Biosiegel
17.12.21
(2066)
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dpa-Globus 15086: Bio ist nicht gleich Bio Landwirtschaftliche Produkte, die mit einem Bio-Siegel gekennzeichnet sind, müssen mindestens die EG-Öko-Verordnung einhalten. Je nach Siegel können die Regeln und Auflagen schärfer sein, z.B. bei den Ökologischen Anbauverbänden. Die Grafik vergleicht deren Regeln mit jenen des EU-Bio-Logos und des Staatlichen Bio-Siegels anhand einiger zentraler Indikatoren im Pflanzenanbau (Stickstoff-Düngung; Einsatz von Gülle/ Geflügelmist) und in der Viehhaltung (Anzahl Tiere pro ha; Sitzstangen für Mastgeflügel; Futter aus eigenem Betrieb; Fütterung mit Silage) .
Quelle: BLE: ökolandbau.de | Infografik | Tabelle/Infos
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