Kapitel 36
Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewußtseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung
36.1 Bildung/Erziehung, öffentliche Bewußtseinsbildung
und berufliche Ausbildung stehen mit fast allen Programmbereichen der
Agenda 21 in Verbindung; dies gilt in verstärktem Maße für
die Bereiche, bei denen es um die Deckung der Grundbedürfnisse und
um den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten,
um Daten und Information, die Wissenschaft und die Rolle wichtiger gesellschaftlicher
Gruppen geht. Das vorliegende Kapitel bringt allgemein gehaltene Vorschläge,
während spezifische Anregungen zu sektoralen Fragen in anderen Kapiteln
zu finden sind. Die Prinzipien, die den im vorliegenden Dokument aufgeführten
Vorschlägen zugrunde liegen, entstammen der Erklärung und den
Empfehlungen der 1977 von der Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und dem Umweltprogramm der
Vereinten Nationen (UNEP) in Tiflis veranstalteten Intergovernmental Conference
on Environmental Education1) .
36.2 Die im vorliegenden Kapitel beschriebenen Programmbereiche
lauten wie folgt:
a) Neuausrichtung der Bildung auf eine nachhaltige Entwicklung;
b) Förderung der öffentlichen Bewußtseinsbildung;
c) Förderung der beruflichen Ausbildung.
PROGRAMMBEREICHE
A. Neuausrichtung der Bildung auf eine nachhaltige Entwicklung
Handlungsgrundlage
36.3 Bildung/Erziehung einschließlich formaler
Bildung, öffentliche Bewußtseinsbildung und berufliche Ausbildung
sind als ein Prozeß zu sehen, mit dessen Hilfe die Menschen als
Einzelpersonen und die Gesellschaft als Ganzes ihr Potential voll ausschöpfen
können. Bildung ist eine unerläßliche Voraussetzung für
die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung
der Fähigkeit der Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen
auseinanderzusetzen. Während die Grunderziehung den Unterbau für
eine umwelt- und entwicklungsorientierte Bildung liefert, muß letzteres
als wesentlicher Bestandteil des Lernens fest mit einbezogen werden. Sowohl
die formale als auch die nichtformale Bildung sind unabdingbare Voraussetzungen
für die Herbeiführung eines Bewußtseinswandels bei den
Menschen, damit sie in der Lage sind, ihre Anliegen in bezug auf eine
nachhaltige Entwicklung abzuschätzen und anzugehen. Sie sind auch
von entscheidender Bedeutung für die Schaffung eines ökologischen
und eines ethischen Bewußtseins sowie von Werten und Einstellungen,
Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung
vereinbar sind, sowie für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Entscheidungsfindung. Um wirksam zu sein, soll sich eine umwelt-
und entwicklungsorientierte Bildung/Erziehung sowohl mit der Dynamik der
physikalischen/biologischen und der sozioökonomischen Umwelt als
auch mit der menschlichen (eventuell auch einschließlich der geistigen)
Entwicklung befassen, in alle Fachdisziplinen eingebunden werden und formale
und nonformale Methoden und wirksame Kommunikationsmittel anwenden.
Ziele
36.4 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder
sowie die regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten
und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der
jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen,
wird als Ziel vorgeschlagen,
a) sich den aus der Weltkonferenz über Bildung für
alle2) (5.-9. März 1990, Jomtien, Thailand)
hervorgegangenen Empfehlungen anzuschließen, die Gewährleistung
des generellen Zugangs zur Grunderziehung anzustreben und für mindestens
80 Prozent der Mädchen und 80 Prozent der Jungen im Primarschulalter
die Absolvierung einer solchen Grunderziehung im Rahmen der formalen Schulbildung
oder der nonformalen Bildung zu erreichen und die Analphabetenquote bei
Erwachsenen um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die
Bemühungen sollen schwerpunktmäßig auf die Reduzierung
des hohen Analphabetenanteils und des Mangels an Grunderziehung bei Frauen
ausgerichtet sein und deren Alphabetisierungsquote auf denselben Stand
wie den der männlichen Bevölkerung bringen;
b) zum frühestmöglichen Zeitpunkt überall in der Welt
und in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Umwelt- und Entwicklungsbewußtsein
zu entwickeln;
c) danach zu streben, allen Bevölkerungsgruppen vom Primarschul-
bis zum Erwachsenenalter den Zugang zur umwelt- und entwicklungsorientierten
Bildung/Erziehung im Verbund mit der Sozialerziehung zu ermöglichen;
d) die Einbindung von Umwelt- und Entwicklungskonzepten einschließlich
der Demographie in alle Bildungsprogramme zu fördern, insbesondere
die Untersuchung der Ursachen wichtiger Umwelt- und Entwicklungsfragen
auf lokaler Ebene, wobei auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen
Nachweis und sonstige geeignete Erkenntnisgrundlagen zurückgegriffen
und besonderer Nachdruck auf die Weiterbildung von Entscheidungsträgern
auf allen Ebenen gelegt werden soll.
