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Entfernungspauschale / Pendlerpauschale

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Hintergrund


Einkommens-
steuerrecht
  
Gesetzestext
§ 9 EStG

 




Im Einkommenssteuerrecht gilt das Prinzip, dass von zu versteuernden Einkünften jene Aufwendungen abgezogen werden können, die zur Erzielung der Einkünfte angefallen sind, so auch Kosten, die durch das Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitstätte entstehen. Um die Erfassung und Abrechnung dieser Kosten zu vereinfachen, wurde schon früh die sog. "Kilometerpauschale" in das Steuerrecht eingeführt: pro
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegtem Kilometer konnte ein bestimmter Pauschbetrag von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen worden. Der Pauschbetrag wurde aber differenziert nach Fortbewegungsmittel (PKW, Motorrad, Mofa, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad) gewährt und orientierte sich am Kostenprinzip mit der Folge, dass der PKW den höchsten und das Fahrrad den kleinsten Pauschbetrag bekam und Fußgänger leer ausgingen.  -> Details
  

Von der
Kilometerpauschale
zur
Entfernungspauschale

Da diese Ausgestaltung des Steuerrechts ökologischen Zielen widersprach, wurde die Kilometerpauschale von der rot-grünen Koalition im Rahmen der Debatte über eine ökologische Steuerreform ab 2002 in die sog. "Entfernungspauschale" umgewandelt. Sie gilt für alle Pendler (daher auch"Pendlerpauschale" genannt ) unabhängig von der Art der Fortbewegung in gleicher Höhe und motiviert daher zur stärkeren Nutzung von umweltverträglicheren Verkehrsmitteln (zu Fuß, per Rad oder mit Bus und Bahn).
 

Ausgestaltung
der aktuellen
Entfernungspauschale

Bei der aktuell gültigen Entfernungspauschale wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angerechnet. Die Pauschale gilt auch nur für jene Tage, an denen tatsächlich ein Pendeln stattfand, und nur einmal pro Pendel-Tag, auch wenn der Weg defacto mehrfach zurückgelegt wurde. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Anzahl der Fahrten wie auch ihre Länge zu reduzieren und natürlich auch die Steuereinnahmen zu erhöhen.
   

Höhe der Pauschale

9.12.2008
BVG-Urteil
(pdf, 647 KB)

2002-2003:   0,36 €/km  für die ersten 10 km,    ab 11 km:  0,40 €/km
2004-2006:   0,30 €/km  ab dem ersten km
       (ab 2007:      0,00 €/km  für die ersten 20 km,    ab 21 km:   0,30 €/km) *
2007-2009:   0,30 €/km  ab dem ersten km*.

* Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.12.08 ist die 2007-Regelung, also die Nicht-Anerkennung der ersten 20 km, verfassungswidrig. Daraufhin beschloss das Bundesfinanzministerium, die 2006-Regelung rückwirkend ab dem 1.1.2007 wieder in Kraft zu setzen. Mit einer Reduzierung oder Abschaffung der km-Pauschale ist frühestens nach der Bundestagswahl am 29.9.09 zu rechnen, d.h. die alte 2004-2006-Regelung gilt nun auch für die Jahre 2007-2009.
   
Maximal sind 4500 € absetzbar. Dieser Maximalbetrag entsteht z.B. in etwa durch eine Entfernung von rund 87 km bei 45 Arbeitswochen mit je 5 Pendeltagen:
45 Wochen x 5 Tage/Woche x ( 87-20)km/Tag x 0,30 €/km = 4522,50 €.
       

