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Lexikon Cartagena-Protokoll  /  Biologische Sicherheit

Hintergrund

www.biodiv.org

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biologischen Vielfalt waren ein wichtiges Thema auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, bei der die Konvention über Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity (CBD) zusammen mit der Agenda 21 beschlossen wurde.
  

Die nachhaltige Nutzung der Bio-Ressourcen beinhaltet auch den Ökosystem überschreitenden Handel von Organismen, der jedoch mit Gefahren verbunden ist: Organismen können in für sie fremden Ökosystemen erheblichen Schaden anrichten. So schätzt das Umweltbundesamt (UBA) in einer Studie die Schäden durch fremde eingeschleppte Arten (Neobiota) in Deutschland auf 167 Millionen Euro pro Jahr. So verursachte z.B. die Miniermotte erhebliche Schäden an Kastanienbäumen. Insbesondere der Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) könnte mit beträchtliche Gefahren verbunden sein.


Um diese Gefahren einzudämmen, wurde ergänzend zur Konvention über Biologische Vielfalt auf einer Sondervertragsstaaten-Konferenz am 29.1.2000 im kanadischen Montreal ein Abkommen über biologische Sicherheit (biosafety) beschlossen. Diese Konferenz war die Fortsetzung der im Februar 1999 in der kolumbianischen Stadt Cartagena unterbrochenen Verhandlungen: daher auch die weithin verwendete Bezeichnung "Cartagena-Protokoll".

Cartagena Protokoll:
im Wortlaut (deutsch)

[pdf, 70KB, 22 S. ]
bei: biosicherheit.de

Das Cartagena-Protokoll beinhaltet hauptsächlich Regeln für den Transport und die Handhabung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Z.Z. sind das vor allem Pflanzensamen (Mais, Soja, Baumwolle, Raps), die als Nahrungs- oder Futtermittel oder zur Weiterverarbeitung grenzüberschreitend gehandelt werden und mengen- bzw. wertmäßig die größte Rolle im weltweiten Handel mit GVO spielen.
  

Der pazifische Kleinstaat Palau hat am 13. 6.2003 als 50. Staat das Cartagena-Protokoll ratifiziert. Damit wurde eine 90-Tage-Frist ausgelöst, nach der das internationale Abkommen automatisch in Kraft tritt,
also am 11.9.2003.

Das Protokoll ist ein Völkerrechtsabkommen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Sicherheit (CBD). Es trat am 11.9.2003 in Kraft, nachdem es von mindestens 50 Staaten ratifiziert wurde.
Leider haben die USA als wichtigster Exporteur von gentechnisch veränderten Erzeugnissen das Cartagena-Protokoll nicht einmal unterzeichnet, geschweige denn ratifiziert.
Die EU hat das Cartagena-Protokoll als unabhängige Institution ratifiziert. Die EU-Mitgliedstaaten sind dadurch nicht gebunden, sondern entscheiden selbst über ihre nationale Ratifizierung.
Deutschland hat am 20.11.2003 das Cartagena-Protokoll ratifiziert. Zur nationalen Umsetzung wird als wichtiges Informationsinstrument ein sog. Biosafety Clearing-House beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. [nach: biodiv-chm]
  

Beim ersten Treffen der Vertragsstaaten im 1.Quartal 2004 in Kuala Lumpur soll die praktische Umsetzung des Cartagena-Protokolls erörtert werden.
   
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www.biodiv.org

Homepage der "Convention on Biological Diversity" (CBD): www.biodiv.org
Folgende Unterseiten gehen verstärkt auf die Biosicherheit und das Cartagena-Protokoll ein (englisch):
 - Übersichtseite: Biosafty/ Cartagena-Protokoll
 - Cartagena-Protokoll: Online-Version in verschiedenen Sprachen
 - Cartagena-Protokoll: Hintergrund-Infos   
  


www.biodiv-chm.de
Informationsplattform zum Übereinkommen über Biologische Vielfalt und den
Clearinghouse House Mechanismus (CHM), dem zentralen Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem des Internationalen Übereinkommens der UN über die Biologische Vielfalt/ Convention on Biological Diversity (CBD):
 - Kurze Hintergrund-Infos zum Cartagena-Protokoll / Clearing House 
  

bioSicherheit

www.biosicherheit.de

Das Portal des BMBF will die Forschung zur Umweltsicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen transparenter machen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)Das BMBF informiert über geförderte Forschungsprojekte zur biologischen Sicherheit und deren Ergebnisse. Das Informationsportal ist das zentrale Element eines 2001 gestarteten Förderprogramms, mit dem Ziel, die biologische Sicherheitsforschung auch für eine breitere Öffentlichkeit transparenter zu machen.
Cartagena-Protokoll: Kernpunkte,  Zusammenhang mit WTO-Regeln

  

Gesellschaft für technische Zusammenarbeit: www.gtz.de
Spezialseite zur Biosicherheit: www.gtz.de/biodiv/biosafety-special/
Diese Seite bietet fundierte Hintergrund-Infos und viele Links zu Dokumenten und weiteren Internetseiten.
  
Weitere Infos
im Internet
(deutsch)

http://www.bmu.de/de/txt/sachthemen/natbio/protokoll/

http://www.bundestag.de/gremien/welt/glob_end/7_3_3_3.html

   

Stand: 27.12.03/zgh Thema  Biologische Vielfalt  
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