Maßnahmen
36.5 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder
sowie die regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten
und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der
jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen,
werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) alle Länder werden ermutigt, sich den Empfehlungen
der Konferenz von Jomtien anzuschließen und sich zu bemühen,
dem von ihr vorgegebenen Handlungsrahmen zu folgen. Dies würde folgendes
umfassen: die Ausarbeitung nationaler Strategien und Maßnahmen zur
Deckung der grundlegenden Lernbedürfnisse, die Gewährleistung
des Zugangs für alle und die Förderung der Gleichberechtigung,
die Erweiterung des Bildungsangebots und der Bildungsinhalte, die Entwicklung
eines unterstützenden Politikrahmens, die Mobilisierung von Ressourcen
und die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, um vorhandene
wirtschaftliche, soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu
beseitigen, die diesen Zielen entgegenstehen. Nichtstaatliche Organisationen
können einen bedeutenden Beitrag zur Planung und Durchführung
von Bildungsprogrammen leisten und sollen entsprechend anerkannt werden;
b) die Regierungen sollen darauf hinwirken, Strategien zu aktualisieren
beziehungsweise zu erarbeiten, deren Ziel die Einbeziehung von Umwelt
und Entwicklung als Querschnittsthema auf allen Ebenen des Bildungswesens
innerhalb der nächsten drei Jahre ist. Dies soll in Zusammenarbeit
mit allen gesellschaftlichen Bereichen geschehen. Die Strategien sollen
politische Zielen und Maßnahmen aufzeigen und die Bedürfnisse,
Kosten, Mittel und Wege sowie Zeitpläne für die Umsetzung,
Evaluierung und Überprüfung bestimmen. Lehrpläne sind
gründlich zu überarbeiten, damit ein multidisziplinärer
Ansatz gewährleistet ist, der Umwelt- und Entwicklungsfragen sowie
ihre soziokulturellen und demographischen Aspekte und Verknüpfungen
berücksichtigt. Gebührende Beachtung soll dabei den von der
Gemeinschaft konkretisierten Bedürfnissen und verschiedenartigen
Wissenssystemen, einschließlich der Wissenschaft sowie der kulturellen
und sozialen Wahrnehmungsfähigkeit, geschenkt werden;
c) die Länder werden dazu ermutigt, auf nationaler Ebene beratende
Koordinierungsgremien für Umwelterziehung oder "Runde Tische" einzurichten,
die verschiedene umwelt-, entwicklungs-, bildungs- und geschlechterspezifische
und sonstige Interessengruppen, einschließlich nichtstaatlicher
Organisationen, repräsentieren; damit sollen Partnerschaften gefördert,
bei der Mobilisierung von finanziellen Mitteln mitgeholfen und eine
Informationsquelle und eine zentrale Anlaufstelle für internationale
Kontakte bereitgestellt werden. Diese Gremien würden mithelfen,
die verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu mobilisieren und sie in
die Lage zu versetzen, ihre eigenen Bedürfnisse abzuschätzen
und die notwendigen Fähigkeiten zu entwickeln, um eigene Umwelt-
und Entwicklungsinitiativen zu erarbeiten und umzusetzen;
d) den Bildungsbehörden wird empfohlen, mit entsprechender Hilfestellung
durch Gemeindeorganisationen oder nichtstaatliche Organisationen für
alle Lehrkräfte, Verwaltungsfachleute und Bildungsplaner sowie
für alle Erzieher des nonformalen Bereichs in allen Sektoren berufsvorbereitende
und berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme zu unterstützen oder
aufzustellen, die sich mit Inhalt und Methodik von umwelt- und entwicklungsorientierter
Bildung/Erziehung befassen, wobei sie sich die einschlägigen Erfahrungen
nichtstaatlicher Organisationen zunutze machen sollen;
e) die zuständigen Behörden sollen dafür Sorge tragen,
daß jede Schule bei der Erarbeitung eigener Umweltarbeitspläne
unter Beteiligung von Schülern und Lehrern unterstützt wird.
