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Daten/Statistiken Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2019 Folgejahr Endjahr

Anzahl: 7

Einkommensteuer
Grundtarif DE 2020
 Globus Infografik 13589
29.11.19    (1585)
dpa-Globus 13589: Der Einkommensteuer-Tarif 2020
Da das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz (EStG) ein sog. Grundfreibetrag festgelegt (2019|9168 €; 2020|9408 €), bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurde außerdem der in §32 EStG definierte Steuertarif etwas abgeändert (Verschiebung der Eckwerte nach rechts: s: Parametertabelle).
Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für 5 Zonen definiert:
  Zone zu versteuerndes
Einkommen (zvE)
Grenzsteuersatz in % Grundtarif
0) Nullzone  ≤       9.408 € konstant 0 %
1) Progressionszone I  ≤     14.532 € linearer Anstieg von 14 % auf 24 %
2) Progressionszone II  ≤    57.051 € linearer Anstieg von 24 % auf 42 %
3) Proportionalzone I  ≤  270.501 € konstant 42 %
4) Proportionalzone II  > 270.501 € konstant 45 %  ("Reichensteuer")

Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik  | Serie 

| Einkommensteuer |
Steuereinnahmen
DE 1993-2018
 Globus Infografik 13233
31.05.19    (1375)
dpa-Globus 13233: Steuergelder
Im Jahr 2018 stiegen die Steuereinnahmen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) um 5,7% auf einen neuen Rekordstand von 776,3 G ƵR , davon entfielen 73,0% auf die gemeinschaftlichen Steuern (u.a. Lohn-/Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und 14,0% auf die Bundessteuern (u.a. Energiesteuer, Solidaritätszuschlag). (→ Steuerspirale 2018)
 
Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik  | Serie  | Zeitreihe 

| Einkommensteuer | Ökosteuer |
Steuerverteilung
DE 2018
 Globus Infografik 13215
24.05.19    (1363)
dpa-Globus 13215: Die Verteilung der Steuern
Im Jahr 2018 nahm der Staat in Deutschland insgesamt 776,3 G€ Steuern ein, darunter (%): Gemeinschaft a 73,1; Bund b 14,0; Länderc 3,1; Gemeindend 9,3; Zölle 0,7.
Nach der Umverteilung (%): Bund 41,5; Länder 40,5; Gemeinden 14,3; EU 3,7 Tabelle.
a vor allem Mehrwertsteuer, Einkommensteuer
b u.a. KFZ-, Energie-, Tabaksteuer, Solidaritätszuschlag
c u.a. Grunderwerb-, Erbschaftssteuer     d u.a. Gewerbe- u. Grundsteuer

Quelle: Bundesfi nanzministerium | Infografik  | Tabelle/Infos  | Serie 

| Einkommensteuer | Ökosteuer |
Steuerspirale
DE 2018
 Globus Infografik 13147
18.04.19    (1355)
dpa-Globus 13147: Steuerspirale 2018
Im Jahr 2018 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 776,3 G€ Steuern eingenommen, nominal 5,7 % mehr als im Vorjahr. Die Top2 Steuerarten sind die Lohn-*/Einkommensteuer (34,6 %) und Umsatzsteuer (30,3 %) , zusammen 64,9%. Mit weitem Abstand folgen: Gewerbesteuer 7,2, Energiesteuer 5,3, Körperschaftsteuer 4,3. Diese Top5 umfassen bereits 81,6 %. Es folgen weitere 24 mit geringem Anteil Tabelle xlsx-Tabelle.
* Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik  | Tabelle/Infos  | Serie 

| Einkommensteuer | Ökosteuer | Konsum & Produktion |
3-mal Lohn
DE 2018
 Globus Infografik 13120
05.04.19    (1335)
dpa-Globus 13120: Dreimal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Das Arbeitnehmerentgelt (AE) ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der eigentliche Lohn des Arbeitnehmers. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben werden etwas mehr als die Hälfte vom AE als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Sozialabgaben werden aufgeteilt in einen Arbeitgeber (AG)- und Arbeitnehmeranteil (AN), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (= AE - AG), der als Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben gewählt wird.
Durchschnittswerte 2018 pro Monat: Arbeitnehmerentgelt 3593 € (100 %); Bruttolohn 2948 EUR (82,0 %); Nettolohn 1945 € (54,1 %).
Vom AE vereinnahmt der Staat also direkt 45,9 %, vom ausgezahlten Nettolohn gehen dann durch Konsum weitere Steuern ab (u.a. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungssteuern: s. Steuerspirale (xls)). Nach Berechnungen (WiWo 7.6.13) von Stefan Homburg verbleibt letztendlich weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer. (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)

Quelle: Statistisches Bundesamt | Infografik  | Serie 

| Konsum & Produktion | Einkommensteuer | Ökosteuer | BIP |
Bundeshaushalt
DE 2019
 Globus Infografik 13045
01.03.19    (1308)
dpa-Globus 13045: Das Haushaltsbuch des Bundes
Für das Jahr 2019 weist der Bundeshaushaltsplan Einnahmen und Ausgaben von 356,4 G € aus. Wie in den fünf Jahren zuvor ist die Nettokreditaufnahme null (keine Neuverschuldung, "Schwarze Null"). Umsatzsteuer und Lohn-/Einkommensteuer sind bei weitem die beiden größten Einnahmequellen: zusammen bereits 70 % der Staatseinnahmen. Bei den Ausgaben ragt Arbeit und Soziales mit fast 41 % heraus, mit weitem Abstand folgen Verteidigung 12,1; Verkehr, digitale Infrastruktur 8,2, Bundesschuld 5,2 %*; allg.Finanzverwaltung 5,1; Bildung, Forschung (4,4 %). Diese Top6-Posten umfassen 76 % der Gesamtausgaben, alle weiteren liegen unter 4,3 %.
* Aufgrund der EZB-Niedrigzinspolitik rangiert der Schuldendienst erst auf Platz 4, in normalen Zinsphasen lag er überwiegend auf Platz 2.

Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik  | Serie 

| Konsum & Produktion | BIP | Einkommensteuer | Ökosteuer |
Einkommensteuer
Verteilung DE 2018
 Globus Infografik 13019
15.02.19    (1298)
dpa-Globus 13019: Einkommensteuer 2018: Wer zahlt wie viel Steuern?
Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung mittels Dezilen dar, wobei die beiden unteren zum untersten Fünftel zusammengefasst sind Tabelle.
Das untere Fünftel mit einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) unter 12.042 € zahlt nur 0,2 % der gesamten Einkommensteuer, denn laut BVG darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Daher wird nur das den Grundfreibetrag (2018: 9.000 €) übersteigende Einkommen besteuert. Mit wachsendem zvE wächst der Anteil am Steueraufkommen bis auf 54,8 % (oberstes Dezil: zvE  ≥ 86.445€), denn in Deutschland ist der Steuertarif progressiv, allerdings nur bis zum Spitzensteuersatz von 45 % (zvE ≥ 260.532 €). Jedoch sind Reiche, deren Einkommen zum großen Teil aus Zinsen/ Dividenden besteht, von der Progression weitestgehend ausgenommen, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit der Steuerreform 2009 nur noch pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25 % besteuert.

Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik  | Tabelle/Infos  | Serie 

| Einkommensteuer | Armut & Reichtum |
  

erstellt: 24.11.24/ zgh Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2019 Folgejahr Endjahr

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