Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Themen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Kontakt
Impressum
   Haftungsausschluss

Daten/ Statistiken    Drei Mal Lohn
Arbeitnehmerentgeld, Bruttolohn, Nettolohn


Anzahl: 9

Arbeitnehmerentgelt
Brutto-/Nettolohn
DE 2021
 Globus Infografik 15264
11.03.22    (2174)
dpa-Globus 15264: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Bei der Lohnabrechnung von Arbeitnehmern werden drei Lohnbegriffe unterschieden. Das Arbeitnehmerentgelt (A) (kurz: Entgelt) ist in der VGR der gesamte Lohn des Arbeitnehmers. Davon abgezogen werden die Sozialabgaben (S) und die Lohnsteuer (L), übrig bleibt etwas mehr als die Hälfte, die als Nettolohn (N=A-S-L) ausgezahlt werden. Die Sozialabgaben (S) werden aufgeteilt in einen Anteil der Arbeitgeber (Sg) und Arbeitnehmer (Sn), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (B=A-Sg)
Durchschnittswerte 2021 (in €/Monat):
Entgelt 3915 (100 %); Bruttolohn 3203 (81,8 %); Nettolohn 2170 (55,4 %).
Vom Nettolohn gehen dann weitere Steuern ab (u.a.: Mehrwert-, Energie-, Strom-, KFZ-, Versicherungssteuer: Steuerspirale ). Letztendlich verbleibt weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer (). (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)
(Hinweis zgh): Im Hinblick auf die Kaufkraft ist noch ein vierter Lohn wichtig, der Reallohn (= preisbereinigter Nettolohn)  ƵR .

Quelle: Statistisches Bundesamt  | Infografik  | Serie  | Zeitreihe 

| Konsum & Produktion | Einkommensteuer |
Arbeitnehmerentgelt
Brutto-/Nettolohn
DE 2020
 Globus Infografik 14535
12.03.21    (1890)
dpa-Globus 14535: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der VGR der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird.
Durchschnittswerte 2020 pro Monat in Euro:
Arbeitnehmerentgelt 3772 (100 %); Bruttolohn 3092 (82,0 %); Nettolohn 2084 (55,2 %).
Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 44,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xlsx)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt  | Infografik  | Serie  | Zeitreihe 

| Konsum & Produktion | BIP | Armut & Reichtum |
Arbeitnehmerentgelt
Brutto-/Nettolohn
DE 2019
 Globus Infografik 13861
09.04.20    (1512)
dpa-Globus 13861: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird.
Durchschnittswerte 2019 pro Monat in Euro:
Arbeitnehmerentgelt 3763 (100 %); Bruttolohn 3099 (82,4 %); Nettolohn 2079 (55,2 %).
Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 44,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xlsx)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt  | Infografik  | Serie  | Zeitreihe 

| Einkommensteuer | BIP | Konsum & Produktion |
3-mal Lohn
DE 2018
 Globus Infografik 13120
05.04.19    (1335)
dpa-Globus 13120: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird.
Durchschnittswerte 2018 pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3593 € (100 %); Bruttolohn 2948 EUR (82,0 %); Nettolohn 1945 € (54,1 %).
Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 45,9 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik  | Serie 

| Konsum & Produktion | Einkommensteuer | Ökosteuer | BIP |
3-mal Lohn
DE 2017
 Globus Infografik 12354
23.03.18    (1064)
dpa-Globus 12354: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden davon etwas mehr als die Hälfte als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Durchschnittswerte 2017 pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3489 EUR (100 %); Bruttolohn 2863 EUR (82,1 %); Nettolohn 1893 EUR (54,3 %).
Vom Arbeitnehmerentgelt vereinnahmt der Staat also direkt 45,7 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik  | Serie 

| Konsum & Produktion | BIP | Einkommensteuer |
3-mal Lohn
DE 2016
 Globus Infografik 11711
05.05.17    (912)
dpa-Globus 11711: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nur etwas mehr als die Hälfte des Arbeitnehmerentgelts werden nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Durchschnittswerte 2016 pro Arbeitnehmer pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3397 EUR (100 %); Bruttolohn 2784 EUR (82,0 %); Nettolohn 1840 EUR (54,2 %).
Vom Bruttoentgelt vereinnahmt der Staat also direkt 45,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik  | Serie 