Die Schulen sollen die Schulkinder an kommunalen und regionalen Untersuchungen
zum Thema Umwelthygiene, einschließlich Trinkwasser, Abwasser
und Abfall, Ernährung und Ökosysteme und diesbezüglichen
Aktivitäten beteiligen und diese Untersuchungen mit der Beteiligung
an Arbeiten und Forschungsaufgaben in Nationalparken, Naturschutzgebieten
und Naturerbe-Gebieten verknüpfen;
f) die Bildungsbehörden sollen den Einsatz bewährter Unterrichtsmethoden
und die Entwicklung innovativer Lehrmethoden für den jeweiligen
Schultyp fördern. Außerdem sollen sie geeignete traditionelle
Systeme der Wissensvermittlung in örtlichen Gemeinschaften anerkennen;
g) die Vereinten Nationen sollen innerhalb von zwei Jahren eine umfassende
Prüfung ihrer Bildungsprogramme, einschließlich beruflicher
Ausbildung und Bewußtseinsbildung, vornehmen, um neue Prioritäten
zu setzen und die vorhandenen Mittel neu zu verteilen. Das International
Environmental Education Programme von UNESCO und UNEP soll in Zusammenarbeit
mit den entsprechenden Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen,
den Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen innerhalb
von zwei Jahren ein Programm zur Einbindung der Beschlüsse der
Konferenz in die bereits bestehende Rahmenstruktur der Vereinten Nationen
ausarbeiten, und zwar abgestimmt auf die Bedürfnisse der auf den
verschiedenen Ebenen und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeitenden
Lehrkräfte. Regionale Organisationen und nationale Behörden
sollen ermutigt werden, ähnliche parallel laufende Programme und
Möglichkeiten zu schaffen, indem sie Untersuchungen über Möglichkeiten
der Mobilisierung verschiedener Bevölkerungsteile durchführen,
um so deren Bedarf an umwelt- und entwicklungsorientierter Bildung/Erziehung
zu bestimmen und darauf einzugehen;
h) es besteht die Notwendigkeit, innerhalb von fünf Jahren durch
einen Ausbau der Technologien und Kapazitäten, die für die
Förderung der umwelt- und entwicklungsorientierten Bildung/Erziehung
und der öffentlichen Bewußtseinsbildung benötigt werden,
den Informationsaustausch zu verstärken. Die einzelnen Länder
sollen untereinander und mit den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen
und Bevölkerungsgruppen zusammenarbeiten, um ein bildungspolitisches
Instrumentarium zu schaffen, das auch regionale Umwelt- und Entwicklungsfragen
und -initiativen einschließt, wobei auf die eigenen Bedürfnisse
zugeschnittene Unterrichtsmaterialien und Lernmittel verwendet werden
sollen;
i) die einzelnen Länder könnten Aktivitäten von Universitäten
und sonstige Aktivitäten im tertiären Sektor sowie Netzwerke
für umwelt- und entwicklungsorientierte Bildung/Erziehung unterstützen.
Allen Studierenden könnten fächerübergreifende Studiengänge
angeboten werden. Dabei soll auf bestehende regionale Netzwerke und
Aktivitäten sowie Bemühungen der Universitäten der einzelnen
Länder zurückgegriffen werden, die zur Förderung der
Forschung und gemeinsamer Unterrichtskonzepte zum Thema nachhaltige
Entwicklung beitragen, und es sollen neue Partnerschaften und Kontakte
mit der Wirtschaft und anderen unabhängigen Sektoren sowie mit
allen Ländern zum Austausch von Technologien, Know-how und Kenntnissen
hergestellt werden;
j) die Länder könnten mit Unterstützung internationaler
Organisationen, nichtstaatlicher Organisationen und anderer Bereiche
auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene Leistungszentren für
die interdisziplinäre Forschung und Bildung im Bereich der Umwelt-
und Entwicklungswissenschaften, des Umwelt- und Entwicklungsrechts und
des auf spezielle Probleme ausgerichteten Umweltmanagements schaffen.
