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Daten/ Statistiken |
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2021 ![]() 30.12.20 (1822) |
dpa-Globus 14387: Hartz-IV-Regelsätze Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2021 um 1 bis 45 € gegenüber 2020 erhöht wurde: von 446 € (Alleinstehende) bis 283 € (< 6-Jährige) ![]() Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik Tabelle/Infos Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2020 ![]() 03.01.20 (1588) |
dpa-Globus 13659: Hartz-IV-Regelsätze 2020 Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2020 um 4 bis 8 € gegenüber dem Vorjahr erhöht wurde: er variiert von 432€ (u.a. Alleinstehende) bis 250€ (unter 6-Jährige) ![]() Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik Tabelle/Infos Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2019 ![]() 18.01.19 (1273) |
dpa-Globus 12962: Hartz-IV-Regelsätze 2019 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2019 um 5 bis 8 € erhöht wurde: er variiert von 424 € (Alleinstehende) bis 245 € (unter 6-Jährige) ![]() Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik Tabelle/Infos Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2018 ![]() 05.01.18 (1017) |
dpa-Globus 12202: Hartz-IV-Regelsätze 2018 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mittelnbestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2018 um bis zu 7 € erhöht wurde: er variiert von 416 € für Alleinstehende bis 240 € für unter 6-Jährige. ![]() Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung | Infografik Tabelle/Infos Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2017 ![]() 23.12.16 (853) |
dpa-Globus 11456: Hartz-IV-Regelsätze Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2017 um bis zu 5 € erhöht wurde: er variiert von 409 € für Alleinstehende bis 237 € für unter 6-Jährige. ![]() Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte). Quelle: Bundesregierung Infografik-Bezug Tabelle/ Infos Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2016 ![]() 11.02.16 (659) |
dpa-Globus 10824: Hartz-IV-Regelsätze Die Tabelle listet die monatlichen Regelsätze beim Arbeitslosengeld II ("Hartz-IV") für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Kinder: von 404 € für Alleinstehende oder Alleinerziehende bis 237 € für unter-6-Jährige. ![]() Z.B. erhält ein Ehepaar mit zwei 14 bis 17-jährigen Kindern zusammen 364 € • 2 + 306 € • 2 = 1340 €. Dieser Betrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Hinzu kommen regelmäßige Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Einmalleistungen, z.B. für die Ausstattung der Wohnung. Quelle: Bundesagentur für Arbeit Infografik-Bezug Tabelle [htm]Serie
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Hartz-IV-Regelsätze DE 2015 ![]() 08.01.15 (543) |
dpa-Globus 10024: Hartz-IV-Regelsätze Monatlicher Regelsatz für erwerbsfähige Leistungsberechtige und ihre Kinder in €: a) Alleinstehende, Alleinerziehende: 399; b) in einem Haushalt zusammenlebende Partner: 360; c) 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern: 320; d) 14- bis 17-Jährige: 302; e) 6- bis 13-Jährige: 267 f) unter 6-Jährige: 234. Ein Elternpaar (b) mit zwei 14- bis 17-jährigen Kindern (d) erhält also 1324 €. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft u. Heizung sowie Einmalleistungen z.B. zur Ausstattung der Wohnung. Quelle: Bundesagentur für Arbeit Infografik-Bezug Serie
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Hartz-IV-Regelsatz![]() Text/ Grafik [FR] 10.02.10 (186) |
FR-Grafik: Hartz-IV-Regelsatz (Arbeitslosengeld II ) Die Infografik schlüsselt auf, aus welchen Posten sich der bisherige Eckregelsatz von 359 Euro zusammensetzt. Aus diesem Eckregelsatz werden nach festgelegten Prozentsätzen die Regelsätze für Angehörige berechnet: Partner 90 %; Kinder ab 14 Jahren: 80 %; Kinder ab 6 bis 13 incl.Jahren: 70 %; Kinder bis zu 5 Jahren: 60 %. Diese rein prozentuale Art der Berechnung ist vom BVG am 9.2.10 als verfassungswidrig bewertet worden. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bis zum 1.1.2011 eine auf Basis von Statistiken nachvollziehbare Berechnung zu entwickeln, die jedem Bedürftigen gemäß dem Sozialstaatsgebot ein menschenwürdiges Existenzminimum und eine Mindesteilhabe am sozialen und kulturellen Leben sichert. So sind z.B. die Bildungsausgaben für Schulkinder bisher zu wenig berücksichtigt worden. Die Grafik ist eingelinkt im Artikel: Berechnung bemängelt, aber nicht die Summe [FR 10.02.10]Serie
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erstellt: 19.01.21/zgh |
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