Hartz-IV-Regelsätze DE 2018
05.01.18
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dpa-Globus 12202: Hartz-IV-Regelsätze 2018 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mittelnbestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2018 um bis zu 7 € erhöht wurde: er variiert von 416 € für Alleinstehende bis 240 € für unter 6-Jährige. Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte).
Quelle: Bundesregierung
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