| Konsum & Produktion | Einkommensteuer | Ökosteuer | BIP |
3-mal Lohn
DE 2015
 Globus Infografik 11026
26.05.16    (747)
dpa-Globus 11026: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Die Aufteilung der Sozialabgaben in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil ist der Grund dafür, dass nehmen den beiden auf der Lohnabrechnung aufgeführten bekannten Begriffen Brutto- und Nettolohn noch ein weiterer benötigt wird: das Arbeitnehmerentgelt (= Bruttolohn + Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben). Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nur etwas mehr als die Hälfte des Arbeitnehmerentgelts werden nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Durchschnittswerte 2015 pro Arbeitnehmer pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3326 EUR (100 %); Bruttolohn 2722 EUR (81,8 %); Nettolohn 1807 EUR (54,3 %). Von dem ursprünglichen Lohn des Arbeitnehmers vereinnahmt der Staat also direkt 45,7 %, vom ausgezahlten Rest (54,3 % ) gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, KFZ-Steuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik  | Serie 

| Konsum & Produktion | Einkommensteuer | Ökosteuer | BIP |
3-mal Lohn
DE 2014
 Globus Infografik 10252
30.04.15    (586)
dpa-Globus 10252: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Die Kosten für Arbeit, die Unternehmen in ihrer Bilanz kalkulieren, werden mit Arbeitnehmerentgelt bezeichnet. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben verbleiben nur rund 54 % als Nettolohn beim Arbeitnehmer, auf dessen Lohnabrechnung allerdings nur ca. die Hälfte der Sozialabgaben ausgewiesen wird. Die andere Hälfte wird unsichtbar für den Arbeitnehmer vorab vom Arbeitgeber an den Staat überwiesen, nur der verbleibende Rest vom Arbeitnehmerentgelt erscheint als Bruttolohn auf der Lohnabrechnung.
Durchschnittswerte 2014 pro Arbeitnehmer: Arbeitnehmerentgelt 3232 EUR (100 %); Bruttolohn 2641 EUR (81,7 %); Nettolohn 1756 EUR (54,3 %). Vom ursprünglich Verdienten vereinnahmt der Staat also direkt 45,7 %, vom ausgezahlten Rest (54,3 % ) gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote) | Infografik  | Serie 

| Konsum & Produktion | BIP | Einkommensteuer |
3-mal Lohn
DE 2012
 Globus Infografik 5597
04.04.13    (484)
dpa-Globus 5597: Dreimal Lohn
Die Summe Nettolohn + Steuern + Sozialabgaben wird mit "Arbeitnehmerentgelt" bezeichnet und nicht mit "Bruttolohn", wie die Bezeichnung "Brutto" suggeriert. Stattdessen ist der "Bruttolohn" jener Betrag, von dem prozentual Lohnsteuer und Sozialversicherungen berechnet werden. Grund für die missverständliche Bezeichnung ist die Aufteilung der Sozialabgaben in einen Arbeitgeber-(19,275 %) und Arbeitnehmeranteil (20,175 %), zusammen 39,45 %. Diese Aufteilung verschleiert die tatsächliche Abgabenhöhe, denn in der Lohnabrechnung taucht nur der Arbeitnehmeranteil auf. Auch nicht aufgeführt sind zusätzliche rund 1,3 % für die Unfallversicherung.
Durchschnittswerte 2012 für abhängig Beschäftige: Arbeitnehmerentgelt 3101 € (100 %); Bruttolohn 2536 € (81,8 %); Nettolohn 1691 € (54,5 %). Vom ursprünglich Verdienten vereinnahmt der Staat also direkt 45,5 %, vom ausgezahlten Rest (54,5 % ) gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote)
  
  => Großansicht: Bezug | Serie 

| Konsum & Produktion | Armut & Reichtum | Einkommensteuer |

  

erstellt: 16.07.24/zgh
zur Themenübersicht Dokumente: Übersicht Archiv zum Seitenanfang

Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten  
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt

Kontakt über uns Impressum Haftungsausschluss Copyright   © 1999 - 2024  Agenda 21 Treffpunkt