Ausnahmeregelung
für das Auto

Bei Benutzung eines PKW können statt der Enffernungspauschale die tatsächlichen anteiligen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden, so dass der Höchstbetrag wie auch die Nichtberücksichtigung der ersten 20 km * defacto außer Kraft gesetzt sind 
* nach dem BVG-Urteil vom 9.12.08 nicht mehr relevant
   
      

      
 

Nachhaltigkeitsbewertung

      

Die Umgestaltung der füheren Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale fördert den Umstieg auf umweltfreudlichere Verkehrsmittel oder das Zu-Fuß-Gehen, weil alle Fortbewegungsarten mit dem gleichen Pauschbetrag berücksichtigt werden, was umweltverträgliche Verkehrsmittel gegenüber dem Auto attraktiver macht. Außerdem werden nicht mehr die tatsächlich zurückgelegten Kilometer angesetzt sondern nur die einfache Entfernung. Dies wie auch die Deckelung der absetzbaren Kosten durch einen Höchstbetrag reduzieren tendenziell Missbrauch und tatsächlich gefahrene Strecken. Diese Aspekte wirken daher positiv im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
 
Die Bevorzugung des Autos durch die Ausnahmeregelung verringert jedoch die Motivation der PKW-Pendler, auf umweltverträglichere Verkehrsmittel umzusteigen und begünstigt vor allem Langstreckenfahren, was die Nachhaltigkeit besonders stark verletzt.
   
Insbesondere die Umweltverbände haben die Bevorzugung des Autos wie auch die Pauschale an sich kritisiert, weil sie die Zersiedlung fördert und durch Energie- und Flächen-verbrauch sowie Schadstoffausstoß und Treibhausgas-Emissionen wichtigen Nachhaltigkeitsindikatoren zuwider läuft. Sie fordern daher seit Jahren die komplette Streichung jedweder Pauschale oder sonstiger Berücksichtigung der Pendel-Kosten bei der Einkommenssteuer.

      
 

Aktuelles / Archiv   (jüngste Nachricht zuerst)


09.12.08
BVG-Urteil
(pdf, 647 KB)

Wie erwartet, beurteilt das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Nicht-Berücksichtigung der ersten 20 km als willkürlich und daher für verfassungswidrig. Das Bundesfinanzministerium setzt daraufhin eine Stunde nach dem Urteil wieder die alte 2006-Regelung in Kraft, d.h. rückwirkend ab dem 1.1.2007 gilt die km-Pauschale von 0,30 €/km ab dem ersten km. Die Finanzämter werden angewiesen, die Steuererstattungen zügig auszuzahlen: bis zu geschätzte 3 Mrd.€  bis März 09. Die Mehrkosten für den Bundeshaushalt werden auf 2,5 Mrd. € pro Jahr, also auf 7,5 Mrd.€ in den zu berücksichtigen Jahren 2007 - 2009 geschätzt.
  
05.11.07
Beschluss im
Koalitionsausschuss
Im Koalitionsausschuss einigen sich Vertreter der großen Koalition in der Nacht vom 4. auf den 5.11.07 darauf, die bisherige Kürzung der Pendlerpauschale bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich ab dem 10.09.08 mit dem Thema beschäftigen will, beizubehalten. Die ersten 20 Entfernungskilometer bleiben also weiterhin bei der Pendlerpauschale unberücksichtigt.
  
26.-28.10.07
SPD-Parteitag:
Beschluss zur Pendlerpauschale

Der Besschluss des SPD-Parteitags vom 26.-28.10.07 in Hamburg, die Entfernungs-pauschale - wie schon in den Jahren 2004-2006 - wieder ab dem ersten Kilometer zu gewähren, löste eine breite Diskussion in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aus.
Finanzminister Steinbrück will weiter am Einsparbeitrag von 2,5 Mrd Euro festhalten und eine eventuelle Änderung kostenneutral gestalten. Dann müsste die Pauschale jedoch auf unter 0,20 €/km sinken, was aber die tatsächlichen Fahrtkosten der Berufspendler nicht mehr decken würde.
  

Gerichtsurteile
gegen die Kürzung der
Entfernungspauschale

Gegen die Kürzung der Entfernungspauschale ab dem 1.1.07 wurden zahlreiche Einsprüche und Klagen eingereicht. Das Finanzgericht Niedersachsen (27.2.07) und das Finanzgericht Saarland (22.3.07) erklärten die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig und leiteten die Fälle an das Bundesverfassungsgericht weiter, das bis spätestens Anfang 2009 darüber entscheiden will.
Nach Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI B42/07) kann im Hinblick auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits in den Jahren 2007 und 2008 die volle Pendlerpauschale beim Eintrag eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden.
  