Solche Zentren könnten Universitäten oder im jeweiligen Land
oder der jeweiligen Region vorhandene Netzwerke sein, die eine gemeinsame
Forschung und die gemeinsame Nutzung und Transfer von Informationen
unterstützen. Auf globaler Ebene sollen diese Aufgaben von hierfür
geeigneten Institutionen wahrgenommen werden;
k) die Länder sollen nonformale Bildungsmaßnahmen auf lokaler,
regionaler und nationaler Ebene durch ihre Mitarbeit und durch Unterstützung
der Bemühungen nonformaler Erzieher und anderer auf Gemeindeebene
tätiger Organisationen erleichtern und fördern. Die zuständigen
Gremien des Systems der Vereinten Nationen sollen im Zusammenwirken
mit nichtstaatlichen Organisationen den Aufbau eines internationalen
Netzwerks zur Verwirklichung globaler Bildungsziele fördern. Auf
staatlicher und kommunaler Ebene sollen im Rahmen öffentlicher
und akademischer Foren Umwelt- und Entwicklungsfragen diskutiert und
den politischen Entscheidungsträgern nachhaltige Alternativen unterbreitet
werden;
l) die Bildungsbehörden sollen mit entsprechender Unterstützung
nichtstaatlicher Organisationen, einschließlich Frauengruppen
und Eingeborenenorganisationen, Erwachsenenbildungsprogramme aller Art
für die Weiterbildung im Bereich Umwelt und Entwicklung fördern,
die auf den Aktivitäten in den Grund- und Sekundarschulebene ausbauen
und auf lokale Probleme ausgerichtet sein sollen. Die Bildungsbehörden
und die Gesamtwirtschaft sollen Wirtschafts-, Techniker- und Landwirtschaftsfachschulen
dazu anhalten, diese Themen in ihre Lehrpläne aufzunehmen. Der
Unternehmenssektor könnte das Thema nachhaltige Entwicklung in
seine Aus- und Fortbildungsprogramme einbinden. Bildungsprogramme für
Akademiker mit abgeschlossenem Hochschulstudium sollen auch speziell
auf die Weiterbildung von Entscheidungsträgern ausgerichtete Lehrgänge
enthalten;
m) die Regierungen und die Bildungsbehörden sollen die Ausbildungschancen
von Frauen in nicht traditionellen Bereichen fördern und eine stereotype
Ausrichtung der Lehrpläne nach der Geschlechtszugehörigkeit
abschaffen. Dies könnte durch eine Verbesserung der Anmeldemöglichkeiten,
einschließlich der Einbeziehung von Frauen in Fortbildungsprogramme
als Studierende und als Lehrende, eine Reform der Aufnahmepraxis und
der Stellenplanung bei Lehrkräften sowie gegebenenfalls durch die
Schaffung von Anreizen zur Einrichtung von Kindergärten und Tagesstätten
geschehen. Der Bildung/Erziehung junger Mädchen und der Durchführung
von Programmen zur Förderung der Alphabetisierung von Frauen ist
dabei Vorrang einzuräumen;
n) die Regierungen sollen - soweit erforderlich, anhand entsprechender
Gesetze - das Recht der eingeborenen Bevölkerungsgruppen bestätigen,
ihre Erfahrungen und ihr Wissen über eine nachhaltige Entwicklung
zu nutzen, um im Bereich der Bildung und Ausbildung eine Rolle zu spielen;
o) die Vereinten Nationen könnten im Rahmen ihrer dafür
zuständigen Einrichtungen die kontinuierliche Überwachung
(Monitoring) und Evaluierung der von der Konferenz der Vereinten Nationen
über Umwelt und Entwicklung (UNCED) gefaßten Beschlüsse
im Bereich Bildung und Bewußtseinsbildung übernehmen. Zusammen
mit den Regierungen und gegebenenfalls auch nichtstaatlichen Organisationen
sollen sie Beschlüsse in vielfältiger Form vorlegen und verbreiten
und die kontinuierliche Umsetzung der Konferenzbeschlüsse im Bildungsbereich
und die Überprüfung ihrer Auswirkungen gewährleisten,
insbesondere im Rahmen entsprechender Veranstaltungen und Konferenzen.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
36.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8
bis 9 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,5 bis
4,5 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer
Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen
werden.
