der biologischen Vielfalt verbunden ist. Aus diesem Grund ist bei allen neuen Bewässerungsvorhaben je nach Größe des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, falls spürbare negative Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Außerdem ist bei der Prüfung von Vorschlägen für neue Bewässerungsprojekte eine rationellere Ausnutzung und eine Steigerung der Effizienz beziehungsweise Produktivität bereits vorhandener Systeme in Betracht zu ziehen, die dasselbe Gebiet versorgen könnten. Technologien für neue Bewässerungsvorhaben einschließlich eventueller Konflikte mit anderen Landnutzungen sind sorgfältig zu prüfen. Die aktive Beteiligung von Wassernutzergruppen ist ein flankierendes Ziel.

18.73 Es soll sichergestellt werden, daß ländliche Gemeinden aller Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und gegebenenfalls unter Inanspruchnahme internationaler Zusammenarbeit Zugang zu hygienisch unbedenklichem Wasser in ausreichender Menge und zu angemessenen Sanitäreinrichtungen haben, damit sie in der Lage sind, ihre gesundheitlichen Bedürfnisse zu decken und die wichtigsten Eigenarten ihrer örtlichen Umwelt zu bewahren.

18.74 Zu den wasserwirtschaftlichen Zielvorgaben im Bereich der Binnenfischerei und der Aquakultur gehören die Beibehaltung der qualitativen und quantitativen Anforderungen zur Erzielung eines optimalen Ertrags und die Verhütung einer Gewässerverschmutzung durch die Aquakultur. Das Aktionsprogramm ist bemüht, die Mitgliedsländer bei der Bewirtschaftung der Binnenfischerei durch Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des regulären Fischfangs und durch Entwicklung umweltverträglicher Verfahren für die Intensivierung der Aquakultur zu unterstützen.

18.75 Die wasserwirtschaftlichen Zielvorgaben im Bereich der Viehwirtschaft gehen in zwei Richtungen: zum einen die Bereitstellung ausreichender Mengen an Trinkwasser und zum anderen die Erhaltung der Trinkwassergüte entsprechend den besonderen Anforderungen der verschiedenen Tierrassen. Dazu gehören auch eine Höchstgrenze der Salztoleranz und das Fehlen von Krankheitserregern. Aufgrund der enormen Schwankungen zwischen einzelnen Regionen und einzelnen Ländern können keine globalen Ziele festgelegt werden.

Maßnahmen

18.76 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

a) Wasserversorgung und Abwasserbeseitigungsmaßnahmen für noch nicht angeschlossene ländliche Armutsgruppen:

i) die Festlegung einer nationalen Politik und haushaltsrechtlicher Prioritäten mit Blick auf eine flächendeckendere Versorgung;

ii) die Förderung angepaßter Technologien;

iii) die Einführung geeigneter Kostendeckungsmechanismen, wobei der Effizienz und der sozialen Ausgewogenheit durch Nachfragesteuerung Rechnung zu tragen ist;

iv) die Förderung des gemeinschaftlichen Eigentums und der gemeinschaftlichen Rechte an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen;

v) die Einführung von Überwachungs- und Evaluierungssystemen;

vi) die Stärkung des ländlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungswesens, wobei der institutionellen Entwicklung, der effizienten Bewirtschaftung und einer angemessenen Rahmenstruktur für die Finanzierung von Dienstleistungen besondere Beachtung gebührt;

vii) der Ausbau der Hygieneerziehung und die Beseitigung von Krankheitsherden;

viii) die Einführung angepaßter Technologien für die Wasseraufbereitung;

ix) die Einführung umfassender Umweltmanagementmaßnahmen zur Bekämpfung von Krankheitsüberträgern (Vektoren);

b) rationelle Wassernutzung:

i) die Steigerung der Effizienz und der Produktivität der landwirtschaftlichen Wassernutzung mit dem Ziel einer besseren Ausnutzung der begrenzt verfügbaren Wassermengen;

ii) der Ausbau der Forschung im Bereich der Wasser- und Bodenbewirtschaftung unter Anbaubedingungen mit und ohne Zusatzbewässerung;

iii) die Überwachung und die Evaluierung der Effizienz von Bewässerungsvorhaben, um unter anderem die optimale Nutzung und sachgemäße Unterhaltung des Vorhabens zu gewährleisten;

