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Daten/ Statistiken |
Steuerspirale: Steuereinnahmen in Deutschland
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Steuerspirale DE 2023 10.05.24 (2455) |
dpa-Globus 16835: Steuerspirale 2023 Im Jahr 2023 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 915,9 G€ Steuern eingenommen (+2,3 % ggü.Vorjahr).
Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2022 28.04.23 (2328) |
dpa-Globus 16083: Steuerspirale 2022 Im Jahr 2022 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 895,7 G€ Steuern eingenommen (+7,5 % ggü.Vorjahr durch Konjunkturaufschwung nach der Coronakrise).
* Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2021 14.04.22 (2165) |
dpa-Globus 15321: Steuerspirale 2021 Im Jahr 2021 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 833,2 G€ Steuern eingenommen (+12,6 % ggü.Vorjahr durch Konjunkturaufschwung nach der Coronakrise).
* Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. Quelle: BMF | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2020 23.04.21 (1923) |
dpa-Globus 14609: Steuerspirale 2020 Im Jahr 2020 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 739,7 G€ Steuern eingenommen (-7,5% ggü.Vorjahr wegen Coronakrise).
* Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2019 24.04.20 (1511) |
dpa-Globus 13880: Steuerspirale 2019 Im Jahr 2019 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 799,3 G€ Steuern eingenommen, nominal 3,0 % mehr als im Vorjahr. Die Top2 Steuerarten sind die Lohn-*/Einkommensteuer (35,5 %) und Umsatzsteuer (30,4 %) , zusammen 65,9%. Mit weitem Abstand folgen: Gewerbesteuer 6,9, Energiesteuer 5,1, Körperschaftsteuer 4,0. Diese Top5 umfassen bereits 81,9 %. Es folgen weitere 24 mit geringem Anteil . * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2018 18.04.19 (1355) |
dpa-Globus 13147: Steuerspirale 2018 Im Jahr 2018 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 776,3 G€ Steuern eingenommen, nominal 5,7 % mehr als im Vorjahr. Die Top2 Steuerarten sind die Lohn-*/Einkommensteuer (34,6 %) und Umsatzsteuer (30,3 %) , zusammen 64,9%. Mit weitem Abstand folgen: Gewerbesteuer 7,2, Energiesteuer 5,3, Körperschaftsteuer 4,3. Diese Top5 umfassen bereits 81,6 %. Es folgen weitere 24 mit geringem Anteil . * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuespirale DE 2017 20.04.18 (1084) |
dpa-Globus 12410: Steuerspirale 2017 Im Jahr 2017 hat der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) rund 735 G € Steuern eingenommen, nominal 4,1 % mehr als im Vorjahr. Die mit Abstand größten Steuern sind die Lohn*-/Einkommensteuer (34,4 %) und Mehrwertsteuer (31,6 %), zusammen bereits 66 %. Mit weitem Abstand folgen Gewerbesteuer (7,1 %), Energiesteuer (5,5 %) und Körperschaftsteuer (3,9 %). Diese 5 Steuern zusammen umfassen 80,8 %. Es folgen weitere 24 Steuerarten mit geringem Anteil. * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2016 07.04.17 (893) |
dpa-Globus 11655: Steuerspirale 2016 Im Jahr 2016 hat der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) rund 706 Mrd. EUR Steuern eingenommen, nominal 4,8 % mehr als im Vorjahr. Die mit Abstand größten Steuern sind die Lohn*-/Einkommensteuer (34 %) und Mehrwertsteuer (31 %), zusammen bereits 65 %. Mit weitem Abstand folgen Gewerbesteuer (7 %), Energiesteuer (6 %) und Körperschaftsteuer (4 %). Diese 5 Steuern zusammen umfassen 81 %. Es folgen weitere 25 Steuerarten mit geringem Anteil. * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale-2015 26.05.16 (746) |
dpa-Globus 11028: Steuerspirale 2015 Im Jahr 2015 hat der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) rund 673 Mrd. EUR Steuern eingenommen, nominal 4,6 % mehr als im Vorjahr. Die mit Abstand größten Steuern sind die Lohn*-/Einkommensteuer (34 %) und Mehrwertsteuer (31 %). Es folgen Gewerbesteuer (7 %), Energiesteuer (6 %) und Körperschaftsteuern (3 %). Diese Steuern zusammen erreichen bereits 81 %. Es folgen weitere 25 Steuerarten mit geringem Anteil. * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale 2014 29.05.15 (691) |
dpa-Globus 10298: Steuerspirale 2014 Im Jahr 2014 hat der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) rund 644 Mrd. € Steuern eingenommen, 3,9 % mehr als im Vorjahr. Die mit Abstand größten Steuern sind die Lohn*-/Einkommensteuer (33 %) und Mehrwertsteuer (32 %). Es folgen Gewerbesteuer (7 %), Energiesteuer (6 %) und Körperschaftsteuern (3 %). Diese Steuern zusammen erreichen bereits 80,1 %. Es folgen weitere 25 Steuerarten mit geringem Anteil. * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale-2011 14.06.12 (456) |
dpa-Globus 5019: Steuerspirale 2011 Im Jahr 2011 hat der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) rund 1148 Mrd. € eingenommen, darunter 573 Mrd. € Steuern. Die Top 5- Steuerquellen (in Mrd. €): Umsatz-/Mehrwertsteuer 190,0; Lohnsteuer* 139,7; Gewerbesteuer 40,4; Energiesteuer 40,0; (veranlagte) Einkommensteuer 32,0 . * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik (missverständlich) als eigenständige Steuer dargestellt. | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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erstellt: 24.11.24/zgh |
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