36.7 Ausgehend von den Gegebenheiten des jeweiligen
Landes könnte die Unterstützung der umwelt- und entwicklungsbezogenen
Aktivitäten im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung und
Bewußtseinsbildung gegebenenfalls durch folgende Maßnahmen
verstärkt werden:
a) die Einräumung einer höheren Priorität in
Haushaltsansätzen zum Schutz vor strukturbedingten Etatkürzungen;
b) die Verlagerung der Mittelzuweisungen innerhalb bestehender Bildungshaushalte
zugunsten des Primarschulwesens unter schwerpunktmäßiger
Ausrichtung auf den Bereich Umwelt und Entwicklung;
c) die Förderung von Bedingungen, wonach die Kommunen einen höheren
Kostenanteil übernehmen und die reichen die ärmeren Kommunen
finanziell unterstützen;
d) die Beschaffung zusätzlicher Mittel bei privaten Gebern speziell
für die ärmsten Länder und jene Länder, in denen
die Alphabetisierungsquote unter 40 Prozent liegt;
e) die Förderung der Umwandlung von Schulden in Mittel für
den Bildungssektor;
f) die Aufhebung von Beschränkungen gegenüber privaten Schulformen
und die Verstärkung des Mittelflusses von und zu nichtstaatlichen
Organisationen einschließlich kleiner Basisgruppen;
g) die Förderung der wirksamen Nutzung vorhandener Einrichtungen,
beispielsweise durch Schichtunterrichtsmodelle, eine Weiterentwicklung
von offenen Universitäten und sonstigen Möglichkeiten des
Fernunterrichts;
h) die Erleichterung der kostengünstigen oder kostenlosen Nutzung
von Massenmedien für Bildungszwecke;
i) die Förderung von Partnerschaften zwischen Universitäten
in Industrie- und Entwicklungsländern.
B. Förderung der öffentlichen Bewußtseinsbildung
Handlungsgrundlage
36.8 Aufgrund ungenauer beziehungsweise unzulänglicher
Information besteht immer noch ein erheblicher Mangel an Bewußtsein
im Hinblick auf die Wechselbeziehung zwischen der Gesamtheit der anthropogenen
Aktivitäten und der Umwelt. Insbesondere in Entwicklungsländern
fehlt es an entsprechenden Technologien und entsprechendem Sachverstand.
Daher besteht die Notwendigkeit, die Aufgeschlossenheit der Bevölkerung
gegenüber Umwelt- und Entwicklungsfragen und ihre Beteiligung an
der Lösungsfindung zu steigern und ein Bewußtsein für
die eigene Verantwortung für die Umwelt sowie eine bessere Motivation
und ein stärkeres Engagement für eine nachhaltige Entwicklung
zu fördern.
Ziele
36.9 Ziel ist die Förderung einer breitangelegten
öffentlichen Bewußtseinsbildung als wesentlicher Bestandteil
einer weltweiten Bildungsinitiative zur Stärkung von Einstellungen,
Wertvorstellungen und Handlungsweisen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung
vereinbar sind. Besonders herausgestellt werden muß dabei der Grundsatz,
Weisungsbefugnis, Rechenschaftspflicht und finanzielle Mittel an die jeweils
am besten dafür geeignete Ebene zu übertragen, wobei einer lokal
getragenen Verantwortung und Kontrolle bewußtseinsbildender Maßnahmen
Vorrang einzuräumen ist.
Maßnahmen
36.10 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder
sowie die regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten
und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der
jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen,
werden folgende Ziele vorgeschlagen:
a) die Länder sollen bestehende beratende Gremien zur
Aufklärung der Öffentlichkeit über Umwelt- und Entwicklungsfragen
weiter ausbauen oder neue schaffen und ihre Aktivitäten unter anderem
mit den Vereinten Nationen, nichtstaatlichen Organisationen und wichtigen
Trägern abstimmen. Sie sollen die Beteiligung der Öffentlichkeit
an Diskussionen über umweltpolitische Maßnahmen und Bewertungen
fördern. Die Regierungen sollen außerdem die Verknüpfung
von staatlichen mit kommunalen Informationen im Rahmen bestehender Netzwerke
erleichtern und unterstützen;
b) das System der Vereinten Nationen soll im Rahmen einer Prüfung
seiner Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Bewußtseinsbildung
seinen Aktionsradius vergrößern, um eine stärkere Mitwirkung
und eine bessere Koordinierung aller Teile des Systems zu fördern,
insbesondere seiner Informationsstellen sowie seiner regionalen und
länderbezogenen Maßnahmen. Systematische Erhebungen über
den Erfolg von Bewußtseinsbildungsprogrammen sollen durchgeführt
werden, wobei die Bedürfnisse und die Leistungen bestimmter Gemeindegruppen
anzuerkennen sind;
c) die Länder und regionale Organisationen sollen gegebenenfalls
dazu angehalten werden, Dienste zur Aufklärung der Öffentlichkeit
über Umwelt- und Entwicklungsfragen bereitzustellen, um das Bewußtsein
aller Bevölkerungsgruppen, der Privatwirtschaft und insbesondere
