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Existenzminimumbericht
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07.11.12    (107)
Bundesregierung: Neunter Existenzminimumbericht für 2014
Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum (Ernährung, Unterkunft, Heizkosten, Bildung und soziale Teilhabe) von der Einkommensteuer freigestellt werden. Deshalb hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern vorzulegen. Im 9. Bericht für das Jahr 2014 werden folgende sog. "sächliche" Minima berechnet: Alleinstehende: 8352€ (= "Grundfreibetrag" in $32a EStG); Ehepaare 14016 €; Kinder: 4634 €. Bei Kindern kommt hinzu ein Freibetrag von 2640 € für den Bedarf an Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zusammen also ein Kinderfreibetrag von 7008 € pro Kind. Vom Einkommen werden zunächst die Freibeträge für Kinder abgezogen, vom verbleibenden Rest ist dann nur der Teil oberhalb des Grundfreibetrags zu versteuern (ausführliche Erklärungen und Rechnungen in: Einkommensteuer)
  
Download : 9. Existenzminimumbericht für 2012 [BMF 7.11.12]

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erstellt: 29.03.24/ zgh Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2012 Folgejahr Endjahr

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