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Daten/Statistiken Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2024 Folgejahr Endjahr

Anzahl: 5

Drei Mal Lohn
DE 2023
 Globus Infografik 16985
19.07.24    (2538)
dpa-Globus 16985: Drei Mal Lohn: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolohn, Nettolohn
Bei der Lohnabrechnung von Arbeitnehmern werden drei Lohnbegriffe unterschieden. Das Arbeitnehmerentgelt (A) (kurz: Entgelt) ist in der VGR der gesamte Lohn des Arbeitnehmers, den der Arbeitgeber aufwenden muss. Vom Entgelt abgezogen werden die Sozialversicherungen (S) und die Lohnsteuer (L), übrig bleibt etwas mehr als die Hälfte, die als Nettolohn (N=A−S−L) ausgezahlt werden. Die Sozialversicherungen (S) werden aufgeteilt in einen Anteil der Arbeitgeber (Sg) und Arbeitnehmer (Sn), wobei nur Letzterer auf der Lohnabrechnung auftaucht, zusammen mit dem Bruttolohn (B=A−Sg).
Durchschnittswerte 2023 (in €/Monat):
Entgelt 4294 (100%); Bruttolohn 3539 (82,4%); Nettolohn 2426 (56,5 %).
Vom Nettolohn gehen dann weitere Steuern ab (u.a.: Mehrwert-, Energie-, Grundsteuer: Steuerspirale ). Letztendlich verbleibt weniger als ein Drittel beim Arbeitnehmer (). (Hintergrund: Abgabenquote, Lohnquote, Volkseinkommen)
(Hinweis zgh): Für die Kaufkraft ist ein 4.Lohn wichtig, der Reallohn  ƵR .

Quelle: Statistisches Bundesamt  | Infografik  | Serie  | Zeitreihe 

| Konsum & Produktion | Einkommensteuer |

 Globus Infografik 16879
31.05.24    (2466)
dpa-Globus 16879: Steuereinnahmen
Im Jahr 2023 stiegen die Steuereinnahmen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) um 2,3% auf einen neuen Rekordstand von 915,9 G ƵR , davon entfielen 75,4% auf die gemeinschaftlichen Steuern (u.a. Lohn-/Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und 11,1% auf die Bundessteuern (u.a. Energiesteuer, Solidaritätszuschlag). (→ Steuerspirale)
  
Quelle: BMF  BMF  BMF  BMF  | Infografik  | Serie  | Zeitreihe 

| Konsum & Produktion | Einkommensteuer |
Einkommensteuer
DE 2019
 Globus Infografik 16850
17.05.24    (2461)
dpa-Globus 16850: Wer zahlt wie viel Steuern?
Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung für das Jahr 2024* mittels Dezilen dar, wobei die beiden unteren zum untersten Fünftel zusammengefasst sind Tabelle.
Das untere Fünftel mit einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) unter 15.175 € zahlt nur 0,3 % der gesamten Einkommensteuer, denn laut BVG darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Daher wird nur das den Grundfreibetrag übersteigende Einkommen besteuert. Mit wachsendem zvE wächst der Anteil am Steueraufkommen bis auf 56,9 % beim obersten Dezil, denn in Deutschland ist der Steuertarif progressiv, allerdings nur bis zum Spitzensteuersatz von 45 %. Jedoch sind Reiche, deren Einkommen zum großen Teil aus Zinsen/ Dividenden besteht, von der Progression weitestgehend ausgenommen, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit der Steuerreform 2009 nur noch pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 % besteuert.

* Fortschreibung einer Stichprobe aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019

Quelle: Bundesfinanzministerium  | Infografik  | Tabelle/Infos  | Serie 

| Einkommensteuer |
Steuerspirale
DE 2023
 Globus Infografik 16835
10.05.24    (2455)
dpa-Globus 16835: Steuerspirale 2023
Im Jahr 2023 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 915,9 G€ Steuern eingenommen (+2,3 % ggü.Vorjahr).
Die Top2 | Top4 umfassen bereits 65,6% | 78,7%
➊ Lohn*-/Einkommensteuer 33,8    ➌ Gewerbesteuer 8,2
➋ Umsatzsteuer 31,8    ➍ Körperschaftsteuer 4,9
Summe
65,6  
Summe
13,1
Die restlichen 21,3% verteilen sich auf weitere 25 Steuerarten xlsx-Tabelle.

* Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen  | Infografik  | Tabelle/Infos  | Serie 

| Einkommensteuer | Ökosteuer | Konsum & Produktion |
Einkommensteuer
Grundtarif
DE 2024
 Globus Infografik 16671
16.02.24    (2417)
dpa-Globus 16671: Der Einkommensteuer-Tarif 2024
Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
  Zone zu versteuerndes
Einkommen (zvE)
Grundtarif
Grenzsteuersatz in %
0) Nullzone ≤ 11.604 €   konstant 0%
1) Progressionszone I ≤ 17.005 €   linearer Anstieg von 14% auf 24%
2) Progressionszone II ≤ 66.760 €   linearer Anstieg von 24% auf 42%
3) Proportionalzone I ≤ 277.825 €   konstant 42%
4) Proportionalzone II  > 277.825 €   konstant 45%  ("Reichensteuer")
Grundtarif/ Splitting, Effektivsteuer, Grenzsteuer, Differenzsteuer → Online-Rechner  

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (kurz: „Soli“, Abk. „SolZ“) auf einen Steuerbetrag über der   Freigrenze 18.130 €   bei   zvE 68.412 €  . Darüber ("Milderungszone" ↗pdf) steigt der Soli linear (Steigung 0,119) von 0% auf 5,5%, so dass ab   zvE 105.507 €   konstant 5,5% auf den vollen Steuerbetrag entfallen.
Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) und die Mehrwertsteuer sind die beiden mit Abstand ergiebigsten Steuerquellen des Staates: 34,0% + 31,8% = 65,8% (2022) der gesamten Steuereinnahmen ().

Quelle: BMF  BMF  | Infografik  | Serie 

| Einkommensteuer | Konsum & Produktion |
  

erstellt: 29.03.25/ zgh Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2024 Folgejahr Endjahr

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