auch der Entscheidungsträgern zu schärfen;
d) die Länder sollen Bildungseinrichtungen in allen Sektoren,
insbesondere im tertiären Sektor, dazu anhalten, verstärkt
zur Bewußtseinsbildung beizutragen. Grundlage des gesamten Unterrichtsmaterials,
egal für welche Zielgruppe es bestimmt ist, soll stets die beste
verfügbare wissenschaftliche Information - auch in den Natur-,
Verhaltens- und Sozialwissenschaften - sein, wobei ästhetische
und ethische Aspekte zu berücksichtigen sind;
e) die Länder und das System der Vereinten Nationen sollen eine
kooperative Beziehung zu den Medien, populären Theatergruppen sowie
der Unterhaltungs- und der Werbebranche pflegen, indem sie im Rahmen
von Gesprächen deren Erfahrungen mit der Beeinflussung von öffentlichen
Verhaltens- und Verbrauchsmustern zu ergründen versuchen und von
deren Methoden umfassenden Gebrauch machen. Diese Zusammenarbeit würde
auch der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umweltdiskussion
Auftrieb geben. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)
soll den Medien kindgerechtes Material als pädagogisches Werkzeug
zur Verfügung stellen und eine enge Zusammenarbeit zwischen der
außerschulischen öffentlichen Aufklärung und der schulischen
Lehrplangestaltung auf Primarschulebene sicherstellen. UNESCO, UNEP
und die Universitäten sollen zur Bereicherung berufsvorbereitender
Unterrichtsprogramme für Journalisten über Umwelt- und Entwicklungsthemen
beitragen;
f) die Länder sollen in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft Möglichkeiten
für den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien mit hoher Breitenwirkung
schaffen. Die staatlichen und kommunalen Bildungsbehörden und die
einschlägigen Organisationen der Vereinten Nationen sollen gegebenenfalls
den Einsatz audiovisueller Mittel insbesondere durch den Einsatz mobiler
Anlagen im ländlichen Raum verstärken, indem sie Fernseh-
und Rundfunkprogramme für Entwicklungsländer produzieren,
die örtliche Bevölkerung mit einbeziehen, interaktive multimediale
Methoden zum Einsatz bringen und moderne Methoden mit traditionellen
Formen der Kommunikation verknüpfen;
g) die Länder sollen gegebenenfalls umweltverträgliche Freizeit-
und Fremdenverkehrsaktivitäten ausgehend von der 1989 in Den Haag
verabschiedeten Declaration of Tourism und den laufenden Programmen
der Weltorganisation für Tourismus (WTO) und des UNEP fördern,
wofür in geeigneter Form Museen, Naturerbe-Gebiete, Zoos, botanische
Gärten, Nationalparke und sonstige Schutzgebiete herangezogen werden
sollen;
h) die Länder sollen nichtstaatliche Organisationen dazu ermutigen,
ihr Engagement für Umwelt- und Entwicklungsfragen durch gemeinsame
Motivationskampagnen und einen verbesserten Austausch mit anderen gesellschaftlichen
Gruppierungen zu verstärken;
i) die Länder und das System der Vereinten Nationen sollen die
Interaktion mit eingeborenen Bevölkerungsgruppen verstärken
und diese gegebenenfalls in die Bewirtschaftung, Planung und Entwicklung
ihrer örtlichen Umwelt einbeziehen. Außerdem sollen sie insbesondere
in ländlichen Gebieten die Verbreitung des traditionellen und des
durch soziales Lernen erworbenen Wissens in einer den örtlichen
Sitten und Gebräuchen entsprechenden Form fördern, gegebenenfalls
auch unter Heranziehung elektronischer Medien;
j) UNICEF, UNESCO, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
(UNDP) und nichtstaatliche Organisationen sollen unterstützende
Programme zur Beteiligung von Jugendlichen und Kindern an Umwelt- und
Entwicklungsfragen schaffen wie etwa Anhörungen von Kindern und
Jugendlichen und die Berücksichtigung der Beschlüsse des Weltkindergipfels
(A/45/625, Anlage);
k) die Länder, die Vereinten Nationen und nichtstaatliche Organisationen
sollen die Mobilisierung sowohl von Männern als auch von Frauen
im Rahmen von Motivationskampagnen fördern, wobei die Rolle der
Familie im Zusammenhang mit Umweltaktivitäten und der Beitrag der
Frau zur Übermittlung von Wissen und sozialen Werten und die Entwicklung
der menschlichen Ressourcen besonders hervorzuheben sind;
(l) das öffentliche Bewußtsein soll im Hinblick auf die
Auswirkungen von Gewalt in der Gesellschaft geschärft werden.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
36.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1,2
Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 110 Millionen
Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite
von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur
um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen
werden.