Kürzung der
Pendlerpauschale

ab 1.1.2007

Nach der Bundestagswahl 2005 vereinbarte die Große Koalition eine Kürzung der Pendlerpauschale, die schließlich für das Kalenderjahr 2007 wirksam wurde.
Ab dem 1.1.07 wird nur noch die Wegstrecke über 20 km angerechnet werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer können wie bisher 30 Cents pro Entfermungs-Kilometer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 4500 Euro pro Kalenderjahr.
Link zu externer WebsiteDetails/ Hintergrund [Wikipedia]
  

Entfernungspauschale
ab 1.1.2004
Vorschläge, die bis Ende 2003 gültige Entfernungspauschale ganz abzuschaffen bzw. wesentlich zu kürzen, z.B. auf 15 Cent zu halbieren, wurden im Bundesrat abgelehnt. Durch den am 15.12.03 ausgehandelten Kompromiss im Vermittlungs-ausschuss wurde die Entfernungspauschale nur wenig auf 30 Cent pro km gekürzt. Die frühere höhere Pauschale für Entferungen über 10 km entfällt, alle Entfernungen werden also einheitlich mit 30 Cent pro km subventioniert. Bundestag und Bundesrat akzeptierten diese Regelung, die damit am 1.1.2004 in Kraft trat.
Als Pendlerpauschale können maximal 4500 Euro pro Kalenderjahr als sogenannte Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bei Benutzung eines PKW können jedoch stattdessen die tatsächlichen anteiligen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden. Besonders Umweltverbände kritisierten diese Regelung, weil sie keinerlei Motivation z.B. für Langstreckenfahrer schaffe, auf die Bahn umzusteigen bzw. lange Fahrten zu vermeiden. So könne allein durch Autofahren Geld verdient werden.
  
Kürzung/ Streichung umweltschädlicher Subventionen

Infos/ Daten/ Statistiken
zu  Subventionen
=> Ökosteuern /
ökologische Finanzreform

Vorschläge zur Kürzung der Entfernungspauschale
Im Zuge der sich verschärfenden Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen in 2003 erwägt die Bundesregierung im Juli/ August 2003, Subventionen zu kürzen, so auch die Entfernungspauschale (3,5 Mrd € ). Kreise der Finanzministeriums schlagen vor, die Entfernungspauschale generell zu kürzen und/ oder erst ab einer Entfernung ab 21 km zu gewähren. Vor allem Bündnis 90/ Die Grünen und die Umweltorganisationen kritisieren diesen Vorschlag - ähnlich wie bei Einführung der Entfernungspauschale - als Belohnung für Vielfahrer und Zersiedlungsprämie, die den Zielen der am 17.4.02 vereinbarten Nachhaltigkeitsstrategie zuwiderlaufen. Stattdessen wird eine sofortige starke generelle Kürzung und eine mittelfristige vollständige Abschaffung der Entfernungspauschale vorgeschlagen.
  
Presse-/ Online-Medien
Datenbank
Der Presse-/Medienspiegel (Tages-, Wochenzeitungen, Monatszeitschriften und Online-Medien sowie Infos aus Newslettern von Umweltverbänden und NGOs) bieten vielfältige aktuelle und Hintergrund-Informationen.
Suchbegriffe "Entfernungspauschale" oder "Pendlerpauschale"
  => Jahrgang:  2006  2007   
   
