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Anzahl: 3

CCS-SRU-0506
CCS-Gesetzt: SRU-Stellungnahme 6.5.2009
06.05.09    (44)
SRU-Stellungnahme: Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid
Der Gesetztentwurf der Bundesregierung im Kontext der Energiedebatte

Aus Anlass der ersten Lesung des CCS-Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung am 1.4.09 beschlossen hat, warnt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) vor übereilten Weichenstellungen: CCS im großen Maßstab trete in Nutzungskonkurrenz zur Speicherung von Gas oder Luftdruck (Stromspeicherung) sowie zur Geothermie, behindere also den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der SRU plädiert stattdessen für ein Forschungsgesetz zur Erprobung von CCS und hält eine breite gesellschaftliche Debatte zur nachhaltigen Energieversorgung für notwendig.

SRU: Presseerklärung (pdf,  31 KB)    Stellungnahme (pdf, 429 KB)

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CCS-Gesetzentwurf
CCS-Gesetzentwurf: Bundestagsdrucksache 16/12782
27.04.09    (46)
Bundeskabinett: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
Der CCS-Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 1.4.09 beschlossen und als Bundestagsdrucksache 16/12782 (elektronische Vorabfassung) am 27.04.09 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wurde von den meisten Umweltverbänden abgelehnt (u.a. Greenpeace, BUND). Aus Anlass der 1.Lesung im Bundesrat am 6.5.09 warnt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einer Stellungnahme vor übereilten Weichenstellungen und plädiert für ein Forschungsgesetz zur Erprobung von CCS sowie eine breite Diskussion in der Gesellschaft zur nachhaltigen Energieversorgung. Die SRU-Stellungnahme bezeichnet Volker Hauff (Vorsitzender des Nachhaltigkeitsrats (RNE)) in einer Pressemitteilung vom 8.5.09 als "provinziell". Es sei "unverantwortlich, bei uns zu Hause zu verweigern, was global für viele Länder ohne Alternative ist".
  
Deutscher Bundestag: CCS-Gesetzentwurf  Plenarprotokoll  Zusammenfassung

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CCS-BUND-0303

03.03.09    (42)
BUND: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung , Transport und dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz)
Der BUND hält es für unverantwortlich, im Eilverfahren ein CCS-Gesetz zu verabschieden, beim dem die Sicherheit nicht absoluten Vorrang hat und die Verantwortung und Haftung für die Technik nicht in vollem Umfang bei den Verursachern, also den Betreibern von Kohlekraftwerken, liegt. Laut BUND gibt es kostengünstigere und zugleich klimafreundlichere Methoden der CO2-Reduzierung, nämlich Energiesparen, mehr Energieeffizienz und der Ausbau Erneuerbarer Energien. Nach Einschätzung des BUND kommt die Leitstudie 2008 des Umweltminsteriums zum Ergebnis, dass eine Kohle/CCS-Ausbaustrategie den Klimaschutzzielen für 2050 widerspricht.

Stellungnahme: Download (pdf, 112 KB)

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erstellt: 23.12.24/ zgh CO2-Sequestrierung Anfangsjahr Vorjahr 2009 Folgejahr Endjahr

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