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Kontakt | Haftungsausschluss |
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Daten/Statistiken | Einkommensteuer | 2018 |
Einkommensteuer Tarif DE 2019 07.12.18 (1249) |
dpa-Globus 12883: Der Einkommensteuer-Tarif 2019 Da das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz (EStG) ein sog. Grundfreibetrag festgelegt (2019|9168 €; 2020|9408 €), bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurde außerdem der in §32 EStG definierte Steuertarif etwas abgeändert (Parametertabelle). Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz. Er ist in 5 Intervalle aufgeteilt: Nullzone (≤ Grundfreibetrag 9168 €): konstant 0 % Progressionszone I (≤ 14.254 €): linearer Anstieg von 14% auf 23,97 % Progressionszone II (≤ 55.960 €): linearer Anstieg von 23,97% auf 42,0 % Proportionalzone I (≤ 265.326 €): konstant 42 % Proportionalzone II (> 265.326 €): konstant 45 % (sog. "Reichensteuer") Nach Eingabe des zu versteuernden Einkommens (zvE) erzeugt der Online-Rechner eine Tabelle für die Jahre 2004 bis 2020, in der die Einkommenssteuer jeweils gemäß Grundtarif, Ehegattensplitting und Familiensplitting berechnet wird. Außerdem werden Effektiv-, Grenz- und Differenzsteuersatz angegeben. Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Bundeshaushalt DE 2018 31.08.18 (1170) |
dpa-Globus 12679: Das Haushaltsbuch des Bundes Für das Jahr 2018 weist der Bundeshaushaltsplan Einnahmen und Ausgaben von 343,6 G€ aus. Wie in den vier Jahren zuvor ist die Nettokreditaufnahme null (keine Neuverschuldung, "Schwarze Null"). Umsatzsteuer und Lohn-/Einkommensteuer sind bei weitem die beiden größten Einnahmequellen: zusammen bereits 68 % aller Staatseinnahmen. Bei den Ausgaben ragt Arbeit und Soziales mit fast 41 % heraus, mit weitem Abstand folgen Verteidigung 11,2; Verkehr, digitale Infrastruktur 8,1, Bundesschuld 5,6 %*; allg.Finanzverwaltung 5,5; Bildung, Forschung (5,1 %). Diese Top6-Posten umfassen 76 % der Gesamtausgaben, alle weiteren liegen unter 5 % * Aufgrund der EZB-Niedrigzinspolitik rangiert der Schuldendienst erst auf Platz 4, in normalen Zinsphasen lag er überwiegend auf Platz 2. Quelle: BFM: Monatsbericht Aug. Haushaltsentwurf | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerverteilung DE 2017 01.06.18 (1115) |
dpa-Globus 12495: Die Verteilung der Steuern Im Jahr 2017 nahm der Staat in Deutschland insgesamt 734,5 G€ Steuern ein, darunter (%): Gemeinschaft a 73,4; Bund b 13,6; Länderc 3,0; Gemeindend 9,3; Zölle 0,7. Nach der Umverteilung (%): Bund 40,9; Länder 40,6; Gemeinden 14,3; EU 3,0. a vor allem Mehrwertsteuer, Einkommensteuer b u.a. KFZ-, Energie-, Tabaksteuer, Solidaritätszuschlag c u.a. Grunderwerb-, Erbschaftssteuer d u.a. Gewerbe- u. Grundsteuer Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Abgabenquote OECD 2017 04.05.18 (1095) |
dpa-Globus 12448: So hoch sind die Abgaben Die Grafik listet die Abgabenquote* (%) für einen ledigen Durchschnittsverdiener ohne Kinder in 22 ausgewählten OECD-Ländern im Jahr 2017. Die Rangfolge beginnt mit 〈BE 40,5 DE 39,9 DK 35,8〉 und endet mit 〈ES 21,1 IE 19,4 CH 16,9〉 . Unter den OECD-Ländern variieren die Anteile der Einkommensteuer und Sozialabgaben erheblich, z.B.: BE: 26,5% Einkommensteuer + 14,0% Sozialabgaben = 40,5% Abgaben DE: 19,1% Einkommensteuer + 20,8% Sozialabgaben = 39,9% Abgaben * Quote = (Einkommensteuer+AN**-Sozialabgaben)/Bruttoeinkommen. ** Anteil des Arbeitnehmers (AN) an den Sozialabgaben (s.Tabelle). Ergänzung (zgh): Für die meisten volkswirtschaftlichen Aspekte (z.B. Lohnstückkosten) sind die vollen Sozialabgaben (Arbeitnehmer- + Arbeitgeber-Anteil) wichtig, daher berechnet die OECD auch diese Variante der Abgabenquote, die für fast alle Staaten deutlich höher ist, z.B. DE 49,7% . Quelle: OECD Infografik-Bezug Tabelle/ Infos
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Steuespirale DE 2017 20.04.18 (1084) |
dpa-Globus 12410: Steuerspirale 2017 Im Jahr 2017 hat der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) rund 735 G € Steuern eingenommen, nominal 4,1 % mehr als im Vorjahr. Die mit Abstand größten Steuern sind die Lohn*-/Einkommensteuer (34,4 %) und Mehrwertsteuer (31,6 %), zusammen bereits 66 %. Mit weitem Abstand folgen Gewerbesteuer (7,1 %), Energiesteuer (5,5 %) und Körperschaftsteuer (3,9 %). Diese 5 Steuern zusammen umfassen 80,8 %. Es folgen weitere 24 Steuerarten mit geringem Anteil. * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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3-mal Lohn DE 2017 23.03.18 (1064) |
dpa-Globus 12354: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden davon etwas mehr als die Hälfte als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Durchschnittswerte 2017 pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3489 EUR (100 %); Bruttolohn 2863 EUR (82,1 %); Nettolohn 1893 EUR (54,3 %). Vom Arbeitnehmerentgelt vereinnahmt der Staat also direkt 45,7 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie
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Arbeitslosigkeit DE-2016 12.01.18 (1022) |
dpa-Globus 12221: Die tatsächlichen Kosten der Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosigkeit in Deutschland hat im Jahr 2016 über 55 G€ Kosten (30 G€ Leistungen* + 25 G€ Mindereinnahmen**) verursacht, die sich so verteilen: Arbeitslosgengeld I 20 %; Arbeitslosengeld II (Hartz IV) 35; Mindereinnahmen Sozialbeiträge 29; Mindereinnahmen Steuern 17. Getragen wurden die Kosten durch: Bund 32 %; Bundesagentur für Arbeit 23; Rentenversicherung 16; Gemeinden 12; Krankenversicherung 9; Länder 7; Pflegeversicherung 1. * u.a. Arbeitslosengeld **u.a. Ausfälle bei Lohn- und Einkommensteuer- sowie Mehrwertsteuer Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Infografik-Bezug Tabelle/ Infos
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erstellt: 24.11.24/ zgh | Einkommensteuer | 2018 |
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