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Daten/Statistiken Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2020 Folgejahr Endjahr

Anzahl: 4

Einkommensteuer-Tarif 2021
 Globus Infografik 14362
18.12.20    (1819)
dpa-Globus 14362: Der Einkommensteuer-Tarif 2021
Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag (9744 €) festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
  Zone zu versteuerndes
Einkommen (zvE)
Grundtarif
Grenzsteuersatz in %
0) Nullzone ≤ 9.744 €   konstant 0%
1) Progressionszone I ≤ 14.754 €   linearer Anstieg von 14% auf 24%
2) Progressionszone II ≤ 57.919 €   linearer Anstieg von 24% auf 42%
3) Proportionalzone I ≤ 274.613 €   konstant 42%
4) Proportionalzone II  > 274.613 €   konstant 45%  ("Reichensteuer")
Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) und die Mehrwertsteuer sind die beiden mit Abstand ergiebigsten Steuerquellen des Staates: ca. 36|30% der gesamten Steuereinnahmen ().

Quelle: Bundesfinanzministerium  | Infografik  | Serie 

| Einkommensteuer | Konsum & Produktion |
Sozialbudget
DE 2019
 Globus Infografik 14080
31.07.20    (1737)
dpa-Globus 14080: Das soziale Netz
Das Sozialbudget 2019 umfasst rund 1.040 G€, die sich auf 29 Sozialleistungen verteilen. An der Spitze liegen mit weitem Abstand die Renten- (31,8%) und Krankenversicherung (24,2 %). Einstellig folgen Beamtenpensionen (6,1%), Lohnfortzahlung (5,7%), Kinder-/Jugendhilfe (4,8%), Kindergeld (4,6%) und Grundsicherung für Arbeitssuchende (4,2%), zusammen bereits 81% des Sozialbudgets.
Hinzu kommen 30,6 G€ steuerliche Leistungen (u.a. Ehegatten-Splitting), die zusammen mit den obigen Sozialleistungen in der Grafik als Netz dargestellt werden.

Quelle: BMAS  | Infografik  | Tabelle/Infos  | Serie  | Zeitreihe 

| Bevölkerung | Armut & Reichtum | Einkommensteuer |
Steuerspirale
DE 2019
 Globus Infografik 13880
24.04.20    (1511)
dpa-Globus 13880: Steuerspirale 2019
Im Jahr 2019 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 799,3 G€ Steuern eingenommen, nominal 3,0 % mehr als im Vorjahr. Die Top2 Steuerarten sind die Lohn-*/Einkommensteuer (35,5 %) und Umsatzsteuer (30,4 %) , zusammen 65,9%. Mit weitem Abstand folgen: Gewerbesteuer 6,9, Energiesteuer 5,1, Körperschaftsteuer 4,0. Diese Top5 umfassen bereits 81,9 %. Es folgen weitere 24 mit geringem Anteil xlsx-Tabelle.
* Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen  | Infografik  | Tabelle/Infos  | Serie 

| Einkommensteuer | Konsum & Produktion |
Arbeitnehmerentgelt
Brutto-/Nettolohn
DE 2019
 Globus Infografik 13861
09.04.20    (1512)
dpa-Globus 13861: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird.
Durchschnittswerte 2019 pro Monat in Euro:
Arbeitnehmerentgelt 3763 (100 %); Bruttolohn 3099 (82,4 %); Nettolohn 2079 (55,2 %).
Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 44,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xlsx)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt  | Infografik  | Serie  | Zeitreihe 

| Einkommensteuer | BIP | Konsum & Produktion |
  

erstellt: 21.11.24/ zgh Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2020 Folgejahr Endjahr

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