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Hartz-IV-Regelsätze 2018 Monatlicher Regelsatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Euro |
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G12202 / 05.01.18 Großansicht: Bezug Abstract |
s. Tabelle unten Ergänzung (zgh): Rechenbeispiele: a) zwei zusammenlebende Partner: 374• 2 = 748 b) Zwei Eltern mit einem 18-jährigem Sohn in der Oberstufe und einer 16-jährigen Tochter in der 10.Klasse: 374•2 + 332 + 316 = 1396. c) Alleinerziehende mit 2 Kleinkindern: 416 + 240•2 = 896. |
Ergänzung (zgh): Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Speziell für Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung werden Einmalleistungen für Bildung und Teilhabe gewährt, z.B. Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Musikunterricht, Vereinsbeiträge, Klassenfahrt und Abi-Feier. Bei Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte, besondere Krankheitskosten) werden Mehrbedarfe übernommen. |
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Quelle: Bundesregierung Stand: Januar 2018 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine Gewähr für die Korrektheit der Daten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bezug der Grafik:
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In hoher druckfähiger Auflösung bei Globus-Infografik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Online:
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abgedruckt in:
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bisher keine Quelle recherchiert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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bisher nicht recherchiert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung und Bestandteile der 416 Euro |
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Alle 5 Jahre werden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Einnahmen und Ausgaben von ca. 60.000 Haushalten bilanziert. Als Referenzgruppe für die Berechnung des Regelsatzes werden die einkommensschwächsten 15 % (vor 2011: 20 %) gewählt, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Anschließend werden noch eine Reihe von Kürzungen vorgenommen (Kritik an diesem Verfahren: s.u.) |
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409 • (1 + 1,61%) = 409 • 1,0161 = 415,58 ≈ 416. |
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Es ist vielfach kritisiert worden, dass der Regelsatz zu niedrig und auch das Verfahren zu seiner Berechnung nicht sachgerecht sei, z.B. relativ ausführlich in der ARD-Sendung "Monitor" am 17.5.18. Dort wird erklärt, wie die ursprünglich 571 Euro in drei Schritten auf 416 Euro reduziert werden.
Die Bundesregierung begründet die Streichungen mit der Behauptung, sie zählten nicht zum Existenzminimum. Laut Kritik der Verteilungsforscherin Irene Becker in "Monitor" ist dieses Verfahren nicht sachgerecht für die Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums. Professor Stefan Sell vermutet, dass die 416 € politisch vorgegeben und durch statistische Manipulationen bei der Berechnung erreicht würden. Auf diese Weise werden bei Hartz-IV 10 Mrd.€ gespart und bei der Einkommensteuer 15 Mrd.€ mehr eingenommen, weil sich der Grundfreibetrag überwiegend aus dem Hartz-IV-Satz berechnet. Bei einem Regelsatz von 571 € ergäbe sich ein Grundfreibetrag von 11000 € statt jetzt 9000 €. |
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Stand: 05.01.18/zgh | | Armut & Reichtum | Sozialwissenschaften | |
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