iv) die Unterstützung von Wassernutzergruppen, um die Bewirtschaftungseffizienz auf lokaler Ebene zu verbessern;

v) die Unterstützung der sachgemäßen Anwendung relativ brackigen Wassers für die Bewässerung;

c) Staunässebildung, Bekämpfung der Versalzung und Entwässerung:

i) die Einführung der Oberflächenentwässerung in Anbaugebieten mit natürlicher Bewässerung bzw. ohne Zusatzbewässerung, um eine zeitweilige Vernässung und Überflutung von Niederungen zu verhindern;

ii) die Einführung der künstlichen Entwässerung in Anbaugebieten mit und ohne Zusatzbewässerung;

iii) die Unterstützung der gemeinsamen Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser einschließlich Überwachung und Untersuchung des Wasserhaushalts;

iv) die Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen auf bewässerten Flächen in ariden und semiariden Regionen;

d) Gewässergütewirtschaft:

i) die Errichtung und der Betrieb kostengünstiger Systeme zur Überwachung der Gewässergüte bei Wassernutzungen für landwirtschaftliche Zwecke;

ii) die Verhinderung negativer Auswirkungen landwirtschaftlicher Tätigkeiten auf die Güte von Wasser, das für andere soziale und wirtschaftliche Tätigkeiten bestimmt ist, sowie auf Feuchtgebiete, unter anderem durch optimalen Einsatz der auf Betriebsebene vorhandenen Betriebsmittel und Minimierung des Einsatzes externer Betriebsmittel für landwirtschaftliche Tätigkeiten ;

iii) die Festlegung biologischer, physikalischer und chemischer Gewässergütekriterien für landwirtschaftliche Wassernutzer und für Meeres- und Flußökosysteme;

iv) die weitgehende Reduzierung der Bodenabträge und der Ablagerung von Sedimenten;

v) die geordnete Beseitigung von Abwasser aus Wohn- und Siedlungsgebieten und von Stalldung aus der Intensivhaltung von Nutztieren;

vi) die weitgehende Reduzierung der schädlichen Auswirkungen von Agrochemikalien durch Anwendung integrierter Schädlingsbekämpfungsmethoden;

vii) die Aufklärung von Gemeinden über die immissionsbedingten Auswirkungen von Düngemitteln und Chemikalien auf die Gewässergüte, die Lebensmittelsicherheit und die menschliche Gesundheit;

e) wasserwirtschaftliche Maßnahmen:

i) die Planung kleiner Bewässerungs- und Wasserversorgungsmaßnahmen für Menschen und Nutztiere und für den Gewässer- und Bodenschutz;

ii) die Ausarbeitung großflächiger und langfristiger Bewässerungsprogramme unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf lokaler Ebene, auf die Gesamtwirtschaft und auf die Umwelt;

iii) die Förderung lokaler Initiativen zur integrierten Entwicklung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen;

iv) die Bereitstellung angemessener technischer Beratung und Unterstützung und die Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene;

v) die Förderung eines landbaulichen Ansatzes für die Boden- und Wasserbewirtschaftung, der den Ausbildungsstand, die Fähigkeit, örtliche Gemeinschaften zu mobilisieren, und die ökosystemaren Bedürfnisse arider und semiarider Regionen berücksichtigt;

vi) die Planung und Entwicklung von Speichern für die Wasserkraftgewinnung sowie für andere Zwecke, wobei sicherzustellen ist, daß Umweltbelange gebührend berücksichtigt werden;

f) Bewirtschaftung knapper Wasserressourcen:

i) die Entwicklung von Langzeitstrategien und praxisbezogenen Programmen für die landwirtschaftliche Wassernutzung unter Knappheitsbedingungen mit divergierenden Wasseransprüchen;

ii) die Anerkennung des Wassers als soziales, wirtschaftliches und strategisches Gut bei der Planung und Bewirtschaftung von Bewässerungsvorhaben;

iii) die Ausarbeitung spezieller Schwerpunktprogramme für die Dürrevorsorge, die sich insbesondere mit der Frage der Nahrungsmittelknappheit und mit Umweltschutzmaßnahmen befassen;

iv) die Förderung und der Ausbau der Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft;

g) Wasserversorgung der Viehwirtschaft:

