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Agenda 21: - Original Dokument in deutscher Übersetzung -

 

Kapitel 31

Wissenschaft und Technik

EINFÜHRUNG

31.1 Das vorliegende Kapitel befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, wie der Bereich Wissenschaft und Technik, wozu unter anderem Ingenieure, Architekten, Industriedesigner, Städteplaner und andere Fachautoritäten sowie die politischen Entscheidungsträger gehören, in die Lage versetzt werden kann, einen offeneren und wirkungsvolleren Beitrag zu Entscheidungsprozessen in der Umwelt- und Entwicklungspolitik zu leisten. Wichtig ist dabei, daß die Rolle, die der Wissenschaft und Technik im Leben der Menschen zukommt, in größerem Umfang bekannt gemacht und einem besseren Verständnis zugeführt wird, und zwar sowohl bei Entscheidungsträgern, die an der Gestaltung der Politik mitwirken, als auch in der breiten Öffentlichkeit. Die kooperative Beziehung, die zwischen Wissenschaft und Technik auf der einen und der Öffentlichkeit auf der anderen Seite besteht, soll ausgebaut und im Sinne einer vollwertigen Partnerschaft vertieft werden. Eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Technik und den Entscheidungsträgern erleichtert die umfassendere Heranziehung wissenschaftlicher und technischer Informationen und Wissenspotentiale bei der Umsetzung politischer Konzepte und Programme. Entscheidungsträger sollen günstigere Voraussetzungen für die Verbesserung der Aus- und Fortbildung und der unabhängigen Forschung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung schaffen. Bestehende multidisziplinäre Ansätze müssen verstärkt und weitere interdisziplinäre Untersuchungen zwischen Wissenschaft und Technik und politischen Entscheidungsträgern und mit der breiten Öffentlichkeit durchgeführt werden, um genügend Führungspotential und praktisches Know-how zur Durchsetzung des Konzepts einer nachhaltigen Entwicklung bereitstellen zu können. Der Öffentlichkeit soll geholfen werden, ihre Meinung darüber, in welcher Form Wissenschaft und Technik organisiert werden müßten, um das Leben der Menschen in positiver Weise zu beeinflussen, gegenüber den Vertretern von Wissenschaft und Technik zum Ausdruck zu bringen. Aus demselben Grund muß die Unabhängigkeit der Wissenschaftler und Technologen, die darin besteht, uneingeschränkt forschen und veröffentlichen und gewonnene Erkenntnisse austauschen zu dürfen, gewahrt bleiben. Durch Verabschiedung und Einführung international anerkannter ethischer Grundprinzipien und Verhaltenskodizes für Wissenschaft und Technik könnte die Professionalität gesteigert und die Anerkennung des Wertes der von ihr erbrachten Leistungen für Umwelt und Entwicklung unter Berücksichtigung der stetigen Weiterentwicklung und mangelnder Gewißheit wissenschaftlicher Erkenntnis verbessert und vorangetrieben werden.

PROGRAMMBEREICHE

A. Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Technik, Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit

Handlungsgrundlage

31.2 Wissenschaft und Technik und die politischen Entscheidungsträger sollen die zwischen ihnen bestehende gegenseitige Beeinflussung erweitern, um auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Information auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Strategien umzusetzen. Dies bedeutet, daß Entscheidungsträger die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine konsequent vorangetriebene Forschung und einen umfassenden und offenen Austausch der Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik schaffen und damit einhergehend Methoden entwickeln sollen, mit deren Hilfe Forschungsergebnisse und die aus den gewonnenen Erkenntnissen resultierenden Bedenken an die Entscheidungseinheiten weitergegeben werden können, um so eine bessere Verknüpfung von wissenschaftlichem und technischem Wissen mit strategischer Politik und Programmformulierung zu ermöglichen. Gleichzeitig würde durch einen solchen Dialog Wissenschaft und Technik geholfen, Prioritäten für die Forschung zu entwickeln und konstruktive Lösungsansätze vorzuschlagen.

