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Globus Infografiken: Galerie Hartz-IV-Regelsätze 2021
Regelsatz für Leistungsberechtigte in €/Monat
 
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G14387 / 30.12.20
Hartz-IV-Regelsätze / Infografik Globus 14387 vom 30.12.2020 Großansicht

Abstract
RS¹ Leistungsberechtigte 2020 ±² 2021
1 Alleinstehende,  Alleinerziehende
432
+14
446
2 in einem Haushalt zusammenlebende Partner
389
+12
401
3 erwerbslose 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern
345
+12
357
4 14- bis 17-Jährige
328
+45
373
5 6- bis 13-Jährige
308
+1
309
6 unter 6-Jährige
250
+33
283
1 Regelbedarfsstufe      2  Veränderung zum Vorjahr

Quelle: Bundesregierung 
Grafik: In hoher druckfähiger Auflösung bei Globus-Infografik  

 
 
 
Serie   Zeitreihe
 
Ergänzende Informationen / Hintergrund
Rechenbeispiele:
 
  Leistungsberechtigte / Bedarfsgemeinschaften 2020 ± 2021
a)  2 zusammenlebende Partner
778
+24
802
b)

2 Eltern + Sohn (18 J, Schule) + Tochter (16, Schule)

1451
+81
1532
c) Alleinerziehende mit 2 Kleinkindern:
932
+80
1012

  
Hinweise
  Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und für Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung über-nommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erst-ausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräte und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Speziell für Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung werden Einmalleistungen für Bildung und Teilhabe gewährt, z.B. Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Musikunterricht, Vereinsbeiträge, Klassenfahrt und Abi-Feier.
Bei Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte, besondere Krankheitskosten) werden Mehrbedarfe übernommen.   
   

Hartz-IV Regelsatz für Alleinstehende:
Berechnung und Bestandteile des Regelsatzes

Alle 5 Jahre werden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Einnahmen und Ausgaben von ca. 60.000 Haushalten bilanziert. Als Referenzgruppe für die Berechnung des Regelsatzes werden die einkommensschwächsten 15 % (vor 2011: 20 %) gewählt, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Anschließend werden noch eine Reihe von Kürzungen vorgenommen (Kritik an diesem Verfahren: s.u.)
Die vorletzte EVS 2013 führte aufgrund von Sonderauswertungen erst zum 1.1.17 zu einer Anpassung des Regelsatzes, dieser wurde jährlich bis 2020 fortgeschrieben, wobei die Preis- und Lohnentwicklung berücksichtigt werden. Dabei wird die Fortschreibungsrate (R) berechnet als gewichtetes Mittel (70%|30%) aus der Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise bzw. der Nettolöhne/-gehälter je Arbeitnehmer. Für die Fortschreibung in das Folgejahr wird der Vergleichszeitraum 1.7.Vorjahr bis 30.6.Jahr gewählt. (s.Berechnung fĂĽr 2020)
  
Zur Anpassung im Jahr 2021 lag eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vor, bei der u.a. die Kommunikationsausgaben ergänzt wurden, um die Kosten für mobile Kommunkation zu berücksichtigen. Auch wurde ein Härtefall-Mehrbedarf für Schulbücher eingefĂĽhrt, sofern diese nicht kostenlos zur VerfĂĽgung gestellt werden. 

Die Tabelle 2021 ergibt sich durch Neufestsetzung auf Basis der EVS 2018 (destatis 23.04.2020)
 
   
Nr Regelleistung in Euro Monat Jahr Tag %
1 Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 154,78 1.857,36 5,09 34,70
2 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 43,52 522,24 1,43 9,76
3 Verkehr 40,01 480,12 1,32 8,97
4 Post und Telekommunikation 39,88 478,56 1,31 8,94
5 Wohnungsmieten, Energie u. Wohninstandhaltung 37,81 453,72 1,24 8,48
6 Bekleidung, Schuhe 37,01 444,12 1,22 8,30
7 andere Waren u. Dienstleistungen 35,53 426,36 1,17 7,97
8 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 27,17 326,04 0,89 6,09
9 Gesundheitspflege 17,02 204,24 0,56 3,82
10 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 11,65 139,80 0,38 2,61
11 Bildung 1,61 19,32 0,05 0,36
 
Summe oben
445,99 5351,88 14,66 100,00
 
gesetzt
446,00 5352,00 14,66 100,00

Stand: 30.12.20/zgh | Armut & Reichtum |   zur ThemenĂĽbersicht Armut & Reichtum: Deutschland, Europa, weltwei zum Seitenanfang

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