i) die Verbesserung der Güte des für das Vieh verfügbaren Wassers, wobei dessen Toleranzschwellen zu beachten sind;

ii) die Erhöhung der Zahl der für die Viehwirtschaft zur Verfügung stehenden Wasserbezugsstellen, insbesondere für extensive Weidenutzungssysteme, um die Wege zu diesen Wasserstellen zu verkürzen und ein Überweiden rund um die Wasserstellen zu verhindern;

iii) die Verhinderung der Verunreinigung von Wasserstellen durch Tierexkremente, um die Ausbreitung von Krankheiten, insbesondere der Zoonose, zu verhindern;

iv) die Förderung der Mehrfachnutzung von Wasservorkommen durch Förderung integrierter Agro-/Vieh-/Fischwirtschafts-Systeme;

v) die Unterstützung großflächiger Wasserverteilungsverfahren zur Erhöhung der Wasserretention extensiv genutzter Graslandflächen mit dem Ziel, die Futterproduktion anzuregen und den Oberflächenabfluß zu unterbinden;

h) Binnenfischerei:

i) die Schaffung einer nachhaltigen Fischwirtschaft als Teil der nationalen Wasserwirtschaftsplanung;

ii) die Untersuchung spezieller Aspekte der Hydrobiologie und der Umweltanforderungen der wichtigsten Fischarten der Binnenfischerei mit Blick auf unterschiedliche Wasserbedingungen;

iii) die Verhütung oder Reduzierung der Auswirkungen von durch andere Nutzer verursachten Veränderungen in aquatischen Ökosystemen beziehungsweise die Sanierung von bereits veränderten Ökosystemen zugunsten einer nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt der lebenden Wasserressourcen;

iv) die Erarbeitung und die Verbreitung umweltverträglicher Verfahren zur Entwicklung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen mit dem Ziel einer Intensivierung der Fangerträge in der Binnenfischerei;

v) die Einrichtung und die Unterhaltung geeigneter Systeme zur Sammlung und Auswertung von Daten über Gewässergüte und -abfluß und ihre Morphologie im Zusammenhang mit dem Zustand und der Bewirtschaftung lebender Wasserressourcen einschließlich der Fischerei;

i) Entwicklung der Aquakultur:

i) die Entwicklung umweltverträglicher Aquakulturtechniken, die mit lokalen, regionalen und nationalen Wasserwirtschaftsplänen vereinbar sind und soziale Faktoren mit berücksichtigen;

ii) die Einführung angepaßter Aquakulturtechniken und dazugehöriger wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Staaten, die noch keine Erfahrungen mit der Aquakultur gemacht haben;

iii) die Prüfung der Umweltverträglichkeit der Aquakultur unter besonderer Berücksichtigung von auf kommerzieller Basis betriebenen Zuchteinrichtungen und einer potentiellen Gewässerverschmutzung durch Verarbeitungsbetriebe;

iv) die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Aquakultur im Vergleich zu alternativen Wassernutzungen, wobei die Verwendung von Wasser marginaler Qualität sowie der erforderliche Kapitalbedarf und die betrieblichen Anforderungen zu berücksichtigen sind.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.77 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 13,2 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 4,5 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.78 In den einzelnen Staaten besteht dringender Handlungsbedarf in folgenden Bereichen: der Überwachung der Wasserressourcen und der Gewässergüte, der Wasser- und Bodennutzung und der Pflanzenproduktion; der Erstellung von Bestandsaufnahmen über Art und Umfang der wasserwirtschaftlichen Planung in der Landwirtschaft und des gegenwärtigen und künftigen Beitrags zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Entwicklung; der Bewertung des Entwicklungspotentials in der Fischerei und der Aquakultur; und schließlich der Verbesserung der Verfügbarkeit und der Weiterleitung von Daten an Planer, Techniker, Bauern und Fischer. Zu den vorrangig zu untersuchenden Fragen gehören:

a) die Ermittlung besonders wichtiger Bereiche für eine auf das Wasser bezogene adaptive Forschung;

b) die Erweiterung der Kapazitäten von Forschungseinrichtungen in den Entwicklungsländern im Bereich der adaptiven Forschung;

c) die bessere Umsetzung der Forschungsergebnisse über wasserbezogene Betriebs- und Fischereisysteme in praktische und allgemein zugängliche Technologien und die Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für ihre rasche Einführung auf Betriebsebene.

