Hartz-IV-Regelsätze DE 2020
03.01.20
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dpa-Globus 13659: Hartz-IV-Regelsätze 2020 Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2020 um 4 bis 8 € gegenüber dem Vorjahr erhöht wurde: er variiert von 432€ (u.a. Alleinstehende) bis 250€ (unter 6-Jährige) . Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte).
Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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