Schengen-Abkommen
15.05.15
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dpa-Globus 10267: Das Schengener Abkommen Im Jahr 1985 unterzeichneten Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande in der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg das Schengener Abkommen mit dem Ziel, einen freien Personen- und Warenverkehr zu ermöglichen. Nachdem konkrete Regelungen zur Umsetzung beschlossen wurden, trat das Abkommen im März 1995 in Kraft: die Kontrollen an den Binnengrenzen fallen weg, stattdessen werden die Außengrenzen des Schengenraums verstärkt kontrolliert. Hinzu kommen u.a. gemeinsame Visa- und Asylbestimmungen.
In der Europa-Karte sind die Staaten nach 4 Kategorien bzgl. der Umsetzung der Schengen-Regeln eingefärbt:
Dunkel-/ Hellblau: 22 EU-/4 Nicht-EU-Staaten (NO, IS, CH, LI): volle Anwendung;
Gelb: 4 EU-Staaten (HR, BG, RO, CY): noch nicht vollständige Anwendung;
Orange: 2 EU-Staaten (GB, IE): nur einige Regelungen (nicht Schengen-Staaten).
Quelle: Bundesministerium des Innern Auswärtiges Amt Infografik-Großansicht
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