18.79 Die Transfer von Technologien in horizontaler und vertikaler Richtung muß verstärkt werden. Vorhandene Mechnismen zur Bereitstellung von Krediten, Betriebsmitteln, Absatzmärkten, einer angemessenen Preisgestaltung und Transportmöglichkeiten müssen von den Staaten und externen Hilfsorganisationen gemeinsam entwickelt werden. Die integrierte ländliche Wasserversorgungsinfrastruktur einschließlich Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft und sonstiger Infrastrukturleistungen für die Landwirtschaft ist auf größere Vielseitigkeit auszurichten und soll dazu beitragen, die ländliche Wirtschaft weiterzuentwickeln.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.80 Die Aus- und Fortbildung der Menschen soll auf nationaler Ebene aktiv vorangetrieben werden, und zwar durch

a) Abschätzung der gegenwärtigen und langfristig zu erwartenden Bedürfnisse im Bereich der Personalwirtschaft und der Aus- und Fortbildung,

b) die Festlegung einer staatlichen Politik für die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und

c) die Einleitung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen für Beschäftigte aller Ebenen sowie für Bauern.

Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören:

a) die Abschätzung des Ausbildungsbedarfs für die landwirtschaftliche Wasserwirtschaft;

b) die Erweiterung der formalen und der informalen Ausbildungsmaßnahmen;

c) die Ausarbeitung praxisbezogener Ausbildungslehrgänge, um Beratungsdienste besser darauf vorzubereiten, Technologien zu verbreiten und den Bauern zusätzliche Fähigkeiten zu vermitteln, wobei den Kleinsterzeugern besondere Beachtung gebührt;

d) die Aus- und Fortbildung auf allen Ebenen einschließlich der Bauern, der Fischer und der Angehörigen örtlicher Gemeinschaften, wobei Frauen besondere Beachtung gebührt;

e) die Erweiterung der Aufstiegsmöglichkeiten, um die Fähigkeiten von Verwaltungsfachleuten und Beamten aller Ebenen, die mit boden- und wasserwirtschaftlichen Programmen befaßt sind, zu erweitern.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.81 Die Bedeutung eines funktionalen und kohärenten institutionellen Rahmens auf nationaler Ebene zur Förderung der Wasserwirtschaft und der nachhaltigen landwirtschaftlichen Entwicklung ist inzwischen allgemein anerkannt worden. Darüber hinaus soll ein geeigneter Rechtsrahmen aus Regeln und Vorschriften vorhanden sein, um ein Vorgehen in Bereichen wie der landwirtschaftlichen Wassernutzung, der Entwässerung, der Gewässergütewirtschaft, wasserwirtschaftlichen Kleinstmaßnahmen und der Arbeit von Wassernutzer- und Fischergemeinschaften zu erleichtern. Rechtsvorschriften, die auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Wasserwirtschaft zugeschnitten sind, sollen mit den allgemeingültigen Rechtsvorschriften für die Wasserbewirtschaftung vereinbar und aus diesen abgeleitet sein. Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen:

a) der Verbesserung der Wassernutzungspolitik im Bereich der Landwirtschaft, der Fischerei und der ländlichen Entwicklung und des Rechtsrahmens für die Umsetzung einer solchen Politik;

b) der Überprüfung, der Stärkung und gegebenenfalls der Umstrukturierung vorhandener Institutionen, um ihre Kapazitäten im wasserwirtschaftlichen Bereich zu erweitern, wobei gleichzeitig anerkannt wird, daß die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene zu erfolgen hat;

c) der Überprüfung und, wo es notwendig ist, der Stärkung der Organisationsstruktur, der funktionalen Beziehungen und Verknüpfungen zwischen Ministerien und Abteilungen innerhalb eines bestimmten Ministeriums;

d) der Bereitstellung spezifischer Maßnahmen, die eine Unterstützung für die institutionelle Stärkung erfordern, unter anderem durch langfristige Programmbudgetierung, Personalschulung, Anreize, Mobilität, Ausrüstung und Koordinierungsmechanismen;

e) gegebenenfalls die Erweiterung der Beteiligung der Privatwirtschaft an der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Bereitstellung von Infrastruktur;

f) der Transfer bestehender und neuer Wassernutzungstechnologien durch Schaffung von Mechanismen für eine Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen nationalen und regionalen Einrichtungen.