Ziele

31.3 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:

a) Ausbau und Öffnung des Entscheidungsfindungsprozesses und Erweiterung des entwicklungs- und umweltpolitischen Fragenspektrums, innerhalb dessen eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen zwischen Wissenschaft und Technik und den Entscheidungsträgern stattfinden kann;

b) Verbesserung des Austauschs von Wissen und sonstigen Anliegen zwischen Wissenschaft und Technik und der breiten Öffentlichkeit, um zu erreichen, daß die Formulierung politischer Ziele und Programme wie auch das Verständnis und die Unterstützung für diese Ziele und Programme verbessert werden.

Maßnahmen

31.4 Die Regierungen sollen folgende Maßnahmen ergreifen:

a) die Prüfung der Frage, inwieweit die nationalen Aktivitäten von Wissenschaftlern und Technologen als Teil einer Gesamtinitiative zur Stärkung nationaler Forschungs- und Entwicklungsstrukturen, unter anderem auch durch Intensivierung und Ausweitung der Mitgliedschaft in nationalen wissenschaftlichen und technischen Beratungsgremien, Organisationen und Ausschüssen, stärker auf die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet werden können; damit soll sichergestellt werden,

i) daß den Regierungen und der Öffentlichkeit das gesamte nationale Bedarfsspektrum an wissenschaftlichen und technischen Programmen mitgeteilt wird;

ii) daß die verschiedenen Elemente der öffentlichen Meinung vertreten sind;

b) die Förderung regionaler Kooperationsstrukturen, um regionale Bedürfnisse in bezug auf eine nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen. Solche regionalen Kooperationsstrukturen könnten durch Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen erleichtert werden und den Regierungen, der Industrie, nichtstaatlichen Bildungseinrichtungen und sonstigen nationalen und internationalen Organisationen ihre Unterstützung anbieten; dies könnte auch durch den Ausbau weltweiter fachbezogener Netzwerke geschehen;

c) Verbesserung und Steigerung des Beitrags von Wissenschaft und Technik zu zwischenstaatlichen Beratungs-, Kooperations- und Verhandlungsprozessen im Rahmen der Vorbereitung internationaler und regionaler Übereinkünfte durch Schaffung geeigneter Mechanismen;

d) Verstärkung der wissenschaftlichen und technischen Beratung auf höchster Ebene der Vereinten Nationen und sonstiger internationaler Institutionen, um die Einbeziehung wissenschaftlichen und technologischen Fachwissens in die Politik- und Strategieformulierung für eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten;

e) Verbesserung und Verstärkung von Programmen für die Verbreitung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen. Dies setzt eine Anerkennung und vermehrte Unterstützung von Wissenschaftlern, Technologen und Lehrkräften voraus, die mit der Transfer und Verständlichmachung wissenschaftlicher und technischer Informationen für Politiker, Fachleute anderer Fachbereiche und die breite Öffentlichkeit befaßt sind. Diese Unterstützung soll schwerpunktmäßig auf die Vermittlung von Fachwissen und die Transfer und Anpassung von Planungsmethoden ausgerichtet sein. Dazu bedarf es eines umfassenden und ungehinderten Austauschs von Daten und Informationen zwischen Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern. Durch Veröffentlichung nationaler wissenschaftlicher Forschungsberichte und technischer Berichte, die leicht verständlich und für die örtlichen Bedürfnisse im Hinblick auf eine nachhaltigen Entwicklung relevant sind, würde die Schnittstelle zwischen Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern ebenso wie die praktische Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse verbessert;

f) Verbesserung der Verbindungen zwischen der öffentlichen und der unabhängigen Forschung sowie der Privatwirtschaft, damit sich die Forschung zu einem wichtigen Element der Industriepolitik entwickeln kann;

g) Förderung und Stärkung der Rolle der Frau als gleichberechtigter Partnerin in den wissenschaftlichen und technischen Fachdisziplinen;

h) Entwicklung und Einsatz von Informationstechnologien, um für eine verstärkte Verbreitung von Informationen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu sorgen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

31.5 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden auf etwa 15 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

 

(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

31.6 Es sollen für Entwicklungs- und Umweltfragen zuständige zwischenstaatliche Foren eingerichtet werden, deren Schwerpunkt auf den wissenschaftlichen und technischen Aspekten in diesem Bereich liegt; Untersuchungen über Reagibilität und Anpassungsfähigkeit sollen in daran anschließende Aktionsprogramme eingebunden werden.

