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Globus Infografiken: Galerie Hartz-IV-Regelsätze 2018
Regelsatz für Leistungsberechtigte in Euro/Monat
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G12202 / 05.01.18
Hartz-IV-Regelsätze_DE-2018 / Infografik Globus 12202 vom 05.01.2018 Großansicht:
Bezug


Abstract
R
Leistungsberechtigte Euro
1
Alleinstehende, Alleinerziehende 416*
2
in einem Haushalt zusammenlebende Partner je 374
2
erwerbslose 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern 332
4
14- bis 17-Jährige 316
5
6- bis 13-Jährige 296
6
unter 6-Jährige 240
* Berechnung und Bestandteile:
   s. Tabelle unten

Ergänzung (zgh): Rechenbeispiele:
a) zwei zusammenlebende Partner:
  374• 2 = 748
b) Zwei Eltern mit einem 18-jährigem Sohn in der Oberstufe und einer 16-jährigen Tochter in der 10.Klasse:
   374•2 + 332 + 316 = 1396.
c) Alleinerziehende mit 2 Kleinkindern:
   416 + 240•2 = 896.
 
  Ergänzung (zgh):
Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattungen für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Speziell für Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung werden Einmalleistungen für Bildung und Teilhabe gewährt, z.B. Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Musikunterricht, Vereinsbeiträge, Klassenfahrt und Abi-Feier.
 
Bei Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte, besondere Krankheitskosten) werden Mehrbedarfe übernommen.
 
  Quelle: Bundesregierung     Stand: Januar 2018
  Keine Gewähr für die Korrektheit der Daten  
         
Hinweise zum Bezug der Infografik
Bezug der Grafik: 
In hoher druckfähiger Auflösung bei Globus-Infografik  
Online: 
bisher keine Quelle recherchiert
abgedruckt in:
bisher keine Quelle recherchiert
ähnliche Infografiken
  bisher nicht recherchiert
   
Hartz-IV Regelsatz für Alleinstehende:
Berechnung und Bestandteile der 416 Euro

Alle 5 Jahre werden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Einnahmen und Ausgaben von ca. 60.000 Haushalten bilanziert. Als Referenzgruppe für die Berechnung des Regelsatzes werden die einkommensschwächsten 15 % (vor 2011: 20 %) gewählt, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Anschließend werden noch eine Reihe von Kürzungen vorgenommen (Kritik an diesem Verfahren: s.u.)
Die letzte EVS von 2013 führte aufgrund von Sonderauswertungen erst zum 1.1.17 zu einer Anpassung des Regelsatzes, der bis zur nächsten EVS (2018) jährlich fortgeschrieben wird, wobei die Preis- und Lohnentwicklung berücksichtigt werden.

Der Regelsatz von 416 € ergibt sich aus der Fortschreibung des im RBEG für 2017 ermittelten Regelsatzes von 409 €. Die Fortschreibungsrate (R) wird berechnet als gewichtetes Mittel (70%|30%) aus der Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise (+1,3 %) und der entsprechenden Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (+2,4%) im Jahr 2017:
R = 0,7•1,3% + 0,3•2,4% = 1,61%,  also: 409 • (1 + 1,61%) = 409 • 1,0161 = 415,58 ≈ 416.
Die im folgenden gelisteten Bestandteile ergeben sich ebenfalls durch Fortschreibung der auf Basis der im RBEG für 2017 ermittelten Bestandteile.
Nr Regelleistung in Euro Monat Jahr Tag %
1 Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
145,04
1.740,48
4,77
34,87
2 Freizeit, Unterhaltung, Kultur
39,91
478,92
1,31
9,59
3 Nachrichtenübermittlung
37,20
446,40
1,22
8,94
4 Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung
36,89
442,68
1,21
8,87
5 Bekleidung, Schuhe
36,45
437,40
1,20
8,76
6 Verkehr
34,66
415,92
1,14
8,33
7 andere Waren und Dienstleistungen
32,99
395,88
1,08
7,93
8 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
25,64
307,68
0,84
6,16
9 Gesundheitspflege
15,80
189,60
0,52
3,80
10 Beherbergungs- u. Gaststättendienstleistungen
10,35
124,20
0,34
2,49
11 Bildung
1,06
12,72
0,03
0,25
Summe:
416,00
4.992,00
13,68
100,00
Quelle für Spalte "Monat": HartzIV.org   Tortengrafik. Weitere Spalten: eigene Berechnung
   
Kritik an der Berechnung des Regelsatzes

Es ist vielfach kritisiert worden, dass der Regelsatz zu niedrig und auch das Verfahren zu seiner Berechnung nicht sachgerecht sei, z.B. relativ ausführlich in der ARD-Sendung "Monitor" am 17.5.18. Dort wird erklärt, wie die ursprünglich 571 Euro in drei Schritten auf
416 Euro reduziert werden.
   
571
1) Referenzgruppe: Ärmste 15% statt 20% (vor 2011)
-13
558
2) Nicht Berücksichtigung der "verdeckt Armen" in der Referenzgruppe
-12
546
3) Kürzungen: Verkehr -33, Freizeit/Kultur -37 und weitere
-130
416
  
Die Bundesregierung begründet die Streichungen mit der Behauptung, sie zählten nicht zum Existenzminimum. Laut Kritik der Verteilungsforscherin Irene Becker in "Monitor" ist dieses Verfahren nicht sachgerecht für die Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums. Professor Stefan Sell vermutet, dass die 416 € politisch vorgegeben und durch statistische Manipulationen bei der Berechnung erreicht würden. Auf diese Weise werden bei Hartz-IV 10 Mrd.€ gespart und bei der Einkommensteuer 15 Mrd.€ mehr eingenommen, weil sich der Grundfreibetrag überwiegend aus dem Hartz-IV-Satz berechnet. Bei einem Regelsatz von 571 € ergäbe sich ein Grundfreibetrag von 11000 € statt jetzt 9000 €.
  

Stand: 05.01.18/zgh | Armut & Reichtum | Sozialwissenschaften |   zur Themenübersicht Armut & Reichtum: Deutschland, Europa, weltwei zum Seitenanfang

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