G. Auswirkungen von Klimaänderungen auf die Wasserressourcen

Handlungsgrundlage

18.82 Bei den Vorhersagen über die weltweiten Klimaänderungen gibt es Unsicherheiten. Zwar nehmen diese Unsicherheiten sowohl auf regionaler als auch auf nationaler und lokaler Ebene erheblich zu, aber es ist vor allem die nationale Ebene, auf der die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden müßten. Steigende Temperaturen und geringere Niederschläge würden zu einer Abnahme der Wasserreserven und einem erhöhten Wasserbedarf führen: sie könnten eine Verschlechterung der Gewässergüte der Binnengewässer bewirken und damit in vielen Staaten das ohnehin schon empfindliche Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage stören. Auch für den Fall, daß die Niederschläge zunehmen, ist keine Garantie gegeben, daß sie in der Jahreszeit fallen, in der sie genutzt werden können; außerdem könnte es sein, daß die Hochwassergefahr zunimmt. Ein Anstieg des Meeresspiegels wird in vielen Fällen zum Vordringen von Salzwasser in die Mündungssysteme von Flüssen, auf kleine Inseln und in Grundwasserleiter in Küstennähe sowie zur Überflutung tiefliegender Küstenregionen führen; damit sind tiefliegende Staaten in erheblichem Maße gefährdet.

18.83 In der Ministererklärung der Zweiten Weltklimakonferenz heißt es, "die potentiellen Auswirkungen einer solchen Klimaänderung könnten eine Bedrohung der Umwelt in noch nicht gekanntem Ausmaß mit sich bringen ... und könnten sogar das Überleben einiger kleiner Inselstaaten und tiefliegender Küstengebiete sowie arider und semiarider Gebiete gefährden".3) Die Konferenz bestätigte, daß die Auswirkungen auf den Wasserkreislauf und auf die wasserwirtschaftlichen Systeme und damit auch auf die sozioökonomischen Systeme zu den gravierendsten Folgen einer Klimaänderung gehören. Das vermehrte Auftreten von Extremsituationen wie etwa Hochwasser und Dürreperioden würde eine erhöhte Häufigkeit und eine Verschärfung von Katastrophen mit sich bringen. Daher forderte die Konferenz eine Verstärkung der erforderlichen Forschungs- und Überwachungsprogramme und den Austausch relevanter Daten und Informationen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.

Ziele

18.84 Allein schon die Art des Themas verlangt nach mehr Information und einem besseren Verständnis für die drohende Gefahr. Diese Tatsache kann in die nachstehenden Ziele umgesetzt werden, die mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Einklang stehen. Dabei geht es darum,

a) die von den Auswirkungen der Klimaänderungen auf die Wasserressourcen ausgehenden Gefahren zu verstehen und zu quantifizieren;

b) die Umsetzung wirksamer nationaler Gegenmaßnahmen zu erleichtern, sofern und sobald ausreichende Beweise für die drohenden Auswirkungen vorzuliegen scheinen, die ein derartiges Vorgehen rechtfertigen;

c) die potentiellen Auswirkungen einer Klimaänderung auf von Dürre- und Hochwasserkatastrophen bedrohte Gebiete zu untersuchen.

Maßnahmen

18.85 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen:

a) Überwachung des Wasserhaushalts einschließlich Bodenfeuchte, Grundwasserbilanz, Versickerung und Verdunstung und damit zusammenhängender Klimafaktoren, insbesondere in den Regionen und Staaten, die die negativen Auswirkungen der Klimaänderungen wahrscheinlich am stärksten zu spüren bekommen und in denen deshalb die in bezug auf diese Auswirkungen besonders anfälligen Bereiche ausgewiesen werden sollen;

b) Entwicklung und Anwendung von Techniken und Methoden zur Abschätzung der potentiellen schädlichen Auswirkungen von Klimaänderungen in Form von Veränderungen der Temperatur, der Niederschläge und eines Anstiegs des Meeresspiegels auf die Süßwasserressourcen und die Hochwassergefahr;

c) Einleitung von Fallstudien, um herauszufinden, ob es einen Zusammenhang zwischen Klimaänderungen und dem gegenwärtigen Auftreten von Dürren und Überschwemmungen in bestimmten Regionen gibt;

d) Abschätzung der daraus resultierenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen;

e) Erarbeitung und Umsetzung von Bewältigungsstrategien zur Abwehr der festgestellten negativen Auswirkungen einschließlich Veränderungen des Grundwasserspiegels und zur Bekämpfung des Eindringens von Salzwasser in Grundwasserleiter;

f) Entwicklung landwirtschaftlicher Tätigkeiten, die auf der Nutzung von Brackwasser basieren;

g) Beteiligung an den bereits im Gang befindlichen Forschungsmaßnahmen im Rahmen laufender internationaler Programme.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

