Asylverfahren
21.08.15
(599)
|
dpa-Globus 10463: Ablauf eines Asylverfahrens Unter den EU-28 Staaten ist Deutschland - gemessen an absoluten Zahlen - eines der größten Aufnahmeländer für Asylsuchende. Schon bis Ende Juni 2015 wurden mit rund 160.000 fast soviele Asylanträge gestellt wie im gesamten Vorjahr (173.000). Etwa ein Drittel der Asylsuchenden kam aus Syrien, Irak und Afghanistan. Aufgrund des starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den letzten Wochen prognostizieren Experten ca. 800.000 bis 1.000.000 Asylsuchende für das Gesamtjahr 2015.
Die Globus-Grafik erläutert den Ablauf eines Asylverfahrens auf Basis des Artikels 16a GG, der politisch Verfolgten Asyl gewährt, aber auch Ausnahmen definiert, z.B. die Herkunft aus einem sog. "sicheren Herkunftsland". Über den Asylantrag entscheidet das BAMF. Bei Ablehung besteht die Möglichkeit der zeitweisen Duldung (z.B. wegen Reiseunfähigkeit) oder die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Quelle:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Infografik-Großansicht
|