Hartz-IV-Regelsätze DE 2017
23.12.16
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dpa-Globus 11456: Hartz-IV-Regelsätze 2017 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln
bestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2017 um bis zu 5 € erhöht wurde: er variiert von 409 € für Alleinstehende bis 237 € für unter 6-Jährige.
Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte).
Quelle: Bundesregierung
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