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Daten/Statistiken | Einkommensteuer | 2019 |
Einkommensteuer Grundtarif DE 2020 29.11.19 (1585) |
dpa-Globus 13589: Der Einkommensteuer-Tarif 2020 Da das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz (EStG) ein sog. Grundfreibetrag festgelegt (2019|9168 €; 2020|9408 €), bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurde außerdem der in §32 EStG definierte Steuertarif etwas abgeändert (Verschiebung der Eckwerte nach rechts: s: Parametertabelle). Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für 5 Zonen definiert:
Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Steuereinnahmen DE 1993-2018 31.05.19 (1375) |
dpa-Globus 13233: Steuergelder Im Jahr 2018 stiegen die Steuereinnahmen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) um 5,7% auf einen neuen Rekordstand von 776,3 G€ ƵR , davon entfielen 73,0% auf die gemeinschaftlichen Steuern (u.a. Lohn-/Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und 14,0% auf die Bundessteuern (u.a. Energiesteuer, Solidaritätszuschlag). (→ Steuerspirale 2018) Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Serie | Zeitreihe
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Steuerverteilung DE 2018 24.05.19 (1363) |
dpa-Globus 13215: Die Verteilung der Steuern Im Jahr 2018 nahm der Staat in Deutschland insgesamt 776,3 G€ Steuern ein, darunter (%): Gemeinschaft a 73,1; Bund b 14,0; Länderc 3,1; Gemeindend 9,3; Zölle 0,7. Nach der Umverteilung (%): Bund 41,5; Länder 40,5; Gemeinden 14,3; EU 3,7 . a vor allem Mehrwertsteuer, Einkommensteuer b u.a. KFZ-, Energie-, Tabaksteuer, Solidaritätszuschlag c u.a. Grunderwerb-, Erbschaftssteuer d u.a. Gewerbe- u. Grundsteuer Quelle: Bundesfi nanzministerium | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2018 18.04.19 (1355) |
dpa-Globus 13147: Steuerspirale 2018 Im Jahr 2018 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 776,3 G€ Steuern eingenommen, nominal 5,7 % mehr als im Vorjahr. Die Top2 Steuerarten sind die Lohn-*/Einkommensteuer (34,6 %) und Umsatzsteuer (30,3 %) , zusammen 64,9%. Mit weitem Abstand folgen: Gewerbesteuer 7,2, Energiesteuer 5,3, Körperschaftsteuer 4,3. Diese Top5 umfassen bereits 81,6 %. Es folgen weitere 24 mit geringem Anteil . * Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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3-mal Lohn DE 2018 05.04.19 (1335) |
dpa-Globus 13120: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird. Durchschnittswerte 2018 pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3593 € (100 %); Bruttolohn 2948 EUR (82,0 %); Nettolohn 1945 € (54,1 %). Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 45,9 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen) Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik | Serie
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Bundeshaushalt DE 2019 01.03.19 (1308) |
dpa-Globus 13045: Das Haushaltsbuch des Bundes Für das Jahr 2019 weist der Bundeshaushaltsplan Einnahmen und Ausgaben von 356,4 G € aus. Wie in den fünf Jahren zuvor ist die Nettokreditaufnahme null (keine Neuverschuldung, "Schwarze Null"). Umsatzsteuer und Lohn-/Einkommensteuer sind bei weitem die beiden größten Einnahmequellen: zusammen bereits 70 % der Staatseinnahmen. Bei den Ausgaben ragt Arbeit und Soziales mit fast 41 % heraus, mit weitem Abstand folgen Verteidigung 12,1; Verkehr, digitale Infrastruktur 8,2, Bundesschuld 5,2 %*; allg.Finanzverwaltung 5,1; Bildung, Forschung (4,4 %). Diese Top6-Posten umfassen 76 % der Gesamtausgaben, alle weiteren liegen unter 4,3 %. * Aufgrund der EZB-Niedrigzinspolitik rangiert der Schuldendienst erst auf Platz 4, in normalen Zinsphasen lag er überwiegend auf Platz 2. Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Serie
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Einkommensteuer Verteilung DE 2018 15.02.19 (1298) |
dpa-Globus 13019: Einkommensteuer 2018: Wer zahlt wie viel Steuern? Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung mittels Dezilen dar, wobei die beiden unteren zum untersten Fünftel zusammengefasst sind . Das untere Fünftel mit einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) unter 12.042 € zahlt nur 0,2 % der gesamten Einkommensteuer, denn laut BVG darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Daher wird nur das den Grundfreibetrag (2018: 9.000 €) übersteigende Einkommen besteuert. Mit wachsendem zvE wächst der Anteil am Steueraufkommen bis auf 54,8 % (oberstes Dezil: zvE ≥ 86.445€), denn in Deutschland ist der Steuertarif progressiv, allerdings nur bis zum Spitzensteuersatz von 45 % (zvE ≥ 260.532 €). Jedoch sind Reiche, deren Einkommen zum großen Teil aus Zinsen/ Dividenden besteht, von der Progression weitestgehend ausgenommen, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit der Steuerreform 2009 nur noch pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25 % besteuert. Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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erstellt: 24.11.24/ zgh | Einkommensteuer | 2019 |
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