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Daten/ Statistiken |
Drei Mal Lohn Arbeitnehmerentgeld, Bruttolohn, Nettolohn |
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Arbeitnehmerentgelt Brutto-/Nettolohn DE 2021 11.03.22 (2174) |
dpa-Globus 15264: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Bei der Lohnabrechnung von Arbeitnehmern werden drei Lohnbegriffe unterschieden. Das Arbeitnehmerentgelt (A) (kurz: Entgelt) ist in der VGR der gesamte Lohn des Arbeitnehmers. Davon abgezogen werden die Sozialabgaben (S) und die Lohnsteuer (L), übrig bleibt etwas mehr als die Hälfte, die als Nettolohn (N=A-S-L) ausgezahlt werden. Die Sozialabgaben (S) werden aufgeteilt in einen Anteil der Arbeitgeber (Sg) und Arbeitnehmer (Sn), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (B=A-Sg) Durchschnittswerte 2021 (in €/Monat): Entgelt 3915 (100 %); Bruttolohn 3203 (81,8 %); Nettolohn 2170 (55,4 %). Vom Nettolohn gehen dann weitere Steuern ab (u.a.: Mehrwert-, Energie-, Strom-, KFZ-, Versicherungssteuer: Steuerspirale ➔ ). Letztendlich verbleibt weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer (⤴). (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) (Hinweis zgh): Im Hinblick auf die Kaufkraft ist noch ein vierter Lohn wichtig, der Reallohn (= preisbereinigter Nettolohn) ƵR . Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie | Zeitreihe
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Arbeitnehmerentgelt Brutto-/Nettolohn DE 2020 12.03.21 (1890) |
dpa-Globus 14535: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der VGR der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird. Durchschnittswerte 2020 pro Monat in Euro: Arbeitnehmerentgelt 3772 (100 %); Bruttolohn 3092 (82,0 %); Nettolohn 2084 (55,2 %). Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 44,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xlsx)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie | Zeitreihe
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Arbeitnehmerentgelt Brutto-/Nettolohn DE 2019 09.04.20 (1512) |
dpa-Globus 13861: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird. Durchschnittswerte 2019 pro Monat in Euro: Arbeitnehmerentgelt 3763 (100 %); Bruttolohn 3099 (82,4 %); Nettolohn 2079 (55,2 %). Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 44,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xlsx)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie | Zeitreihe
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3-mal Lohn DE 2018 05.04.19 (1335) |
dpa-Globus 13120: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird. Durchschnittswerte 2018 pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3593 € (100 %); Bruttolohn 2948 EUR (82,0 %); Nettolohn 1945 € (54,1 %). Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 45,9 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie
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3-mal Lohn DE 2017 23.03.18 (1064) |
dpa-Globus 12354: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden davon etwas mehr als die Hälfte als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Durchschnittswerte 2017 pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3489 EUR (100 %); Bruttolohn 2863 EUR (82,1 %); Nettolohn 1893 EUR (54,3 %). Vom Arbeitnehmerentgelt vereinnahmt der Staat also direkt 45,7 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie
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3-mal Lohn DE 2016 05.05.17 (912) |
dpa-Globus 11711: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nur etwas mehr als die Hälfte des Arbeitnehmerentgelts werden nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Durchschnittswerte 2016 pro Arbeitnehmer pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3397 EUR (100 %); Bruttolohn 2784 EUR (82,0 %); Nettolohn 1840 EUR (54,2 %). Vom Bruttoentgelt vereinnahmt der Staat also direkt 45,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie
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3-mal Lohn DE 2015 26.05.16 (747) |
dpa-Globus 11026: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Die Aufteilung der Sozialabgaben in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil ist der Grund dafür, dass nehmen den beiden auf der Lohnabrechnung aufgeführten bekannten Begriffen Brutto- und Nettolohn noch ein weiterer benötigt wird: das Arbeitnehmerentgelt (= Bruttolohn + Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben). Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nur etwas mehr als die Hälfte des Arbeitnehmerentgelts werden nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Durchschnittswerte 2015 pro Arbeitnehmer pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3326 EUR (100 %); Bruttolohn 2722 EUR (81,8 %); Nettolohn 1807 EUR (54,3 %). Von dem ursprünglichen Lohn des Arbeitnehmers vereinnahmt der Staat also direkt 45,7 %, vom ausgezahlten Rest (54,3 % ) gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, KFZ-Steuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie
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3-mal Lohn DE 2014 30.04.15 (586) |
dpa-Globus 10252: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Die Kosten für Arbeit, die Unternehmen in ihrer Bilanz kalkulieren, werden mit Arbeitnehmerentgelt bezeichnet. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben verbleiben nur rund 54 % als Nettolohn beim Arbeitnehmer, auf dessen Lohnabrechnung allerdings nur ca. die Hälfte der Sozialabgaben ausgewiesen wird. Die andere Hälfte wird unsichtbar für den Arbeitnehmer vorab vom Arbeitgeber an den Staat überwiesen, nur der verbleibende Rest vom Arbeitnehmerentgelt erscheint als Bruttolohn auf der Lohnabrechnung. Durchschnittswerte 2014 pro Arbeitnehmer: Arbeitnehmerentgelt 3232 EUR (100 %); Bruttolohn 2641 EUR (81,7 %); Nettolohn 1756 EUR (54,3 %). Vom ursprünglich Verdienten vereinnahmt der Staat also direkt 45,7 %, vom ausgezahlten Rest (54,3 % ) gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote) | Infografik | Serie
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3-mal Lohn DE 2012 04.04.13 (484) |
dpa-Globus 5597: Dreimal Lohn Die Summe Nettolohn + Steuern + Sozialabgaben wird mit "Arbeitnehmerentgelt" bezeichnet und nicht mit "Bruttolohn", wie die Bezeichnung "Brutto" suggeriert. Stattdessen ist der "Bruttolohn" jener Betrag, von dem prozentual Lohnsteuer und Sozialversicherungen berechnet werden. Grund für die missverständliche Bezeichnung ist die Aufteilung der Sozialabgaben in einen Arbeitgeber-(19,275 %) und Arbeitnehmeranteil (20,175 %), zusammen 39,45 %. Diese Aufteilung verschleiert die tatsächliche Abgabenhöhe, denn in der Lohnabrechnung taucht nur der Arbeitnehmeranteil auf. Auch nicht aufgeführt sind zusätzliche rund 1,3 % für die Unfallversicherung. Durchschnittswerte 2012 für abhängig Beschäftige: Arbeitnehmerentgelt 3101 € (100 %); Bruttolohn 2536 € (81,8 %); Nettolohn 1691 € (54,5 %). Vom ursprünglich Verdienten vereinnahmt der Staat also direkt 45,5 %, vom ausgezahlten Rest (54,5 % ) gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote) => Großansicht: Bezug | Serie
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erstellt: 09.10.24/zgh |
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