C. Förderung der beruflichen Ausbildung
Handlungsgrundlage
36.12 Die berufliche Ausbildung ist eine der wichtigsten
Voraussetzungen für die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und
für die Erleichterung des Übergangs in eine nachhaltige Welt.
Sie soll eine berufsspezifische Orientierung aufweisen, auf die Beseitigung
vorhandener Wissenslücken und vorhandener Defizite in der fachlichen
Qualifikation ausgerichtet sein, um dem Einzelnen die Arbeitsplatzsuche
zu erleichtern, und sich mit Umwelt- und Entwicklungsarbeit beschäftigen.
Gleichzeitig sollen Ausbildungsprogramme ein stärkeres Bewußtsein
für Umwelt- und Entwicklungsfragen als wechselseitigen Lernprozeß
fördern.
Ziele
36.13 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:
a) die Einführung oder Erweiterung von Berufsbildungsprogrammen,
die den Umwelt- und Entwicklungsbedürfnissen gerecht werden, mit
einem gesicherten Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten unabhängig
von Sozialstatus, Alter, Geschlecht, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit;
b) die Schaffung eines flexiblen und anpassungsfähigen, aus unterschiedlichen
Altersgruppen zusammengesetzten Erwerbspersonenpotentials, welches das
nötige Rüstzeug hat, um den wachsenden Umwelt- und Entwicklungsproblemen
sowie den aus dem Übergang in eine nachhaltige Gesellschaft resultierenden
Veränderungen begegnen zu können;
c) der Ausbau der nationalen Kapazitäten, insbesondere im Bereich
der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung, um den Regierungen sowie
den Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre
Umwelt- und Entwicklungsziele zu verwirklichen, und um die Transfer
und Angleichung neuer umweltverträglicher, sozialverträglicher
und angepaßter Technologien sowie des entsprechenden Know-hows
zu erleichtern;
d) die Gewährleistung, daß umweltbezogene und humanökologische
Überlegungen auf allen Ebenen und in alle funktionale Managementbereiche
wie etwa Vermarktung, Produktion und Finanzen eingebunden werden.
Maßnahmen
36.14 Die Länder sollen mit Unterstützung
des Systems der Vereinten Nationen den Ausbildungsbedarf ihres Erwerbspersonenpotentials
bestimmen und prüfen, welche Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs
erforderlich sind. Eine Überprüfung der in diesem Bereich erzielten
Fortschritte könnte 1995 vom System der Vereinten Nationen vorgenommen
werden.
36.15 Die nationalen Berufsverbände werden dazu
ermutigt, ihre Standesordnung und ihre Verhaltenskodizes weiterzuentwickeln
und zu überprüfen, um deren Umweltbezug und -engagement zu verbessern.
In den auf die Ausbildung und die persönliche Entwicklung bezogenen
Teilbereichen von Programmen, die von Standesorganisationen unterstützt
werden, soll die Einbeziehung von Kenntnissen und Informationen über
die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung auf allen Stufen des politischen
Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses gewährleistet werden.
36.16 Die Länder und die Bildungseinrichtungen
sollen Umwelt- und Entwicklungsfragen in die vorhandenen Ausbildungspläne
einbinden und den Austausch ihrer Methoden und Bewertungen fördern.
36.17 Die Länder sollen alle gesellschaftlichen
Bereiche wie etwa die Gesamtwirtschaft, Hochschulen, Beamte und Angestellte,
nichtstaatliche Organisationen und Gemeindeorganisationen dazu anhalten,
das Umweltmanagement als festen Bestandteil in alle einschlägigen
Aus- und Fortbildungsaktivitäten einzubeziehen, wobei die Betonung
auf der Deckung des unmittelbaren Bedarfs an entsprechend qualifizierten
Kräften durch eine kurzfristige formale und betriebliche Fach- und
Managementausbildung liegen soll. Die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
im Bereich des Umweltmanagements sollen ausgebaut werden, wobei spezielle
Programme für die Ausbildung von Ausbildern ausgearbeitet werden
sollen, um Aus- und Fortbildung auf staatlicher und betrieblicher Ebene
zu fördern. Außerdem sollen neue Aus- und Fortbildungskonzepte
für vorhandene umweltverträgliche Verfahrenstechniken erarbeitet
werden, die neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und den
größtmöglichen Gebrauch von auf der Nutzung lokaler Ressourcen
basierenden Methoden machen.
