Aufklärungsquote DE-2016
19.05.17
(921)
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dpa-Globus 11741: Den Tätern auf der Spur Die Aufklärungsquote von Straftaten in Deutschland* insgesamt schwankt seit Jahren zwischen 53,1 % und 56,3 %; 2016 betrug sie 56,2 %. Über 90 % lag die Quote bei folgenden Strafttaten: Erschleichung von Leistungen 99,1; Mord und Totschlag 94,6; Rauschgiftdelikte 93,6, Verstoß gegen das Waffengesetz 93,1. vorsätzliche Körperverletzung 91,1; Ladendiebstahl 90,6.
Weit unterdurchschnittlich ist die Aufklärungsquote bei massenhaften Straftaten, u.a. PKW-Diebstahl 25,1; Sachbeschädigung 24,8; Computer-Datenabgriff 23,1; Wohnungseinbruch 16,9; Straßenkriminaliät 16,3; Fahrraddiebstahl 8,8; Taschendiebstahl 6,4.
* Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst nur Fälle, die bekannt geworden sind. Außerdem gilt ein Fall schon als aufgeklärt, wenn mindestens ein
dringend Tatverdächtiger ermittelt wurde, unabhängig davon, ob er später angeklagt oder verurteilt wird.
Quelle: Bundeskriminalamt
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