Mindestlohn-EU
10.03.16
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dpa-Globus 10873: Mindestlohn in der EU In 22 von 28 EU-Staaten wurde per Gesetz ein Mindest-Stundenlohn (€) eingeführt. Er varriert stark von LU 11,12; FR 9,67; NL 9,36; GB 9,23; IE 9,15; BE 0,10; DE 8,50 auf den ersten 7 Rängen bis zu SK 2,33; LV 2,20; CZ 2,15; LT 2,13; HU 2,06; RO 1,40; BG 1,24. Ohne Mindestlohn: DK FI IT AT SE CY
In Deutschland (Rang 7) wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.15 eingeführt, allerdings mit Einschränkungen und Übergangsregelungen. Ausgenommen sind z.B. Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss; Auszubildende und
Hospitanten, bei denen das Praktikum zur Ausbildung gehört oder kürzer als drei Monate ist. Für
Langzeitarbeitslose (seit mindestens einem Jahr nicht
erwerbstätig) gilt der Mindestlohn erst nach einem halben Jahr.
Bei Zeitungszustellern soll er schrittweise bis 2017 eingeführt
werden. Ab 1.1.18 soll er ohne Ausnahme gelten und am 1.1.17 sowie 1.1.19 angepasst werden.
Quelle: WSI Tarifarchiv Infografik-Bezug Tabelle [htm]
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