Gesundheitsreform BMG-2026-03
 30.03.26
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BMG: 66 Vorschläge für eine Reform des Gesundheitsystems Seit 2026 beträgt der tatsächliche Ø-Zusatzbeitrag in der GKV 3,13%, deutlich mehr als der Richtwert der Bundesregierung von 2,9% (→ ). Ohne grundlegende Reform würde die Deckungslücke (Ausgaben - Einnahmen, in G€) von 2025:15,3 auf 2030:40,4 steigen (↗) und der Zusatzbeitrag müsste weiter deutlich steigen. Um diese Beitragsspirale zu bremsen, hat die Bundesregierung die "Finanzkommission Gesundheit" (FKG) eingesetzt, die am 30.03.26 insgesamt 66 Vorschläge vorgelegt hat zur Reduzierung der Ausgben und Erhöhung der Einnahmen, darunter (in G€, (↗):
19,0: Einsparung durch Leistungserbringer (Ärzte, Kliniken, Pharmaindustrie)
12,0: Finanzierung der Krankenversicherung in der Grundsicherung aus Steuern
4,1: erhöhte Zuzahlungen der Patienten
4,8: (teilweise) Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Eheleuten
1,9: höhere Steuern auf Tabak, Alkohol, zuckerhaltige Getränke
---: keine Erstattung auf nicht "evidenzbasierte" Medizin (u.a. Homöopathie)
Download: 66-Vorschläge (pdf) Pressemitteilung Artikel (DP 01.04.26)
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