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Daten/Statistiken | Einkommensteuer | 2020 |
Einkommensteuer-Tarif 2021 18.12.20 (1819) |
dpa-Globus 14362: Der Einkommensteuer-Tarif 2021 Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag (9744 €) festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Sozialbudget DE 2019 31.07.20 (1737) |
dpa-Globus 14080: Das soziale Netz Das Sozialbudget 2019 umfasst rund 1.040 G€, die sich auf 29 Sozialleistungen verteilen. An der Spitze liegen mit weitem Abstand die Renten- (31,8%) und Krankenversicherung (24,2 %). Einstellig folgen Beamtenpensionen (6,1%), Lohnfortzahlung (5,7%), Kinder-/Jugendhilfe (4,8%), Kindergeld (4,6%) und Grundsicherung für Arbeitssuchende (4,2%), zusammen bereits 81% des Sozialbudgets. Hinzu kommen 30,6 G€ steuerliche Leistungen (u.a. Ehegatten-Splitting), die zusammen mit den obigen Sozialleistungen in der Grafik als Netz dargestellt werden. Quelle: BMAS | Infografik | Tabelle/Infos | Serie | Zeitreihe
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Steuerspirale DE 2019 24.04.20 (1511) |
dpa-Globus 13880: Steuerspirale 2019 Im Jahr 2019 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 799,3 G€ Steuern eingenommen, nominal 3,0 % mehr als im Vorjahr. Die Top2 Steuerarten sind die Lohn-*/Einkommensteuer (35,5 %) und Umsatzsteuer (30,4 %) , zusammen 65,9%. Mit weitem Abstand folgen: Gewerbesteuer 6,9, Energiesteuer 5,1, Körperschaftsteuer 4,0. Diese Top5 umfassen bereits 81,9 %. Es folgen weitere 24 mit geringem Anteil . * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Arbeitnehmerentgelt Brutto-/Nettolohn DE 2019 09.04.20 (1512) |
dpa-Globus 13861: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird. Durchschnittswerte 2019 pro Monat in Euro: Arbeitnehmerentgelt 3763 (100 %); Bruttolohn 3099 (82,4 %); Nettolohn 2079 (55,2 %). Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 44,8 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xlsx)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie | Zeitreihe
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erstellt: 21.11.24/ zgh | Einkommensteuer | 2020 |
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