Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Themen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Kontakt
Impressum
   Haftungsausschluss

Globus Infografiken: Galerie
Der Einkommensteuer-Tarif
Grenzsteuersatz 2013
Globus 5409-20.12.2012
Einkommensteuertarif; Grenzsteuersatz; Spitzensteuersatz; Durchschnittssteuersatz; Abgaben , Finanzamt , Steueraufkommen , Globus-Infografik 5409, Steuern , Progressionszone; Proportionalzone; zu versteuerndes Einkommen; , Steuerverteilung , Jahreseinkommen , Steuererhöhung; Steuersenkung;Großansicht
vorübergehend in der
Globus-Galerie

  

  Keine Gewähr
für die Korrektheit der Daten in den Tabellen, da sie manuell aus obiger Infografik übertragen wurden.

 
Grenzsteuersatz* bei einem zu versteuerndem Einkommen (zvE)**
Zone
zvE**
ab Euro
Grenzsteuersatz *
(0)  Nullzone
0
0 %
(1)  Progressionszone I
8.131
Anstieg von 14 % auf 23,97 %
(2)  Progressionszone I I
13.686
12.740
Anstieg von 23,97 % auf 42 %
(3)  Proportionalzone I
53.728
52.152
42 %
(4)  Proportionalzone II
250.000
250.731
45 %
  
Achtung:
Der Einkommensteuertarif 2013 ist Teil des Jahressteuergesetzes (JStG) 2013, das im Bundestag beschlossen wurde aber im Bundesrat scheiterte, am 12.12.12 auch im Vermittlungsausschuss. Der empfahl, den Grundfreibetrag zu erhöhen (2013: 8130 €; 2014: 8354 €) aber die anderen Grenzen aus 2012 fortzuschreiben. Dieser Empfehlung folgte der Bundestag am 17.1.13, nur die Bestätigung durch den Bundesrat fehlt noch. Vermutlich sind die obigen vorläufigen Werte (rot) also zu ersetzen durch die Werte darunter.

 
* Der Grenzsteuersatz ist mathematisch der Anstieg der im EStG §32 gemäß der o.g. Zonen bereichsweise definierten Steuerfunktion (f). Der Grenzsteuersatz gibt in etwa an, mit welchem Steuersatz eine Einkommensdifferenz versteuert wird: Steigt z.B. in Zone (3) das Einkommen von 55000 auf 55200, so sind ca. 42 % von 200 € = 84 € mehr Steuern zu zahlen. Mathematisch exakt ist der Differenzsteuersatz ( f(55200) - f(55000) ) / 200 zu berechnen.
Die ursprüngliche Steuerfunktion f kann durch Integration der Grenzsteuerfunktion ermittelt werden.

Der durchschnittliche Steuersatz f(zvE)/zvE ist bei geringem Einkommen deutlich kleiner als der Grenzsteuersatz, nähert sich diesem mit wachsendem Einkommen aber immer mehr an.


** Das zu versteuerndem Einkommen (zvE) ist - stark vereinfacht - die Summe aller Einkünfte (Arbeit, Vermietung/Verpachtung, Kapital, Betrieb) vermindert um Ausgaben, die zur Erzielung der Einkünfte aufgewendet wurden.

     
 
     
Hinweise zum Bezug der Infografik
Bezug der Grafik:
  In hoher druckfähiger Auflösung bei Globus-Infografik  
Online:
  vorübergehend in der Globus-Galerie
abgedruckt in:
 bisher keine Quelle gefunden
ähnliche Infografiken
  bisher nicht recherchiert
   
 

Stand: 20.12.2012/zgh   Einkommensteuer   zur Themenübersicht Einkommensteuer zum Seitenanfang

Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten  
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt

Kontakt über uns Impressum Haftungsausschluss Copyright   © 1999 - 2024  Agenda 21 Treffpunkt