18.86 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 100 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 40 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

18.87 Die Überwachung der Klimaänderungen und ihrer Auswirkungen auf die Binnengewässer muß eng mit nationalen und internationalen Programmen zur Überwachung der Umwelt gekoppelt werden, insbesondere mit denjenigen, die sich, wie an anderen Stellen in der Agenda 21 erwähnt, mit der Atmosphäre und, wie im vorstehenden Programmbereich B beschrieben, mit der Hydrosphäre befassen. Die Auswertung von Daten zum Nachweis von Klimaänderungen und als Grundlage für Gegenmaßnahmen ist eine komplexe Aufgabe. In diesem Bereich bedarf es umfangreicher Forschungsarbeit, wobei die Arbeit des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), des Weltklimaprogramms, des Internationalen Geosphären-Biosphären-Programms (IGBP) und anderer einschlägiger internationaler Programme gebührend zu berücksichtigen ist.

18.88 Die Entwicklung und Umsetzung von Bewältigungsstrategien erfordert die innovative Nutzung technologischer Mittel und technischer Lösungen einschließlich der Einrichtung von Frühwarnsystemen für Hochwasser und Dürren und des Baus neuer wasserbaulicher Anlagen wie etwa Staudämmen, Aquädukten, Brunnengalerien, Abwasseraufbereitungsanlagen, Entsalzungsanlagen, Dämmen, Uferbefestigungen und Entwässerungsgräben. Außerdem werden koordinierte Forschungsnetzwerke wie etwa das Netz des Internationalen Geosphären-Biosphären-Programms/ Global Change System for Analysis, Research and Training (IGBP/START) benötigt.

(c) Förderung der menschlichen Ressourcen

18.89 Der Erfolg der Entwicklungsarbeit und innovativer Verfahren hängt von einer guten wissenschaftlichen Ausbildung und Motivation des Personals ab. Internationale Vorhaben können zwar von Nutzen sein, indem sie Alternativen anbieten, jedoch muß jedes Land selbst die erforderlichen politischen Handlungskonzepte erarbeiten und umsetzen und eigene Sachkompetenz entwickeln, um den sich stellenden wissenschaftlichen und technischen Herausforderungen begegnen zu können. Außerdem muß es ein Gremium aus engagierten Bürgern bilden, das in der Lage ist, den politischen Entscheidungsträgern die damit zusammenhängenden komplexen Fragen zu erläutern. Solche Fachkräfte müssen ausgebildet, eingestellt und langfristig verpflichtet werden, damit sie ihrem Land bei der Erfüllung dieser Aufgaben helfen können.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

18.90 Es besteht indes die Notwendigkeit, auf nationaler Ebene Abwehrstrategien zu entwerfen, zu überprüfen und umzusetzen. Um größere wasserbauliche Maßnahmen durchführen und Vorhersagesysteme einrichten zu können, müssen die Kapazitäten der verantwortlichen Stellen, ob öffentliche oder private, erheblich ausgebaut werden. Am schwierigsten zu erfüllen ist die Bedingung eines sozioökonomischen Mechanismus, der in der Lage ist, Vorhersagen über die Auswirkungen von Klimaänderungen und eventuelle Abwehrstrategien zu überprüfen und die erforderlichen Beurteilungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.


Anmerkungen
1) Report of the United Nations Water Conference, Mar del Plata, 14. - 25. März, 1977 (United Nations publication, Sales No. E.77.II.A.12), Teil 1, Kapitel I, Abschnitt C, Absatz 35.
2) Ebd., Teil 1, Kapitel I, Resolution II.
3) A/45/696/Add.1, Anlage III, Präambel, Absatz 2.

 


Stand: 04.05.2002 / kre

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