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Hartz-IV-Regelsätze 2020 Monatlicher Regelsatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Euro (€) |
G13659 / 03.01.20 Großansicht Abstract Daten, Berechnungen (xlsx-Tabelle) |
2 Veränderung zum Vorjahr Ergänzung (zgh): Rechenbeispiele: a) zwei zusammenlebende Partner: 389•2 = 778 b) Zwei Eltern + 18-jähriger Sohn in der Oberstufe + 16-jährige Tochter in der 10.Klasse: 389•2 + 345 + 328 = 1451. c) Alleinerziehende mit 2 Kleinkindern: 432 + 250•2 = 932. |
Ergänzung (zgh): Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung über-nommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erst-ausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräte und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Speziell für Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung werden Einmalleistungen für Bildung und Teilhabe gewährt, z.B. Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Musikunterricht, Vereinsbeiträge, Klassenfahrt und Abi-Feier. Bei Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte, besondere Krankheitskosten) werden Mehrbedarfe übernommen. |
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Quelle: Bundesregierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine Gewähr für die Korrektheit der Daten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezug der Grafik: |
In hoher druckfähiger Auflösung bei Globus-Infografik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Online: |
bisher keine Quelle recherchiert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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bisher keine Quelle recherchiert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bisher nicht recherchiert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung und Bestandteile des Regelsatzes |
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Alle 5 Jahre werden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Einnahmen und Ausgaben von ca. 60.000 Haushalten bilanziert. Als Referenzgruppe für die Berechnung des Regelsatzes werden die einkommensschwächsten 15 % (vor 2011: 20 %) gewählt, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Anschließend werden noch eine Reihe von Kürzungen vorgenommen (Kritik an diesem Verfahren: s.u.) |
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Vergleichszeitraum: 1.7.2018 bis 30.6.2019: Änderungsrate der Preise | Löhne/Gehälter: 1,3% | 3,22% (haufe) R = 0,7 • 1,3% + 0,3 • 3,22% = 1,88%, also: 424 • (1 + 1,88%) = 424 • 1,0188 = 431,97≈ 432. |
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Stand: 03.01.20/zgh | | Armut & Reichtum | |
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