36.18 Die Länder sollen in allen Ländern
Praktikumsprogramme für Absolventen von Fachschulen, höheren
Lehranstalten und Universitäten ausbauen oder einrichten, damit diese
den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden und für eine
nachhaltige Sicherung ihres Lebensunterhalts sorgen können. Es sollen
entsprechende Ausbildungs- und Umschulungsprogramme eingeführt werden,
um Strukturanpassungen aufzufangen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung
und auf die fachlichen Qualifikationen haben.
36.19 Die Regierungen werden dazu angehalten, geographisch,
kulturell oder sozial isolierte Bevölkerungsgruppen zu befragen,
um deren Ausbildungsbedarf zu ermitteln und ihnen die Möglichkeit
zu geben, umfassender zur Entwicklung nachhaltiger Arbeitsmethoden und
Lebensformen beizutragen.
36.20 Die Regierungen, die Gesamtwirtschaft, die Gewerkschaften
und die Verbraucher sollen die Wechselbeziehung zwischen guter Umweltpraxis
und guter Wirtschaftspraxis stärker ins Bewußtsein bringen.
36.21 Die Länder sollen einen Dienst vor Ort
ausgebildeter und am Dienstort eingestellter Umwelttechniker aufbauen,
die in der Lage sind, die örtliche Bevölkerung und die örtlichen
Gemeinschaften, insbesondere in benachteiligten städtischen und ländlichen
Gebieten, mit den fehlenden Dienstleistungen, ausgehend von einem basisorientierten
Umweltschutz (primary environmental care), zu versorgen.
36.22 Die Länder sollen die Möglichkeit,
sich Zugang zu vorhandenen Informationen und Kenntnissen über Umwelt
und Entwicklung zu verschaffen, sie auszuwerten und wirksam zu nutzen,
verbessern. Bereits vorhandene oder bewährte spezielle Aus- und Fortbildungsprogramme
sollen ausgebaut werden, damit den Informationsbedürfnissen bestimmter
Gruppen entsprochen werden kann. Die Auswirkungen dieser Programme auf
Produktivität, Gesundheit, Sicherheit und Beschäftigung sollen
bewertet werden. Außerdem sollen nationale und regionale, die Arbeitsmarktsituation
im Umweltbereich betreffende Informationssysteme entwickelt werden, die
fortlaufend Daten über Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten
in diesem Bereich liefern würden. Leitfäden über die Ausbildungsmöglichkeiten
im Bereich Umwelt und Entwicklung mit Angaben über Aus- und Fortbildungsprogramme,
Lehrpläne, Methoden und Evaluierungsergebnisse auf lokaler, nationaler,
regionaler und internationaler Ebene sollen ausgearbeitet und auf den
neuesten Stand gebracht werden.
36.23 Die Hilfsorganisationen sollen die Ausbildungskomponente
aller Entwicklungsprojekte stärken, wobei besonderer Nachdruck auf
einen multidisziplinären Ansatz gelegt, das Bewußtsein geschärft
und die notwendige Sachkenntnis für den Übergang in eine nachhaltige
Gesellschaft vermittelt werden sollen. Die Umweltmanagement-Leitlinien
des UNDP für die operativen Aktivitäten des Systems der Vereinten
Nationen können zur Erreichung dieses Ziels beitragen.
36.24 Vorhandene Netzwerke von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen,
Industrieverbänden und nichtstaatlichen Organisationen sollen den
Austausch von Erfahrungen über Aus- und Fortbildungsprogramme und
über Programme zur Bewußtseinsschärfung fördern.
36.25 Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit
einschlägigen internationalen Organisationen Strategien für
den Umgang mit nationalen, regionalen und lokalen Umweltbedrohungen und
Notfallsituationen entwickeln und umsetzen, wobei besonderer Wert auf
vordringliche Programme für die praktische Ausbildung und Bewußtseinsbildung
zur Verbesserung der öffentlichen Vorsorge gelegt werden soll.
36.26 Das System der Vereinten Nationen soll gegebenenfalls
seine Aus- und Fortbildungsprogramme ausbauen, und zwar insbesondere seine
umweltbezogenen Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen für
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Instrumente zur Umsetzung
36.27 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 5
Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 2 Milliarden
Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite
von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur
um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen
werden.
Anmerkungen
1) Intergovernmental Conference on Environmental Education: Schlußbericht
(Paris, UNESCO, 1978), Kapitel III.
2) Schlußbericht der World Conference on Education for All: Meeting
Basic Learning Needs, Jomtien, Thailand, 5.-9. März 1990 (New York,
Inter-Agency Commission (UNDP, UNESCO, UNICEF, World Bank) for the World
Conference on Education for All, 1990).
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