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Globus Infografiken: Galerie Hartz-IV-Regelsätze 2020
Regelsatz für Leistungsberechtigte in Euro/Monat
Oberseite Vorjahr 2020 Folgejahr
G13659 / 03.01.20
Hartz-IV-Regelsätze / Infografik Globus 13659 vom 03.01.2020 Großansicht


Abstract


Daten,
Berechnungen

(xlsx-Tabelle)
RS¹ Leistungsberechtigte +€²
1 Alleinstehende,  Alleinerziehende
432
+8
2 in einem Haushalt zusammenlebende Partner
je 389
+7
3 erwerbslose 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern
345
+6
4 14- bis 17-Jährige
328
+6
5 6- bis 13-Jährige
308
+6
6 unter 6-Jährige
250
+5
1 Regelbedarfsstufe
2
Veränderung zum Vorjahr

Ergänzung (zgh):
Rechenbeispiele
:
a) zwei zusammenlebende Partner:
  389•2 = 778
b) Zwei Eltern +
   18-jähriger Sohn in der Oberstufe +
   16-jährige Tochter in der 10.Klasse:
   389•2 + 345 + 328 = 1451.
c) Alleinerziehende mit 2 Kleinkindern:
   432 + 250•2 = 932.
  Ergänzung (zgh): Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung über-nommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erst-ausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräte und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Speziell für Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung werden Einmalleistungen für Bildung und Teilhabe gewährt, z.B. Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Musikunterricht, Vereinsbeiträge, Klassenfahrt und Abi-Feier.
Bei Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte, besondere Krankheitskosten) werden Mehrbedarfe übernommen.

  
 
  Quelle: Bundesregierung 
  Keine Gewähr für die Korrektheit der Daten  
         
Hinweise zum Bezug der Infografik
Bezug der Grafik: 
In hoher druckfähiger Auflösung bei Globus-Infografik  
Online: 
bisher keine Quelle recherchiert
abgedruckt in:
bisher keine Quelle recherchiert
ähnliche Infografiken
  bisher nicht recherchiert
   
Hartz-IV Regelsatz für Alleinstehende:
Berechnung und Bestandteile des Regelsatzes

Alle 5 Jahre werden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Einnahmen und Ausgaben von ca. 60.000 Haushalten bilanziert. Als Referenzgruppe für die Berechnung des Regelsatzes werden die einkommensschwächsten 15 % (vor 2011: 20 %) gewählt, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Anschließend werden noch eine Reihe von Kürzungen vorgenommen (Kritik an diesem Verfahren: s.u.)
Die letzte EVS 2013 führte aufgrund von Sonderauswertungen erst zum 1.1.17 zu einer Anpassung des Regelsatzes, seitdem wird er jährlich fortgeschrieben, wobei die Preis- und Lohnentwicklung berücksichtigt werden, wie im Folgenden näher erläutert wird.
Die Fortschreibungsrate (R) wird berechnet als gewichtetes Mittel (70%|30%) aus der Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise bzw. der Nettolöhne/-gehälter je Arbeitnehmer. Für die Fortschreibung in das Folgejahr wird der Vergleichszeitraum 1.7.Vorjahr bis 30.6.Jahr gewählt.
 

Fortschreibung aus dem Jahr 2019 (424 € ) in das Jahr 2020 (432 €)

Vergleichszeitraum: 1.7.2018 bis 30.6.2019:  Änderungsrate der Preise | Löhne/Gehälter: 1,3% | 3,22% (haufe)
     R = 0,7 • 1,3% + 0,3 • 3,22% = 1,88%,       also: 424 • (1 + 1,88%) = 424 • 1,0188 = 431,97≈ 432.
   
Die Tabelle 2020 ergibt sich ebenfalls durch Fortschreibung der Tabelle 2019
 
   
Nr Regelleistung in Euro Monat Jahr Tag %
1 Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 150,60 1.807,20 4,95 34,86
2 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 41,43 497,16 1,36 9,59
3 Nachrichtenübermittlung 38,62 463,44 1,27 8,94
4 Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 38,32 459,84 1,26 8,87
5 Bekleidung, Schuhe 37,84 454,08 1,24 8,76
6 Verkehr 35,99 431,88 1,18 8,33
7 andere Waren u. Dienstleistungen 34,26 411,12 1,13 7,93
8 Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände 26,61 319,32 0,87 6,16
9 Gesundheitspflege 16,42 197,04 0,54 3,80
10 Beherbergungs- u. Gaststättendienstleistungen 10,76 129,12 0,35 2,49
11 Bildung 1,12 13,44 0,04 0,26
Summe oben
431,97 5.183,64 14,20 100,00
Nennbetrag
432,00 5.184,00 14,16 100,00

Stand: 03.01.20/zgh | Armut & Reichtum |   zur Themenübersicht Armut & Reichtum: Deutschland, Europa, weltwei zum Seitenanfang

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