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Historisches


statt der bisherigen 
km-Pauschale:

ab 1.1.2001
Entfernungs-
Pauschale

 
Nachdem der Bundestag am 8.12.00 den Kompromissvorschlag zur Entfernungspauschale akzeptierte hatte, stimmte am 21.12.00 auch der Bundesrat (darunter auch unionsgeführte Länder) auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2000 diesem  Vorschlag zu.
Danach wird die bisherige km-Pauschale von 70 Pfennig je Kilometer Entfernung zum Arbeitsplatz zum 1.1.2001 in eine vom Verkehrsmittel unabhängige Pauschale umgewandelt. Sie beträgt bis 10 Kilometer 70 Pfennig, vom 11. Kilometer an 80 Pfennig. Bis 10.000 DM jährlich können Pendler ohne Nachweis steuerlich absetzen. Die voraussichtliche Entlastung zeigt folgende Steuerentlastungs-Tabelle.
Der Bundesrat stimmte ferner einer Senkung der Agrardieselsteuer  von 57 auf 47 Pfennig pro Liter zu.                                        
    
Preiserhöhungen
beim Rohöl und Sprit

Proteste gegen
hohe Energiekosten

Nach drastischen Preiserhöhungen ab August 2000 beim Rohöl und in der Folge bei Benzin, Diesel und Heizöl folgten ab September 2000 Proteste der LKW- und PKW-Fahrer in Frankreich, England und Deutschland gegen die hohen Energiekosten. Gefordert wurden: Senkung von Steuern,  Abschaffung der Ökosteuer in Deutschland, staatliche Hilfen/ Vergünstigungen/ Steuererleichterungen  für das Transportgewerbe, Berufspendler;  Einkommensschwache und andere von den steigenden Energiepreisen besonders Betroffene.
Steuergeschenke in
Frankreich, Niederlanden,
Deutschland
Nachdem in Frankreich und den Niederlanden die Regierungen mit massiven Steuergeschenken die Proteste schnell eindämmten, geriet die Bundesregierung unter Druck, ebenso zu verfahren. Sie widerstand jedoch den Forderungen der Opposition und von Interessenverbänden nach Abschaffung bzw. Stornierung der Ökosteuer und versprach stattdessen, finanzielle Härten durch Erhöhung der km-Pauschale bzw. durch eine neue Entfernungspauschale und durch weitere Hilfen (z.B. Heizkostenzuschüsse) abzufedern.
Entfernungs-
Pauschale
ab 1.1.2001
Nach monatelangen Auseinandersetzungen über die konkrete Ausgestaltung der Finanzhilfen beschloss der Bundestag am 17.11.00 eine Entfernungspauschale und ein Sozialpaket, akzeptierte am 8.12.00 einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der dann am 21.12.00 auch vom Bundesrat angenommen wurde und zum 1.1.2001 in Kraft trat.
   
Chronologie
ARD-Videotext
Eine Auswahl der ARD-Videotext-Tafeln seit dem Beginn der Benzinpreis- Erhöhungen und den darauf folgenden Protesten (ab Sept. 2000 ) listet in prägnanter Kürze eine Chronologie der Ereignisse, die schließlich zum Beschluss der Entfernungs-Pauschale am 21.12.00 führten.
  

Überblick über die neuen Finanzhilfen

Die neuen Steuer-Bestimmungen für 2001 stehen im Download-Service des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zur Verfügung unter:
www.bundesregierung.de/top/dokumente/Struktur/ix_26811.htm

Die im Zusammenhang wichtigen Bestimmungen werden hier zitiert:
"Ab dem 1. Januar 2001 kann jeder Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 10 km 70 Pfennig und für jeden weiteren Kilometer 80 Pfennig bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Mark ohne jeden Nachweis steuerlich geltend machen.
Zum erstenmal wird damit die steuerliche Gleichbehandlung aller Verkehrsmittel erreicht. Dies ist ein bedeutender Fortschritt für die Förderung des Öffentlichen Personenverkehrs und eine steuerliche Entlastung für die Pendler, die Bus und Bahn nutzen. Und auch die Fernpendler, die auf das Auto angewiesen und besonders durch die stark gestiegenen Mineralölpreise betroffen sind, werden durch die Anhebung der Pauschale auf 80 Pfennig spürbar entlastet.

Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Angesichts der hohen Preissteigerungen für Mineralöl im Jahr 2000 wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss von fünf Mark pro qm Wohnfläche für die Heizperiode 2000/2001 für einkommensschwache Haushalte gewährt. Begünstigte sind Wohngeldempfänger und sonstige einkommensschwache Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Diese betragen im Monat:  

  • für einen Ein-Personen-Haushalt 1.650 Mark,  
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt 2.300 Mark,  
  • für jede weitere Person im Haushalt 550 Mark.
Dritte Stufe der Ökologischen Steuerreform
Die Mineralölsteuer steigt um 6 Pfennig pro Liter. Die Stromsteuer wird um 0,5 Pfennig pro Kilowattstunde erhöht. Mit den Einnahmen aus der 3. Stufe der Ökologischen Steuerreform wird der Rentenversicherungsbeitrag auf 19,1 Prozent gesenkt.
Informationen zur
Ökologischen
Steuerreform
Weitere Details und Hintergründe zur Ökologischen Steuerreform bietet das BMU (Bundesumweltministerium) auf dieser Infoseite:
 http://www.bmu.de/oekologische-steuerreform/fset800.htm

s.a. Extrasite: Ökosteuern/ ökologische Finanzreform
  

      
Seitenanfang Daten / Statistiken

Infografik: Pendlerpauschale; Großansicht [FR]

Großansicht [FR]

Infografik:
Pendlerpauschale / Der Weg zur Arbeit
Oberer Teil der Grafik: Verteilung der Arbeitsweglängen dargestellt: ( in % ):
< 10 km: 50;  < 25 km: 31;  < 50 km: 11; >= 50 km: 5; ohne bzw. wechselnd: 4
Unterer Teil der Grafik: Vergleich der von der Steuer absetzbaren Beträge nach der alten (1.Zahl) bzw. nach der geplanten neuen Regel (2. Zahl) in Euro:
10 km: 792/ 330;   25 km: 2112/ 825;   50 km: 4312/ 1650.
Berechnungsregel 2003: 36 Cent für die ersten 10 km, 40 Cent für jeden weiteren km
Berechnungsregel geplant: 15 Cent für jeden km
Die Grafik ist eingebettet in den FR-Artikel: "Von Vielfahrern und Besserverdienern" [FR, 25.09.03]
  
    
Pendlerströme
zurückgelegte Wege



Was Pendler täglich fahren. Mehr als tausend Mal zum Mond.
An einem normalen Werktag legen Berufstätige, Schüler und Studenten auf dem Weg zu Arbeit oder Ausbildung mehr als 1000 Mal den Weg zum Mond zurück. Aufbauend auf dem Mikrozensus 2000 hat der Geograph Wolfgang Steichele vom ADAC in München ausgerechnet, dass die Summe für den einfachen Weg zu Arbeit oder Ausbildung rund 417,4 Mio km beträgt (mittlere Entfernung Erde-Mond = 384 403 km). Bei ca. 30 Mio Pendlern entspricht das 14 km im Durchschnitt.
Weitere Daten im FR-Artikel "Mehr als tausend Mal zum Mond. Was Pendler täglich fahren" [FR, 22.3.03]
  

km-Pauschale
Entfernungspauschale

km-Pauschalen (bis Ende 2000) / neue Entfernungspauschale ab 2001

Steuerentlastung durch die Entfernungspauschale

  

Weg zur Arbeit

Arbeitsweg, Fahrzeit, Verkehrsmittel

Steuerreduzierung beim
Agrardiesel

dlz-Agrarmagazin: Steuerreduzierung beim Agrar-Diesel
www.blv.de/dlz/agradisel.html

  

Benzin-/ Spritpreis

Benzinpreise: 1951 bis 1.1.2001
Benzin- /Diesel-Preise europäischer Länder im Vergleich 
Spritpreis im Arbeitszeitvergleich

Ökosteuer
Erhöhte Steuersätze 1999 bis 2003

siehe auch Extrasite: Ökosteuern / ökologische Finanzreform

      
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Wikipedia


Lexikonbeitrag: Entfernungspauschale  

    

Stand:10.12.08/zgh

=> Mobilität & Verkehr   ökologische Steuerreform

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