 

B. Förderung von Verhaltenskodizes und Leitlinien für Wissenschaft und Technik

Handlungsgrundlage

31.7 Wissenschaftler und Technologen tragen eine besondere Verantwortung, die ihnen sowohl in ihrer Eigenschaft als Erben einer Tradition als auch als Fachautoritäten und Angehörigen von Wissenschaftsbereichen zukommt, die mit der Suche nach neuen Erkenntnissen und der Notwendigkeit, die Biosphäre im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung zu schützen, befaßt sind.

31.8 Ein ausgeprägteres ethisches Bewußtsein in der umwelt- und entwicklungspolitischen Entscheidungsfindung soll dazu beitragen, der Bewahrung und Stärkung der lebenserhaltenden Systeme um ihrer selbst willen angemessene Priorität einzuräumen und auf diese Weise sicherzustellen, daß das Funktionieren tragfähiger natürlicher Prozesse von heutigen und künftigen Gesellschaften angemessen gewürdigt wird. Daher würde eine Stärkung der Verhaltenskodizes und der Leitlinien für den Bereich der Wissenschaft und Technik zu einer Steigerung des Umweltbewußtseins und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Dies würde der Wissenschaft und Technik eine größere Wertschätzung und Beachtung und auch mehr Glaubwürdigkeit verschaffen.

 

Ziele

31.9 Ziel soll die Entwicklung, Verbesserung und Förderung der internationale Akzeptanz von Verhaltenskodizes und Leitlinien für Wissenschaft und Technik sein, in denen der Unverletztlichkeit der lebenserhaltenden Systeme umfassend Rechnung getragen und die wichtige Rolle der Wissenschaft und der Technik in dem Bemühen, die Bedürfnisse von Umwelt und Entwicklung miteinander in Einklang zu bringen, anerkannt wird. Um im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses auch tatsächlich zum Tragen zu kommen, müssen solche Grundprinzipien, Verhaltenskodizes und Leitlinien nicht nur zwischen Wissenschaftlern und Technologen vereinbart, sondern auch von der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit akzeptiert werden.

 

Maßnahmen

31.10 Folgende Maßnahmen können ergriffen werden:

a) Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit - auch im nichtstaatlichen Bereich -, um Verhaltenskodizes und Leitlinien für eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Erklärung von Rio und bereits vorhandener Verhaltenskodizes und Leitlinien zu erarbeiten;

b) Errichtung und Stärkung nationaler Beratungsgremien für Umwelt- und Entwicklungsethik, um ein gemeinsames ethisches Grundverständnis zwischen Wissenschaft und Technik und der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und einen kontinuierlichen Dialog zu fördern;

c) Ausbau von Bildung und Ausbildung in ethischen Fragen im Entwicklungs- und Umweltbereich, um diese Ziele bei der Festlegung von Lehrplänen und Forschungsprioritäten zu berücksichtigen;

d) Überprüfung und Ergänzung einschlägiger nationaler und internationaler Rechtsinstrumente, um die Aufnahme entsprechender Verhaltenskodizes und Leitlinien in diese Regelwerke zu gewährleisten.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

31.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

 

(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

31.12 Verhaltenskodizes und Leitlinien, auch für entsprechende Grundprinzipien, sollen für und durch Wissenschaftler und Technologen zur Anwendung im Rahmen ihrer Forschungsarbeit und zur Umsetzung von auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Programmen entwickelt werden.

 


Stand: 05.05.2002 / kre

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